Smalltalk- Am Thema vorbei

Ich finde Holger sollte beim Nächsten mal auf Youtube auch sagen, dass noch niemals mit einer solchen Intensität versucht wurde die Ausstrahlung der Mediatheke zu verhindern. Ich schätze das gibt 10.000 Abos

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Du meinst abgesehen von der Verfassungswidrigkeit gegenüber Art. 1, 2 und 11?

Ist Verbrecher einsperren dann auch verfassungswidrig?

Nein, aber begründet. Du hast nicht gesagt, wer fixiert und zwangsmedikamentiert werden soll. :man_shrugging:

Fixierung ist ein ganz heikles Thema, da darfst du fast nichts ohne Beschluss eines Richters und das ist auch gut so. Selbst Bettgitter dürfen nur sehr kurze Zeit nach eigenem Ermessen der Ärzte angelegt werden.

kA ob du mich gerade verarschen willst

Fixierung ist ein Schwerer eingriff in die Grundrechte und darf eigentlich nur gemacht werden um den Menschen vor sich selbst zu schützen. Leider wird es auch manchmal gemacht um die Arbeit zu erleichtern.

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Nein, alles, was ich sage, ist richtig. Fixierung ist ein großes Thema, vor allem in der Gerontopsychatrie, es wird viel zu oft missbräuchlich angewendet. Die Grenzen sind nicht umsonst extrem eng.

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Mir ist das hier zu dumm.

Dafür kann das Haus nichts.

Dann solltest du/sollte das Heim entweder die Einwilligung deines Vaters einholen, denn mit Zustimmung des Betroffenen ist es immer erlaubt oder wenn dein Vater geistig nicht imstande dies zu entscheiden, sollte ein Betreuer oder gesetzlicher Vertreter eingesetzt werden, dieser darf das für ihn entscheiden. Keine Zauberei.

Und warum? Du hast gesagt „Fixieren und Zwangsmedikation sind gut“. Nicht für wen, wann und warum. Das wäre schonmal eine gute Grundlage

Eine Fixierung gegen den natürlichen Willen der betreffenden Person erfüllt regelmäßig den Straftatbestand einer Freiheitsberaubung und ist nur zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund (z. B. eine akute Gesundheitsgefährdung der zu fixierenden Person oder anderer Personen) vorliegt und dieser durch die Fixierung abgewendet werden kann. In diesem Falle ist eine richterliche Genehmigung erforderlich oder muss unverzüglich nachträglich beigebracht werden

War doch ein Bestandteil meines Beitrags.

Rechtfertigungsgrund - check
Richter - check

War kein Vorwurf an die Einrichtung. Die Einwilligung haben wir geholt. Mein Vater kann das nicht mehr.

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Es ist natürlich schwierig, aber das beste ist immer, wenn man, sollte sich die Entwicklung abzeichnen, schon vorher mit dem Betroffenen darüber reden kann. Dann kann so eine Eigensicherung zum Teil der Patientenverfügung gemacht oder anderweitig schriftlich festgehalten werden. Ich kenne die Problematik (nicht aus der persönlichen, aber aus beruflicher Sicht) und das ist für alle Betroffenen (Pflege, Angehörige, Betroffene) nicht leicht, wenn plötzlich Unfälle passieren, die vorher nicht denkbar waren. Bei den meisten muss leider oft erst ein schlimmer Sturz passieren, bis gehandelt wird.

Meines Wissens bestand dieser Edit noch nicht, als ich dir geantwortet habe… Deswegen ja auch meine Reaktion. Warum hast du den Beitrag jetzt gelöscht?

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Hab den Beitrag zuletzt vor 7 Stunden editiert (laut Verlauf), bin auch gerade erst aufgestanden.

Wenn das so ist, sorry. War noch früh.
Hab nur den ersten Satz gelesen /gesehen.

Für das Ausbuddeln des BGE-Threads sollte es Körperstrafen regnen.

Als Nachtrag zur Rayk Anders peinlicher “Lösch dich!”-Doku haben die Spacefrogs eine gelungene Parodie erstellt.

Anders wehleidiges Jammer-Reaction darauf ist aber fast noch lustiger. Da vergleicht er die Kritik an ihm mit Verharmlosung des Nationalsozialismus. Der Typ hat wirklich fertig.

Das ist doch ein Kavaliersdelikt, solange es einen aktiven F***ballthread gibt.

Und ich hab noch gedacht „lass den freihdrehen, da wird schon keiner drauf eingehen…“ Aber auf dich ist eben Verlass… :wink:

Stets zu Diensten! :blush:
Konnte ich dich wenigstens stellenweise triggern? :grinning:

Natoll jetzt muss Ich in jeden Fach alle Folien herunterladen, da die Uni aus vorsicht masnahme, keine Folien öffentlich stellen möchte, bis die politische Lage klar ist…