MG Direkt vom 28. 11. 2018

Ich weiss, die Sendung läuft noch (wobei, jetzt nicht mehr :grin:), aber da Holger mich offensichtlich nicht verstanden hat und ich im Chat darum gebeten wurde, im Forum noch einmal zu erklären, was ich eigentlich gemeint hatte, lande ich jetzt hier. Zu meiner Entschuldigung kann ich sagen, dass ich in der schweizerischen Sozialpolitik sehr „drin“ bin und dass Aussenstehende da bisweilen kaum mehr folgen können. Wenn ein Deutscher dann die Grundzüge des schweizerischen Sozialwesens nicht kennt (was überhaupt kein Vorwurf sein soll), dann wird es erst recht schwierig für mich. Kann aber definitiv nachvollziehen, dass es etwas zu sehr ausgeufert ist, aber wer mich danach fragt, bekommt halt eine Antwort, Entschuldige, Holger. :wink:

Also, hier noch einmal in Ruhe zum Nachlesen:

In der Schweiz gibt es drei Gesetzesstufen, Verfassung, Gesetz und Verordnung. Die Verfassungsebene gibt es zwar, ist aber faktisch beim Gesetzgebungsprozess irrelevant, weil es keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt. Gesetze können also gegen die Verfassung verstossen und es gibt auch einige Gesetze, bei denen dies der Fall ist. Dann gibt es die Gesetzesebene, Gesetze werden auf nationaler und kantonaler Ebene von der Legislative beschlossen und unterstehen grundsätzlich dem fakultativen Referendum, es gibt also einen demokratischen Kontrollmechanismus. Selbstverständlich können Gesetze auch jederzeit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, das ist immer eine Frage des politischen Willens. Dann gibt es noch die Verordnungsebene. Verordnungen sind Ausführungsbestimmungen zu Gesetzen, das heisst, die genauen Bestimmungen stehen häufig erst in der Verordnungen. Das Demokratiedefizit besteht darin, dass die ausführenden Behörden ohne Kontrolle der Legislative oder der allgemeinen Öffentlichkeit Verordnungen ausarbeiten können, die dann selbstverständlich auch bindende Wirkung haben. Es sind auch nicht alle Verordnungen ohne Weiteres einsehbar (manchmal muss man erst Akteneinsicht verlangen), das heisst, ein normaler Bürger kann gar nicht immer so leicht überprüfen, was da überhaupt drinsteht. Im Fall der Arbeitsverbote ist es so, dass dies in der Tat von der Politik nie beschlossen wurde, sondern dass die zuständige Behörde, dies einfach in eine Verordnung geschrieben hat, die sich wie gesagt jeglicher politischer Kontrolle entzieht. Die Behörde kann natürlich theoretisch eine Verordnung nach Belieben ändern, aber im Fall der Arbeitsverbote will sie dies offensichtlich nicht und kann auch nicht von aussen dazu gezwungen werden. Die meisten Politiker wissen nicht einmal, dass es diese Verbote überhaupt gibt, weil sie keine Verordnungen durchlesen, einige wenige wissen es aber. Es ist also nicht so, dass ich völligen Quatsch erzähle, nur weil viele davon noch nie etwas davon gehört habe (auch dass es schwarze Listen säumiger Prämienzahler gibt, wussten bis vor Kurzem nur Wenige, aber das ist ein anderes Thema, wir wollen nicht zu sehr ausufern).

Ich hoffe, dass ich meinen Punkt damit etwas verdeutlichen konnte, für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

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Wie jetzt, hast du etwa bei MG Direkt angerufen, um mit Holger das Sozialwesen der Schweiz zu diskutieren?

Nein, habe ich nicht, aber er hat mich danach gefragt. Ich wollte ihm nur einen Denkanstoss zum BGE geben (ja, in dieser Hinsicht bin ich leicht missionarisch, tut mir leid).

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Ach, woher denn. Mich überrascht nur immer wieder, was in dieser Sendung so alles besprochen wird. :grinning:

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Die MG-Zuschauer haben mitunter halt sehr spezielle Interessengebiete, und sie alle müssen Holger unbedingt davon erzählen. :joy:

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Soweit ich sehe, geht das nicht.

Okay, dachte ich mir schon.
Danke trotzdem für deine Mühe. :slight_smile:

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@Fernsehkritiker

Bin grad dabei die Folge zu schauen und du erinnerst die Lebemänner ja daran ihre Wünsche zu äußern. Mir kam da ganz spontan ein Gedanke.

Sind Lebemannwünsche eigentlich übertragbar?

Beispiel: Tim will seinen Wunsch nicht wahrnehmen oder es fällt ihm nichts ein und gibt ihn daher an Samt ab der eine Idee hat aber kein Lebemann ist.

Jaha, ich weiß das Tim einen Wunsch hat und das der auch umgesetzt wird, darum gehts nicht, ich hab nur irgendwelche Namen genommen.

Steht das irgendwo und ich bin nur zu doof es zu finden?

Nachtrag: Weiterer Gedanke dazu, was wäre wenn die Lebemänner ihre Wünsche gegen Zahlung an andere abgeben würden, oder versteigern würden? Einen Teil (oder auch alles) des Ertrags eines abgegebenen Wunsches könnte ja dann wieder an MG fließen. Also z.B. Tim sagt hier im Forum “Ich gebe meinen Wunsch meißtbietend ab”. Samt ist Meistbietender und die Summe die dabei rumkommt gibt e rnicht an Tim sondern an MG.

