Maßnahmen zur Terrorbekämpfung

Weil diese 130.000 Leute meinen das Grundgesetz entgegen den Meinungen aller anderen Verstanden zu haben?
Ja wohl kaum oder!? Und das die Opposition dagegen ist, ist doch klar, sonst wären sie ja in der Regierung.

Weil Experten für Informatik auch so viel von Gesetzen, deren Formulierung, der Anwendung, Schaffung und Durchsetzbarkeit verstehen. :roll:
Desweiteren möchte ich wissen was das für Experten für Verfassungsrecht sind? Politikwissenschaftler? Alle Menschen, die sich Experten für Verfassungsrecht nennen und nicht Jura studiert haben, sind getrost zu vernachlässigen und allenfalls für dogmatische Zusammenhänge zu gebrauchen. Nicht jedoch für juristische.

Was ist denn das für ein Milchmädchenschluss?

Diese Argumentation ist absolut unverständlich. Du bringst oben Beispiele gegen die solch ein Gesetzt gar nichts bringt. Meistens bekennen sich Terrorzellen zu einem Anschlag erst hinterher oder aber die Vorwarnzeit ist zu kurz und oder die Informationen zu spärlich.

Und eben weil die Informationen so spärlich sind und das Geschrei bei Anschlägen so groß, muss man Eingriffsbefugnisse schaffen, welche diesen Missstand ausgleichen und einen angemessenen Rahmen zwischen Sicherheit und Schutz zulassen.

Ach ja und Wikipedia ist keine Quelle. Ich hoffe doch, dass dein Wissen aus mehr als nur Wikipedia besteht.

Wahre Worte, an denen sich hier mal eine menge Leute eine Scheibe abschneiden können. Ich finde, dass es zur Unsitte verkommen ist bei jeden Dreck Wikipedia zu zitieren.
Ich glaub in einem anderen Thema war es wo Leute sogar den Gesetzeswortlaut des Grundgesetzes von Wikipedia zitiert haben. Finde ich schon traurig.

Mhhh ich hätte gerne gewusst wie du darauf kommst, dass der Bund nicht für einen etwaigen Eingriff in das Internet bzgl. der Erschwerung oder Verhinderung der Verbreitung von Kinderpornographie besitzt?
Für mich würde sich eine Zuständigkeit aus Art. 73 I Nr.7; Art. 73 I Nr. 10 a und b ergeben. Ist sicherlich zu diskutieren, aber pauschal auf keinen Fall dem Bund abzuschreiben!

Sicherheit und Ordnung sind auch die Ziele einer Demokratie, wenn nicht, dann liegt offensichtlich eine falsches Demokratieverständnis vor und hat nicht zwangsweise was mit Überwachungsstaat zu tun.

Dann bist du auch der Einzige der diese Absätze im Artikel 20 derart interpretiert. Für die herrschende Meinung ist Absatz 2 nur der Garant für Wahlen im Zusammenhang mit den drei Gewalten und Absatz 4 juristisch nicht möglich!

Nein, denn Frau Merkel ist Physikerin und hat mit ihrem Ausspruch unrecht (wie sollte sie es auch besser wissen) und Herr Schäuble sagt nur das, was auch im Grundgesetz steht und ich an anderer stelle persönlich auch schon öfters betont habe. Das Grundrechte nicht absolut sind, ist dahingehend nur sinnvoll und wünschenswert für das gegenseitige Miteinander.
Man sollte sich an dieser Feststellung nicht aufhängen, da sie nur sinnvoll getroffen ist und als halbwegs gebildeter Bürger nur einleuten kann!

Reicht es hier zu erwähnen, dass es in den 80ern und 90ern auch kein Internet und damit derart umfangreiches Kommunikationsnetz gegeben hat, um Terroranschläge zu planen und zu organisieren. Wieder einmal eine Milchmädchenrechung.
Der Fortschritt beschränkt sich eben nicht nur auf die Technik, sondern auch auf Gesetze. Es würde auch keiner auf die Idee kommen Krankheiten mit Mitteln der 80er und 90er Jahre zu behandeln, weil es damals auch gereicht hat :roll:

Was soll man dazu noch sagen? Ich argumentierte schon oft genug dagegen an, dass du mit dieser Ansicht leider allein da stehst. Die herrschende Meinung und Literatur sieht dies anders, aber das scheint dich überhaupt nicht zu stören.
Aber weisst du was, wenn du ja so dermaßen viel wert auf Demokratie legst, dann respektiere auch die Überwiegende Meinung oder arbeite wissenschaftlich und beweise das Gegenteil in einer angemessenen Art und Weise.

