Langsam GEZ zu weit!

Achja. 2013. Das war ja die Antwort auf diese Frage.

Glaubst du dran? Ich mein diese Klausel, dass unser Schützling hier wegen Zuschüssen zahlen muss, gibts ja auch nicht mehr. Und es wird trotzdem fröhlich weiter ausgenommen. Und ich bin mir sicher das ist kein Einzelfall.

man das ist doch lächerlich das der steuerzahler nun einem hartz iv empfänger einen anwalt bezahlen muss weil die GEZ sich quer stellt.da greift wieder einmal die eine “behörde” der anderen in die tasche.

Angenommen der Knastaufenthalt wird vollzogen. Das kostet den Staat nach dem 1. Tag schon mehr Geld als der GEZ geschuldet wird. Nur so nebenbei am rande erwaehnt…

Was ich mich jetzt Frage: Ist so eine Beugehaft jetzt ein Ersatz oder muss der eingesperrte trotzdem das Geld zahlen?

Im Text steht ja, glaube ich, sowas wie Erzwingungshaft. Sperren sie ihn quasi solange ein, bis er gewillt ist zu zahlen?

Rein informativ die Frage:
Interessiert sich dafür keine politische Partei ernsthaft, dieses Unrecht zu thematisieren in Deutschland? Oder zumindest ein größeres Medium, dass regelmäßig Infos darüber bringt (nichts gegen FKTV, aber es erreicht nun doch nicht die großen Massen wie Fernsehen und viele Tageszeitungen)? Wie hat sich eigentlich überhaupt dieses System zu der “Krake” entwickelt, die sie heute ist - so etwas passiert in der Regel doch nicht von heute auf morgen. Ich kriege das Gruseln, wenn ich mir denke, dass potenziell die GIS ebenso ein Kandidat für so Verhalten sein könnte.

Was ich mich jetzt Frage: Ist so eine Beugehaft jetzt ein Ersatz oder muss der eingesperrte trotzdem das Geld zahlen?
Im Text steht ja, glaube ich, sowas wie Erzwingungshaft. Sperren sie ihn quasi solange ein, bis er gewillt ist zu zahlen?

Ja er sitzt bis er zahlt. wenn er Pech hat muss er die „Knastkosten“ dann auch noch zahlen.

Nein es Intressiert niemand H4er sind doch alle faule Säcke die an ihrer Lage selber Schuld sind. Siehe nur Fernseh - und Zeitungsberichte. Da macht es doch nichts wenn die wie alle anständigen Bürger ihre Gebühren zahlen müssen.
Gestern kam ein toller Bericht bei Kerner, wie ein indischer Guru nur von Licht lebt …

Im Ernst ich sitze nach 35 Arbeitsjahren auf der Strasse und kämpfe nun auch schon seid 2 jahren gegen den Kraken.

Es gibt doch teilweise echt gute Dokus und abendliche Wissenshows (z.B. die Ernährungsshows). Wieso wagt sich kein Privatsender, einmal das Thema GEZ anzusprechen und da abends mal ein oder zwei Stunden auszustrahlen? Die Stasi-Methoden, die asozialen Abzockverfahren, der Umgang mit den Gebühren, das gewürzt mit ein paar Leidensgeschichten, es liegt doch alles so nah! Es wäre ein einziger Schlag in die Fresse von ARD und Co. Es wäre wirklich unterhaltsam und es wäre vor allem mal neu! Es reicht nicht, wenn mal jemand einen Nachrichtenbeitrag über einen Fall schildert, es braucht eine groß aufgemachte Abendsendung mit allgemeinem Zugang zu dem Thema! Die Bevölkerung muss wachgerüttelt werden, wir brauchen einen Umschwung! Das Beste an einer solchen Sendung wäre aber: Man kann es im Prinzip gar nicht versauen. Gegen die GEZ zu sein ist wie gegen die Bahn oder gegen Scientology zu sein: Moralisch richtig.

Mit der Knastkeule wird bei denen gern gedroht.
Das hatte ich auch schon zwei mal unter diesen wunderbaren Zahlungsaufforderungen stehen.

Ich Volldepp hab mich von sowas natürlich einschüchtern lassen :smt013 - das war allerdings bevor ich dieses Forum gekannt hab^^

Die GEZ ist unglaublich. Wundert mich das bisher kein Politiker das mal als Wahlkampfthema aufgegriffen hat. Nerven tut das ja im Grunde genommen die gesamte Bevölkerung.

@Lee
Die eine Krähe hackt der anderen nicht das Auge aus.

