Ich mal zwischendurch!

Letztenendes ist es Holgers Entscheidung, ob er bis nach Karlsruhe zieht, oder nicht. Ich würde hinter solch einer Entscheidung stehen, und auch entsprechend spenden. Ich möchte aber auch nicht, dass er sich da in etwas verrennt, was ihn finanziell, physisch und vielleicht auch psychisch ruiniert. Deshalb kann ich nur sagen, dass ich hinter allem stehe, was Holger machen will. Allerdings sollte Holger erstmal in Ruhe seinen Urlaub genießen, und sich danach erst überlegen, ob er weitermachen will.

Weitergehen…oder nicht weitergehen das ist eine schwierige Entscheidung…

Bei dem Prozess geht es wohl weniger darum daß man das T-shirt verkaufen darf oder nicht, ob es für FKTV einen wirtschaftlichen Schaden hätte, sondern wohl eher darum RTL einen Schaden zuzufügen, es geht ums Prinzip. Daß RTL gegen einen so kleinen Gegner vorgeht, zeigt ja daß die mächtig angepisst sind und FKTV damit eins auswischen wollen. Das ist erstmal gelungen, ABER Holger ist nicht allein sondern hat eine große wütende Community hinter sich! WIR kämpfen mit! RTL hat zwar gewonnen aber der wahre gewinn liegt bei FKTV, es ist dadurch bekannter geworden und „scheiß RTL“ kennen jetzt viel mehr. Wenn RTL nicht geklagt hätte, hätte der Ausdruck wahrscheinlich kaum einer wirklich wahr genommen.

Also weitergehen würde ich nur gut finden wenns nur ums Mülltonnen T-Shirt gehen würde und auch NUR wenn vorher der Betrag auf der hohen Kante liegt, falls man verliert. Es MUß Sicherheit geben. Man sollte es nicht vollständig durchziehen, wenn nicht sicher ist, das die Finanzen auch da sind. FKTV darf keinefalls wegen eines „Rachefeldzugs“ gefährdet werden.

Also Holger, wie stellst Du sicher, dass Du gespendete Einzelbeträge, insbesondere die ab einem zweistelligen Eurobetrag im Falle des Falles auch zurückzahlst?

Falls er gewinnt darf er mein Geld behalten, das kann er der finanzierung des Magazins zustecken. Ich habe schon vor ein paar Tagen zum ersten mal gespendet, nicht viel aber es ist ein Beitrag. Ich wußte jetzt nicht ob ich auf einen „offiziellen“ Spendenaufruf warten sollte… :smt017

Beschneidungs-Verbot ist natürlich etwas tolles.
Was es mit der Tagesschau App auf sich hat weiß ich nicht und interessiert mich auch nicht, da ich weder Tagesschau gucke, noch irgendwas für Apps (mein persönliches Unwort der letzten Jahre) habe.

Für mich klingt es so, als wäre der Richter per se auf der Seite von RTL. Warum, will ich jetzt hier nicht genau ausführen.

Der weitere Gang ist nicht natürlich nicht einfach zu entscheiden. Die Frage ist natürlich, ob du dir denkst, dass du ihn finanziell ermöglichen kannst. Ist dies der Fall, würde ich definitv bis in die genannte 3. Instanz gehen, wo es deiner Meinung nach eine größere Möglichkeit für ein Urteil zu deinen Gunsten gibt.
Denn, entweder ziehst du es ganz durch oder du hättest es gleich lassen können, denn würdest du jetzt aussteigen, würdest du mittendrin einfach aufhören mit dem Kampf gegen RTL. Nur, dass der finanzielle Schaden wohl ein Bruchteil gewesen wäre (wenn ich das richtig verstehe).

Apropos, echt schade, dass ich kein “Scheiß RTL”-Shirt mehr bekommen habe. Seit wann ist es erstmal nicht mehr erhältlich?

ich würde und werde jeden euro deb ich übrig habe dir spenden Holger, damit du für dein - nein für Unser Recht auf Meinungsfreiheit kämpfen kannst !!!

Daß RTL gegen einen so kleinen Gegner vorgeht, zeigt ja daß die mächtig angepisst sind und FKTV damit eins auswischen wollen.

Das ist auch eine Aussage die nach dem was ich im anderen Thread gelesen habe nur halbwahr ist. Sie MÜSSEN ihre Marke verteidigen sonst laufen sie Gefahr das sie aufgelölst wird (zumindest bei Kleidung). Bitte um Korrektur falls diese Annahme falsch ist.

