"Scheiß RTL"-Shirt: Verkauf gestoppt!

Die einen behaupten es falle unter das Urheberrecht, die Anderen sagen es fällt unter die Meinungsfreiheit / es sei Satire. Seht doch endlich ein, dass das wohl letztendlich ein Gericht zu klären hat (falls ein Konfliktkurs beibehalten wird). Auch nach zig Jahrhunderten werden Gesetze nicht jeden einzelnen Sonderfall abdecken - wird auch nie passieren, da es eine gewisse Übersichtlichkeit und Allgemeingültigkeit geben muss. :wink: Zumal Richter je nach Situation mal so, mal so entscheiden.

Recht ist Recht. Und ein Verstoß ist ein Verstoß. Und da hier immer von ‚Satire‘ die Rede ist (nicht, dass ich RTL in irgendeiner Weise unterstützen oder in Schutz nehmen will), ich kann beim besten Willen keine Satire bezüglich des T-Shirts erkennen. Bei dem Mülltonnen-T-Shirt ist das schon anders.

Das hättest Du aber besser doch gemacht, denn praktisch alle Deine Einwände sind da behandelt worden. Ich habe dort auch einen Link auf das dpma gepostet, aus dem Du gesehen hättest, daß das Logo sehr wohl eingetragen ist.

Recht ist Recht. Und ein Verstoß ist ein Verstoß. […]ich kann beim besten Willen keine Satire bezüglich des T-Shirts erkennen

Die Vorsitzende hat gesprochen, das Urteil verkündet. „Scheiß RTL“ ist keine Satire.

Gerade gefunden, sollte es schon irgendwo erwähnt sein, kanns gelöscht werden

http://buskeismus-lexikon.de/324_O_292/11_-23.09.2011-_RTL_und_Rechtsanwalt_Posch_werden_entlarvt

Recht ist Recht. Und ein Verstoß ist ein Verstoß. Und da hier immer von ‚Satire‘ die Rede ist (nicht, dass ich RTL in irgendeiner Weise unterstützen will), ich kann beim besten Willen keine Satire bezüglich des T-Shirts erkennen. Bei dem Mülltonnen-T-Shirt ist das schon anders.

Ob es sich bei der Verballhornung des Werbejingles wirklich um einen Verstoß handelt, konnte hier bisher niemand mit absoluter Gewissheit sagen. Bist du eine Marken- und Medienrechtsfachanwältin, um mit absoluter Sicherheit ausschließen zu können, dass das was Holger gemacht hat, nicht dennoch von der Meinungsfreiheit oder irgendeinem anderen Gesetz abgedeckt ist? Das benutzen von fremden Marken (nach Markenrecht) ist unter gewissen Vorraussetzungen erlaubt - bist du Expertin genug, um sicher auszuschließen zu können, dass Holger Kreymeyer keine einzige dieser Vorraussetzungen erfüllt…? Kannst du mit absoluter Gewissheit die Aussage betreiben, dass hier überhaupt ein Verstoß vorliegt? Und wenn ja, auf welchen Überlegungen und Gesetzen beruht diese Gewissheit?

Ich habe diese Zeilen an verschiedenen Stellen schon geschrieben, bis jetzt habe ich noch keine sinnvolle Antwort darauf gehört… Langsam kotzen mich solch absolutistischen Aussagen wie deine ohne eine für jeden nachvollziehbare Begründung einfach nur noch an…

LG Ronny

Gerade gefunden, sollte es schon irgendwo erwähnt sein, kanns gelöscht werden

http://buskeismus-lexikon.de/324_O_292/11_-_23.09.2011_-_RTL_und_Rechtsanwalt_Posch_werden_entlarvt

beim lesen der Mitschrift bekomme ich Kopfschmerzen…

Was hat es in diesem Fall mit dem Streitwert auf sich? Ich verstehe soweit daraus, dass RTL nun nicht mehr die Aufnahmen von den zwei genannten Tagen zeigen darf. Aber gibt es auch ohne einen erneuten Verstoß von RTL noch weitere Konsequenzen?

Gerade gefunden, sollte es schon irgendwo erwähnt sein, kanns gelöscht werden

http://buskeismus-lexikon.de/324_O_292/11_-_23.09.2011_-_RTL_und_Rechtsanwalt_Posch_werden_entlarvt

Diese Mitschrift Bedarf schnellstens eine grammatikalische Überarbeitung.
Ich verstehe so kein Wort…

Vielleicht bin ich glücklich, ich verstehe es aber einwandfrei. :wink:

Diese Mitschrift Bedarf schnellstens eine grammatikalische Überarbeitung.

:smiley:

Rusty, versuch du mal Steno zu schreiben. Ist sicher nicht so leicht. :wink:

@Baru: Nein, es geht nur um in der Vergangenheit liegende Verstöße. Die Sendungen dürfen jetzt wohl teilweise (so) nicht mehr gezeigt bzw. wiederholt werden. Für zukünftige Sendungen bedeutet das allerdings nichts.

