Folge 76

wie gesagt: schwieriges Ding.
Ich las es in dem Link aber eher so, dass hier zwei Grundrechte gegeneinander abgewogen werden mussten.

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Ja, ob das Eigentum des Vermieters oder das Recht auf Infomation mehr wiegt. Wenn aber jetzt jeder der etwas „sendet“ selber schauen muss das er keinen ausgrenzt ist nur noch das Recht auf Information da, ohne etwas abwägen zu müssen.

Du hast Recht. Hartes Ding. Schicken wir es dem Solmecke?

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Ich bin sicher, ALLES stimmt, was auf facebook gepostet wird :3
Besonders von Profilen, die auf der „Schule des Lebens“ waren.

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Sollten wir! Wir werdens wahrscheinlich nicht klären. :grinning:
Aber ich hätte noch ein wenig Zeit für ein mehrjähriges Jurastudium.
Ich melde mich dann wieder, wenn ich bestanden hab.

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Das glaube ich Dir!

Also ich finde auch nichts im Netz zu der Kostenübernahme. Keine Ahnung, vielleich bin ich da echt etwas aufgesessen. Jedoch folgt die Kostenübernahme ja aus dem Urteil unten. Nur weil der Betroffene Mittelos ist hat er noch immer die von mir Beschrieben Rechte. Aber der Stellenwert ist dennoch klar, auch ohne belegte Kostenübernahme:

Und nochmal, dass soll belegen, dass auch evtl. die barrierefreiheit in allen Landessprachen vorliegen muss. Sonst würde man ja ausgrenzung betreiben. Und wie wir in der Sendung gelernt haben ist die Teilhabe auch ein Grundrecht.

Keine Hetze! WIe hier manche Verbohrten rauslesen.

Das Jobcenter zahlt nicht mal einen Fernseher. Da wird natürlich eine Sat-Schüssel erst recht nicht übernommen.

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Nö folgt daraus nicht, denn bei deinem verlinkten Urteil stand die Frage im Raum, ob eine Satelittenschüssel auch installiert werden darf, wenn ein Kabelanschluss bereits vorhanden ist. Das hat nichts mit dem Jobcenter zu tun! Nichtmal den Kabelanschluss zahlen die Jobcenter (der muss aus dem Regelbedarf gezahlt werden, es sei denn die monatlichen Kabelanschlussgebühren sind verpflichtend laut Mietvertrag in den Nebenkosten der gemieteten Wohnung enthalten siehe Wann zahlt das Sozialamt den Kabelanschluss? - Hartz4rechner24).

Bei einer Satelittenschüssel hat man nichtmal monatliche Gebühren, sondern man zahlt ja einmalig für die Anlage. Tja und Einmalzahlungen gibt es bei ALG2 schon lange nicht mehr! Man kann höchstens ein Darlehen beantragen, was man aus seinem Regelsatz bis 10% solange bis es abbezahlt ist abdrücken muss siehe Bürgergeld - Anspruch auf Darlehen vom Jobcenter.

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In den Vor-Hartz-IV-Zeiten war das so, dass Sozialhilfeempfänger für alles mögliche einen zusätzlichen Antrag stellen mussten. Womöglich wurden damals auch solche SAT-Schüsseln genehmigt, das entzieht sich aber meiner Kenntnis. Seit Hartz-IV fallen diese Zuschüsse weitgehend weg, dafür muss der Regelsatz dann halt reichen.

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Na ja, jein vielleicht. Wenn man sich auf das Urteil beruft müsste vielleicht nur mal jemand klagen. Aber du hast natürlich Recht, aktuell steht da nix davon!

Im Kabelfernsehn kommen natürlich nicht die ausländischen Sender in der Heimatsprache des imagener betroffenen Sehbehinderten.

Aber ich finde das Urteil schon einigermaßen interessant. Scheiß auf die Eigentumsrechte, der Mann muss ja informieren können. Klar, ist er auch MIeter. Heikel. diese Abwägung.

Das kann sein. Danke das du dass ein bissel auffängst. Ich habe das echt irgendwie abgespeichert. :slight_smile: Ich hätte vielleicht sogar gewettet. :slight_smile:

@Fernsehkritiker

Hier Timos Antwort auf den Beitrag zum Bundesverfassungsbericht und Arena-TV:

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Joa, schon ansatzweise geschickt - so versucht man wohl sicherzustellen, Thema zu bleiben in der Mediatheke :sunglasses:

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in den Bedingungen des Bundesverfassungsgerichts steht „Anderen Fernseh- und Rundfunksendern sowie Fotoagenturen auf Anfrage zur Verfügung“ zu stellen. Ob Timo beim ZDF angefragt hat? Ist er ein Rundfunksender? man kann das natürlich auch gedanklich ignorieren und denken: „na die müssen mir das zur Verfügung“ stellen…das nennt man nicht journalistische Sorgfaltspflicht…
hat er am Anfang von Holgers Beitrag wirklich den Ton beim eigenen Nachnamen runtergepegelt?

Wäre er akkreditiert worden hätte er das Rohmaterial des Livesignals überlassen bekommen. Ist nur schwierig eine zu bekommen so ohne gültigen Presseausweis :rofl: :+1: Bin mal gespannt wann er wegen diverser Urheberrechtsvergehen seit seiner Verurteilung belangt wird. Jeder andere wäre schon mindestens kostenpflichtig abgemahnt worden.

Habe 18 Jahre lang keinen gehabt und wurde dennoch immer zugelassen. Aber ja, mit presseausweis ist vieles einfacher.

Die These „Audiodeskription ist ein Menschenrecht“ finde ich schon sehr sehr sehr schwierig.

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