Kino.to-Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar!

Im Rahmen der Prozesse gegen die Hintermänner von Kino.to hat das Amtsgericht Leipzig auch erstmals Stellung zum Konsum von illegalen Video-Streams bezogen – und macht damit Millionen Internet-Nutzern zu Straftätern.

Betrifft vielleicht den ein oder anderen hier :smt017

Soweit ich das hier und hier verstanden habe, ist das bislang lediglich die GVU-Interpretation des mündlichen Urteils, die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Das kann also nochmal ganz anders aussehen …

Zudem ist das nur ein Urteil eines Popeligen Amtsgericht, das Amtgericht Magdeburg, Düsseldorf, Kassel whatever kann das völlig anders sehen…

Auch wenn es strafbar wird wie wollen die alle Seiten die so was anbieten kontrollieren ?

gar nicht, Kino.to würde es heute noch geben wenn da ein enger Mitarbeiter nicht gepetzt hätte… GVU & co sind doch viel zu inkompetent

kino.to gibts doch immernoch :wink:
heißt doch nur kinox.to

Link an Richter mailen, Richter anzeigen, fertig.
Ich warte das ganze auch noch ab, das Ergebnis ist mir aber egal, ich gehe weiter irc bots bemühen, um die kümmert sich keine Sau.

Im Enddefekt wird es so oder so damit enden, dass die Strafverfolgung eingestellt wird und zivile Ansprüche den Aufwand nicht wert sind.

Kurz gesagt viel heiße Luft um Nichts.

tja was soll ich sagen? ich hab den weg in den eigentlich recht günstigen legalen filmgenuss gefunden. die Vorteile liegen auf der hand: geniale hd Qualität, wochenlanges ausleihen und weitergeben an Freunde für etwa 1 euro pro film…da Tu ich mir die Pixelscheiße bei streams echt nicht an!

“Im Enddefekt wird es so oder so damit enden, dass die Strafverfolgung eingestellt wird und zivile Ansprüche den Aufwand nicht wert sind.”

Nein ich denke nicht, dass die Strafverfolgung eingestellt wird.
Ich denke aber, dass nicht tausende von Downloadern strafrechtlich verfolgt werden.
Die Uploader werden aber wahrscheinlich verfolgt werden.
Das sind nämlich deutlich weniger.
Bei WWM hat mal jemand erzählt, dass er viel Geld bezahlen musste. Anscheinend wurde beim seeden wieder was hochgeladen. Derjenige scheint aber kaum eine Ahnung davon gehabt zu haben, was er da gemacht hat. Er hat gesagt, dass er einfach mal in das Album reinhören wollte, bevor er es kauft.

Die Anzahl der Downloader ist eben so groß, dass die “Produktion” der ganzen Briefe schon sehr teuer werden würde.

Der Threadtitel ist interessant. „Kino.to-Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar!“ Das Nutzen eines verbotenen Dienstes ist nicht erlaubt? Wer hätte das gedacht? Jaja ich weiß, dass es einen Unterschied zwischen der Bereitstellung eines solchen Services und der der Nutzung dessen gibt. :wink:

Ich denke mal, das soll der Abschreckung dienen. Selbst wenn nur ein kleiner Teil der Nutzer strafrechtlich verfolgt wird, kann niemand mit Gewissheit sagen, ob er nicht Pech hat und dazu gehört. Vielleicht schreckt das tatsächlich alleine schon den einen oder anderen ab. Vor allem wenn er von den Fällen hört, in denen wirklich mal jemand verurteilt wird.

Für eine strafrechtliche Verfolgung müsste man ja auch erstmal den Nutzer finden, dazu braucht man Informationen der entsprechenden Seiten. Kino.to und auch Kinox.to speichern ja keine Daten über ihre Nutzer, insbesondere nicht die IP-Adresse.

In der Regel geht es den entsprechenden Firmen ja auch nur um ein paar schnell verdiente Euro, obwohl zivilrechtlich wäre es ja eigentlich nur fair, wenn man den Gegenwert plus eine Entschädigung an die Firma zahlen müsste. Beim illegalen Download von ein paar Musiktiteln zahlt man sich nämlich oft schon dumm und dämlich.

In erster Linie wird man natürlich versuchen, die Uploader zu erwischen, damit der Content eingeschränkt wird. Hier sind die zivilrechtlichen Ansprüche ja auch viel höher und die Rechtslage ist viel klarer. Als kino.to geschlossen wurde, hat man ja auch schon versucht, die User dran zu kriegen, aber bisher ist da Nichts ins Rollen gekommen.

Ich bin mal auf das Urteil gespannt und ob die GVU wirklich an einzelnen Nutzern ein Exempel statuiert, da kommt es dann auch die entsprechenden Gerichte der Bundesländer an, ob da wirklich ein zivilrechtlicher Anspruch entsteht.

diese Kino.to sache geht doch eh durch mehrere instanzen, da kann man das Urteil von so nem pupsgericht in Leipzig so ziemlich vergessen

Heisst das, das jetzt Youtube gesperrt wird? :shock:

Natürlich muss man den Leuten sagen, dass so etwas ILLEGAL ist. Steht diese Info im Normalfall doch immer nur als unnötig lange Werbung vorm Menü auf LEGAL erworbenen DVDs. ^^

Heisst das, das jetzt Youtube gesperrt wird? :shock:

Nein, das hat damit nichts zu tun und für YouTube gibt es auch eindeutige Gerichtsurteile.
Holger würde sich auch nicht strafbar machen, wenn hier etwas illegales gepostet wird. Allerdings muss er dafür sorge tragen, dass Links und fremde Inhalte gelöscht werden, erst recht wenn er darauf hingewiesen wird.

Und kino.to ist doch eine sehr asoziale Seite. Hier wurde viel Geld mit dem Eigentum anderer verdient. Ich kann nicht verstehen, wie solche Seiten hier auch noch verteidigt werden.

Das urige ist ja, dass Kino.to deswegen gefallen ist, weil es so ein geldgieriger Haufen ist. Ich wüsste auch nicht, wie man dafür Sympathien entwickeln kann.

Man sieht ja an der deutschen Rechtssprechung wir bekloppt die ist. Bestimmt nen halbes Jahr vorbereitet bis die kino.to geschlossen haben, und dann gabs 3-4 Wochen später kinox.to. Und jetzt wirds net gesperrt. :shock:

Vielleicht hilft einigen hier das Video von Semper Censio weiter. :wink:
http://www.youtube.com/watch?v=izKDVDM_xcE