Folge 41: Post vom Quatsch Comedy Club

Siehst du auch bei Pantoffelkino speziell einen Schwerpunkt auf Horror, betrachte man die Anzahl der Folgen in dieser Richtung, verglichen zu den anderen Themen-, Sonder- und Spezialfolgen ?

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Sehe ich nicht, aber wir kommem hier gerade weit vom Thema ab.

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Danke trotzdem für den kurzen Außenschwenker.

Wobei man das alles hier irgendwie unter Quatsch Comedy Club verorten könnte. Guter Auffangtitel für einen freien Thementhread.

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Stellen wir doch die Frage, ob (und wenn ja: was) wir tun können, um Künstler wie Kay zu unterstützen. Ins Programm gehen, Freunde/Bekannte auf diese Künstler aufmerksam machen, sie in sozialen Medien teilen usw.

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Sofern es denn „Freiheit“ ist. Oftmals gibt es beim Chef der Location einen Anruf, wo mit Shitstorm gedroht wird oder mit Entzug der Fördergelder. „Na, das wollen Sie wohl nicht?“, wird dann am Telefon gefragt. Dann bleibt einem Theaterbetreiber nichts anderes übrig, als bestimmte Leute nicht mehr einzuladen.

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Das ist dann der Extremfall. Der Brief vom Quatsch Comedy Club klingt für mich in seiner Art der Formulierung aber schon nach eigener Überzeugung.

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Naja, hinter dem Quatsch Comedy Club stehen die selben Leute, die vor 5 oder 10 Jahren noch Serdar Somuncu oder Kay Ray mit Freuden eingeladen haben. Es ist doch ganz offensichtlich ein gewisser Druck von außen, der hier auch eine Rolle spielt.

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Wieso bucht man ihn denn dann, obwohl man doch genau weiß was er auf der Bühne macht?!?!

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kayray, also bitte - wir sind hier in Deutschland - im Land der Dichter und dichten - natürlich wird geschwiegen.
Wer sich nicht mit sich selber identifizieren kann, braucht eine Orientierungshilfe mit dem Namen „Massentauglichkeit“.
Diese (nennen wir sie mal respektvoll und wertfrei) Arschkriecher, leben ja von den linientreuen „Witzen“ und dem ständigen Zwang zur Selbstkontrolle.
Gäbe es ein TÜV für solche Satirepersönlichkeiten, würden die Prüfer gleich als erstes feststellen, dass kein Profil mehr vorhanden ist.

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Und ich kann nicht nachvollziehen wie man daraus ein „Erwartungs-“ bzw. Anspruchshaltung ableiteten kann. Es gibt sicher auch einige Entscheidungen „komerzieller Anbieter“ die du unabhängig davon, ob diese eine private Entscheidung darstellen, moralisch verwerflich findest, oder?

Wenn z.B. ein Restaurant-Besitzer entscheidet, welche Personengruppen sein Lokal betreten dürfen? Oder wenn ein Disco-Besitzer Leute aufgrund ihrer sozialen Herkunft nicht reinlassen? Oder wenn Unternehmen, Personen nach rein personenbezogenen und nicht nach sachlichen Kriterien grundsätzlich nicht beschäftigen würden? Würdest du es hier dann auch als „Anspruchsdenken“ interpretieren?

Ich erinnere daran, dass in Deutschland das Grundgesetz gilt. Das Grundgesetz garaniert, dass niemand wegen seiner Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung, etc. benachteiligt wird. Es ist also ein fundamentaler Unterschied ob ich jemanden nicht in meiner Show haben will, weil ich als Veranstalter der Meinung bin, dass diese Person konzeptionell nicht in die Show passt, oder ob ich jemanden aufgrund seiner politischen Einstellung, seiner Meinung, etc. ausgrenze, obwohl ich ansonsten keine Einwände gegen das Programm oder dem Show-Format habe, die eine Person zeigt. Ich würde Kay Ray jetzt auch nicht für einen Kindergeburtstag buchen wollen. Aber in dem Moment wo ich ihn als Künstler auslade oder ausschließe, weil mir seine politische Ansicht nicht gefällt, verstoße ich im Grunde gegen jedes Grundprinzip einer freiheitlichen Welt. Auch betriebswirtschaftlich ergibt das keinen Sinn: Die Leute WOLLEN Kay Ray ganz offensichtlich sehen. Es geht hier also keinesfalls um eine komerzielle Entscheidung, sondern um eine rein ideologische: Ich will selbst einen beliebten oder gern gesehenen Gast nicht in meiner Show, um diese „moralisch rein“ zu halten. Allein das sollte einem Vertreter der freiheitlichen Welt doch schon zu denken geben. Moralische Hygenie zu betreiben ist bereits ein Akt der gegen alles geht, was wir an Fortschritt in den letzten 70-80 Jahren an Fortschritt erarbeitet haben, oder sehe ich das falsch?

Du vermischst hier also zwei Ebenen: Einmal das ganz normale Recht eines Unternehmens, betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu fällen(es ist ja z.B. auch nicht diskriminierend einen Bewerber abzulehnen, weil man ihn fachlich nicht für tauglich hält) und einmal den Vorgang, Personen aufgrund von (ideologischer) Diskriminierung auszuschließen.

