Folge 436: Moviegolf

Pasch-TV Folge 436. Hier kann darüber diskutiert werden!

Der Frühling ist da, endlich mal wieder raus aus dem Studio! Und deswegen geht es diesmal zum Moviegolf in der Hamburger Speicherstadt. Die Anlage ist noch ganz neu und hat, im Gegensatz zu anderen Minigolf-Anlagen, einen Bezug zur Filmwelt. Das Team Pasch-TV tritt an gegen das Team Sakura. Welches wird wohl am Ende erfolgreicher beim Einlochen sein?

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Heute sogar Pasch-TV im Doppelpack! :star_struck: :grin: :face_with_monocle:

Grüße an alle Premium und Lebemänner/frauen! :wink:

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Schade, dass man bei der Bonusfolge in der Schatzkammer aufgefordert wird, was ins Forum zu schreiben, es für die Bonusfolgen aber keinen automatischen Thread gibt.

Ich hatte 15/16 richtig. Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) hat mich bei der Pressefreiheit auf die falsche Fährte gebracht. Wer den Test machen möchte, kann sich die App zum Orientierungskurs (Teil des Integrationskurses) runterladen. Einfach im Appstore nach „Leben in Deutschland“ suchen - dann kann man alle 300 Fragen aus dem Topf durchspielen.

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Haha, willkommen im Klub. Genau darauf bin ich auch reingefallen. Habe das extra noch nachgeprüft, weil ich mir anscheinend so sicher war, dass es nur Art. 1 und 20 seien. Wenn man aber genauer liest, sind die Grundrechte zu garantieren und Teil der verfassungsmäßigen unabänderlichen Ordnung in ihrem Grundwesen nach. Per Gesetz und 2/3 Mehrheit können diese zumindest erweitert und angepasst werden. Aber beseitigt nicht und danach war hier die Frage. Sie müssen garantiert werden als Teil der Ordnung und nicht in ihrem Wesen berührt werden.

Hatte sonst auch den Rest ( 15/16) richtig. Das liegt aber auch daran, dass diese politischen oder staatssystemischen Fragen mir liegen. Ich stimme den Anmerkungen zu, dass das viel zu viele Fragen in dieser Richtung waren und kaum gesellschaftsthematische, kulturelle oder Fragen zur rechtlichen Ordnung.

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MG ist immer für Überraschungen gut.
Vielleicht war der Einbürgerungstest ursprünglich als reguläre Folge geplant und man hat sich im Nachhinein für das Schatzkammer-Depot entschieden .

Man hat hier eine nette Auswahl. Zumindest als Premium. Diesmal hat es sich wieder gelohnt ;D. Manchmal gibt es in der Schatzkammer Durststrecken.

Ich hatte vor dem Moviegolf-Start auf Team Sakura gesetzt.
Nach der ersten Runde, wo Holger einfach nicht richtig zielt - ich habe es nicht verstanden, warum er nicht richtig gezielt hat, immer daneben getroffen), bin ich schon mal guter Dinge. Dabei lief es bei der originalen Minigolf-Außenfolge (2018) damals zu Beginn zunächst sehr gut für Holger und wie er da gegenüber den Anderen so amüsant selbstgefällig aufgetreten ist und die Gegner provozierend niedergemacht hat. Comedy Gold !

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Das Lied zum Moviegolf:

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Bisschen langweilige Runde Minigolf; die Bahnen waren tatsächlich relativ öde. Nur das Drumherum war nett gestaltet.
Zuschauen war durch das Halbdunkel auch ein wenig anstrengend.

Schatzkammer Einbürgerungstest:
Ich hatte volle Punktzahl. Die Fragen waren jetzt auch nicht wirklich riesig anspruchsvoll.
Einen 2. Teil brauche ich da nicht.

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Sicherlich auch zum Teil aus Unfähigkeit :smiley: Aber zu meiner Verteidigung: Auf den Steinbahnen rollen die Kugeln viel besser und zuverlässiger. Diese Kunstgrasbahnen sind auch ein Stück weit unberechenbar.

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Das ist auch so, die Pressefreiheit (Artikel 5) ist nicht geschützt. Daher ist die Frage tatsächlich tricky. Allerdings ist in Artikel 20 festgelegt, dass die Bundesrepublik ein demokratischer Rechtsstaat ist, vermutlich kann man daraus ableiten dass die Aufhebung der Pressefreiheit Verfassungswidrig wäre. So ganz easy ist es aber nicht.

@Fernsehkritiker Das Wort „Bundesstaat“ ist tatsächlich mehrdeutig und lädt geradezu zu Missverständnissen ein.

USA und Deutschland sind beides Bundesstaaten, da es sich um Staaten handelt die einen Staatenbund darstellen.

Aber Texas und Bayern sind auch Bundesstaaten, da es sich um Gliedstaaten eines Bundes handelt.

Wobei solche Gliedstaaten in Bezug auf Deutschland üblicherweise als „Land“ bezeichnet werden, was es aber nicht besser macht, da das Wort „Land“ die gleichen Probleme hat, denn USA und Deutschland sind auch „Länder“.

Noch ein Hinweis zum Gendern: ich bin da ja pragmatisch, und finde jeder sollte es tun wie er will - aber hier haben wir mal den eindeutigen Fall wo Binnen-I oder Sternchen die Frage verkürzt und auch besser lesbar gemacht hätte :wink:

Zusammenfassung

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Ergänzung @VyraSelis1 gerade nochmal nachgelesen:

Ein solches Gesetz zur Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates verabschiedet werden.

Damit wird es eindeutig, denn der Bundestag kann - unabhängig von Artikel 20 - die Pressefreiheit jedenfalls nicht alleine abschaffen.

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Danke.

