Tempo 30 in allen Städten

Mehr Tempo 30 Zonen wären schon wünschenswert. Aber nicht überall. An manchen stellen wäre der Verkehr zu “zähflüssig” und die Anwohner hätten mehr und länger Autos vor den Häusern, weil die nicht aus dem Knick kämen.

Mit der Forderung nach mehr 30er Zonen wäre ich vorsichtig. Wie gesagt werden diese Zonen oft zu leichtfertig eingerichtet. So ist es z.B. bei den Verkehrsbehörden eine beliebte Maßnahme um Hauptstraßen zu entlasten. Soll heißen es gibt im Ort eine gut ausgebaute Hauptstraße. Nun will die Verkehrsbehörde die Verkehrsbelastung auf dieser Straße senken und bindet diese Straße einfach in eine 30er Zone ein. Ziel der Behörde ist es den Verkehr nun so auf eine andere Hauptstraße zu lenken. Das Problem was hierbei sehr oft entsteht ist, dass sich über Regeln zur Vergabe einer 30er Zone hinweg gesetzt wird. So darf es z.B. in einer Tempo 30 Zone keine Ampeln (auch keine Fußgängerampeln) geben. Zebrastreifen sind ebenfalls tabu. Auch gilt nur die Rechts-vor-links Vorfahrtsregel. Andere Regelungen sind ebenfalls nicht erlaubt (Außnahme Kreisverkehr soweit ich weis). Werden diese Dinge nicht eingehalten kommt es zu den Problemen die strohaLm bereits erwähnt hat. Der Autofahrer weis nicht wie er sich richtig verhalten soll.
Außerdem ist aktuell das Schlagwort “self-explaining Road” in aller Munde. Die Idee ist nicht neu, wurde jetzt nur mit englischen Worten “neuerfunden”. Im Prinzip geht es darum, dass der Fahrer auch anhand der baulichen Situation erkennen muss, wie schnell er fahren darf. Soll heißen 30er Bereiche sollen dementsprechend aussehen (kein Mittelstreifen, schmalere Fahrbahn, evtl Bumps,…). Wenn man nun die Geschwindigkeit auf einer gut ausgebauten Straße (Mittelstreifen, normalbreite Fahrbahn, gut Ausgebauter Fußweg, gute Beschilderung, …) reduziert, kann man das dem Autofahrer nicht vermitteln. Der Autofahrer sieht einfach keinen Grund auf dieser guten Straße nur 30 zu fahren und viele werden sich dementsprechend nicht daran halten.

Das Problem was hierbei sehr oft entsteht ist, dass sich über Regeln zur Vergabe einer 30er Zone hinweg gesetzt wird. So darf es z.B. in einer Tempo 30 Zone keine Ampeln (auch keine Fußgängerampeln) geben. Zebrastreifen sind ebenfalls tabu. Auch gilt nur die Rechts-vor-links Vorfahrtsregel. Andere Regelungen sind ebenfalls nicht erlaubt (Außnahme Kreisverkehr soweit ich weis).

Erstmal was allgemeines: Blocktexte lesen sich generell nicht so gut. In deinem Posting wäre es angebracht gewesen, Absätze zu bilden. Das soll nur als Hinweis für zukünftige Postings dienen. :twisted:

Dann zum zitierten: Hierzu hätte ich ganz gerne mal eine Quelle, weils mich interessiert. :wink:

Dann zum zitierten: Hierzu hätte ich ganz gerne mal eine Quelle, weils mich interessiert. :wink:

(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__45.html
Bitteschön!

Darauf hatte ich weiter oben auch eigentlich Bezug genommen. Wenn man die geschwindigkeit aber an einer anderen Stelle der STVO vorschreibt, sind die Einschränkungen natürlich hinfällig.

Das umgehen die dann aber zum Teil mit ganz normalen Tempo 30-Schildern…insbesondere bei mir im Ort gibts da eine Straße mit zwei Verkehrsampeln, wo durchgehen Tempo 30 gilt. Und das ist beim Ausbau der Straße wirklich unnötig. :smt017

Ja, das war ja auch mein Problem.

30er zonen können sie nicht einrichten. Also muss man entweder in der STVO festschreiben, dass 30 km/h innerorts die Höchstgeschwindigkeit ist, wenn dem keine anderen Schilder entgegenstehen oder man verbaut tausende Tempo 30 Schilder.