Hartz IV Empfänger bekommen Elterngeld vorzeitig gestrichen!

http://www.tagesschau.de/inland/hartz210.html

Das ist doch wohl der Gipfel! Da ist ein Gesetz nicht mal durch und trotzdem tut diese verdammte ARGE schon so, als ob das alles in Stein gemeißelt ist. Das ist doch wohl unfassbar! Und mal ne Frage: wie soll eine alleinerziehende Hartz IV Empfängerin eigentlich ihre Kinder ohne das Elterngeld über die Runden bringen? Das ist doch so schon kaum möglich. Wenn da 300€ im Monat fehlen - dann kann das doch nicht mehr reichen. Ich mein, wie soll man denn so nen kleinen Racker dann noch Kleidung kaufen? Von Schwimmbad u.ä. ganz zu schweigen? Mich macht das alles sowas von wütend!

Aber wegen so nen blöden Bahnhof gehen sie auf die Strasse. Das verstehe mal wer will.

weil sie bei Hartz IVler immer noch ein doofes Schmarotzer und
„geh arbeiten“ hinterher herufen können, gefolgt von den Worten
„wegen den geht unser staat so beschissen. er lebt auf MEINE kosten“

Ist natürlich eine Unschöne Idee, aber das sind so momente wo man sich selbst
fragen muss, ob ich jetzt 2-3 Nebenjobs annehme, die mich körperlich zermürben,
aber wenigsten reicht dann das geld oder nur rumsitze.

Wenns aber so einfach wäre :confused:
ich frage mich wie das, welche machen sollen, die
keine Stellen mehr bekommen und ganz ungewollt Hart IVler sind.

Schätze man versucht so leute zum Arbeiten zu zwingen und nicht
weiter vom Staat zu leben, weil diese Menschen scheinbar ein arges dorn
im Auge ist. Das man dabei eine vielzahl von Menschen erwischt, die
nichts dafür können scheint dabei nicht von interesse zu sein

Ich finde es genauso unmöglich, denn hiermit schadet man den Kindern, die ja nun wirklich nichts dafür können, ob sie von einer nicht arbeitenden Ärztegattin (Achtung! Klischees dienen hier der Überspitzung!) oder von einer Hartz-IV-Frau ausgetragen werden.

Ich denke, das Wir-Gefühl ist bei der Demo gegen Stuttgart 21 höher als in Sachen Hartz-IV-Debatte, bei der man ja eher das Steuerzahler-Wir-Gefühl kennt.

Das war schon immer so!

Bescheide die jetzt erstellt werden, sind bis zu 6 Monate lang gültig (z. B. 1. Oktober 2010 bis 31. März 2011). Ab 1. Januar 2011 wird in diesen Bescheiden das Elterngeld also voll angerechnet werden. Wenn man den Verwaltungsapparat der ARGE kennt, dann weiß man auch warum: Die ARGEn halten sich nicht an die Gesetze, sondern nur an die Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit. Das etliche von denen gesetzeswidrig sind, wird ausreichend im Internet angeprangert. Die Bundesagentur arbeitet nach Vorgaben des Arbeitsministeriums und dort wird nach Vorgaben der Ministerin gearbeitet.

Und die Ministerin muss davon ausgehen, dass ihr Gesetz zum 1. Januar in Kraft tritt und entsprechend handeln.

Ist der Käse eigentlich schon durch den Bundesrat?

Wie im Text schon geschrieben: Widerspruch Einlegen–>Klagen. Auf die Art verkehrt sich das Argument “Den Verwaltungsaufwand möglichst niedrig halten” ins glatte Gegenteil.

Ha ha, wie soll denn eine alleinerziehende Mutter bitteschön noch 2-3 Nebenjobs nachgehen? Ich mein, sie hat ja schon nen Vollzeitjob. Ich erstehe es wirklich nicht, wie man auf so eine verf**** sch***** kommen kann!!! :smt013
Nenn mir mal EINEN Arbeitgeber der jemanden einstellt wo noch Kinder dran hängen, die eben auch mal krank werden und die man nicht den ganzen Tag irgendwo parken sollte. Und dann gibt es ja noch, gerade bei Euch in Westdeutschland, viele städte ohne Kindergartenplätze. Wie soll das dann denn alles funktionieren??? Und dann wundern die sich wenn Kinder vernahclässigt werden…

@Twispy: wie soll jemand, der von 360€ lebt und noch n Kind zu versorgen hat denn bitteschön noch n Prozess stemmen - finanziell und psychisch? Die Leute werden ja so schon seit Jahren bei diesen ARGEn psychisch komplett fertig gemacht und zerstört!

Ich habe mich schon mal gefragt warum Maschinen eigentlich keine Sozialabgaben zahlen wenn sie schon Arbeitsplätze besetzen.