Denke die Privaten wollen die öffentlichen am liebsten so verkrustet und unbeholfen lassen wie sie derzeit ist. So nach dem Motto:" wo kein Kläger da kein Richter" . Man will ja nicht plötzlich echte Konkurrenz bekommen, weil im dortigen Mief tatsächlich mal ausgemistet wird.

Diskussion über den Blog-Artikel: Langsam GEZ zu weit!
Grundlage für die GEZ ist der Bescheid, den David im Oktober von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hatte - zu dem Zeitpunkt gab es den Zuschlag ja noch. Und weil dieser Bescheid sechs Monate gilt (also bis März 2011), beharrt die GEZ nun darauf, dass auch bis März Rundfunkgebühren bezahlt werden, trotz des Wegfalls des §24, von dem natürlich auch die GEZ weiß.

  1. Warum gibt es denn keinen neuen Bewilligungsbescheid seitens der ARGE?

  2. Sollte es für Frage 1 keine rechtlich ordnungsgemäße Begründung geben, so müsste doch auch eine Klage gegen den Bewilligungsbescheid möglich sein und der komplette „alte“ Anspruch bis Ende März 2011 durchsetzbar sein.

  3. Ob und wann wurde Widerspruch erhoben, mit der Begründung des Wegfalls von §24 und Beifügung einer Kopie des Kontoauszugs, aus dem ersichtlich ist, dass er nunmehr nicht mehr als ein langjähriger ALG II-Empfänger bekommt?

  4. Hat er unabhängig von dem „bisherigen Mist“ Rundfunkgebührenbefreiung ab dem 01. April 2011 beantragt? Nicht dass er da zu spät dran sein wird und er wieder keine Befreiung bekommt!

Mir gehts auch tierisch gegen den Strich, dass Nachzahlungen immer möglich sind; Befreiungen aber immer nur für die Zukunft. Auch die Nichtbeantwortung seitens der GEZ und die Aufregung meiner Vorredner kann ich verstehen - wollte mich jetzt aber auf sachliche Fragen hier beschränken.

  1. Warum gibt es denn keinen neuen Bewilligungsbescheid seitens der ARGE?

Weil der Aufwand viel zu groß wäre. Ich weiß nicht wie manche sich heutzutage informieren, aber jeder muss doch wissen das die ARGE überarbeitet ist (das ist kein Märchen). Ich spreche aus Erfahrung. Extra für 3 Monate noch einmal einen Bescheid einzufordern dauert sowieso erstmal 3-6 Monate.
Die GEZ kann ruhig mal zumindest diese Arbeit der ARGE abnehmen, aber wozu? Dann geht ihnen doch das Geld flöten.

  1. Sollte es für Frage 1 keine rechtlich ordnungsgemäße Begründung geben, so müsste doch auch eine Klage gegen den Bewilligungsbescheid möglich sein und der komplette „alte“ Anspruch bis Ende März 2011 durchsetzbar sein.

Das ist ja so als ob man mit einer Kanone auf Spatzen schießen würde. Finde erstmal einen Anwalt der sich für 57 € die Mühe macht diesen Weg zugehen.
Immer wieder lustig wie manche Menschen immer noch den „Rechtsweg“ als richtigen und jedem zur Verfügung stehendem Weg ansehen.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar verschiedene Schuhe!

Du hast das Problem nicht erkannt! Sofern Du Anspruch auf ALG II im Anschluss auf ALG I hast, bekamst Du in 2010 noch einen, ich nenne es mal, Übergangsanspruch. Dieser war dazu da, um den Fall zwischen ALGI und ALGII abzudämpfen.

Wenn also nun der Bewilligungsbescheid an sich fortbesteht, weil es keinen neuen gibt - dann hätte er den Anspruch eben auf diesen kompletten Übergangsanspruch.

Deinen Einwand verstehe ich natürlich. Aber offenbar hat er nun schonmal einen Anwalt, der vom Staat bezahlt wird. Da sollte das Problem also nicht liegen.

Wenn also nun der Bewilligungsbescheid an sich fortbesteht, weil es keinen neuen gibt - dann hätte er den Anspruch eben auf diesen kompletten Übergangsanspruch.

Das ist falsch!

Sorry, aber das überzeugt nunmal gar nicht! Ich hätte gerne eine Rechtsgrundlage in der es legitimiert ist, dass kein Bewilligungsbescheid rausgehen muss?? Wir sind nun nicht in einer Bananenrepublik. Noch nicht.

