Schade um's Geld (3)

Nur mal zur Anklage: Wenn ich das richtig verstanden habe, ist doch der Hauptanklagepunkt die von Holger gestellte Frage, wie es zu erklären sei, dass die Anruferstimmen gleich klingen? Es wird ja behauptet, die Frage sei rein rhetorisch, also nur eine als Frage formulierte, “unhaltbare” Aussage, die eine Wiederholung der Behauptungen des gelöschten Textes ist. Daran stören mich zwei Punkte:

  1. Ich empfinde die Frage nicht als rhetorisch, anhand der Mitschnitte ist diese Frage durchaus berechtigt und hat Hand und Fuß. Dass die Erklärung “gefakte Anrufe” dadurch impliziert wird, ist nicht gesagt - immerhin klingen sehr viele Stimmen am Telefon durch den Verlust von Ober- und Unterfrequenzen sehr ähnlich; dennoch ist es frappierend, dass es so viele Mitschnitte mit sehr ähnlich klingenden Stimmen gibt.
  2. Der Film ist ja nun schon etwas länger online. Auch wenn sich die Ämter gerne Zeit lassen, hätte ich doch erwartet, dass der Film gleich mit oder kurz nach dem Text angeprangert wird. Da wird anscheinend die eigene Unterlassung der Überprüfung der Unterlassungserklärung als Unterlassung des Schuldners dargestellt (puh… nicht so ganz haltbar, aber sehr verdächtig, finde ich).
    MfG, Sto

Gibt es eigentlich Gerichtsprozesse, die nicht im Absurden enden? Frage nur, wegen meiner persönlichen Situation. Lang lebe die Rechtsbürokratie, in der Gerechtigkeit höchstens eine Nebenrolle spielt… :smt011

Wahrscheinlich kommt bald der Blogeintrag “Schade um’s Geld (27)”… :smt011

zur diskussion zwischen dem kritiker und „gast“:
leute, lasst mal gut sein!
@kritiker
du hattest um spenden gebeten, diese in großer zahl erhalten und versprochen offenzulegen, was du mit dem geld machst. dass du das nun genau so tutst, find ich klasse, und zeigt mir, dass mein gespendetes geld nicht einfach für ne schicke karre oder „bräute“ draufgeht. :smt005 :smt002
daher als antwort einfach „hab versprochen, dass ich den verbleib des geldes dokumuntiere, und das tu ich hiermit“, und die diskussion wäre beendet.

@gast
wir, die wir dem kritiker spenden, tun dies mit der überzeugung, dass es für einen guten zweck ist und holger das geld nicht einfach verjubelt. dieses vertrauen untermauert er damit, dass er erst gar nicht wartet, bis nachgefragt wird, was nun mit der kohle wurde, sondern es einfach gleich offenlegt.
soviel tranzparenz würde man sich von einigen politikern auch wünschen.

sei mir nicht bös, aber das ist doch unfug.
holger will sicher nicht einfach nur das letzte wort haben, sondern hier geht es um die grundlegende frage, ob die meinungsfreiheit in so drastischer weise beschnitten werden darf, wenn firmen so offensichtlich mit fragwürdigen methoden den menschen das geld aus der tasche leiern.
dass sie das tun, ist ja schon schlimm genug. dass man das aber nichtmal mehr sagen dürfen soll bzw. den verdacht äußern darf, ist ein unding! :smt013

solang er die puste und die rückendeckung seiner zuschauer hat, sollte er sämtliche instanzen nutzen, bis dieser irrsinn ein ende hat und zu seinen gunsten entschieden wird.
aber vorher nachzugeben, obwohl man noch genug unterstützer hat, wäre ja beinahe so, als würde man eingestehen, dass die gegenseite DOCH recht hat.

wenns nicht mehr geht, gehts nicht mehr.
aber solang noch was geht, sollte holger auf gar keinen fall nachgeben!

Ich kann Oasenhoheit nur zu stimmen, genau das denke ich auch.