@Twispy: wie soll jemand, der von 360€ lebt und noch n Kind zu versorgen hat denn bitteschön noch n Prozess stemmen - finanziell und psychisch? Die Leute werden ja so schon seit Jahren bei diesen ARGEn psychisch komplett fertig gemacht und zerstört!

So wie ich gehört habe, kostet Dich ein Sozialprozess als Hartzler keinen müden Euro.

Ist der Käse eigentlich schon durch den Bundesrat?

Ist noch nicht mal durch den Bundestag = kein Gesetz = nichtiger Verwaltungsakt. Rest siehe Twispy

Dazu musst Du aber Gerichtskostenbeihilfe beantragen.

  1. Viele wissen nicht mal, dass es sowas gibt.
  2. Bleibt es dennoch ne psychische Belastung wenn man sich auch noch darum kümmern muss… reicht ja nicht schon, wenn man von den ARGEn schickaniert wird.

@mmar: das ist ja auch gleich das nächte. Diese Zentralstelle in Nürnberg da, denkt wohl, die wären alleinherrschend. NOCH haben wir ja so etwas wie eine Demokratie…

@Anchantia: Ich kann deinem Unmut voll zustimmen.

Aber leider waren die anrechnungsfreien 300 Euro Elterngeld beim ALG II immer ein Bonus. Der notwendige Lebensunterhalt ist theoretisch durch den Regelsatz und evtl. Zusatzleistungen (z. B. Erstausstattung zur Geburt) abgedeckt. Praktisch reicht der Regelsatz nicht aus, die ganzen Kinderkosten zu decken. Das liegt daran, dass diese Leistungen pauschalisiert sind und die tatsächlichen Lebensumstände nicht berücksichtigen (z. B. Inflation und Second-Hand-Shops sind auch nicht überall vorhanden bzw. haben diese auch immer die gesuchte Kleidung in der passenden Größe).

Jetzt wurde dieser Bonus gestrichen. D. h. Elterngeld wird in voller Höhe angerechnet (bzw. falls kein weiteres Einkommen vorliegt gibt es einmalig 30 Euro Versicherungspauschale + die weiteren Freibeträge, soweit diese nicht auf Erwerbseinkommen beschränkt sind). Formal fehlt kein Geld beim Lebensunterhalt. Deswegen dürfte eine Klage ins Leere laufen, sobald das Gesetz in Kraft ist.

Aber: Jedes Verfahren vor dem Sozialgericht belastet die Staatskasse! Einmal muss die ARGE die entsprechenden Mitarbeiter für solche Verfahren bereit halten und bezahlen und der Hilfebedürftige erhält in der Regel Prozeßkostenbeihilfe. Beides geht zu Lasten des Steuerzahlers. Hat das ZDF auch schonmal festgestellt. Und da muss ich Twipsy Recht geben: Hier kann man Kürzungen an den Ärmsten der Armen teuer verkaufen!

Und bevor jemand über die klagewütigen ALG-II-Empfänger schimpft: Die Erfolgschance bei Klagen beträgt immerhin ca. 50 %. Und da sind die Fälle, bei denen die ARGE nach einer Belehrung des Richters einknickt noch nichtmal erfasst. Weiter möchte ich ausholen, dass Prozeßkostenhilfe nur bei Aussicht auf Erfolg gewährt wird. Ist ein Prozeß bereits im Vorfeld zum Scheitern verurteilt, muss auch ein Bedürftiger schaun, wo er die Kohle für den Prozeß herbekommt.

P. S.: Ganz vergessen: Vor einer Klage vorm Sozialgericht muss immer erst ein Widerspruch erfolgen. Und dieser muss von der Rechtsabteilung der jeweiligen ARGE bearbeitet werden :smiley:

Ja oh mein Gott, dann informiert man sich halt mal…und wenn Dir die psychische Belastung, einen Widerspruch zu formulieren, um ein paar hundert Euro (!) mehr rauszuholen, zu groß ist, dann lässt Dus halt. :roll: Aber hör auf hier rumzuheulen.

Gaaaanz ruhig …

Lasst mal wieder Luft ab … :mrgreen:

Wenn die Bescheide eine zukünftige, jedoch noch nicht gültige Rechtsänderung in die Bemessungsgrundlage einfliessen lassen, dann sind sie ex tunc ungültig, weil sie einen fehlerhaften Verwaltungsakt darstellen (§ 44 Abs.2 Ziff.3 VerfVG). Das bedeutet, … das die Bescheide nur bis zum Datum der Gesetzesneufassung gelten. (vorauss. 01.01.2010)

Die Behörde versucht durch diese Bescheide eine Rückforderung des zuviel gezahlten Elterngeldes ab dem 01.01.2020 zu verhindern (Argument). Das ist - mit Verlaub - Bullshit. Wenn die ARGEn Bescheide über den 01.01.2010 hinaus ausstellen, so können sie die dadurch gewährten Bezüge nicht rückwirkend einfordern, bzw. nachträglich durch Kürzung einbehalten, wenn sie im Vorfeld schon von einer Änderung der Rechtslage Kenntnis hatten.

