Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob die Schweiz ihn ausliefert oder nicht, er wird nicht in die Schweiz “flüchten”. Weil seine Firma weiter existiert und sein Ruf im Falle einer Absetzung in die Schweiz endgültig ruiniert wäre.
Das Urteil des OLG spricht doch für sich gesehen Bände.
Man muss sich nur einmal die Fakten vor Augen halten:
Da ist eine erwachsene Frau (zwischen Mitte 20 und Mitte 30) 11 (elf!) Jahre lang mit einem Mann zusammen, den sie im Durchschnitt einmal monatlich sieht. In dieser Zeit heiratet ihr Lover, bekommt zwei Kinder mit seiner neuen Ehefrau, wohnt mit dieser drei Jahre lang in Kanada (von wo aus er auch die Wettersendung moderiert), läßt sich von ihr scheiden und zieht wieder in die Schweiz zurück. In diesen elf Jahren wird kein Weihnachtsfest, kein Silvester, kein Geburtstag (nicht einmal der 50.) mit ihr zusammen verbracht.
Da wird nicht einmal nach dieser öffentlich bekannten Person gegoogelt, da wird nicht einmal zurückgefragt. Bei der Staatsanwaltschaft kann die Frau nicht einmal angeben, wie seine Firma heißt und wo er überhaupt wohnt. Und das über einen Zeitraum von 11 Jahren, in denen die biologische Uhr tickt und tickt…
Ab Anfang dieses Jahres (!) werden nun SM-Spielchen aktuell. Auch diesen folgt sie kritiklos, empfängt den Lover mit hochgezogenem Strickkleid, verspeist dann eine Portion Pasta und byebye…
Bei Abgabe der Anzeige sagt sie aus, ihr sei ein Flugticket von K. und einer Begleiterin mit anonymem Brief zugestellt worden. Diese Aussage revidiert sie, als man ihr nachweist, dass sie den Brief selbst geschrieben hat. Sie, die keine Sekunde lang die Hintergründe ihres Lovers im Netz nachgeforscht hat, hat doch die Kenntnis und Fähigkeit aufgebracht, eine weitere Geliebte ihres Freundes auszuforschen, mit ihr über das Internet anonym Kontakt aufzunehmen und sich so die Flugscheine beschafft. Sie sagt weiter aus, K. habe ihr ein Messer an den Hals gesetzt, sie an den Haaren festgehalten, sich selbst entkleidet, ihr einen Tampon entfernt, die Beine auseinandergedrückt und sie penetriert. Man muss dabei wissen, dass das vermeintliche Opfer eine frühere (gute) Leichtathletin (Hürdenläuferin) war, also nicht ein “schwaches Lustmaidli”. Es gibt vier Gutachter, die die Verletzungen beurteilt haben: Einer davon legt sich nicht fest, es könnte sein, könnte aber auch nicht. Die anderen konstatieren, dass die Verletzungen zumindest nicht so, wie geschildert, entstanden sein können, einer von ihnen sagt klipp und klar, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Selbstbeibringung besteht.
Trotzdem wird K. aufgrund der Anweisung des LG nicht freigelassen. Der zuständige Richter am LG ist (oder war) Vorsitzender eines Sportvereins, der regelmäßíg gemeinsame Veranstaltungen mit dem benachbarten Sportverein durchführt, dessen Vorsitzender der Vater des vermeintlichen Opfers jahrelang war. Erst das OLG knallt dem Herrn Richter am LG seine Entscheidung gnadenlos um die Ohren.
So weit die Fakten, ohne irgend eine Wertung, die soll jeder selbst vornehmen.