Es geht nicht darum das es ein Versteigerungssystem sein muss(!), es geht um den Grundgedanken, abgebbarer Wünsche.

Was ist, wenn uns der Himmel auf den Kopf fällt?

Geht es noch komplizierter und aufwendiger? Wenn jemand einen Wunsch hat, kann er diesen ja hier äußern. Einer dieser Super-User kann diesen ja dann aufnehmen und weiter geben, bzw. kann der Wünschende ja darum bitten, das dieser von jenen gewünscht wird.

Wenn Tim will, dann er kann den Wunsch von Samt einfach direkt an Holger weiterleiten und feddich :slight_smile:

Sicher könnte er das. Würde aber voraussetzen das Samt überhaupt weiß das Tim seinen Wunsch nicht wahrnehmen will und darüber hinaus bleibt die Frage ob es “erlaubt” wäre (nicht ob man das so machen “kann”) und auf diese Art würde für MG kein zusätzliches Kapital hängenbleiben.

Denkt doch einfach mal aus Firmensicht. Es hat seinen Grund warum meißtens Dinge nicht übertragbar sind. Man will ja das diejenigen die ein “Ding” Wahrnehmen wollen, dafür auch eine “Leistung” erbracht haben. Auf MG übertragen bedeutet das: Holger möchte lieber mehr “echte” Lebemänner von denen dann eventuell nicht jeder seinen Wunsch wahrnimmt. Als Lebemänner deren Wünsche dann eventuell von Leuten wahrgenommen werden die eben nicht das “Anrecht” darauf haben bzw. dafür bezahlt haben. Im Sinne des Erfinders kann es kaum sein das Wünsche übertragbar sind, deswegen frage ich.

Es geht NICHT darum das man hinter den Kulissen natürlich mauscheln kann und Tim seinen Wunsch, der in wirklichkeit von Samt kam, als den eigenen ausgeben kann.

Wenn man denkt: bekloppter geht’s nicht; geht doch!

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Was passiert, wenn Volker auf dem Parkplatz der Nachbarfirma parkt, der Hausmeister aber nicht weiß, dass der Besitzer dem Bruder des Schwagers von jemandem, der mal die Hand von Volker geschüttelt hat, die Erlaubnis gegeben hat Lizenzparkausweise zu drucken, jedoch nicht zu verkaufen. Daher hat er die Ausweise über ein Konsortium in den USA vervielfältigen lassen und Hypotheken darauf ausgegeben. Wenn Volker jetzt so einem Hypothekengeber in der U-Bahn ein Taschentuch geliehen hat, DARF er dann da parken?

Es geht NICHT darum das man hinter den Kulissen natürlich mauscheln kann und der Firmenbesitzer seinen Parkplatz, auf dem in wirklichkeit Volker parken will, als den eigenen ausgeben kann.

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Rein rechtlich? Gute Frage. Ich würde sagen “nein”. Denn der Verleih des Taschentuchs stellt keinen verbindlichen Vertrag zwischen Volker und der Nachbarfirma dar.

Anders sähe es eventuell aus wenn an den Verleih des Taschentuchs Bedingungen geknüpft wurden, die z.B. die Erlaubnis beinhalten. Allerdings müßte dann geklärt werden ob der Hypothekengeber überhaupt dazu berechtigt war diese Bedingung zu akzeptierne bzw. einzuräumen. Auch wären noch gewisse Eigenheiten internationaler Verträge zu berücksichtigen und auch die Frage ob der “jemand” dem Volker die Hand geschüttelt hat (was unter Kaufleuten ein bindender Vertrag ist) ebenfalls Kaufmann war. Sollte dem nicht so sein wäre kein Vertrag zustande gekommen, wenn es nichts ausser dem Händedruck gegeben hat. Zumindest soweit ich informiert bin was das Vertragswesen zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten angeht, lasse mich da aber gerne korrigieren.

Es geht NICHT darum das man hinter den Kulissen natürlich mauscheln kann und das so machen kann, die Frage ist ob man es darf.

Jeder Lebemann hat einen Wunsch frei. Woher der kommt, ist doch schnuppe, solange er bezahlt ist.

Aber wir können die Sache gerne weiterspinnen:

Wenn Tim volltrunken ist, während er seinen Wunsch äußert, und der Wunsch schneller umgesetzt wird, als Tim nachweisen kann, dass er volltrunken war und sich nüchtern niemals so einen Schwachsinn gewünscht hätte - wie hoch stünden dann Tims Chancen, einen zweiten Wunsch einzuklagen? :grinning:

Das ist ebenfalls eine interessante Frage, grade in dem Zusammenhang wenn man weiß das Tim gerne mal einen Whiskey trinkt. Ich würde da ja auf verminderte Schuldfähigkeit plädieren und einen Zweitwunsch gestatten.

Der Gesprächsverlauf in diesem Thread zeigt eindrucksvoll, wie unendlich irrelevant diese Folge von MG Direkt gewesen ist.

Schöne Mecker- … äh Direkt-Folge.

Bitte mehr Alltagsgeschichten von Holger und dafür weniger Schweizer, die man nicht versteht, in der Sendung! :smiley:

Ich höre grade, bei Veto als Nächstes Atomkraft und Abreibung. Ich glaube, ich nehme Forenurlaub xD

Ich habe das jetzt so verstanden: Ihr braucht das BGE, um das katastrophale politische System der Schweiz irgendwie auszugleichen :smiley: