Folge 90: Erfahrungen mit Finanzamt und KSK

Ich bin kein Steuerrechtsexperte - sonst hätte ich mich ja auch nicht vollkommen ausgeklinkt aus der Sendung. Aber ich kann Dir sagen, dass es auf Entgeltlichkeit nicht ankommt bei der Geschäftsmäßigkeit, wohl aber auf eine wiederholte Tätigkeit und auf den Umfang der Hilfe.

Der eine oder andere Tipp an einen Freund dürfte kein Problem sein, aber die ganze Steuererklärung für einen Nichtangehörigen auszufüllen, ist ja gerade vom Gesetz her nicht gewollt.

Naja, entlocken muss man mir nichts, weil es kein Geheimnis ist, ich habe beide Examina.

Oh Gott, oh Gott, oh Gott. Ich kenne mich mit Steuerrecht ein wenig aus und schon nach nicht einmal fünf Minuten wollte ich schon losschreien:

  1. „Strafzahlungen“ wegen verspäteter Abgabe: Hier sind wohl Verspätungszuschläge gemeint. Wenn die Steueranmeldungen für die USt und LSt nicht pünktlich abgegeben werden, geht dem Staat schlicht und ergreifend ein Haufen Geld flöten. USt und LSt zusammen machen gut 2/3 des Steueraufkommens aus. Bei der LSt zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um das Gehalt / den Lohn der Arbeitnehmer handelt. Das Finanzamt muss hier konsequent sein; alles andere wäre so, als würde der Lohn nicht pünktlich gezahlt. Bei der USt gibt es die Möglichkeit, eine sog. Dauerfristverlängerung zu beantragen. Dann hat man einen Monat mehr Zeit.
    Es können aber auch Säumniszuschläge wegen unpünktlicher Zahlung gemeint sein. Die fallen kraft Gesetzes bei unpünktlicher Zahlung i. H. v. 1 % des Steuerbetrags an. Hier schafft ein SEPA-Lastschrifteinzug Abhilfe. Selbst wenn es zu Verzögerungen kommt, fallen keine Sz an.

  2. Elektronische Kommunikation: Hier gebe ich dir, Holger, teilweise recht: Es ist zwar möglich, dass du das Finanzamt für die Kommunikation per E-Mail vom Steuergeheimnis entbindest und dir das FA auch per Mail antworten darf; nur bleibt es für den Finanzbeamten z. T. ein recht hoher Aufwand, per E-Mail zu antworten. Die EDV-Systeme des Finanzamts sind sehr streng vom Rest abgeschirmt; es gibt nur wenige und wahrscheinlich auch komplizierte „Luftschleusen“; für den Bearbeiter im FA ist regelmäßig einfacher per Post zu antworten. Aber nachdem was ich gehört habe, soll bald Elster zur beidseitigen Kommunikation genutzt werden können.

  3. Wenn der Steuerberater „Scheiße“ baut, muss er seine Berufshaftpflichtversicherung ggf. in Anspruch nehmen.

  4. Umstellung ElsterFormular auf ElsterOnline: Ich persönlich fand ElsterFormular sehr benutzerfreundlich. Die Übersichtlichkeit des Papiers wurde mit den Vorteilen des elektronischen kombiniert. ElsterOnline benutzt zwar die gleichen Begriffe; aber es hüpft mitunter hin und her, wenn man etwas ausfüllt.

  5. Corono-Steuererleichterungen: Alsterfilm dürfte wirtschaftlich „unmittelbar und nicht unerheblich“ nicht von Corona betroffen sein; die Abonnenten zahlen doch weiter. Erlassen werden in Coronafällen die in der „Coronazeit“ verwirkten Säumniszuschläge.