Ich spende aber nur wenn es so einen spendenclip gibt wie denhttp://www.youtube.com/watch?v=NWAuxVAHX2w&list=UUj089h5WsDdh1q8t54K3ZCw&index=145&feature=plpp_video

Bin ich der einzige, der RTL so abstoßend findet, dass ich das nichtmal auf einem Satireshirt haben will? :smiley:

Egal, um mich gehts nicht. Weitermachen, auf jeden Fall. Eine Niederlage für RTL wäre zu köstlich, um die Chance darauf zu verpassen

Lieber Holger,

ich habe die Urteilsbegründung sehr aufmerksam gelesen. Und in Bezug darauf, daß es bei diesem Prozess wohl vorrangig um das Markenschutzgesetz bzw. um eine angenommene Markenrechtsverletzung geht, könnte man davon ausgehen, dass es für Dich nicht allzu günstig aussieht, hier noch etwas zu reißen.

Aber:
Bitte sieh Dir zu beiden Fällen mal die folgende Passage an, die das Gericht zu beiden T-Shirts in seiner Urteilsbegründung auffasst:

Meiner Meinung nach sieht das Gericht hier BEIDE T-Shirts zunächst einmal unter dem Tenor der „freien Meinungsäußerung“ als gedeckt an (siehe der erste von mir zitierte Absatz).

Und nur auf Grund dessen, dass die Gefahr besteht, die Mehrheit der Masse könnte annehmen, dass beide T-Shirts aus dem Hause der Klägerin (sprich RTL) stammen könnten, haben sie sich dazu entschlossen, der Klägerin Recht zu geben und somit die Klage als begründet anzusehen!

Und genau hier würde ich an Deiner Stelle, solltest Du Dich für eine Fortführung des Prozesses entscheiden, ansetzen und versuchen, nach einschlägiger Beratung mit Deinem Anwalt, eine Strategie zu finden, die genau diese Zweifel des Gerichtes widerlegt!

Denn ich lese aus diesen Absätzen heraus, dass, wenn dem Gericht zweifelsfrei bewiesen werden kann, dass die Mehrheit des „Verkehrs“ (wie es das Gericht so schön bezeichnet) unstrittig und umgehend erkennt, dass diese T-Shirts kein Produkt der Klägerin (RTL) sein können, sondern es sich dabei eindeutig um eine kritische Meinungsäußerung zum Programm der Klägerin (RTL) des Trägers dieser T-Shirts handelt, sich das Gericht durchaus dazu überreden ließe, BEIDE T-Shirts unter dem Gesichtspunkt der freien Meinungsäußerung abzusegnen und somit die Klage abzuweisen.

Natürlich kann ich mit meiner Interpretation der von mir zitierten Absätze auch völlig daneben liegen, aber sie wären für mich zumindest ein Punkt, den ich mit meinem Anwalt genauer unter die Lupe nehmen und somit ausdiskutieren würde.

Ob Du den Prozess weiterführen solltest oder nicht, dazu habe ich derzeit keine Meinung, da ich absolut kein Gefühl dafür habe, wie die Chancen für die Fortführung des Prozesses stehen und ich ein gebranntmarktes Kind in Sachen Prozessführung bin :wink: Ich kann Dir jedoch versichern, dass, solltest Du Dich dazu entschliessen, die Sache fortzuführen, Dich in finanzieller Hinsicht zu unterstützen. Aber das ist ein Thema, welches Du ganz alleine und nur für Dich entscheiden musst – unabhängig von der Community, die Dich sicherlich auch weiterhin unterstützen wird. Aber am Ende bist Du es ganz allein, der das Risiko trägt.

Den Punkt, RTL hätte hier bereits einen immensen Imageschaden erlitten, kann ich im Übrigen nicht teilen:
klar, der Fall um die T-Shirts hat einigen Staub aufgewirbelt und die ein oder andere Pressemitteilung mit sich gebracht. Aber ich würde das nicht als Imageschaden für RTL betrachten, sondern eher als Werbung für FKTV, welche hoffentlich den ein oder anderen RTL-Zuschauer dazu gebracht hat, sich mal näher mit Fernsehkritik.TV zu befassen und somit einen Einblick hinter die Kulissen des Fernsehprogramms von RTL zu bekommen.

Den hier viel zitierten Imageschaden für RTL erwarte ich, wenn unverhofft doch noch beide T-Shirts als „freie Meinungsäußerung“ vom Gericht abgesegnet werden und dann der sprichwörtliche „Run“ auf die T-Shirts beginnt und man massenweise den Trägern jener T-Shirts auf der Strasse begegnen kann.

In diesem Sinne… toi, toi, toi.

Dass der zuständige Richter wohl nicht besonders medienkritisch ist (er hat ja selbst betont, wie viele “anständige Leute” von RTL er kennt),

An dieser Stelle hätte der Anwalt Bier sofort einen Antrag wegen Befangenheit stellen müssen…

Weitermachen, ohne wenn und aber.

Ich kann meine Meinung nur wiederholen: Die erste Klage hätte ich persönlich nicht über mich ergehen lassen und hätte mich gefügt. Nun aber nach der ersten Instanz, bei der sowieso davon auszugehen war, dass verloren wird, kleinbei zu geben: Das halte ich auch für falsch. Jetzt erst recht, gerne auch bis zum Bundesgerichtshof.

Es ist schade, dass der Inhalt der Klage so vergleichsweise plump ist. Selbst eingefleischte RTL-Gegner wie ich, der ich das T-Shirt sofort gekauft habe, sehen ein, dass RTL gefühlt im Recht ist.

Lieber Holger, mach es von zwei Dingen abhängig*:

  • Ackere mit deinem Anwalt durch, welche Chancen eine Revision in zweiter und dritter Instanz haben. Wenn die Chancen bei mindestens 50 Prozent liegen, frage dich
  • ob du dem Druck gewachsen bist, der hernach finanziell auf dem Magazin lastet. Ich glaube, ich persönlich hätte schlaflose Nächte. Man muss schon ein besonders tougher Typ sein, um das durchzustehen. :wink: Dass du vor solchen Gefühlen auch nicht gefeit bist, wurde ja in Rückblick Teil I ersichtlich.

Solltest du klagen und verlieren müssen zwei Dinge abgewogen werden. Dabei geht es a.) um den finanziellen Aufwand und b.) um das Image von FK.tv. Dass sich genug Spender für bis zu 30.000 Euro finden, wenn das Magazin in seinen Grundfesten auf dem Spiel steht, daran habe ich keinen Zweifel. Ich würde meines kümmrigen Einkommens zum Trotz alleine 50 Euro locker machen (zum Vergleich: bei der ersten Spendenaktion habe ich einen Betrag zwischen 5 und 10 Euro beigesteuert). Es gibt genug Leute, denen dein Magazin ans Herz gewachsen ist und es nicht von RTL eingestampft sehen wollen. Das ist die emotionale Schicht der FK.TV-Gucker. Denn rational - und hier kann ich mich abermals nur wiederholen - kann ich auch jene verstehen, die sich von Beginn an gefragt haben, warum du gegen Windmühlen kämpfst. Leute also, die RTL hier zähneknirschend sogar im Recht sehen und sich eher fragen, warum du solch ein Risiko eingehst, ergo selbst für das Einstampfen verantwortlich gewesen wärst. Es wäre nicht verwunderlich, wenn dein Image Schaden nimmt und sich das auch auf die Zuschauerzahlen auswirkt.

Es kann natürlich genauso sein, dass du mit einem Prozess „RTL gegen Fernsehkritiker“ vorm BGH soviel publicity aktivierst, woraufhin durch die mediale Bewerbung deiner Seite die Zuschauerzahlen durch die Decke gehen. Viel Kaffeesatzleserei. In jedem Fall wünsche ich dir viel Glück, Erfolg und einen schönen Resturlaub.

*Ich bin mir natürlich sicher, dass du dir beider Punkte bewusst bist. Es geht mir nur um Bestärkung.

@Free Rainer
Diesen Satz fand auch ich -bereits bei der ersten Berichterstattung schon- sehr befremdlich.

Vielleicht hab ich was verpasst, aber es gibt doch etliche T-Shirts auf denen Logos verunglimpft werden, z.B. Adihash, COMA (statt PUMA). Was ist eigentlich damit? Sind deren Urheber/Vertreiber auch verklagt worden?

„Scheiß RTL“ ist kein Slogan auf einem T-Shirt, sondern eine Lebenseinstellung :wink:
RTLs Image muss weiter Schaden nehmen und zwar bei denen, die das konsumieren und sonst nicht viel mitkriegen, bei allen anderen kann die Einstellung gar nicht weiter fallen.

@ Holger:
Wenn sich zeigt, dass die Spendenbereitschaft hoch genug ist, würde ich zur nächsten Instanz weitergehen. Wie hoch die Spendenbereitschaft ist, kannst Du aber nicht aus dem feedback hier im Forum erfahren, sondern nur durch einen Spendenaufruf. Wenn das Risiko und die möglichen Zusatzkosten nicht sehr bedenklich sind, würde ich mindestens bis zum OLG gehen.

weitermachen!!!
Spende auch!
Ich denke, dass du die nächste Instanz verlieren wirst, aber vor dem BGH gewinnst!!!
Es kommt nur kein normaler Mensch zum BGH, deshalb fliegt RTL auch nicht so oft auf die Fresse. Zeit, dass sie es Mal tun.

Da es ja in einem gewissen Sinne um mehr als nur die Shirts geht, die ich selbst nicht soo berauschend finde, würde ich ebenfalls sagen, dass du weitermachen solltest. Ich würd auch weiterhin spenden (:

@Mork
Bei den von Dir zitierten Absätzen geht es nur um das Tatbestandsmerkmal der markenmäßigen Benutzung, die Voraussetzung für den Anspruch ist, den RTL geltend macht, ist. Wann von einer solchen auszugehen ist, damit befasst sich das Gericht im zweiten Absatz. Die “objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt”, welche offenbar eine markenmäßige Benutzung zur Folge hat, ist aber keine Tatsachenfrage, die dem Beweis zugänglich wäre, sondern eine Frage der rechtlichen Wertung. Ergo: Man kann argumentieren, muss damit aber nicht unbedingt überzeugen.

Um die Meinungsfreiheit geht es erst einige Absätze (unter cc) später. Es ist eindeutig, wie die Kammer die erforderliche Abwägung beurteilt: “Scheiß”= plumpe Schmähung. Dies dürften bei weitem die meisten Juristen – gerade, wenn sie älteren Kalibers sind – so sehen.

Besonders interessant übrigens gerade für diejenigen, die Urteile genannt haben, in denen bei vermeintlich ähnlicher Sachverhaltskonstellation anders entschieden wurde (vielleicht auch für Dich, Prof_John_Frink, mir würde übrigens noch “Hash Ultra” in dieser Reihe einfallen ;)), dürfte die Erläuterung zum BMW-Urteil sein. Gerade weil Holger mit dem Shirt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Marke bezweckt, anders als bei der Persiflage des BMW-Logos seinerzeit, sieht das Gericht hier keine ausreichende Parallele zu dieser Entscheidung aus den 80ern.

Ich sehe gerade, daß ich mich wohl doch etwas geirrt habe, was den Tenor der „freien Meinungsäußerung“ angeht, denn weiter unten schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung:

Bei einer fallbezogenen Abwägung zwischen dem Grundrecht der Meinungs- und Kunstfreiheit und den von grundrechtsbeschränkenden Gesetzen geschützten Rechtsgütern des Markenschutzes sowie vor allem des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der Klägerin stellt die hier streitgegenständliche Versehung der klägerischen Marke mit dem Zusatz „scheiss“ eine derart pauschale ubd ehrverletzende Herabwürdigung dar, dass diese nicht mehr von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Unter Berücksichtigung dieser Passage dürfte es wohl doch eher aussichtslos sein, hier noch etwas zu reissen.

Ich für meinen Teil würde mich dennoch mit meinem Anwalt beraten. Und so schätze ich auch Holger ein. Dennoch möchte ich an dieser Stelle anmerken, daß er sich wirklich zweimal überlegen sollte und sich auf keinen Fall dazu hinreissen lassen sollte, die Sache auf biegen und brechen weiter zu verfolgen und durchzuziehen.

Selbst auf die Gefahr hin, hier einige Leute der Community zu enttäuschen. Doch ich denke, daß die meisten von Euch dafür Verständnis haben, wenn Holger für sich entscheiden sollte, daß für Ihn und die Alsterfilm GmbH dabei zu viel auf dem Spiel steht.

Hallo an alle !

Ich habe mich jetzt auch mal hier angemeldet, da ich es echt feige finde, wenn hier Leute als Gast rein schreiben und dann natürlich die Klappe weit aufreißen.

Im RTL Fall wäre ich sofort bereit zu spenden, einfach weil das LG Köln mich ankotzt.
Sowohl das Beschneidungsurteil ist sehr undurchdacht und brutal vom Zaun gebrochen, als auch das Tagesschau-Urteil, welches für mich ein totales Armutszeugnis fürs LG Köln war.

Und dann noch diese offensichtliche Befangenheit des LG Köln gegenüber dem Kölner Sender von Gegenüber.

In diesem Fall muss einfach ein Zeichen gesetzt werden, sowohl gegen RTL als auch gegen das LG Köln.
Es geht nicht darum, ob Holger seine T-Shirts weiter verkaufen kann, schließlich ist FKTV sein Beruf, und wer mag kann sogar umsonst gucken, also beschwert euch nicht über persönliche Bereicherung, warscheinlich schreiben das nur die Leute, die immer umsonst gucken, ich denke die Couch User denken da anders.

Ich erinnere an die Zuschauerzahlen 100.000-200.000 Zuschauer, wenn jeder 10. einen Euro zahlt kommen so 10.000 bis 20.000 Euro zusammen

Aber nein, lieber umsonst gucken und sein Geld für iPhones, Apps und iTunes raushauen anstatt ein Magazin zu unterstützen, dass sich nahezu im Alleingang gegen das deutsche Fernsehn stellt.
Ich möchte vor allem die investigativen Interviews nicht missen, sie haben mein Bild vom deutschend Fernsehn auf dauer geprägt.

Sollte Herr Bier den Gang zum OLG für Gut befinden, bin ich dafür, weiter zu gehen.
Ich werde spenden und auch weiter Couch User bleiben.