Die Veröffentlichung des Rechtsstreites soll nicht polemisieren, sondern dokumentieren wie die Spenden verwendet werden und warum sie benötigt werden.

Meinungsfreiheit SOLLTE und MUSS verteidigt werden. :smt027

Werde demnächst etwas im Shop kaufen um dich zu unterstützen. 8)

Lieber Holger,

by the way: warum schaust Du Sendungen im Fernsehen, die Dich nicht interessieren und über die Du Dich aufregst?!?

Guckst du auch mal die Sendungen bzw auch mal die Postecke?
Da ist alles schon mehrmal erklärt worden.

Irgendwie glaub ich langsam das du selben nen 9 Live Troll bist (Jürgen Milski vielleicht?)

Du versuchst die ganze Zeit zu polarisieren und hast die Bedeutung von FKTV in unserer Gesellschaft nicht begriffen.

Die Sache ist doch ganz klar. In Deutschland ist es jedem erlaubt durch dubiose Machenschaften reich zu werden. Sonst hätte man all die Quizbetrugssendungen, Kaffeefahrten usw. auch schon längst verboten. Unsere Politiker werden da nicht einschreiten. Solange das richtig schön öffentlich stattfindet, sieht es doch nach seriösem Handeln aus. Die Fernsehsender nehmen mit ihrer Abzocke Geld ein und dafür zahlen sie Steuern. Da die Deutschen sonst immer zurückhaltend und eher ein Sparvolk sind, lässt sich über normalen Umsatz kaum noch Geld verdienen und Steuern einnehmen. Und wenn da nun einer dagegen vorgeht, dann vermiest er nunmal die Steuereinnahmen. Unsere Politiker und die Gerichte stehen auf dem Standpunkt: “Wenn es nun mal genügend Idioten gibt, die bei solch einem Schwachsinn anrufen, dann sollen sie doch ruhig auch dafür bluten. Wenn diese dummen Menschen sich so das Geld aus der Tasche ziehen lassen, warum einschreiten? Hauptsache eine Branche lebt davon. Wieder ein paar Arbeitlose weniger in Deutschland. Und die Steuereinnahmen fließen.” So werden hier doch unzählige Branchen aufrecht erhalten. Zum Beispiel die Solarindustrie, die Versicherungsbranche, die Vermögensberatungsgesellschaften, die Energiekonzerne, die Mineralölkonzerne, der Grüne Punkt usw. In unserem Land wird immer der bestraft, der aus der homogenen Schafherdenmasse heraussticht, auf Missstände aufmerksam macht und dabei Gefahr für die Steuereinnahmen bringt. Das Volk soll doch nicht aufgeweckt werden. Das bringt doch nur Unruhe. Eine Änderung scheint da nicht in Sicht. Und das Anprangern der Machenschaften ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Der wahre Sumpf ist eigentlich viel größer. Die Politik in Deutschland ist der Sumpf.

Wenn Du jetzt am Hambuger Landgericht verlierst, werde ich persönlich mit ein paar Leuten nach Hamburg fahren, um dem entscheidenden Richter auf dem Schreibtisch zu kacken.

Wenn diese einen Scheiß auf den “Spruch im Namen des Volkes” und auf das Recht geben, dann gebe ich denen einen Scheiß auf ihre Entscheidung.

Wenn ich die Begründung richtig interpretiere, dann ist Dir in der Unterlassungsverfügung auferlegt worden, etwaige Mutmaßungen über evtl. Anrufer hinsichtlich identischer Personen bei abweichenden Namen zu unterlassen (Seite 2, Ziffer I, Absatz 1, zweiter Unterabsatz), worauf Du den Anmoderationstext weggelassen hast, aber im Film eine entsprechende Äusserung nach wie vor getan hast? (Seite 2, Ziffer I, letzter Absatz)

Wenn dem so ist (so jedenfalls der Tenor) dann ist die Begründung der Festsetzung (“Denn der Kerngehalt der Aussage ist gleich!”) berechtigt.

So hab auch mal wieder was gespendet. Es ist eine riesen Frechheit was hier passiert!! Lasst uns alle zusammen Holger unterstützen, damit der Kampf weiter geht!!

