Wie kommst Du darauf?
Meines Wissens bist du bei einem Unternehmen angestellt (also kein Rechtsanwalt).
Die Zulassung beantragen meines Wissens nur Personen, die auch als Rechtsanwalt arbeiten wollen.
Es stimmt, dass ich angestellt bin in nichtanwaltlicher Tätigkeit. Aber die Zulassung habe ich trotzdem.
Stimmt es eigentlich, dass manche Anwaltskammern einem da das Leben schwer machen? Ich hörte mal, dass man den abhängig Beschäftigten gerne den Weg der weiteren Zulassung verbauen will, da sie sich sonst über die berufsständischen Sicherungssysteme versichern könnten…
Das war früher sehr leicht, ist leider mittlerweile in der Tat schwer geworden. Da ich kein Syndikusanwalt bin, muss ich leider in die Rentenkasse einzahlen. Bis vor ca. zehn Jahren war dies noch kein Problem.
Das heißt du kannst mich ab sofort in meinem Fall vertreten? Großartig.