Es gruselt und fröstelt mich immer wieder, dass Menschen kein Problem darin sehen, wenn (mächtige) Unternehmen andere Menschen aufgrund ihrer individuellen Freiheit der Meinungsbildung, der Ideologie, etc. ausschließen und dass dann mit dem Verweis auf privatwirtschaftlichen Interessen rechtfertigen.

Haben Unternehmen denn moralisch Narrenfreiheit? Offensichtlich nicht. Über ein Lokal, in dem nur Biodeutsche Zugang haben, würden sich die selben Personen zutiefst empören, die in diesem Fall von der freien komerziellen Entscheidung des Unternehmens sprechen. Doppelmoral pur.

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Um das mal auszudifferenzieren, bevor @GuentherStoll Schnappatmung bekommt. Natürlich ist so ein privater Anbieter nicht direkt den Grundrechten (wie der Kunstfreiheit) unterworfen, da Grundrechte insbesondere Abwehrrechte gegen den Staat sind. Es gibt aber natürlich auch im Privatrecht die berühmten „Einbruchstellen der Grundrechte“, d. h. unbestimmte Rechtsbegriffe, bei denen dann doch die Grundrechte ins Privatecht ausstrahlen, falls z. B. fraglich ist, ob ein bestimmtes Verhalten sittenwidrig ist oder gegen Treu und Glauben verstößt.

Wenn man will, ist das Recht sehr dehnbar, wie man an der sehr fragwürdigen Klagen von FFF zum Thema Klima gesehen hat. Sprich: Wenn man nur will, bekommt man das auch im Privatrecht hin, dass der kapitalistische Anbieter die Kunstfreiheit zu achten hat.

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Weil Volker gerne sein Hausrecht durchsetzen und Holger des Grundstückes/der Veranstaltung verweisen möchte.

Adventskalender - Folge 22 (massengeschmack.tv) ab 04:35

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Ich glaube kaum, dass der Sinn des Grundgesetzes war, nur einen Teil des öffentlichen Lebens zu schützen und den Rest quasi zu wildem Westen zu erklären, in dem Menschen dem guten Willen einflussreicher Mächte ausgeliefert sind.

Und selbst wenn: Ist das die Welt in der du persönlich leben willst?

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@Skabus Ließ doch einfach den Rest meines Beitrags :wink: Durch die Hintertür gilt es doch.

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Wir haben ja noch ein paar andere Gesetze um diese Lücken zu füllen. Aber es stimmt schon, das GG ist vor allem als Rechte- und Pflichtenkatalog zwischen Bürger und Staat zu verstehen. Bei einer Mordanklage wird ja auch nicht explizit erwähnt, dass man gegen Art. 1 und 2 GG verstoßen hätte.

Das gilt insbesondere für die Grundrechte (also Art. 1 bis 19 GG – und somit auch für die Kunstfreiheit Art. 5) und kann auch so an offizieller Stelle nachgelesen werden.

Grundrechte sind die in den Verfassungen aufgelisteten staatlich garantierten Freiheitsrechte des Individuums gegenüber der Staatsmacht.

Quelle: Grundrechte | bpb.de

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Es ging bei Kays Äußerung oben aber nicht um die moralische Frage die man natürlich jederzeit stellen kann. Sondern ganz konkret um den Broterwerb, darum (Zitat) „die Familie zu ernähren“. Um diese Erwartung,shaltung, dass bestimmte Veranstalter dafür verantwortlich wären ging es mir.

Es verstößt wohl kaum gegen das Grundgesetz sich das Veranstaltungsprogramm nach den eigenen Wünsche und Maßstäben zusammenzustellen. Ansonsten hat @chrkruse ja schon ausgeführt warum deine Vergleiche hier ziemlich hinken.

Ich möchte aber betonen, dass ich hier ganz grundsätzlich zu dem Thema Anspruch/Erwartungshaltung schreibe ohne dabei in irgendeiner Form die politische Einstellung oder das Programm von Kay Ray zu bewerten,. Just saying.

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Ich glaube nicht, dass Kay Ray’s Aussage so zu verstehen war, dass er meinte: „Die Unternehmen haben für MEINEN Broterwerb zu sorgen!“ Viel mehr geht es um eine aufgeschlossene Atmosphäre, in der er eben nicht um seinen Lebensunerhalt bangen muss, weil diverse Veranstalter der Meinung sind, legale Inhalte aufgrund moralischer Ideologie auszuschließen.

Ein: „Stellt mich gefällst ein, damit ich meine Familie ernähren kann!“(was eine Anspruchshaltung wäre) kann ich aus seinem Beitrag nicht herauslesen.

Du machst es dir zu einfach, weil du komplett ausblendest, dass die selben Veranstalter Kay Ray und vergleichbare Künstler früher ohne jeden Skandal eingeladen haben und jetzt einfach ihre Fahne in den Wind hängen, weil sie sie sich moralisch/politisch auf eine bestimmte Seite stellen wollen und das entsprechend medienwirksam signalisieren wollen(virtue signaling im Neudeutschen).

Du tust weiterhin so, dass es sich um normale Programmentscheidungen handelt, obwohl dies hier ganz offensichtlich nicht der Fall ist.

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Jo, so formuliert kann man das stehen lassen.

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scnr :ugly:

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Super Beitrag . Zeitlich/historisch etwas verirrt?

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