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Ergänzend zum Beitrag aus Folge 104 über die RTL-Show “Das Supertalent” darf ich Ihnen hier noch einen typischen Vertrag für Teilnehmer der Show präsentieren. Skandalös ist das Schriftwerk nicht, aber an einigen Stellen immerhin bemerkenswert:
1.2. Warum besteht Grundy darauf, unbedingt den bürgerlichen Namen eines Teilnehmers nennen zu dürfen? Warum darf jemand nicht unter Pseudonym auftreten? Außerdem: RTL-Star Atze Schröder tritt auch unter falschem Namen auf und verklagt sogar Leute, die seinen bürgerlichen Namen nennen. Da scheint der Sender damit kein Problem zu haben.
1.5. Ein sehr interessanter Punkt: Dass der Produzent bei der Länge des Auftritts Vorgaben machen muss, ist nachvollziehbar. Aber beim Kostüm, bei der Choreografie und bei der Musikauswahl eingreifen zu dürfen (und sich dies sogar vertraglich zusichern zu lassen), lässt aufhorchen.
1.6. Hier nimmt sich Grundy ein einseitiges Vertragsrecht heraus. Motto: Wir können DICH, lieber Kandidat, jederzeit ausschließen, aber du bist UNS bedingunglos vertraglich verpflichtet.
3.1. Auch nach seinem Ausscheiden muss der Teilnehmer für Bild- und Tonaufnahmen weiterhin bereit stehen. Er wird damit, obwohl er sich möglicherweise für dumm verkauft fühlt, zum Spielball der Macher. Was die Betreffenden dafür bekommen, bleibt im grauen Bereich: ein “branchenübliches Honorar”. Ja, was heißt das?
6.1. Auch die berühmte Knebelvertragsklausel darf nicht fehlen: Ohne Genehmigung von RTL keine Interviews mit anderen (damit die Methoden der bösen Macher auch ja niemand mitbekommt).
6.4. Auch hier wieder die Einseitigkeit: Den Fall, dass der Produzent vertragsbrüchig wird, scheint man wohl für gar nicht denkbar zu halten.
10.1. / 10.2. Eventuelle Bild- und Tonaufnahmen werden nicht honoriert. Der Teilnehmer der Show bekommt eh schon kein Honorar - und dann muss er obendrein auch noch kostenlos und exklusiv weitere RTL-Sendungen füllen. Sprich: Mit dem Teilnehmer wird Quote gemacht, er selbst hat davon (außer ein bisschen Aufmerksamkeit) aber gar nichts.
11.2. Auch wichtig zu beachten: Die 100.000 Euro müssen natürlich versteuert werden - der tatsächliche Gewinn liegt also deutlich darunter.
Die ungeschnittene Fassung des Interviews mit Ammar & Co. ist auf YouTube anzuschauen!