Ich helf dir und geb dir erstmal Stoff zum Lesen, nachfolgend Urteile des BVerfG o. ä. zum Thema (für dich in voller und ungekürzter Länge unter entsprechender Literatur zu finden)

zuerst Zeitschriftenliteratur, kannst du in einer Bibliotehk mit juristischer Fachliteratur finden (eventuell juristische Fakultät an einer Uni in deiner Nähe)
LKV 2008, 451
ZRP 2000, 440
NJW 2007, 643

Und nun Urteile:
ThürVerfGH Urteil vom 19.09.2001 - Az: VerfGH 4/01
Urteil vom 31.03.2000 - Az: Vf. 2-IX-00
BremStGH Urteil vom 14.02.2000 - Az: St 1/1998
BverfG Urteil vom 31.03.2006 - Az: HVerfG 2/05
BverfG Urteil vom 11.07.1961 - Az: 2 BvG 2/58 2 BvE 1/59 2 BvG 2/58 2 BvE 1/59

Ich sehe das nicht als beweis für ein Gesinnungsstrafrecht. Das wäre estwas völlig anderes.

Und eben weil die Informationen so spärlich sind und das Geschrei bei Anschlägen so groß, muss man Eingriffsbefugnisse schaffen, welche diesen Missstand ausgleichen und einen angemessenen Rahmen zwischen Sicherheit und Schutz zulassen.

Ich empfinde diese als Ansichtssache bei dem jeder nach seiner eigenen Meinung oder Erfahrung argumentieren wird und damit schlecht zu diskutieren. Allerdings stimme ich dir zu, dass die Mehrheit sich für schärfere Einschnitte entscheiden wird, wenn erstmal ein Anschlag passiert ist. Aber solche Gesetze bringen eben Macht mit sich und wie ich vorne schon mal erwähnt hat, scheint eben dies keinen guten Einfluss auf Menschen zu haben. Wer weiß wie ich reagiere, wenn ich zum Beispiel viel Macht hätte. Außerdem werden hauptsächlich Folgen bekämpft und keine Ursachen. Nur für die Ursachenbekämpfung ist nicht alleine der Staat zuständig, sondern im Hauptteil die Gesellschaft.

Nein, denn Frau Merkel ist Physikerin

Das war sie mal. Jetzt trifft sie sogar Entscheidungen, die sie als Physikerin nie treffen dürfte.

Weil Experten für Informatik auch so viel von Gesetzen, deren Formulierung, der Anwendung, Schaffung und Durchsetzbarkeit verstehen. :roll:

Davon vielleicht nicht, aber wenn man konkret von DNS-Sperren spricht, können ausschließlich Informatik-Verständige eine Ahnung davon haben und eben diese sagen, dass diese Sperre großer Humbug ist.
Angefangen bei der Tatsache dass man diese Sperre in knapp 10 Sekunden umgehen kann, über die Tatsache dass man nicht nur eine Seite sperrt, sondern alle auf einem Server.

Und selbst ein Nicht-Jurist weiß, dass man einen guten Grund benötigt um ein Gesetzt durchzuboxen. Es gibt aber keinen guten Grund, dafür um so mehr Gegenargumente. Warum sperrt man eine Seite z.B. nur, wenn man sie auch löschen könnte?

Weil diese 130.000 Leute meinen das Grundgesetz entgegen den Meinungen aller anderen Verstanden zu haben?
Ja wohl kaum oder!? Und das die Opposition dagegen ist, ist doch klar, sonst wären sie ja in der Regierung.

Also ist die Opposition nur dazu da, der Regierung zu widersprechen? Egal um was es geht? Du verteidigst hier immer den Rechtsstaat und die Demokratie, und weist daruf hin wie toll und idiotensicher die sind, und dann sagst du wieder, dass alles nur Theater ist?
Ich hätte nicht gedacht, dass ich noch erlebe, dass du und Rakanishu mal einer Meinung bei sowas sind. :ugly

Weil Experten für Informatik auch so viel von Gesetzen, deren Formulierung, der Anwendung, Schaffung und Durchsetzbarkeit verstehen. :roll:

Wenn die Regierung ein Gesetz machen wollen würde, dass es Kühen bei Strafandrohung verbietet, selbsttätig zu fliegen, dann wäre sie auch besser beraten, auf Landwirtschafts- und Veterinärexperten zu hören, wenn die ihnen sagen, dass das Gesetz schwachsinnig ist.
Da kann das Gesetz noch so wasserdicht formuliert sein, dass sich sein Text wie reine Poesie für Juristen anhört, es wird immer unnütz sein. Und jeder, der sich nur ein wenig mit Kühen auskennt, wird dies auch wissen.
Auch bei den DNS-Sperren hätte man doch wenigstens auf die Experten im Bundestag hören sollen, wenn man alle anderen schon für „linksextreme pädokriminelle Ideologen des Internets“ hält.

Desweiteren möchte ich wissen was das für Experten für Verfassungsrecht sind? Politikwissenschaftler? Alle Menschen, die sich Experten für Verfassungsrecht nennen und nicht Jura studiert haben, sind getrost zu vernachlässigen und allenfalls für dogmatische Zusammenhänge zu gebrauchen. Nicht jedoch für juristische.

Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Sieber vom Max Planck Institut für ausländisches und internationales
Strafrechtist einer der Kritiker. Ich denke der wird Jurist sein. Auch Dr. Peter-Jürgen Graf sieht das Gesetz mit den Grundrechten kollidieren, auch wenn er die Grundrechtseinschränkungen für vertretbar hält, weil es ja nur um dokumentierten Kindesmissbrauch geht. Der ist Bundesrichter. Korrigier mich, wenn ich mich irre, aber als Bundesrichter sollte er auch schon mal Jura studiert haben.
Ich beziehe mich da auf die Sitzung zu dem Gesetz vom 27.5. Ich denke die können das wohl beurteilen, sonst hätte man sie ja nicht eingeladen, oder?

Eine die auch nicht beknackter ist als „Nur weil 130.000 Menschen was unterschreiben, braucht man als Politiker das ja nicht ernstnehmen.“
Die Petitionen sind dazu da, dass sie behandelt werden. Kulanterweise wäre es wünschenswert gewesen, das Gesetz wenigstens aufzuschieben, bis die Petition angehört wird. Sicher ist das nicht vorgeschrieben, aber es hätte erst einmal viel Spannung aus der ganzen Debatte genommen.
Und nein, die Petition wurde nicht ernst genommen, und wird es immer noch nicht. Es ging mit einer kompletten Ignoranz ihr gegenüber los, und mittlerweile ist man bei „Wir haben umformuliert, was wollt ihr denn noch?“ angekommen.
Wirklich mit den Einwänden beschäftigt hat man sich aber nicht.

Mhhh ich hätte gerne gewusst wie du darauf kommst, dass der Bund nicht für einen etwaigen Eingriff in das Internet bzgl. der Erschwerung oder Verhinderung der Verbreitung von Kinderpornographie besitzt?
Für mich würde sich eine Zuständigkeit aus Art. 73 I Nr.7; Art. 73 I Nr. 10 a und b ergeben. Ist sicherlich zu diskutieren, aber pauschal auf keinen Fall dem Bund abzuschreiben!

Weil im Staatsvertrag für Rundkfunk und Telemedien schon drinsteht, dass die Länder zuständig sind. Frag mich nicht nach Einzelheiten, ich kann nur wiedergeben was ich gelesen und gehört habe.
Aber keine Sorge, die von denen ich es gehört bzw. gelesen habe sind Juristen.

Sicherheit und Ordnung sind auch die Ziele einer Demokratie, wenn nicht, dann liegt offensichtlich eine falsches Demokratieverständnis vor und hat nicht zwangsweise was mit Überwachungsstaat zu tun.

Leider sind wir nicht nur eine Demokratie, sondern auch noch eine freiheitliche. Wenn das so bleiben soll, darf die Sicherheit - auch wenn sie fraglos wichtig ist - die Freiheit nicht zu sehr beschneiden.

Dann bist du auch der Einzige der diese Absätze im Artikel 20 derart interpretiert. Für die herrschende Meinung ist Absatz 2 nur der Garant für Wahlen im Zusammenhang mit den drei Gewalten und Absatz 4 juristisch nicht möglich!

Artikel 4 impliziert, dass man als mündiger Bürger zuschaut, wenn Politik gemacht wird. Und sich eine unabhängige Meinung zu bilden versucht. Ansonsten könnte man doch gar nicht merken, dass jemand die freiheitlich demokratische Grundordnung bedroht.
Steht zwar nicht drin, ist aber irgendwie logisch, oder?

Nein, denn Frau Merkel ist Physikerin und hat mit ihrem Ausspruch unrecht (wie sollte sie es auch besser wissen) und…

Man sollte meinen, dass die Kanzlerin eines Landes wenigstens schon mal vom Ewigkeitsartikel in der Verfassung dieses Landes gehört hätte. Oder war sie da noch Oppositionsführerin? Egal. Andere Leute werden für weniger kontroverse Sprüche aus weniger wichtigen Anstellungsverhältnissen umgehend entfernt.

Herr Schäuble sagt nur das, was auch im Grundgesetz steht und ich an anderer stelle persönlich auch schon öfters betont habe. Das Grundrechte nicht absolut sind, ist dahingehend nur sinnvoll und wünschenswert für das gegenseitige Miteinander.
Man sollte sich an dieser Feststellung nicht aufhängen, da sie nur sinnvoll getroffen ist und als halbwegs gebildeter Bürger nur einleuten kann!

Ach die Menschenwürde ist auch nicht absolut? Und wie können Grundrechte die als „unverletzlich und unveräußerbar“ festgeschrieben sind nicht absolut sein?

Reicht es hier zu erwähnen, dass es in den 80ern und 90ern auch kein Internet und damit derart umfangreiches Kommunikationsnetz gegeben hat, um Terroranschläge zu planen und zu organisieren. Wieder einmal eine Milchmädchenrechung.

