Okay,
jetzt habe ich doch tatsächlich mir mal einen Account erstellt, um hier zu antworten.
Wie es aussieht, kennt sich irgendwie keiner wirklich mit Medienrecht aus, vorallem nicht Tibetterrier und ich kenne jetzt dieses ominöse, gelöschte Video natürlich nicht und berufe mich nur auf dem, was ich hier gelesen habe:
Ein Zusammenschnitt oder eine Aneinanderreihung von Videomaterial, aus dem der Kontext des Ursprungsmaterials nicht ersichtlich ist, ist nut begrenzt erlaubt (das Urheberrecht lasse ich mal vorne weg, es geht nur um das Persönlichkeitsrecht und das Recht um das eigene Bild).
Ich mache mal Beispiele:
Nehmen wir diese Parodie von “Rock Bottom” aus einer alten Simpson Folge:
//youtu.be/vSfrbqCQr78
Hier wurde ein Interview, wo Homer Simpson klar stellt, dass er der Babysitterin nicht an den Hintern fasste, um sie sexuell zu nötigen, sondern um etwas, was an diesem klebte, zu entfernen, so umgeschnitten, dass es wie ein Zugeständnis der Tat ist.
Jeder einzelne Satz, ist so aufgezeichnet wurden, also nach Tibetterrier´s Meinung so benutzbar, um seinen Eindruck und seine Meinung davon so wiederzugeben, dass man es umschneiden darf und dann die persönliche Meinung widerspiegeln will.
Darf man das nach dem deutschen Recht oder dem Medienrecht?
Nope. Definitiv nicht.
Das selbe ist ja nun auch im gesperrten Youtube-Video so geschehen.
Es wurde aus dem Kontext gerissen, warum die betroffene Person beleidigt und so runtergebrochen, dass es so wirke, als würde die betroffene Person ein “Proll” darstellen und unbegründet beleidigen und schimpfen. Exakt das selbe, was im Simpson-Beispiel getan wurde.
Ein anderes, fiktives Beispiel wäre, wenn ich folgenden Satz im Fernsehen sagen würde:
“Ich frage mich, ob ein Mörder wirklich morgens aufwacht und denkt: “Heute bringe ich kleine Kinder um” und was in seiner Psyche vor sich geht.”
Und du machst nun nur den Ausschnitt: “Heute bringe ich kleine Kinder um” als Video, betitelst das ganze als “Sailiris der Kindermörder” und schreibst noch in der Beschreibung:
“Sailiris gesteht, er will kleine Kinder umbringen”.
Darfst du das?
Immer noch nicht.
Doch unter welchem Gesetzesparagraphen fällt das? Ganz klar unter “übler Nachrede”, “Verleumdung” und “Hetzung” und das wird schon arg gemahndet und angesichts der “Cybermobbing”-Welle sogar sehr hart bestraft.
Daher mag man sich bitte das Argument ersparen, es wäre seine eigene, persönliche Meinung. Wenn man nicht in einer Sekunde den gesamten Kontext klar stellt (im gesperrten Video wäre es z.B. in der Beschreibung: “Person regt sich tierisch über persönliche Angriffe gegen ihm im Livechat auf”) und neutrale Titel verwendet, ist es verboten, kann gesperrt und verhindert und sogar als leichtes verklagt werden.
So, hoffe ich konnte da ein wenig Klarheit geben.