Mich treibt schon länger um, ob man das Verhalten unserer Regierung nicht als Hochverrat deuten könnte.
Zuerst dachte ich dies beim beschließen des ESM, als man eine Hintertür für eine nicht-demokratische Instanz schuf, ein Land vollkommen finanziell zu kontrollieren.
Bei PRISM zeigt es sich wieder. Erstens lügt Merkel, wenn sie sagt, sie hätte von allem nichts gewusst. Es stellt sich hier lediglich die Frage, -wie viel- sie davon nicht wusste. Aber dass sie gar nichts wusste ist so wahrscheinlich, wie Wasser auf dem Mond.
Zudem das ZDF-Interview mit Friedrich, der mal so eben sein komplettes Volk verkauft hat.
Für mich persönlich begeht Merkel, Friedrich und Co. damit Hochverrat am eigenen Volk, was mit mindestens 10 Jahren Haft veranschlagt ist.
Wenn man sich aber die Definition des Tatbestands anschaut, kommt man schnell auf ein anderes Ergebnis:
[1]
Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Dieser umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, deren Gebietsintegrität und die völkerrechtliche Souveränität des Bundes (Bestandshochverrat).
„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
– § 81 StGB
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/hochverrat
Hier taucht der Begriff „Gewalt“ auf, der als Tatmerkmal zwingend gegeben sein muss.
Weiter heißt es:
[2]
Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/hochverrat
Da ergibt sich die Frage, ob PRISM ausreicht um davon zu sprechen, dass hier „sämtliche Änderungen und Beseitigungen“ vorgenommen werden.
Zu [1]:
Hier stellt sich die Frage, ob PRISM nicht Gewalt einsetzt. Man wird gezwungenermaßen gescannt und sieht sich dort nahezu ohnmächtig. Ohne Tools, die das eigene Surfverhalten verschleiern, ist man Ziel. Diese Tools sind nichts weiter, als das Wehren gegen eine Gewalt. Demnach müsste man jetzt „Gewalt“ weiter definieren.
Auf juraforum.de heißt es dazu:
Tatmittel sind die Gewalt und die Drohung mit Gewalt und entsprechen im Wesentlichen dem Gewaltbegriff bei der Nötigung.
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/hochverrat
Laut Wikipedia gehört zur Nötigung immer physische Gewalt, was bei PRISM oder dem ESM nun mal einfach nicht gegeben ist.
Allerdings fällt mir hier das Wort „im Wesentlichen“ auf. Was zählt also noch undefinierter Weise zum Gewaltbegriff?
Für mich ist spätestens nach dem Interview mit Friedrich das Fass voll. Die massiven Verletzungen der Bürgerrechte und das Priorisieren US-amerikanischer Interessen -vor- den Interessen des eigenen Volkes und des deutschen Grundgesetzes stellen für mich Hochverrat dar. Jedoch muss dieser Vorwurf auch juristisch korrekt angewendet sein, damit man nicht den Vorwurf der Verleumdung provoziert.
Wie seht Ihr das?
Ist diese Regierung für Euch noch im Rahmen des Grundgesetzes legitimiert weiterhin zu regieren?
Wenn nein:
Reicht die anstehende Wahl aus, um das Problem zu lösen?
Wie weit reicht für Euch die Verwurzelung des Problems?
Wenn ja:
Wie bewertet Ihr das Versagen und was macht für Euch diese Regierung noch demokratisch und grundgesetzkonform?
Ist unser Bundestag für Euch demokratisch mit lediglich kleineren Makel?