Wenn nur die Terroristen das Internet hätten, dann wäre das wahrscheinlich sogar ein valider Punkt. Die Geheimdienste und Polizei können es aber ebenso nutzen, und sich Experten besorgen. Die Technologie ist nämlich für alle fortgeschritten, nicht nur für die Terroristen.
Und Terroristen werden sich sowieso in verschlüsselten Netzen verabreden. Da können Polizei oder Geheimdienste noch so viele Befugnisse haben, und finden doch nicht mehr raus.
Früher wäre auch keiner auf die Idee gekommen das Briefgeheimnis abzuschaffen, weil Terroristen Briefe schreiben können.
(Nicht dass man nicht trotzdem Briefe geöffnet und nachgesehen hätte.)
Nur weil die Technik fortschreitet, heißt das nicht, dass man zwangsläufig neue Gesetze braucht. Meistens reicht es da, wenn die zuständigen Ermittlungsbehörden technisch auf den neuesten Stand gebracht werden, und man ihnen beibringt die neue Technik auch zu nutzen.
Ganz nebenbei: Das Internet hätte Terroristen und der Polizei auch schon in den späten 80ern und in den gesamten 90ern zur Verfügung gestanden.

Außerdem glaube ich doch, dass unser Geheimdienst auch mal ohne offizielle Genehmigung gefährliche Personen überwacht.

naja, dann haben wir doch den überwachungsstaat längst.

und ich finde die leichtigkeit, mit der kriminelle ein gesetz umgehen bzw. brechen können oder die schwierigkeit, es durchzusetzen, kein argument dafür, es nicht zu verabschieden. diese argumentation hätte man immerhin auch bei anti-stalking-regelungen anwenden können. und ich glaube, jede Frau ist froh, dass es zumindest eine Grundlage für die Handhabe solcher Dinge gibt, die weiter ausgebaut werden kann.

Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Sieber vom Max Planck Institut für ausländisches und internationales
Strafrechtist einer der Kritiker. Ich denke der wird Jurist sein. Auch Dr. Peter-Jürgen Graf sieht das Gesetz mit den Grundrechten kollidieren

die anreihung von titeln besagt nicht unbedingt, dass er recht hat. genau so wenig wie die position von frau harms.

was wikipedia angeht, so muss ich mich schon dafür entschuldigen, nicht deutsche politikwissenschaften oder deutsches recht studiert zu haben. sollte ich also falsch liegen und die grundform der deutschen regierung nicht die parlamentarische demokratie sein, so bitte ich um korrektur. mein anliegen war lediglich, zu verdeutlichen, wie machtverteilung offiziell funktioniert. ich hoffe, dass hier immerhin einigkeit herrscht darüber, dass diese form der regierung über stellvertreter und nicht über volksentscheide handelt, dass die berücksichtigung von petitionen also im ermessen der volksvertreter liegt und nicht zwingend erfolgt. egal, was sie besagen.

und dass grundrechte nicht vollständig absolut sein können, erklärt sich von selbst. die ausübung und beanspruchung der grundrechte eines jeden einzelnen sollte schon rücksicht auf das wohl und wohlbefinden und die freiheit und sicherheit anderer legen.

die anreihung von titeln besagt nicht unbedingt, dass er recht hat.

Das seh ich genauso, hat aber nichts mit dem Thema zu tun. Sartorius wollte Experten wissen, die ausserdem Juristen sind, und da oben stehen sie.

und dass grundrechte nicht vollständig absolut sein können, erklärt sich von selbst. die ausübung und beanspruchung der grundrechte eines jeden einzelnen sollte schon rücksicht auf das wohl und wohlbefinden und die freiheit und sicherheit anderer legen.

Erklär mir, warum die Menschenwürde eines oder mehrerer Menschen verletzt werden müsste, um die Sicherheit, Freiheit oder das Wohlbefinden von irgendjemandem zu gewährleisten?

naja, dann haben wir doch den überwachungsstaat längst.

Die Betonung liegt auf auch mal und nicht dauernd, wie es in einem Überwachungsstaat der Fall wäre.

und ich finde die leichtigkeit, mit der kriminelle ein gesetz umgehen bzw. brechen können oder die schwierigkeit, es durchzusetzen, kein argument dafür, es nicht zu verabschieden. diese argumentation hätte man immerhin auch bei anti-stalking-regelungen anwenden können. und ich glaube, jede Frau ist froh, dass es zumindest eine Grundlage für die Handhabe solcher Dinge gibt, die weiter ausgebaut werden kann.

Es sind also nur Frauen Opfer von Stalkern. Wenn hier mal nicht jemand wieder die Stereotypenkiste ausgepackt hat. Aber meines Wissens gab es vorher auch schon eine Handhabe (auch wenn sie ohne Frage schlechter war), mal ganz davon abgesehen, dass auch heutige Gesetze keine Sicherheit davor gewähren, denn erstmal muss so ein Verhalten auch festgestellt werden. Sprich, es sind schon diverse Aktionen vorher gelaufen. Eben das ist das Problem. Außerdem gibt es auch bei diesem Gesetz das Problem des Missbrauchs, denn wer entscheidet denn was Stalking ist und was ein harmloser Flirtversuch? Aber es ist doch so. auch hier werden nur Folgen bekämpft, nicht die Ursachen.

