Langsam GEZ zu weit!

Diskussion über den Blog-Artikel: Langsam GEZ zu weit!

Erinnern Sie sich an David aus Hildesheim (Folge 60), der wegen eines minimalen Zuschlages von vier bzw. sechs Euro die volle GEZ-Gebühr von 17,98 Euro zahlen sollte? Glauben Sie mal nicht, dass der jetzt Ruhe hätte, nur weil der Zuschlag nach §24 seit 1. Januar 2011 weggefallen ist. Die Farce geht munter weiter. Die GEZ besteht darauf, dass David noch bis März seine Rundfunkgebühren zahlen soll - den von ihm eigenhändig zurückgebuchten Betrag will die GEZ knallhart wieder haben. Folgendes Schreiben hat ihn erreicht:

Um Ihnen nochmal zu erklären, was Inhalt dieses Schreibens ist: Die GEZ beharrt weiterhin auf §24, wonach David ein Zuschlag gezahlt wurde - obwohl dieser Zuschlag bekanntermaßen und über alle Medien verbreitet seit Jahresbeginn nicht mehr gezahlt wird. Grundlage für die GEZ ist der Bescheid, den David im Oktober von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hatte - zu dem Zeitpunkt gab es den Zuschlag ja noch. Und weil dieser Bescheid sechs Monate gilt (also bis März 2011), beharrt die GEZ nun darauf, dass auch bis März Rundfunkgebühren bezahlt werden, trotz des Wegfalls des §24, von dem natürlich auch die GEZ weiß. Ganz ehrlich: So langsam frage ich mich, was für hirnverbrannte Freaks eigentlich bei der GEZ arbeiten!

David wird selbstverständlich der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Er hat bereits einen Anwalt eingeschaltet (wird ihm von der Arbeitsagentur bezahlt) - und eben dieser Anwalt hat ihm ebenfalls dazu geraten, auf keinen Fall die Rundfunkgebühren in Höhe von 53,94 Euro (Januar - März 2011) zu überweisen. Dies ist auch der Rat an alle anderen Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV: Zahlen Sie nicht, Sie müssen es nicht!

Eine Nummer härter trifft es indes Oliver aus Seelze (ebenfalls Region Hannover). Lesen Sie sich das mal durch:

Oliver ist seit zweieinhalb Jahren Hartz-IV-Empfänger (Bescheid liegt mir vor) - alle seine Versuche, der GEZ dies schriftlich zu belegen, scheiterten. In den meisten Fällen meldete sich die GEZ seinen Angaben zufolge noch nicht einmal. Die Stadt Seelze wiederum, die ich natürlich kontaktiert habe, gibt sich unberührt und erklärt, sie vollstrecke nur eine Forderung der GEZ - unabhängig davon, ob die Forderung der GEZ nun rechtens ist oder nicht. Bei der GEZ rührt sich zugleich niemand - auch Olivers jüngste Versuche einer weiteren Kontaktaufnahme scheiterten. Ja, Sie lesen richtig: Nur weil jemand seine Rundfunkgebühren nicht zahlt (in diesem Fall sogar zu Recht), wird ihm unverhohlen mit Haft gedroht!

Warum hat die GEZ eine kostenpflichte Hotline ???
:smt017

Ach ja, die haben ja kein Geld :ugly

DAS kann doch nun wirklich nicht wahr sein!
“Auch wenn sie Widerspruch einlegen, sind die Gebühren weiterhin zu zahlen”.
Das klingt für mich wie: Es ist uns egal, ob sie sich wehren, und wenn das Gericht zu ihren Gunsten entscheidet - SIE ZAHLEN DIE GEBÜHREN, sonst knallt es.

Wer hat diesem verdammten Psycho-Haufen das Recht gegeben, sich über das Gesetz zu stellen?
Wie in Folge 60 schon gesagt wurde: Das hat der Richter zu entscheiden, nicht eine handvoll Pseudo-“Beamte”.
Mir graust es schon wenn ich volljährig bin und dann diesem Verein 2013 17,90 (?) Euro zuschachern muss.