Der Gedanke das so etwas wie gewerbsmässiger ■■■■■■ (und das ist es meiner Meinung nach) von unserem Staat gewollt ist nur weil es tagtägich passiert ist vollkommen absurd. Nach der Logik könnte man auch unterstellen das jedwede Form organisierter Kriminalität erwünscht ist :smt021 .

Es ist nur so das das Problem nunmal momentan nicht unbedingt wichtig ist, es gibt x wichtigere Dinge um die sich Politiker kümmern, genau da kommen ja unsere Gerichte ins Spiel, denn wird dort ein mehr oder minder spektakuläres Urteil gefällt setzt das das Thema viel weiter nach oben auf der Prioritätsliste.

Und unser Staat hat da nicht viel von, erstens haben solche Abzockfirmen eher wenig Personal (keiner teilt gerne den Reibach) und noch dazu landet ein guter Teil der Einnahmen meist garnicht in den Billanzen, so das da unter dem Strich höchstens mehr Arbeitslose und Menschen (die Abgezockten) bei herumkommen was auch wieder kostet.

Wenn ich die Begründung richtig interpretiere, dann ist Dir in der Unterlassungsverfügung auferlegt worden, etwaige Mutmaßungen über evtl. Anrufer hinsichtlich identischer Personen bei abweichenden Namen zu unterlassen (Seite 2, Ziffer I, Absatz 1, zweiter Unterabsatz), worauf Du den Anmoderationstext weggelassen hast, aber im Film eine entsprechende Äusserung nach wie vor getan hast? (Seite 2, Ziffer I, letzter Absatz)

Wenn dem so ist (so jedenfalls der Tenor) dann ist die Begründung der Festsetzung („Denn der Kerngehalt der Aussage ist gleich!“) berechtigt.

Sicher, da liegst du richtig, aber es ist auch eine Frage, wie das Gericht dabei vorliegt, denn selbstverständlich besteht auch im juristischen Fall ein Unterschied zwischen einer Frage und einer Feststellung, sogar ein ganz erheblicher. Das Gericht scheint die Frage aber als rhetorische Frage, bzw. als Hypophora interpretiert und insofern in die Nähe der Behauptung gerückt. Kann man machen, muss man aber nicht.

Zudem muss ich nochmals sagen, dass es egal ist, ob der Text zum Film noch online ist oder nicht. Er stand öffentlich zugänglich im Internet und damit wäre, wenn ich die Situation jetzt richtig im Kopf habe, auch ein Verstoß gegen gerichtliche Auflagen gegeben, so leid es mir tut! :frowning:

Das Gericht scheint die Frage aber als rhetorische Frage, bzw. als Hypophora interpretiert und insofern in die Nähe der Behauptung gerückt. Kann man machen, muss man aber nicht.

Das Gericht „scheint“ die Frage nicht nur als rhetorische Frage interpretiert zu haben, es hat sie so interpretiert. Das Gericht kommt ja in seiner Ausführung deutlich zu der Aussage, das mit der Verwendung des rhetorischen Stilmittels eine Verdeutlichung der Aussage durch imperative Infragestellung erfolgt ist, was zudem noch als extreme Form der Zuwiderhandlung gewertet wird.

Jaja, das ist ja nicht der Punkt, ob ich mich hier in nem Internetforum hundertprozentig korrekt ausdrücke. Mir gings nur darum, dass ich nicht glaube, dass der Sache mit der rhetorischen Frage ohne Probleme zu widersprechen ist.