Und niemand verlangt von dir Politik oder Jura studiert zu haben, aber sich lediglich dort zu informieren und dann auch noch zu zitieren, ist schon recht herb. Es gibt bessere Quellen, auch im Internet.

Was soll man dazu noch sagen? Ich argumentierte schon oft genug dagegen an, dass du mit dieser Ansicht leider allein da stehst. Die herrschende Meinung und Literatur sieht dies anders, aber das scheint dich überhaupt nicht zu stören.

Nur weil 99% der Leute etwas behaupten, ist es noch lange nicht richtig. Früher standen Menschen alleine da, mit ihrer Ansicht, die Erde wäre eine Kugel. Also spar dir bitte solcherlei vorlautes Geschwätz.

Ich sehe das so: „Demokratie kann man nie genug haben.“ Siehst du das tatsächlich anders? Was ist dann dein Motto? „Mehr Diktatur wagen“? - Es wurden noch nie Versuche Unternommen, mehr Demokratie in diesem Land einzuführen. NOCH NIE! Woher kommt dann also die Gewissheit, dass es nicht ginge? Hat das die Kristallkugel verraten oder stand es im Kaffeesatz geschrieben? Man kann darüber theoretisieren wie man will, am Ende heißt es jedoch immer „Versuch macht kluch“.

Worauf warten wir? … Achja … auf die herrschende Kaste, die munter das Gegenteil behauptet. Nicht weil sie so an der Macht klebt, sondern weil sie einfach den hochauflösenderen Kaffeesatz hat. :roll:

Ich sehe das nicht als beweis für ein Gesinnungsstrafrecht. Das wäre estwas völlig anderes.

Du bist auch mit Blindheit geschlagen. Nach diesem Gesetz ist jeder Internetsurfer, der auf Wikipedia nach Schwarzpulver sucht ein Krimineller. Wer einen Chemiebaukasten im Keller stehen hat, ist ein Krimineller. Wer Chemie studiert hat und durch Fachwissen glänzt, ist ein Krimineller. Du wirst jetzt wieder wie ein Kleinkind strampeln und zetern, aber es gab in Deutschland nunmal bereits einen Fall, wo ein Sozialwissenschaftler aufgrund seines Fachwissens zum Terroristen definiert und wie ein solcher behandelt wurde. Ein Jahr lang wurde er überwacht, schikaniert und verbrachte sogar eine schöne Zeit in Untersuchungshaft. Weißt du wofür? Weil die Polizei unter google.de mit Begriffen wie „Präkarisierung“ auf seine Arbeiten stieß. DAS war Grund genug!

Also erzähle mir nichts von funktionierendem Rechtsstaat und mach zur Abwechslung mal die Augen auf, dann siehst du das herrschende Gesinnungsstrafrecht!

Übrigens: Sippenhaft ist derzeit auch wieder in Arbeit. :roll: Also halte die Augen fest verschlossen, damit du auch morgen noch mit Fug und Recht behaupten kannst, die Erde sei eine Scheibe.

hust Ich fasse das nicht als Kompliment auf.

Noch ein Jurist, der gegen die Sperren ist. Wenn man gezielt nach ihnen sucht, findet man genug:

http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv … f419e4caaa

Ein Beispiel für die unsachliche Schwurbelei der von Sartorius aufgeführten Politikwissenschaftler ist hier zu finden:
http://netzpolitik.org/2009/herfried-mu … -internet/

@ampler: nun ja, sicher sind auch männer betroffen, aber ich denke mal der vorwiegende teil der opfer sind frauen. und ich würde gerne eine möglichkeit wissen, stalking zu präventieren und die ursachen zu bekämpfen statt die folgen. denn dann hätten wir ja kein problem. die sache ist nur, dass man psychisch gestörten nicht auf der straße ansieht, was sie vorhaben. und ja, es gab vorher eine handhabe. die sah so aus (ich erzähle aus erfahrungen einer freundin). man wird belästigt, man geht zur polizei um anzeige zu erstatten. die sagen: wir können da leider nichts machen. sie brauchen da schon beweise. zuerst muss er etwas gemacht haben. was übersetzt so viel bedeutet hat wie: “warten sie mal ab, bis er kommt und sie vergewaltigt, dann können sie uns gerne anrufen und wir kommen sofort.” insofern ist die neue gesetzgebung eine erleichterung. durch sie können immerhin verweise ausgesprochen werden, die nicht den langen gerichts-instanzen weg gehen müssen und wenn diese übertreten werden, tatsächliche strafen.