Und einen Mann, der im Recht ist, knallhart ins Gefängnis werfen zu wollen, ist einfach nur noch ein Armutszeugnis für unser Gebührensystem.

Fangt doch einfach mal an, diese Stasi-Methoden zu beenden, liebe GEZ - öffentlich-rechtliche Sender, sendet doch einfach mal Programme, die es Wert wären, GEZ zu bezahlen, und werft das Geld nicht zum Fenster raus (“auch” eine WDR-Intendantin ist es nicht wert, das sie mir Geld als der Bundespräsident bekommt!)

Für sowas zahle ich (später) sicherlich nicht. Das ist (im wirklichsten Sinne des Wortes) nur noch assozial. :smt013

Ihr versteht das alle nicht, Hartz IV Empfänger sind doch bekanntlich dumm. Und damit die sich nicht bilden und auf einmal Geld für Bücher ausgeben muss man denen halt mal kräftig drohen. Dann ist kein Geld mehr da und die müssen stundenlang erstklassigen Bullshit gucken, sonst verhalten sich Anne Will und Co. in einen unbeobachteten Moment noch so, als wären die ihr Geld wirklich Wert.
(Die Ironie kennzeichne ich hier mal nicht, sollte jeder taubstumme Blinde rauslesen und hören können (um nochmal Bezug auf die News der letzten Wochen zu nehmen))

@David: Gegen falsche Bescheide muss man einen Widerspruch einlegen. Spätestens beim Verwaltungsgericht wird dann jemand mit Kompetenz die Sache in die Hand bekommen. Ich gehe noch nicht davon aus, dass die GEZ-Mitarbeiter schon wissen, dass dieser Zuschlag inzwischen gestrichen wurde. Ich empfehle jeden eine Anfrage an einen örtlichen MdB. Am besten einen aus der Union. Vielleicht erreicht man dann auf dem kurzen Dienstweg die Arbeitsministerin, die mal freundlich die GEZ anstupst.

Wenn nicht erwartet die GEZ eine kostspielige Klagewelle (sofern genügend Betroffenen ihre Rechte wahrnehmen)!

@Oliver: Auch wenn es Unrecht ist, er hätte die Gebühr erstmal zahlen und den Rechtsweg einschlagen müssen. Dass man die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs erstmal beantragen muss, haben wir schon anderorts erörtert. Wenn er Recht bekommt, dann gibt es das Geld zurück. Und das betrifft leider auch noch andere Gebühren und manchmal ist diese Regelung gar nicht schlecht für den Betroffenen (vor allem wenn man den Rechtsweg verliert und dann plötzlich 2 Jahre Gebühren nachzahlen müsste).

Tja, da David einen Anwalt bezahlt bekommt, wird sich die Sache nun von selbst erledigen, die Rechtslage ist da eindeutig. Das nervt zwar, aber dafür sind Anwälte da, er sollte sich da keinen Kopf mehr machen. ABer die Methode der GEZ ist natürlich bezeichnend: man versucht es einfach erst mal, und jeder, der sich nicht wehrt, spült wieder (unberechtigtes) Geld in die Kassen. Andernorts stand schon eine Summe: 700 Mio Euro sollen so [-]jedes Jahr[/-] (Korrekur: in den letzten Jahren) zusammenkommen. So was kennt man sonst nur von Internet-Abzockern und dgl. - allerdings liegt da gar keine Gegenleistung vor, insofern hinkt der Vergleich. Aber die Methoden erinnern halt schon daran.

