Hartz IV Empfänger bekommen Elterngeld vorzeitig gestrichen!

Kindergeld ist eine Leistung die ausschliesslich dem Kind zu gute kommt, also die kindbezogenen Ausgaben der Eltern abzufedern.
Vielleicht sollte man noch ergänzen: Der erste Satz im Bundeskindergeldgesetz lautet: „Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält,…“ also de facto grundsätzlich Einkommen der Eltern. Kinder erhalten Kindergeld nur, wenn sie vollwaise sind.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/__1.html

… also de facto grundsätzlich Einkommen der Eltern.

Nö … :mrgreen:

Ganz streng genommen ist es eine treuhänderische Geldleistung. Sicher bekommen die Eltern das KiGe ausgezahlt, aber es ist alleinig für die Kinder zu verwenden, bzw. hat diesen in vollem Umfang zuzukommen.[1]


Was mich an dieser neuerlichen Debatte entschieden stört, ist dieses ständige Zudrehen irgendwelcher Geldleistungen oder Schaffung neuerlicher Restriktionen mit der medialen Projektion, diese „Maden im Speck der arbeitenden Bevölkerung“ zur selbständigen Arbeit zu scheuchen.

An der Stelle muss ich mal eine inhaltliche Klammer aufmachen:
[i]Dem Otto Normalbürger wird stets und ständig suggeriert, das man Hartz-IV-Beziehern nur genug abknapsen muss und schon sind die wieder in Lohn und Brot. Dem ist aber nicht so. Dem ganzen steht ein statistisches Schummelspiel gegenüber, gegen das die damalige, kreative Buchführung des Hr. Flick, wie Dilletantismus aussieht. Der Arbeitsmarkt in Deutschland wird in der Hartz-IV-Debatte immer herrlich prozentual dargestellt: so und so viel offene Stellen stehen so und soviel Hartz-IV-Beziehern gegenüber, was den - offensichtlichen - Schluss zu lässt, das eine Besetzung dieser Stellen nur am Arbeitsunwillen der Hartzler scheitert.

Ein nicht unwesentlicher Fakt ist aber auch der Umstand, das viele dieser Stellen einkommensmässig unterhalb der Erhaltungsgrenze liegen (also z.B. 400€-Jobs) die ehedem nur als Zuverdienst gedacht waren. Das bedeutet, das der Arbeitnehmer weiterhin gezwungen ist, aufstockende Sozialhilfe (Hartz-IV) zu erhalten, was ihn weiterhin unter die Vorschriften der Gewährung zwingt.

Das bedeutet: Entweder kommst Du mit Deinen 400€ aus oder Du holst Dir unterstützende Sozialhilfe, was dann allerdings bedeutet, das (jedenfalls nach der Altfassung) die Wohnungsgrösse gekappt wird.

Es ist auch keine Seltenheit, das Arbeitgeber bei der Vorstellung unverblümt sagen, das man sich ja das Gehalt vom Staat „aufstocken“ lassen kann.[/i]
(Klammer zu :mrgreen: )

Seit der Einführung der „Hartz-Reform“ gibt es einen Beelzebub, den niemand so richtig vertreiben kann: Die Bundesregierung (damals noch unter Schröder) versuchte der Arbeitslosigkeit mit der Kappung des ALG I nach 2 Jahren in das ALG II entgegenzuwirken und die Wirtschaft antwortete daraufhin mit Billigarbeitsplätzen, (teilweise sogar mit fadenscheinigen Kündigungen und Rückeinstellung zum 400@-Satz), anstatt mit der Schaffung von ausreichend dotierten Vollzeitarbeitsplätzen.

Nachdem nunmehr alle Restriktionen ausgeschöpft sind, gehts an die Zuwendungen für die Eltern. Denn das Elterngeld (s. vorherigen Post) ist ja eigentlich dazu gedacht, das Eltern sich - unabhängig vom Job - in den ersten 14 Monaten besser um die Kinder kümmern können. Hartzler-Eltern sind aber - im Verständinis unserer „Lenker“ - Fulltime-Eltern, die ja auch keinen Job haben. Wozu also brauchen sie dann diese Zuwendung? (So jedenfalls das Verständnis derer, die auf diesen Töpfen sitzen).

Richtig ist aber, das viele Hartz-IVler das Elterngeld als aufstockendes Kindergeld verwenden, also nicht zu ihrer finanziellen Entlastung, sondern für die Kinder. [1]Da das Kindergeld in voller Höhe als „Fremdeinkommen“ in einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird (wir erinnern uns, die Eltern erhalten zwar das Kindergeld, welches aber Einkommen des Kindes ist, welches mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und welches insofern auf die anrechenbaren Einkommen (des Kindes) zu 100% (auf dessen Hartz-IV-Regelsatz) berücksichtigt wird <Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 3163/09)>) ist das eine vernünftige Entscheidung.

Alles in allem bleibt der Trend erhalten:
Dem Volk wird eine ausreichende Versorgung mit Arbeitsplätzen suggeriert, deren Inanspruchnahme von den Hartzlern nur aus Gründen der Bequemlichkeit verweigert wird. Eine ständige Kürzung der so - offensichtlich zu Unrecht - erhaltenden Bezüge wird, dieser Logik folgend, zwangsläufig zu einer Arbeitsaufnahme führen.

Nur eines schafft diese Logik nicht … ausreichend dotierte Arbeitsplätze.

Aber das will auch keiner, n’est-ce pas?

Klingt schlüssig.

Ich kenn die Kindergeldanrechnung aus dem SGB II: Das Kindergeld wird nur dann bei den Kindern angerechnet, wenn diese es zum Lebensunterhalt benötigen (oder ausgezogen sind und einen Abzweigungsantrag gestellt haben bzw. stellem müssen). Ist der Lebensunterhalt der Kinder gedeckt (z. B. durch Unterhalt und Wohngeld), dann wird es bei den Eltern angerechnet.

Hier ist übrigens eine Liste der “Grausamkeiten”, mit denen ALG-II-Bezieher ab Januar rechnen müssen.