@f.böhnert: zu den grundrechten gehören etliche, die nicht immer in voller breite eingehalten werden können für jeden, ohne die grundrechte eines anderen einzuschränken. diese unantastbarkeit funktioniert nur dann, wenn die grundrechte für den perfekten menschen gelten, der also keine straftat begeht und moralisch einwandfrei ist. wer seine persönlichkeit ohne einschränkung auslebt (recht auf persönlichkeitsentfaltung und recht auf freizügigkeit), stößt gezwungen irgendwann an grenzen, wo er andere um ihre rechte auf persönlichkeitsentfaltung bringt. das recht der unantastbarkeit von ehe und familie hoffe ich auch brechen zu dürfen angesichts der tatsache, dass so viele kinder durch die freizügigkeit und persönlichkeitsentfaltung ihrer eltern leiden müssen. das recht der freien künstlerischen entfaltung oder der freien wissenschaft geht nicht unbedingt immer mit der freien menschenwürde einher. usw. ich hoffe, du weißt, wie ich es meine.

das recht der freien künstlerischen entfaltung oder der freien wissenschaft geht nicht unbedingt immer mit der freien menschenwürde einher. usw. ich hoffe, du weißt, wie ich es meine.

Ehrlich gesagt nicht wirklich. Ich denke, dass auch Juristen der Meinung wären, dass die Menschenwürde immer höher zu bewerten ist als die freie künstlerische Entfaltung oder die Wissenschaft.
Mir würde spontan jetzt auch kein Beispiel einfallen, wo das andersherum wäre.
Meiner Meinung nach kann man den ganzen Laden gleich dicht machen, wenn man anfängt an der Menschenwürde herumzurelativieren.

nun ja, sicher sind auch männer betroffen, aber ich denke mal der vorwiegende teil der opfer sind frauen. und ich würde gerne eine möglichkeit wissen, stalking zu präventieren und die ursachen zu bekämpfen statt die folgen. denn dann hätten wir ja kein problem. die sache ist nur, dass man psychisch gestörten nicht auf der straße ansieht, was sie vorhaben. und ja, es gab vorher eine handhabe. die sah so aus (ich erzähle aus erfahrungen einer freundin). man wird belästigt, man geht zur polizei um anzeige zu erstatten. die sagen: wir können da leider nichts machen. sie brauchen da schon beweise. zuerst muss er etwas gemacht haben. was übersetzt so viel bedeutet hat wie: „warten sie mal ab, bis er kommt und sie vergewaltigt, dann können sie uns gerne anrufen und wir kommen sofort.“ insofern ist die neue gesetzgebung eine erleichterung. durch sie können immerhin verweise ausgesprochen werden, die nicht den langen gerichts-instanzen weg gehen müssen und wenn diese übertreten werden, tatsächliche strafen.

Ich sehe du hast dich sehr undifferenziert mit dem Phänomen Stalking beschäftigt. Diese Schuld ist wohl auch mit bei den Medien zu suchen, die vor allem gewalttätige Stalkerübergriffe aufgrund von Auflagenmache thematisieren. Die meisten sind aber gar nicht so gewalttätig. Stalking ist nämlich ein sehr oberflächlicher und schwer fassbarer Begriff, der vielschichtige Verhaltensstörungen betituliert. Das Problem ist, dass sich in Wissenschaftskreisen bisher nur wenig damit beschäftigt wurde. Man kann zur Zeit noch nicht erklären warum die Fälle anzusteigen scheinen. Dann gibt es dann auch noch das umgekehrte Problem, nämlich das vermeintliche Opfer nur unter Verfolgungswahn leiden und gar keine Opfer von Stalking sind. Dies soll gar nicht so selten sein. Auf jeden Fall wird der Gesetzgeber hier keine präventiven Maßnahmen schalten können. Es muss schon erst was passieren (z.B. Telefonterror etc) bevor gehandelt wird. Einen vollständigen Schutz gibt es nicht. Ein Überwachungsstaat wird da nichts ändern. Was etwas ändern kann, ist die intensive Untersuchung des Phänomens und keine Gesetze. Wie du oben schon bemerkt können solche Menschen krank sein und man kann sie eventuell auch behandeln. Aber das feststellen einer psychischen Störung führt zu etwas, was dir die Juristen hier bestimmt gern erklären.

Und Frauen sind nach Opferstatistik öfter betroffen (aber eben nicht nur, demzufolge hättest du Opfer oder Menschen schreiben können, anstatt irgendwelchen Klischeemist). Es gibt jedoch noch etwas worüber du nachdenken solltest. Wer ist eher bereit zur Polizei zu gehen und zuzugeben von einem Stalker verfolgt zu werden, eine Frau oder ein Mann? Das ist genau das gleiche wie mit häuslicher Gewalt. Welcher Mann gibt schon freiwillig zu von seiner Frau geschlagen zu werden