Oliver hat schlechtere Karten, er kann (bzw. muss) nur noch mit dem Gerichtsvollzieher reden, die aber wesentlich besser als ihr Ruf sind. Die Beugehaft kommt nur in Frage, wenn man sich absolut weigert zu zahlen UND keine Auskunft über sein Vermögen erteilt. So was steht da immer drauf (ich hab zwar selbst so was -toitoitoi- noch nicht bekommen, aber dafür viele andere die ich kenne), das ist unschön aber man braucht keine Panik zu bekommen deswegen. Wenn man Raten anbietet, geht beim Gerichtsvollzieher immer was, man darf nur nicht auf stur schalten. Aber schlimm, dass es so weit kommen konnte, es musste sicherlich nicht sein.

Nach allem was ich so lese und höre über die GEZ, ist sogar das Finanzamt verständnisvoller und menschlicher, als diese Institution. Mafia kommt schon eher hin :smt011

@David:. Ich gehe noch nicht davon aus, dass die GEZ-Mitarbeiter schon wissen, dass dieser Zuschlag inzwischen gestrichen wurde.

Ich glaube, die ganzen Berichte, Urteile, Fernsehsendungen über die GEZ lassen dich irgendwie völlig kalt.

700 Mio Euro sollen so jedes Jahr zusammenkommen. So was kennt man sonst nur von Internet-Abzockern und dgl. - allerdings liegt da gar keine Gegenleistung vor, insofern hinkt der Vergleich. Aber die Methoden erinnern halt schon daran.

Nicht jedes Jahr - das ist summasummarum der letzten Jahre! Trotzdem eine unglaubliche Summe, das ist wahr!

Alles klar, Danke! Habs auf die Schnelle nicht gefunden.
Auf so viel Geld werden die jedenfalls sicherlich nicht verzichten wollen :wink:

@Wordriver: Wenn es sich um Einzelfälle handelt: JA.

Ich geh sogar noch weiter und behaupte es gibt sogar noch Betroffene, die noch nichtmal wissen, dass dieser Zuschlag gestrichen worden ist und sich erst im Juni oder Juli wundern, wieso sie so wenig ALG II bekommen.

PS. Behördenmitarbeiter erfahren solche Infos nur aus einer zuverlässigen Quelle: per Dienstanweisung. Alles andere ist unglaubwürdig :wink:

PS. Behördenmitarbeiter erfahren solche Infos nur aus einer zuverlässigen Quelle: per Dienstanweisung. Alles andere ist unglaubwürdig :wink:

Hoffentlich bist/wirst du nicht mal Sachbearbeiter bei irgendeiner Behörde, deine Kunden tun mir jetzt schon leid.

Das mit der Beugehaft ist ekelhaft und in diesem Fall moralisch verwerflich aber rechtens…
Folgendes Prozedere.
Irgendwer stellt eine rechnung in diesem Fall die GEZ
Die rechnung wird nicht beglichen.
Ein Inkasso Unternehmen wird eingeschalltet (ich habe hierbei nette bekanntschafft mit einem Anwalt gemacht, wegen einer geschichte das ich 89 € bezahlen sollte, weil ich mit open offic runter geladen habe- auch anwalt eingeschaltet usw… entefekt ich musste nicht zahlen, weil ich zu dem zeitpunkz gott sei dank noch 17 war)
So zurück zum thema.
Inkassounternehmen schikt eine Mahnung raus, dieser muss schrifftlich widersprochen werden, passiert das NICHTist das gleich bedeutet mit der akzeptanz der Forderung egal ob sie rechtens ist oder nicht !
(in diesem Zusammenhang, eigendlich kann jeder jedem eine rechnung für alles schicken, das ist legal, es kann ja widersprochen werden, diese Grauzone wird von den ganzen Abo fallen im internet genutzt(
So weiter gehts wird der 1. Mahnung nicht widersprochen, gilt die Mahnung als rechtens, weiter gehts mit 2 weiteren Mahnungen.
Dann Vollstrecker.
Und hierbei ist die Bäugehaft eine legales und normales Mittel der Judikative.
Es ist klar das die GEZ gebühren nicht von ALG II empfängern gezahlt werden muss, nur muss man sich da genau angucken wie das mit dem widersprechen ist, das weiß ich jetzt so aus dem stehgreif nicht.
Aber da muss man sonst mal die Verbraucherschützer fragen, die kümmern sich eigendlich ganz gut, man bekommt gute Hilfe und ich hab auch gleich nen Musterbrif bekommen den meine eltern nur unterschreiben mussten.
Und Widerspruch immer via Einschreiben verschicken.

