Weil diese 130.000 Leute meinen das Grundgesetz entgegen den Meinungen aller anderen Verstanden zu haben?
Ja wohl kaum oder!? Und das die Opposition dagegen ist, ist doch klar, sonst wären sie ja in der Regierung.
Weil Experten für Informatik auch so viel von Gesetzen, deren Formulierung, der Anwendung, Schaffung und Durchsetzbarkeit verstehen. :roll:
Desweiteren möchte ich wissen was das für Experten für Verfassungsrecht sind? Politikwissenschaftler? Alle Menschen, die sich Experten für Verfassungsrecht nennen und nicht Jura studiert haben, sind getrost zu vernachlässigen und allenfalls für dogmatische Zusammenhänge zu gebrauchen. Nicht jedoch für juristische.
Was ist denn das für ein Milchmädchenschluss?
Diese Argumentation ist absolut unverständlich. Du bringst oben Beispiele gegen die solch ein Gesetzt gar nichts bringt. Meistens bekennen sich Terrorzellen zu einem Anschlag erst hinterher oder aber die Vorwarnzeit ist zu kurz und oder die Informationen zu spärlich.
Und eben weil die Informationen so spärlich sind und das Geschrei bei Anschlägen so groß, muss man Eingriffsbefugnisse schaffen, welche diesen Missstand ausgleichen und einen angemessenen Rahmen zwischen Sicherheit und Schutz zulassen.
Ach ja und Wikipedia ist keine Quelle. Ich hoffe doch, dass dein Wissen aus mehr als nur Wikipedia besteht.
Wahre Worte, an denen sich hier mal eine menge Leute eine Scheibe abschneiden können. Ich finde, dass es zur Unsitte verkommen ist bei jeden Dreck Wikipedia zu zitieren.
Ich glaub in einem anderen Thema war es wo Leute sogar den Gesetzeswortlaut des Grundgesetzes von Wikipedia zitiert haben. Finde ich schon traurig.
Mhhh ich hätte gerne gewusst wie du darauf kommst, dass der Bund nicht für einen etwaigen Eingriff in das Internet bzgl. der Erschwerung oder Verhinderung der Verbreitung von Kinderpornographie besitzt?
Für mich würde sich eine Zuständigkeit aus Art. 73 I Nr.7; Art. 73 I Nr. 10 a und b ergeben. Ist sicherlich zu diskutieren, aber pauschal auf keinen Fall dem Bund abzuschreiben!
Sicherheit und Ordnung sind auch die Ziele einer Demokratie, wenn nicht, dann liegt offensichtlich eine falsches Demokratieverständnis vor und hat nicht zwangsweise was mit Überwachungsstaat zu tun.
Dann bist du auch der Einzige der diese Absätze im Artikel 20 derart interpretiert. Für die herrschende Meinung ist Absatz 2 nur der Garant für Wahlen im Zusammenhang mit den drei Gewalten und Absatz 4 juristisch nicht möglich!
Nein, denn Frau Merkel ist Physikerin und hat mit ihrem Ausspruch unrecht (wie sollte sie es auch besser wissen) und Herr Schäuble sagt nur das, was auch im Grundgesetz steht und ich an anderer stelle persönlich auch schon öfters betont habe. Das Grundrechte nicht absolut sind, ist dahingehend nur sinnvoll und wünschenswert für das gegenseitige Miteinander.
Man sollte sich an dieser Feststellung nicht aufhängen, da sie nur sinnvoll getroffen ist und als halbwegs gebildeter Bürger nur einleuten kann!
Reicht es hier zu erwähnen, dass es in den 80ern und 90ern auch kein Internet und damit derart umfangreiches Kommunikationsnetz gegeben hat, um Terroranschläge zu planen und zu organisieren. Wieder einmal eine Milchmädchenrechung.
Der Fortschritt beschränkt sich eben nicht nur auf die Technik, sondern auch auf Gesetze. Es würde auch keiner auf die Idee kommen Krankheiten mit Mitteln der 80er und 90er Jahre zu behandeln, weil es damals auch gereicht hat :roll:
Was soll man dazu noch sagen? Ich argumentierte schon oft genug dagegen an, dass du mit dieser Ansicht leider allein da stehst. Die herrschende Meinung und Literatur sieht dies anders, aber das scheint dich überhaupt nicht zu stören.
Aber weisst du was, wenn du ja so dermaßen viel wert auf Demokratie legst, dann respektiere auch die Überwiegende Meinung oder arbeite wissenschaftlich und beweise das Gegenteil in einer angemessenen Art und Weise.
Ich helf dir und geb dir erstmal Stoff zum Lesen, nachfolgend Urteile des BVerfG o. ä. zum Thema (für dich in voller und ungekürzter Länge unter entsprechender Literatur zu finden)
zuerst Zeitschriftenliteratur, kannst du in einer Bibliotehk mit juristischer Fachliteratur finden (eventuell juristische Fakultät an einer Uni in deiner Nähe)
LKV 2008, 451
ZRP 2000, 440
NJW 2007, 643
Und nun Urteile:
ThürVerfGH Urteil vom 19.09.2001 - Az: VerfGH 4/01
Urteil vom 31.03.2000 - Az: Vf. 2-IX-00
BremStGH Urteil vom 14.02.2000 - Az: St 1/1998
BverfG Urteil vom 31.03.2006 - Az: HVerfG 2/05
BverfG Urteil vom 11.07.1961 - Az: 2 BvG 2/58 2 BvE 1/59 2 BvG 2/58 2 BvE 1/59
Ich sehe das nicht als beweis für ein Gesinnungsstrafrecht. Das wäre estwas völlig anderes.