Also ich geb gerne zu, dass ich auch mal von einer Ex-Freundin regelrecht terrorisiert wurde. Ständige Anrufe, wo dann aufgelegt wird, dumme Geschichten, die über mich herumerzählt werden, Zettelchen an meiner Haustüre, auf denen geradezu hanebüchene Forderungen stehen und allgemein sehr seltsame Zufälle… Wenn man 8 Mal “zufällig” am Auto seiner Exfreundin vorbeikommt, und dass in ganz verschiedenen, weit voneinander entfernten Orten, dann ist das schon etwas auffällig.
Frauen können da genauso bekloppt werden wie Männer, wenn nicht sogar mehr. Zur Polizei wär ich deswegen nicht gegangen, aber das liegt wohl eher daran, dass ich mich weder physisch noch psychisch zu fürchten brauchte, obwohl sie auch schon mal mit nem Messer auf jemanden losgegangen ist.
Was physische Bedrohungen angeht, kann ich mir vorstellen, dass Frauen in der Regel im Nachteil sind, bei solchen Stalkergeschichten.
Meine Ex ist dann übrigens irgendwann weggezogen, da hat sich das Problem dann erledigt.

Was hätte ein Überwachungsstaat gegen die Situation geholfen? Hätte dann die Polizei meine Ex beobachtet, wie sie mich beobachtet? Irgendwie ist das dämlich.

hä? ich hab mitnichten behauptet, dass ein überwachungsstaat das stalkingproblem lösen könnte.
ich hab gesagt, dass die schwierigkeit ein gesetz durchzusetzen und die leichtigkeit, es brechen zu können kein grund dafür sein sollten, es nicht zu beschließen. einfach aus dem grund, damit klar ist, dass es ein gesetzesbruch ist, so etwas zu tun. für mit dem auto 24 h vor einem haus stehen gab es eben vorher keine möglichkeiten zum verbot. jetzt schon.
und es ist vollkommen egal, aus welchen gründen ein mensch ein stalker wird, oder in welcher intensität sich stalking auswirkt. wichtig ist, dass die betroffenen, die nicht so wie f.böhnert sagen können, ich musste mich nicht fürchten, sondern für die ein stalker eine echte psychische belastung darstellt (und dabei ist es egal, was der stalker tut, man sollte auf das individuelle empfinden des opfers mehr eingehen), eine möglichkeit haben, sich zu wehren.
wenn sich ein mann zu sehr in seiner männlichkeit angegriffen fühlt, wenn er zur polizei geht und stalking meldet, dann ist das seine entscheidung, aber für alle, die etwas unternehmen möchten, gibt es nun zumindest den ansatz einer handhabe. mir ist schon klar, dass die vergewaltigung oder der körperliche übergriff allgemein nur selten vorkommt, er ist aber auch nur die spitze des eisbergs. meine freundin beispielsweise wurde über ein jahr lang terrorisiert und von ihrem ex fertig gemacht. sie hatte schlafstörungen und begann mit depressiven phasen. ich persönlich bin froh, dass zumindest jemand versucht, etwas dagegen zu tun und nicht auf wissenschaftliche ergründungen zu den ursachen von stalking wartet.

und was die grundrechte angeht, f. böhnert, da siehst du, dass du für ein grundrecht (die menschenwürde), andere einzuschränken bereit bist, obwohl sie alle beide grundrechte sind und nach deiner meinung absolut. aber dass du sagst, dass du für die menschenwürde ein anderes grundrecht zurückstecken lassen würdest, beweist doch nur, dass sie relativ sind. ich persönlich bin auch strikt dagegen, dass man die freiheit der wissenschaft auf kosten der menschenwürde auslebt, aber dann siehst du die grundrechte nicht als absolut sondern als beugbar an.

…dass die schwierigkeit ein gesetz durchzusetzen und die leichtigkeit, es brechen zu können kein grund dafür sein sollten, es nicht zu beschließen…

Jedoch sehe ich bei deinem Beispiel keines von beiden gegeben. Was heißt denn „Leichtigkeit es zu brechen“. Ich muss jemanden z.B. schon mit Anrufen terrorisieren, damit ich das Gesetz breche. Da gibt es andere Gesetze die wohl wesentlich leichter zu brechen sind.

und was die grundrechte angeht, f. böhnert, da siehst du, dass du für ein grundrecht (die menschenwürde), andere einzuschränken bereit bist, obwohl sie alle beide grundrechte sind und nach deiner meinung absolut. aber dass du sagst, dass du für die menschenwürde ein anderes grundrecht zurückstecken lassen würdest, beweist doch nur, dass sie relativ sind. ich persönlich bin auch strikt dagegen, dass man die freiheit der wissenschaft auf kosten der menschenwürde auslebt, aber dann siehst du die grundrechte nicht als absolut sondern als beugbar an.