Aus aktuellem Anlass (Ich habe seit fast zwei Jahren Ärger mit einem Inkassounternehmen) weiß ich, dass das ihre Masche ist, die Leute so zu zermürben, damit sie dann doch die geforderte Summe (zurecht oder nicht) überwiesen bekommen.

Auch ich habe erst gestern einen charmanten Brief bekommen, in dem mir irgendwelche rhetorisch gewandten Jurastudiumsabbrecher mit 30 Jahren Höllenqalen und Flüche bis in die 100. Generation angedroht haben.

Vor zwei Wochen kam allerdings ein Brief, dass die Sache beendet sei - also ein negatives Schuldeingeständnis. Es war stets ein Hin und Her. Dann höre ich über ein Jahr nichts, dann will man wieder einen Beleg haben (alles schon mehrmals eingereicht) und sie spekulieren, dass man diesen weggeworfen hat usw.

Mein Anwalt hat mich weitestgehend aufgeklärt (für die GEZ gilt das Gleiche): Widerspruch einlegen ist das Beste, aber ob man das macht oder nicht (ich habe es gemacht, es hat die Fuzzis nicht interessiert), es geht immer weiter, es wird gedroht. Sollte es dann tatsächlich Post vom Amtsgericht geben, dann muss da ebenfalls Widerspruch eingelegt werden (es gibt anhängend ein Formular) und so weiter. Spätestens eine Stelle weiter wird man dem Inkassounternehmen wegen Geringfügigkeit einen husten.
Überweist man dagegen den Betrag, sieht man sein Geld nie wieder, weil man auf diesem Wege ein Schuldeingeständnis macht und somit eine Erklärung macht.

Nach drei Jahren ist das Ganze sowieso verjährt.

Aber es kostet NERVEN! :smt009 :smt011

Ich möchte nicht wissen, wieviele Dumme schon darauf reingefallen sind.

genau DAS (post über mir) meinte ich mit “erinnert an Internet-Abzocker”.
Eine ziemlich genaue Schilderung, genau das hatte ich auch mal, und da heisst es dann: Nerven behalten, die Drohbriefe und ANrufe (die kamen bei mir auch) ignorieren, Widerspruch einlegen wenn es nötig wird (hier sollte man noch erwähnen: vor allem falls man einen Mahnbescheid vom Amtsgericht erhält! Das meinte die Anna mit “Post vom Gericht”. So weit gehen die Abzocker aber meist nicht, weil die genau wissen das die Rechtsgrundlage fehlt, und bei Widerspruch bleiben die dann auf den Gebühren sitzen), und vor allem NICHT ZAHLEN!! Dann hört das irgendwann ganz von alleine auf. Es ist eine reine Zermürbungstaktik, nichts weiter. Es sind nicht nur “Dumme”, die drauf reinfallen, sondern vor allem ängstliche, schlecht informierte Leute, die keinen Ärger wollen.

Bei der GEZ geht das aber leider nicht ganz so einfach, siehe Anfangspost :smt010
Das wär schön, wenn man deren Drohbriefe ignorieren könnte…aber Widerspruch einlegen sollte man immer, das stimmt - Rechtsweg halt.

Zum Thema Haftandrohung nach §96 OWiG heißt es:

(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn

  1. die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
  2. der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
  3. er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
  4. keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.

(2) Ergibt sich, dass dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überlässt die Entscheidung darüber der Vollstreckungsbehörde. Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.

