Jetzt kommt ein Karton Folge 6. Hier kann darüber diskutiert werden!
Holger musste diesmal nur auf den Dachboden gehen, denn er schaut sich Dokumente von seinen eigenen Vorfahren an. Dabei reichen die Unterlagen bis ins 19. Jahrhundert und bis zu Holgers Ur-Ur-Großeltern. Sebastian öffnet natürlich auch erneut einen Karton - und blättert in einer weiteren Mappe mit Erinnerungen des Schauspielers Horst-Dieter Sievers.
Na, das ist ja ein …ähem… wunderbar positiver Taufspruch. Damit startet man doch gerne ins Leben
Bei einer Scheidung ging es ja bis Mitte der 70er noch darum, die Schuldfrage zu klären. Der Zweck davon war hauptsächlich, festzulegen, ob überhaupt und in welchem Umfang Unterhalt zu zahlen war. Gerade für Frauen konnte das dann damals sehr hart werden, vom gesellschaftlichen Stigma ganz zu schweigen!
Das Ehegesetz ist übrigens seit 1. Juli 1998 außer Kraft und in der Fassung von 1953 leider auf die Schnelle nicht online zu finden. Wessen sich die Ex-Eheleute Kreymeier sich konkret im Sinne des Gesetzes bei §43 beide schwer schuldig gemacht haben, bleibt also erstmal ein Geheimnis
Zu dem Hochzeitsaufgebot finde ich noch interessant, wie billig(!) das damals war. Heutzutage (wenn meine Berechnungsannahme stimmt^^ 5DM =~ 5€!?) wären das knapp 30€!
§ 43 EheG ## [BGH, 06.04.1960 - IV ZR 276/59 (BGH, 06.04.1960 - IV ZR 276/59 | opinioiuris.de) * § 43 EheGa) Ob eine schwere Eheverfehlung darin liegt, daß ein Ehegatte gegen den Willen des anderen aus der bisher beiden gemeinsamen Religionsgemeinschaft (hier der evangelischen Kirche) austritt, um sich einer anderen Glaubensgemeinschaft (hier der Neuapostolischen Kirche) anzuschließen, hängt insbesondere davon ab, in welcher Weise und mit welcher inneren Einstellung zu dem anderen Ehegatten dieser Schritt vollzogen wird und ob diesem Ehegatten gegenüber dabei die gebotene Rücksichtnahme gewahrt wird. b) Auch eine Eheverfehlung des klagenden Ehegatten, die keine schwere Verfehlung im Sinne des §43 Satz 1 EheG ist, kann dazu führen, daß sein Scheidungsbegehren sittlich nicht gerechtfertigt ist.
@Sebastian_Kuboth : Van der Smissen ist eine Hamburger Unternehmerfamilie niederländischer Herkunft. Im Hamburger Hafen gibt es eine „Van-der-Smissen-Straße“, in der ich ein paar Jahre gearbeitet habe.
Die GAGFAH-Broschüre scheint Reihenhaussiedlungen am Rand des Grunewalds in Berlin-Zehlendorf zu bewerben. Bin dort aufgewachsen.
Ist denn mein DDR Wehrdienstausweis aus Wendezeiten auch was wert @Sebastian_Kuboth Der sieht genauso aus. Da hat sich jahrzehntelang offenbar nix getan…
Ich glaube zu wissen, welche Rolle der Schauspieler auf Rollschuhen spielen sollte: Es hieß ja, es ginge um ein „Gerücht“ bzw. „Lüftchen“ in Wien. Das können eigentlich nur die „Venticelli“ („Windchen“) aus „Amadeus“ von Peter Shaffer sein, das dann ja 1984 auch großartig verfilmt wurde. Ich habe nachgesehen und das Stück ist von 1979 und auf Wikipedia steht tatsächlich: " Die Weltpremiere des Stücks war 1979 im National Theatre London, die deutsche Premiere 1981 in Berlin (mit Boy Gobert als Salieri)."
Früher war für eine Scheidung ein Verschulden mindestens eines der Ehegatten notwendig. Das heißt es musste etwas vorgefallen sein, was die Ehe zerüttet hat. Das ist heute natürlich nicht mehr so. Von dem Verschulden wurde dann die Zahlung von weiteren Unterhaltsansprüchen abhängig gemacht. Diese rechtliche Handhabe ging dann oftmals zu Lasten der Ehefrau, da es gerade noch bis in die 70er Jahre üblich war, dass Frauen zu Hause waren und keinen eigenen Lebensunterhalt verdienten.
Das sog. Schuldprinzip wurde 1977 dann durch das heute geltende Zerüttungsprinzip ersetzt. D.h. dass heute nur geschaut wird, dass das eheliche Verhältnis zerüttet ist und die Ehe somit gescheitert ist. Ob jemand daran schuld ist, ist heute irrelevant.
Ich habe noch nicht alles gesehen, aber Holgers Dokumente sind sehr interessant. Ich habe auch so einen Karton voll mit Dokumenten und dem Mutterkreuz meiner Oma