Aber was meint „Änderung“. Ist damit auch die Beseitigung eines Grundrechtes gemeint ? Im Sinne von:

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden nur nach Zäsur gewährleistet.

Der hier erfundene Einschub „nur nach Zäsur“ wäre nach meinem Verständnis eher eine „Änderung“ als eine „Ergänzung“, da bestehendes Recht zusätzlich beschränkt wird, anstatt dass eine inhaltliche Erweiterung oder Legaldefinition vorgenommen wird.
Die Pressefreiheit wäre klar beschränkt und nicht mehr „gewährleistet“ wie ursprünglich teleologisch, historisch vorgesehen.
Auf diese Art existiere das Grundrecht formal innerhalb dieser Norm weiterhin, aber de facto wäre es „beseitigt“.
Hm.

Artikel 79 besagt:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Das heißt die Artikel 1 und 20 sind geschützt. Allerdings dürfen diese Artikel anscheinend ergänzt werden, das ist nämlich mit Artikel 20 bereits passiert, Absatz 4 (das berühmte Widerstandsrecht) wurde hinzugefügt. Allerdings ist sehr umstritten, ob Absatz 4 auch durch die Ewigkeitsklausel geschützt ist, Tendenz geht wohl dahin dass das nicht der Fall ist. Man kann die Artikel also ergänzen, aber dadurch nicht neue „ewige“ Gesetze schaffen. Eine andere Frage ist, ob Artikel 79 selbst eigentlich auch „ewig“ geschützt ist.

Jedenfalls ist Artikel 5 so und so nicht geschützt, aber wie gesagt: möglicherweise leitet es sich ja auch den anderen Grundsätzen aus Artikel 1 und 20 ab, dass wir eine Pressefreiheit brauchen.

Btw: du meinst glaube ich Zensur und nicht Zäsur, das ist was anderes.

@GuentherStoll der ganze Komplex um Artikel 79 - ist er selbst geschützt oder nicht, ist Artikel 20 Absatz 4 geschützt, sind die anderen Grundrechte durch Artikel 20 ableitbar - das wäre doch vielleicht ein Thema für deine Sendung? :smiley:

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Ja, genau. Ich war gedanklich woanders :D. Witziger Fehler. Eine Zäsur wäre eine Zensur zweifellos ^^

Meine Vermutung war jetzt, dass es sich aus folgenden Stellen herleiten sollte:

Art. 20 (3) „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung […] gebunden.“

u. evtl. i.V.m. Art. 1 (3) „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung […] als unmittelbar geltendes Recht.“

Für die nähere Konkretisierung hat das BVerfG sicherlich per Auslegung deutlich zu verstehen geben, dass die Pressefreiheit in ihrem Grundwesen nicht beschnitten werden dürfe.

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Ich war mir nicht sicher, wie oft in Bayern gewählt wird. Allerdings müsste ich das auch nicht wissen, denn der Fragenkatalog besteht aus 300 allgemeinen Fragen und 10, die sich auf das Bundesland beziehen, in dem man lebt.

Beim Test werden 33 Fragen gezogen, wobei 3 sich auf das Bundesland beziehen. 17 Fragen muss man richtig beantworten.

Den Fragenkatalog findet man auch hier:
https://oet.bamf.de/ords/oetut/f?p=514:1:0

Bezogen auf Hamburg gibt es zum Beispiel diese Fragen:

Wappen

Bezirk

Senator

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Hatte auch 15 von 16. Schon klar, dass sich für die meisten Deutschen nur wenig anspruchsvolle Fragen im Einbürgerungstest befinden. Statt eines zweiten Teils hätte ich also lieber eine Folge, in der man sich dem österreichischen oder schweizerischen Einbürgerungstest stellt.

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Ich hätte alle Fragen des Tests gewusst. Für mich ist das alles Basiswissen. Aber in der Tat gebe ich Holger und Kerstin Recht, für einen Menschen, der neu nach Deutschland kommt, ist das sehr schwer, vielleicht nicht unbedingt die Fragen selbst, aber die Formulierungen mit Juristen-Deutsch.

Den Test sollte man nal mit den Reichsbürgern und Nazis auf ihren Demos gegen die bösen Flüchtlinge machen. Falls sie nicht bestehen, sollten diese Idioten abgeschoben werden. Oder wie Serdar Somuncu sagte…Im schlimmsten Falle wird man dann albanisiert.

Sehe ich anders. Im Integrationskurs wird man explizit darauf vorbereitet und tatsächlich sorgen das Rateglück im Multiple-Choice-System und die Möglichkeit des Auswendiglernens für zusätzliche Punkte. Man glaubt garnicht, mit wie geringen Deutschkenntnissen man bestehen kann.

Davon ab: welche Konsequenzen hat das Nichtbestehen beim Integrationskurs? De facto keine.

Bei der Einbürgerung darf der Test gerne schwerer sein. Es wäre doch sehr paradox, wenn man bewusst und zielgerichtet Bürger eines Landes werden möchte, darüber aber kaum etwas weiß.

Und vor allem: eine Staatsbürgerschaft mit den daran geknüpften Privilegien ist halt was anderes, als eine Mitgliedschaft bei McFit.

Wieso wird diese großartige Diskussion zum Thema Moviegolf mit irgendwelchen Fragenkatalogen derailt?

@Kalle2 Étienne hat uns dazu aufgefordert :grin:

Weil eine PaschTV-Sendung parallel in der Schatzkammer mit dem Einbürgerungstest veröffentlicht wurde.

Für diese Sendungen wird aber nicht automatisch ein Kommentar-Thread eröffnet. Daher hat sich ein Benutzer entschlossen hier auf die Bonusfolge von PaschTV zu reagieren.