(3) Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.
(Quelle: juraforum.de)
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Darum würde ich mir in dem Fall der Vollstreckungsankündigung weniger sorgen machen weil ein Haftgrund nach §96 OWiG hier nicht vorliegt. Trotzalledem ist es eine total Schweinerei Menschen (ob AlG2 Empfänger oder nicht) sowas anzudrohen bzw. Personen welche offensichtlich Gebührenbefreit sind diese von denen auch noch einzuklagen.

Also denn dann…
MfG

grausam, dass hier die ärmsten der ärmsten ausgenommen werden…

übrigens wundert mich bei der GEZ gar nichts mehr…neben meinem studium arbeite ich ja derzeit in nem callcenter und da werden wahllos telefonnummern angerufen…naja…auf jeden fall hatte ich gestern zufällig einen von der GEZ in der leitung, der total unfreundlich war und ins telefon genuschelt hat, so dass ich anfangs überhaupt nicht mitbekommen habe, dass ich mit einem mitarbeiter der GEZ verbunden wurde…in unserem einleitungstext kommt dann irgendwann die passage, “…dazu haben wir auch ihren haushalt zufällig ausgewählt…”…darauf antwortete der “sehr freunliche” mann von der GEZ in gereiztem ton, dass ich ihn beim arbeiten störe und, dass ich bei der GEZ gelandet bin und dies halt kein privathaushalt ist…

hat sich mal wieder bestätigt, dass da nicht allzu nette leute arbeiten :mrgreen:

Genau, schickt Oliver in Beugehaft. Das ist billiger, als ihm die Gebühren zu erlassen. Wieso baut die GEZ eigentlich keine eigenen [-]Internierungslager[/-] Gefängnisse, kriegen doch genug Gebühren. Wie die Staatsgewalt führen sie sich eh schon auf.

Irgendwer stellt eine rechnung in diesem Fall die GEZ
Die rechnung wird nicht beglichen.
Ein Inkasso Unternehmen wird eingeschalltet
Und nun der kleine aber feine Unterschied zwischen einer Firma und einer Behörde: Die Behörde wird kein Inkassounternehmen einschalten, sondern hat in der Regel eigene Vollstrecker bzw. Vollstrecker bei einer Partnerbehörde. Bei ALG II kommt z. B. der Zoll vorbei.

@Wordriver: Ich kann dich beruhigen, ich arbeite nicht bei einer Behörde und ich weiß auch, wieso ich darüber froh bin. Ich habe als „Kunde“ oft genug erlebt, wie Behörden so arbeiten. Da gibt es eine Dienstanweisung und der Beamte oder Angestellte hat diese 1:1 umzusetzen. „Ich verstosse mal eben bewusst gegen die Dienstanweisung um den Kunden zu helfen, weil ich Mitleid mit ihm habe“ kann sich kein Mitarbeiter einer Behörde mehr leisten. Natürlich können solche Dienstanweisungen falsch sein, aber ob eine Anweisung falsch ist, hat nicht die unterste Ebene zu entscheiden, sondern entweder ein Gericht, der Verfasser selbst oder seine Vorgesetzten.

@Quentin: Wer ist bitte bei einem CallCenteranruf freundlich? Zumal noch auf der Arbeit? Ganz ehrlich, du hast Glück, dass du mich nicht erwischt hast.
:smt027

Das ist doch einfach abartig!
Mal ganz ehrlich ich find das KRIMINELL!

Entweder du zahlst obwohl du nicht musst, oder wir finden einen weg dich an den Rand deiner Existenz zu prügeln.
Immerhin sind wir die GEZ und dürfen alles.

Und die werden auch noch aus unserer Hand bezahlt.

Ich hoffe es gibt irgendwo da draußen einen Gott der solchen Leuten irgendwann ihre gerechte Strafe dafür erteilt.

Jemand sollte ernsthaft damit anfangen, mit dem Gedanken zu spielen, den GEZ-Tempel in die Luft zu sprengen.

ich finde das ziemlich unverschämt, was die sich mitlerweile alles rausnehmen. Wo soll das noch enden?
Achja. 2013. Das war ja die Antwort auf diese Frage.