@ Danzig:
Ich bin zufrieden. Von mir aus könnte das Gesetz allerdings weiter gefasst werden (also auch auf andere Sexualpraktiken).
Das Prinzip der Freiheit bedeutet, dass jeder frei tun und lassen kann, solange er die Rechte des anderen achtet. Die Freiheit des einen hört dort auf, wo die des anderen anfängt. Und genau um diese Freiheit des anderen zu schützen, und nicht um ihm etwas auzfzzwungen, sind Gesetze in einem freiheitlichen Land da!
Das bedeutet, dass Du in Deinen vier Wänden tun kannst, was Du willst, solange Du nicht gegen den Willen des anderen handelst, seine mangelnde Willenskraft ausnutzt oder ihm erheblichen Schaden zufügst. Niemand sollte Dir gewaltsam seine eigenen Vorstellungen aufzwingen, weil Dein Handeln seinem Geschmack nicht entspricht.
Genau so hast Du natürlich auch die Verpflichtung, das Verhalten des anderen zu respektieren, solange es nicht die Rechte anderer verletzt - egal ob es Dir nun gefällt oder nicht, oder ob es nun den sich wandelnden gesellschaftlichen Vorstelleungen aktuell entspricht oder nicht. Das ist das Grundprinzip der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung.
Aber vielleicht hat Freiheit in diesem Sinne auch keine allzu große Bedeutung für Dich. Vielleicht denkst Du ja leiber etwas „paternalistischer“.
Ich frage mich dann bei Leuten wie Dir: Wenn so jemand mit solcher Bereitschaft, anderen seine Moralvorstellungen aufzuzwingen in einer Zeit gelebt hätte, wo „Kuppelei“ und Homosexualität gesellschaftlich als verwerflich gegglten haben und unter Strafen standen, wo wärest Du dann gestanden? Hättest Du dann argumentiert, dass es völlig egal sei, was die Gesellschaft meint, solange jeder für sich entscheidet und nicht die Rechte Dritter verletzt? Schwer vorstellbar, da Du nicht mal heute so denkst!
Du hast recht, ezzendy.
Homosexuelle wurden ja hier in einer ganz bestimmten Hinsicht mit „Inzestlern“ verglichen - nämlich der, dass in beiden Fällen objektiv kein Opfer vorhanden ist, niemandem etwas gegen seinen Willen angetan wird, und der Staat sich dennoch mit Zwangsmaßnahmen in den höchstpersönlichen Intimbereich sexuell mündiger Menschen einmischt.
Und insoweit besteht hier auch eine analogie und Vergleichbarkeit.
Leider ist das eine der vielen Strategien, die man in Diskussionen immer wieder findet, vor allem von denjenigen, die mit sachlichem Denken Probleme haben:
Die eigentlich eindeutigen und klaren Aussagen des anderen werden inhaltlich verzerrt und in ihrem Sinn verfälscht. Vergleicht man A und B im Hinblick auf X, dann wird einem etwa unterstellt, dass man A und B generell verglicht oder gar gleichsetzt, auch im Hinblick auf Y und Z.
Aber leider ist das halt so, dass man ständig mit solchen Albernheiten konfrontiert wird. Man darf in einem Forum nicht unterstellen, dass alle wissen, wie man rational korrekt argumentiert und differenziert denkt.
@ Skafdir: Um Dein Argument abschließend beurteilen zu können, müsste man sich genauer mit der Materie auskennen. iIh bezweifle allerdings, dass seine zentralen Annahmen wirklich im hinreichenden Maße zutreffend sind.
Einen völligen Schutz gibt es nie, und es ist unklar, wieviel Schutz so ein Gesetz wirklich bietet, und man darf nicht aufgrund bloßer allgemeiner Mutmaßungen schwerwiegend in die höchstpersönlichen Rechte eine Menschen eingreifen.
Hassemer hat das wohl ähnlich gesehen:
Hassemer widerlegte das Argument, das Gesetz solle eine im Familienverband schwächere Person (im konkreten Fall die Schwester) schützen. Diesen Zweck habe die Senatsmehrheit dem Gesetz nachträglich unterlegt, der Gesetzgeber habe sich nicht darauf berufen.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/inz … -1.1331288
Um sich aber wirklich ein profundes Urteil zu bilden, müsste man sich natürlich näher damit befassen.