Und hier beisst sich die Katze in den Schwanz.

Geht man von einer Änderung der Rechtslage aus, so kann man nicht im Vorfeld schon darauf Bezug nehmen, wenn diese noch nicht die erforderlichen Genehmigungsorgane (Bundestag + Bundesrat) passiert hat, also noch überhaupt nicht spruchreif sind. Man kann aber auch nicht - über den entsprechenden Zeitpunkt hinaus - Bezüge gewähren, wenn man dann später in die Notwendigkeit der Rückforderung käme, was widerum für die Bezugsempfänger eine unbillige Härte darstellen würde.

Richtiger wäre es …
… sämtliche Bescheide bis zum 31.12.2010 abzufassen und - entsprechend der Rechtslage - mit Datum vom 01.01.2011 neu zu erlassen, das Ganze mit einer Übergangszeit von 3 Monaten.

Fazit:
Wer einen solchen Bescheid erhält, sollte innerhalb von 14 Tagen Widerspruch mit der Begründung der Fehlerhaftigkeit einlegen (obwohl das im Prinzip nicht notwendig ist, da “fehlerhaft” = “ungültig” bedeutet, was widerum einen Widerspruch unnötig macht.) Er hat damit aber die Frist gewahrt und - sollte es später zu einer Klagewelle kommen - die besseren Karten.

Ich habe mich schon mal gefragt warum Maschinen eigentlich keine Sozialabgaben zahlen wenn sie schon Arbeitsplätze besetzen.
Dann hab ich ein passendes Buch für dich: Jeremy Rifkin - Das Ende der Arbeit

Darin wird angeblich genau das gefordert! Es gibt auch irgendwo ein sehr gutes Interview. Ich hab es leider nur als Printausgabe, aber angeblich ist es auch im Netz zu finden.

Ha ha, wie soll denn eine alleinerziehende Mutter bitteschön noch 2-3 Nebenjobs nachgehen?

Lies meinen Post nochmal und nicht nur die Teile, die dich ärgern

Ist natürlich eine Unschöne Idee, aber das sind so momente
wo man sich selbst fragen muss ,ob ich jetzt 2-3 Nebenjobs annehme,
die mich körperlich zermürben,[…]

Wenns aber so einfach wäre :confused:

Wenn die Thematik ja so einfach wäre, hätten wir ja schon ne Lösung, nich?

Sorry, aber ich rege mich da grade echt immer noch tierichst auf. Das vernebelt manchmal das Denken. Das schlimme ist ja, der Druck wird immer schlimmer und heftiger - dennoch gibt es keine Stellen (zumindest bei uns in Sachsen nicht).

@Anchantia: Dann solltest du besser nicht erfahren, dass bei der Neuberechnung der Regelsätze als Ergebnis für die Kinder und Jugendlichen 2 bis 12 Euro weniger Bedarf herausgekommen sind (im Vergleich zu den aktuellen Sätzen). Eine Kürzung wurde zwar von vornherein ausgeschlossen - es werden weiterhin die alten Sätze ausgezahlt - aber an eine Regelsatzerhöhung brauchen die Kindern in den nächsten Jahren nicht zu denken.

@Flok: das wusste ich schon, dass es keine Erhöhung der Regelsätze für Kinder gibt. Das ist ja mindestens genau so ein Skandal, dass das BverfG-Urteil von Februar so mit Füßen getreten wird!

Das ist wirklich der schlechteste einfall dieser Regierung. Gerade den Leuten, die es schwer haben einen Job zu finden, weil sie auch sehen müssen, wer sich um die Kinder kümmert, wird das Elterngeld gestrichen. Die haben es glaube ich sogar schwerer einen Job zu finden. Die, die mit dem Geld auskommen sind doch alleinstehende Personen. Wenn dann muss es so sein, dass das Elterngeld erhöht wird und das Geld für Hartz IV reduziert wird. Diese Maßnahme ist aber völlig unsinnig. Naja wir werden ja sehen wie viele Leute dann zum Sozialamt gehen/ klagen, weil sie von dem Geld nicht leben können. Da wird die Regierung dann sehen, was sie für ein Chaos verursacht hat. Das wird denke ich auch noch vor der nächsten Wahl kommen. Die FDP kann sich ja dann schon mal darauf einstellen, nach der nächsten Wahl nicht mehr im Parlament vertreten zu sein. :twisted:

Die FDP kann sich ja dann schon mal darauf einstellen, nach der nächsten Wahl nicht mehr im Parlament vertreten zu sein.
Ich sag nur: Das Gedächtnis der Wähler ist viel zu kurz!