Ignorieren wäre grundverkehrt, aus den Gründen, die auch Librarian schon genannt hat.
Verbieten absolut sinnlos.
Beheben der Ursachen wäre das Richtige, aber dazu fehlt der Politik die Durchsetzungsfähigkeit bzw. der -wille.
:?
Normalerweise würde ich meinen vormaligen Post nochmal komplett zitieren, da ich beim Lesen mancher Beiträge das starke Gefühl habe, dass die Beitragsersteller den Thread nicht gelesen haben, bevor sie ihren „Beitrag“ leisten.
Dann anders:
Das nennt man dann wohl „wider besseren Wissens nichts gelernt“. Die Ahnungslosen wie eh und je.
Abschließend möchte ich etwas zur Rolle der „V-Leute“ sagen, da hier offensichtlich erhebliche Informationsdefizite herrschen:
Es handelt sich nicht um Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Es sind Vertrauenspersonen (dafür steht das „V“). Sie waren bereits im rechtsextremen Milieu, als sie vom Verfassungsschutz angesprochen und mit Geld für Informationsweitergabe geködert wurden. Sie sind damit keine Staatsbediensteten, wie das manche hier vermuten/behaupten.
Wenn von „Einfluss“ durch den Staat über „V-Leute“ die Rede ist, meint man, dass die Staatsmitarbeiter über V-Leute deren Umfeld auf verschiedene Weisen so beeinflussen können, dass nicht mehr klar ist, ob man eventuell aus dieser Beeinflussung resultierende (Straf-)Taten noch ahnden oder als Beweise nutzen kann.
Es ist ausdrücklich NICHT so, dass der Staat selbst als V-Person agiert. Von Daher ist es fragwürdig, ob die Unterstellung, der Staat würde durch V-Leute selber rechtsextreme Gruppierungen (NPD in NRW - wie von Preisablehner behauptet) gründen, belastbar ist.
Wie stark und auf welche Weise man durch V-Leute Einfluss auf ihr Milieu ausüben kann, ist schwierig einzuschätzen, wie vertrauenswürdig die Informationen im Einzelfall sind ebenso. Auch deshalb ist die Nutzung von V-Leuten so umstritten.