Der Streitwert ist nur für die Gerichts- und Anwaltskosten interessant.

Man bekommt aber wirklich Kopfschmerzen von diesen Protokollen. Eine knackige Zusammenfassung von Holger würde mich freuen, auch was seinen Eindruck von der Verhandlung angeht. Oder ist in der neuen Postecke was dazu drin…?

Ob es sich bei der Verballhornung des Werbejingles wirklich um einen Verstoß handelt, konnte hier bisher niemand mit absoluter Gewissheit sagen.

Ich rede von den T-Shirts, nicht von dem Jingle.

Bist du eine Marken- und Medienrechtsfachanwältin, um mit absoluter Sicherheit ausschließen zu können, dass das was Holger gemacht hat, nicht dennoch von der Meinungsfreiheit oder irgendeinem anderen Gesetz abgedeckt ist?

Nein, bin ich nicht. Muss man aber nicht sein um zu sehen, dass „Scheiß RTL“ keine Satire, sondern Beleidigung ist. Stell dir mal vor du hättest eine Firma. Irgendjemand findet deine Produkte nicht gut und lässt T-Shirts drucken, auf denen steht „[Firmenname] ist scheiße“. Würdest du da nicht auch reagieren?

Generell finde ich sowieso, Satire hin oder her, dass man RTL nicht auch noch so eine Plattform bieten sollte. Denn schlechte Publicity ist Publicity. Und Holger macht damit, ob er will oder nicht, Werbung für RTL.

Boah der Text ist völlig zerfleddert. Die letzten Berichte von Rolf Schälike waren deutlich klarer zu lesen (ja ich hab mir mal die Mühe gemacht).
Das mit den eidesstaatlichen Versicherungen habe ich nicht verstanden. Also es geht um das was Holger gesagt hatte, dass es angebliche Zeugen gibt die sagen Peggy Ehren hat RTL eingeladen. Hat RTL die nun vorgelegt oder nicht?
So wie ich das verstanden habe, ging es bei den vorgelegten nur um die kranken Hunde?!

Noch eine Sache die ich nicht verstanden habe ist die Geschichte mit Nachbarhaus. War es das Foto was Holger im Beitrag hatte wo RTL aus dem Nachbarhaus filmte?

Allgemein muss ich sagen im Prozess ging es ja hauptsächlich um die angeblichen Verfehlungen Frau Ehrens die RTL “aufgedeckt” hat. Um den Hausfriedensbruch ging es ja nur noch am Rande. Das der Richter das nicht schon früher unterbunden hat?!

Jeder sollte bemerken, dass das noch Betastatus hat und noch nicht wirklich veröffentlich ist und die Feinheiten noch nicht perfekt sind, als belesener Laie versteht man es dennoch,

also RTL hat sich soweit ich das mitbekommen habe, dazu verpflichtet, das gedrehte Bildmaterial vom Grundst+ck von Frau Eren nie wieder mehr zu senden, in dem RTL eine Unterlassungserklärung abgeben hatte.

Der ganze Bereich, wo es um die Hauptsache geht, ob RTL gegen die EV verstoßen hat, fehlt noch, fest steht, RTL hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben, das angefertigte Bildmaterial von Frau Erens Grundstück nicht mehr zu verwenden.

Abwarten, lasst den guten Mann seine Zeit :D, das ist ein Gedächtnisprotokoll in seiner Rohform. Abwarten und Tee trinken.

Es riecht allerdings nach eine RTL-Niederlage.

Der Saal war also brechend voll :smiley: Und niemand will es gewesen sein? Kann den niemand, der da war, genau berichten, was nun passiert ist? ôO

PS: Ihr habt noch nie psychologische Fachbücher gelesen, dann weiß man, was unlesbar bedeutet. Das hier war geradezu schönstes Deutsch. :slight_smile:

Der Saal war also brechend voll :smiley: Und niemand will es gewesen sein? Kann den niemand, der da war, genau berichten, was nun passiert ist? ôO

Vielleicht haben die Anwesenden ein Unterlassungserklärung gegenüber Holger abgegeben :smiley:

Nein, bin ich nicht. Muss man aber nicht sein um zu sehen, dass „Scheiß RTL“ keine Satire, sondern Beleidigung ist.

Genau, zur Beurteilung der Sachlage reicht juristisches Unwissen vollkommen aus. Der Vorteil ist, Holger spart sich so auch noch das Gespräch mit einem Anwalt. Wenn doch nur alles so eindeutig und unkompliziert zu lösen wäre.

Nein, bin ich nicht. Muss man aber nicht sein um zu sehen, dass „Scheiß RTL“ keine Satire, sondern Beleidigung ist.

Firmen kann man nicht beleidigen… :slight_smile:

Geht es hier eigentlich nun um das Shirt oder die Verhandlung gegen RTL?

Man hätte den anderen Thread wohl nicht schließen brauchen.