Tja…dann ist das halt so.

@Fernsehkritiker:
Ich kann mir auch nicht vorstellen das ein alter Bewilligungsbescheid von der ARGE mehr Gewicht hat als die aktuelle Gesetzeslage.

Wenn ich mir den Vollstreckungsbescheid von Oliver so durchlese,bin ich wirklich froh,das die Todesstrafe in diesen unseren Land nicht mehr praktiziert wird.
Ironiemodus aus.
Ne,mal im Ernst.
Es wird endlich Zeit, das diese unsägliche Behörde namens “GEZ” endlich abgeschafft wird. :smt013

Hallo Leute von heute, :smt006

warum macht ihr es nicht wie ich? Sobald ihr diesen widerlichen grünen Umschlag sieht, einfach so wie er ist wegschmeißen. Ich habe seit ich meine Ausbildung begonnen habe diese idiotischen Briefe erhalten aber habe bisher NICHT EINEN davon geöffnet. Warum auch? Ich kann zwar ein Schreiben schicken, dass ich keinen Fernseher, Radio, etc. verfüge aber es wird dennoch eine Drohung folgen. Azubis verdienen auch nicht gerade viel und da wird auch knallhart versucht noch mehr wegzunehmen als ihnen ohnehin zur Verfügung steht.

Meine Vorgehenseiwese von daher lautet: “keine Antwort ist auch eine Antwort!” Einfach die Briefe ignorieren und ab in den Müll damit um sich somit gegen ABZOCKE zu wehren. Zusätzlich erspart man sich nicht nur Nerven sondern auch eine Menge von unnötigem Schriftverkehr.

Es regt mich auf wie dreist die verdammte GEZ ist.

Allen noch ein schönes Wochenende trotz dieser ärgerlichen Nachricht und schön bis 2013 die grünen Umschläge fortschmeißen :smt019 :smt005

Und Widerspruch immer via Einschreiben verschicken.

Das habe ich jetzt auch wieder in der Postecke 13 gehört. Wörtlich: „Empfehlen kann man hierfür nur Einschreiben oder andere teure Zusendungsarten, die einen Zugangsnachweis erbringen“.

Da ging es darum, daß man der GEZ zweimal schreiben muß pro Befreiung wg. ALG II. Einmal im Voraus und einmal wenn der Bescheid da ist (da GEZ-Befreiung immer nur ab dem Folgemonat geht).

Ein leider weitverbreiteter Irrtum!
Ein Einschreiben sagt imgrunde garnichts aus, die GEZ könnte ganz dreist behaupten „hier ist nur ein leerer Briefumschlag angekommen“. Und ich traue denen sowas zu!
Die beste Methode ist ein einfacher Brief - und zwar mit einem Zeugen. Einfach jemand aus der Familie z.B., der aussagt, er hätte gesehen, wie der Brief in den Umschlag gesteckt und dann zur Post gebracht wurde. Da ist man aus dem Schneider - sagen zumindest Anwälte, die sich da auskennen.

Ein leider weitverbreiteter Irrtum!
Ein Einschreiben sagt imgrunde garnichts aus, die GEZ könnte ganz dreist behaupten „hier ist nur ein leerer Briefumschlag angekommen“. Und ich traue denen sowas zu!
Die beste Methode ist ein einfacher Brief - und zwar mit einem Zeugen. Einfach jemand aus der Familie z.B., der aussagt, er hätte gesehen, wie der Brief in den Umschlag gesteckt und dann zur Post gebracht wurde. Da ist man aus dem Schneider - sagen zumindest Anwälte, die sich da auskennen.

Die Problematik mit dem „leeren“ Umschlag ist korrekt. Korrekt ist auch das mit dem Zeugen. Falsch ist, hierfür ein „einfacher“ Brief zu verwenden. Das beweist nur, dass der Brief abgeschickt wurde, nicht aber, dass er angekommen ist. Einschreiben in Verbindung mit einem Zeugen ist also unter den genannten Alternativen die Beste.

Einwurf-Einschreiben ist hier nicht schlechter als Einschreiben-Rückschein. Kann sogar besser sein, wenn das Gegenüber einfach die Entgegennahme von Einschreiben-Rückschein generell ablehnt. Einwurf-Einschreiben kann man ja nicht ablehnen. Sie werden eingeworfen und vom Postboten entsprechend notiert.

Das es generell bessere, aber teuerere Möglichkeiten (z. B. Gerichtsvollzieher) gibt, soll hier nicht weiter ausgeführt werden.