Einzig eigenartig ist, dass in besagtem Absatz von der Sicht des Zuschauers gesprochen wird, der alleine davon ausgehen müsse, dass es sich bei den verschiedenen Namen mit der gleichen Stimme um eine einzige Person handeln müsse, nur weil an anderen Stellen dargestellt wird, dass es in den Sendungen nicht mit rechten Dingen zugeht. Die Argumentation ist hier ziemlich brüchig, denn - soweit ich das mal sehe - ist diese Frage nicht genau beantwortet und somit bleibt auch die Sicht des Zuschauers offen, denn schließlich scheint es auch andere Lösungen zu geben. Die Argumentation kann also schon mal nicht ad judicium geschehen, weil sie sonst die Antwort, welche die Produzentin auf die Frage geben würde, vollständig verneinen müsste. Erscheint mir etwas sonderbar…

Es ist doch absolut kllar, daß eine Frage - selbst wenn sie rhetorisch wäre - nur eine Meinungsäußerung, aber keineswegs eine Tatsachenbehauptung darstellen würde.

Frage an das Gericht: Wenn selbst eine Frage nicht mehr erlaubt ist, wie soll man denn dann eine Meinung kondtun, daß manches auffällig und verdächtig ist? Wie soll man denn dann darauf hinweisen?
Oder ist selbst das nicht mehr erlaubt?

Und um diese Meinungsäusserung gehts ja auch. Wäre es eine Tatsache, dann wäre sie beweisbar und damit unstrittig.

Dadurch, das aber der Umstand, das einige Stimmen gleichklingen, gleich mit dem B-Wort gleichgesetzt wird, obwohl die Gegenseite ja zumindestens einen Grund aufgeboten hat, der (wie auch immer man den werten mag) immerhin als mögliche Erklärung herangezogen werden kann (Angst vor Gewinnentgang bei Mehrfachanrufen), sollte man mit diesen “Meinungsäusserungen” mithin vorsichtig sein.

Weiterhin ist es sicherlich für den Beschuldigten absolut nicht hilfreich, wenn einige Kleingeister weiter durch die Gegend tröten, das “die Firma” ein gigantischer B-Wortler ist.

Es ist wirklich unfassbar… ich mache zur Zeit Praktikum im Landgericht - da kommen die ganzen Richter als sehr nette und vor allem INTELLIGENTE Menschen rüber… aber wenn ich so was lese, muss ich mich doch für diese Vertreter meiner Zunft fast schon schämen. Wird Zeit, dass ich da zum Aufräumen komme. :wink:
Ein Gutes hat es… es hat mich jetzt auch zum Spenden motiviert!

An die Heuler:
Als ob man das so schlucken könnte! Ist doch nicht so, dass der gute Herr Fernsehkritiker auf Millionen sitzt und das Geld eben so abschwitzt - dass es hier die Fangemeinde gibt, die sich solidarisch zeigt und spendet, sobald sie dazu aufgefordert wird, ist der Grund, dass ihr FKTV überhaupt noch gucken könnt. Also wirklich. „Einfach einstellen“. Wenn einem so was ins Haus flattert erst Recht nicht! Das ist doch das tolle, dass an die Möglichkeit zu Berufung und Revision hat - da geht es schon um wesentlich mehr, als um das Geld. Wenn man nämlich immer von denen, die es sich leisten können, abgewatscht wird, gibt es irgendwann nichts Kritisches mehr.

Ein Hoch die nicht zu unterschätzende Meinungsfreiheit! (Und ein kleines Hurra für den Rechtsstaat.)

Wenn keine Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde, sondern nur eine Meinung geäußert wird, wo ist dann juristisch das Problem?
Üble Nachrede/Verleugnung beziehen sich doch auf Tatsachenbehauptungen.

Die Meinung, daß ein gewisses Gebahren fragwürdig und verdächtig erscheint, stellt m.E: doch keinen Gesetzesverstoß dar, sondern fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Und eien Beleidigung ist es auch nicht.
Wo also ist (juristisch gesehen) das Problem?

Wo also ist (juristisch gesehen) das Problem?

Das Problem ist, dass Holger diese Behauptung nicht unbelastet abgegeben hat, sondern die Einstweilige Verfügung ja akzeptiert hatte. Insofern ist seine Meinungsäußerung nicht unbelastet, sondern eingeschränkt durch diese. Ob der Widerspruch Erfolg hat, sollte sein Rechtsanwalt entscheiden.

Absurde Urteile: Dafür ist das LG Hamburg ja durchaus bekannt.