Hä? Sicher können Grundrechte kollidieren, und sich gegenseitig einschränken. Das heißt aber nicht, dass man sie für nichts und wieder nichts in Gefahr bringen sollte. Oder einfach irgendwelche Gesetze machen kann, die sie unnütz einschränken. Außerdem sind die Grundrechte in der Reihenfolge nach Wichtigkeit aufgelistet.
Kunst und Wissenschaftsfreiheit kommen da eher unter ferner liefen, während die Menschenwürde ganz vorn steht. Und die steht nicht nur ganz vorn, nein, es wird sogar nochmal drauf hingewiesen, dass sie unantastbar ist.
So stell ich mir ein absolutes Grundrecht vor. Wenn Herr Schäuble also denkt, auch die Menschenwürde „relativieren“ zu können, dann hat er in der Regierung einfach nichts verloren.
Und dass die Menschenwürde angetastet ist, wenn das BKA jemanden ohne Verdachtsmoment rund um die Uhr überwachen kann, seinen Rechner durchsuchen kann und weiß nicht was, und er noch nicht mal beim Sex oder auf dem Klo ohne Überwacher ist, daran kann doch kein vernünftiger Mensch zweifeln. Wenn er dann noch ohne was verbrochen zu haben von Soldaten im Inlandseinsatz in ein Internierungslager gesperrt wird, weil er angeblich ein „potentieller Gefährder“ ist, wie es Herr Schäuble schon mal angeregt hat, dann gute Nacht Deutschland. Dann ist aus Stasi 2.0 das vierte Reich geworden.

Ach ja, wegen der Ex. Natürlich belastet das einen.

danke. endlich sind wir an diesem punkt angekommen, denn das war auch alles, was ich damit sagen wollte. ich habe mich nicht für absichtliche einschränkung ausgesprochen und auch keinen überwachungsstaat befürwortet.

danke. endlich sind wir an diesem punkt angekommen, denn das war auch alles, was ich damit sagen wollte. ich habe mich nicht für absichtliche einschränkung ausgesprochen und auch keinen überwachungsstaat befürwortet.

Wow! Was für ungewohnte Worte von dir. Ganz pauschal finde ich diese Aussage gut, jedoch zweifle ich (tut mir leid) noch irgendwo an deinen Prioritäten. Wenn sich Grundrechte gegenseitig einschränken können, gibt es da schnell einen Konflikt, welches Grundrecht die höhere Priorität genießt.

Angenommen Deutschland wäre wirklich von Terroristen bedroht: Wie weit dürfen dann zur Prävention die Grundrechte der persönlichen Freiheiten eingeschränkt werden um das Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit zu schützen? - An dieser Stelle tritt ein Konflikt auf. Man kann überall Überwachungskameras aufbauen und damit die freie Entfaltung der Persönlichkeit auf öffentlichen Plätzen einschränken (wer weiß dass er überwacht wird, verhält sich automatisch anders). Das mag ja noch in Ordnung gehen, zumindest in einem gewissen Rahmen. Aber was ist, wenn wir das Recht auf Religionsfreiheit einschränken? Das wäre dann wohl zu viel des Guten, ich denke da stimmen wir überein.

Jetzt die Frage:
Fängt man mit Vorratsdatenspeicherung, biometrischen Pässen, Kameras an allen öffentlichen Plätzen, Onlinedurchsuchung und dem ganzen Krempel der letzten paar Jahre auch nur einen einzigen Terroristen oder werden dadurch die Grundrechte nicht doch eher vollkommen zügel- und sinnlos eingeschränkt?

Grundsätzlich kann man schon irgendwelche Gesetze machen und sie einschränken, das ist ja immerhin von den Vätern des Grundrechts so gewollt und steht auch am Ende der Absätze da. Man muss nur die Formulierung „unnütz einschränken“ von dir relativieren, denn was ist schon unnütz. Was blödsinn und was kein blödsinn ist, liegt an der Zeit, den Betrachtern und den Adressaten.

Desweiteren hast du schon Recht, wenn du sagts, dass die Grundrecht nach Wichtigkeit sortiert sind. Das ist aber nur bei den Ersten der Fall. Die Menschenwürde hat man bewusst mit den anderen Artikeln nach vorn gestellt, jedoch gelten alle Grundrechte gleich viel!!! Unabhängig, ob sie nun als Artikel 2 oder Artikel 104 GG stehen. So ist sowohl die Menschenwürde, als auch das Recht auf richterliches Gehör, welches als Artikel 103 GG an vorletzter Stelle der Grundrechte steht, gleich Bedeutend.

Grundsätzlich kann man schon irgendwelche Gesetze machen und sie einschränken, das ist ja immerhin von den Vätern des Grundrechts so gewollt und steht auch am Ende der Absätze da.

Also am Ende von Artikel 1 steht nichts, was ihn einschränken könnte, und Artikel 1 beinhaltet ja auch die Garantie der Wahrung der Menschenrechte.
Leider steht da nicht näher, welche Menschenrechte da genau gemeint sind. Ich denke mal das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit werden dabei sein, ebenso das Recht auf Essen und dergleichen.
All die sind im Grundgesetz als „unveräußerlich“ gekennzeichnet, also kann man sie auch nicht einschränken, es sei den, sie schränken sich im Zusammenleben mit anderen Menschen gegenseitig ein.
Was ein legitimer Grund wäre die Menschenwürde einzuschränken, will mir da im Traum nicht einfallen.

Aber vielleicht steht das da alles so gar nicht mehr, mein GG ist von 95.