Diskussion über den Blog-Artikel: Langsam GEZ zu weit!
Erinnern Sie sich an David aus Hildesheim (Folge 60), der wegen eines minimalen Zuschlages von vier bzw. sechs Euro die volle GEZ-Gebühr von 17,98 Euro zahlen sollte? Glauben Sie mal nicht, dass der jetzt Ruhe hätte, nur weil der Zuschlag nach §24 seit 1. Januar 2011 weggefallen ist. Die Farce geht munter weiter. Die GEZ besteht darauf, dass David noch bis März seine Rundfunkgebühren zahlen soll - den von ihm eigenhändig zurückgebuchten Betrag will die GEZ knallhart wieder haben. Folgendes Schreiben hat ihn erreicht:
Um Ihnen nochmal zu erklären, was Inhalt dieses Schreibens ist: Die GEZ beharrt weiterhin auf §24, wonach David ein Zuschlag gezahlt wurde - obwohl dieser Zuschlag bekanntermaßen und über alle Medien verbreitet seit Jahresbeginn nicht mehr gezahlt wird. Grundlage für die GEZ ist der Bescheid, den David im Oktober von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hatte - zu dem Zeitpunkt gab es den Zuschlag ja noch. Und weil dieser Bescheid sechs Monate gilt (also bis März 2011), beharrt die GEZ nun darauf, dass auch bis März Rundfunkgebühren bezahlt werden, trotz des Wegfalls des §24, von dem natürlich auch die GEZ weiß. Ganz ehrlich: So langsam frage ich mich, was für hirnverbrannte Freaks eigentlich bei der GEZ arbeiten!
David wird selbstverständlich der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Er hat bereits einen Anwalt eingeschaltet (wird ihm von der Arbeitsagentur bezahlt) - und eben dieser Anwalt hat ihm ebenfalls dazu geraten, auf keinen Fall die Rundfunkgebühren in Höhe von 53,94 Euro (Januar - März 2011) zu überweisen. Dies ist auch der Rat an alle anderen Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV: Zahlen Sie nicht, Sie müssen es nicht!
Eine Nummer härter trifft es indes Oliver aus Seelze (ebenfalls Region Hannover). Lesen Sie sich das mal durch:
Oliver ist seit zweieinhalb Jahren Hartz-IV-Empfänger (Bescheid liegt mir vor) - alle seine Versuche, der GEZ dies schriftlich zu belegen, scheiterten. In den meisten Fällen meldete sich die GEZ seinen Angaben zufolge noch nicht einmal. Die Stadt Seelze wiederum, die ich natürlich kontaktiert habe, gibt sich unberührt und erklärt, sie vollstrecke nur eine Forderung der GEZ - unabhängig davon, ob die Forderung der GEZ nun rechtens ist oder nicht. Bei der GEZ rührt sich zugleich niemand - auch Olivers jüngste Versuche einer weiteren Kontaktaufnahme scheiterten. Ja, Sie lesen richtig: Nur weil jemand seine Rundfunkgebühren nicht zahlt (in diesem Fall sogar zu Recht), wird ihm unverhohlen mit Haft gedroht!