Dann versuch ichs nochmal:
Die Sender selbst können ohne Zustimmung der Politik zB nicht einfach so selber die Senderanzahl zusammenkürzen, weil das eben im Medienstaatsvertrag (früher: Rundfunkstaatsvertrag) festgelegt ist.
Drum wird auch die Klage sehr sicher abgewiesen werden, weil es da nur um KEF-Berechnung für eben diesen AKTUELLEN Medienstaatsvertrag geht, den der Landtag von SA bereits im September beschlossen hat, also müsste die CDU Sachsen-Anhalt Beweise vorlegen, dass sie sich da verrechnet hat.
Hat auch Leonhard Dobusch gut bei „Was mit Medien“ erklärt:
https://wasmitmedien.de/2020/12/11/welche-reformen-braucht-der-oeffentlich-rechtliche-rundfunk-leonhard-dobusch/?t=09:45
Hier noch mal eine Quelle, dass der Landtag bereits im September den neuen Medienstaatsvertrag beschlossen hat, wo die Reformdiskussion eigentlich hingehört hätte.
https://twitter.com/beimwort/status/1334138679212863490