Einen Träger von Grundrechten kann man auch in Notwehr straffrei umbringen. Das BVerfG kam halt mal zum Schluss, dass unter bestimmten Umständen in bestimmten Phasen die Tötung des Kindes im Mutterleib zwar verboten ist aber straffrei bleibt. Das war im wesentlichen ein Kompromiss, der nun für viele Jahre gehalten hat.
Da wird dann im Zuge der Güterabwägung gesagt, dass die Interessen der Mutter in einigen Situationen gegenüber den Interessen des Kindes überwiegen.
(Das ist gerade eine deskriptive, keine normative Aussage meinerseits)
Bin da bei Dir, auch im Fall des „Erlanger Babys“ sehen Rechtsprechung und herrschende Lehrmeinung das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes vorrangig gegenüber den Persönlichkeitsrechten der nach einem Autounfall hirntoten Mutter des ungeborenen Kindes.
Das war ein sehr tragischer, juristisch aber interessanter Fall aus dem Jahr 1992, der heute ein Schulfall im Bereich der Grundrechtskollision ist.
Das Fall ist wirklich interessant. Ich frage mich auch wie in so einem Fall eine (ggf. sogar notariell beglaubigte) Patientenverfügung behandelt werden würde.
Dass man ungeborenes Leben umbringen kann ohne seine Menschenwürde zu verletzen finde ich verstörender. Das Recht auf Leben darf zwar gem. Art. 2 eingeschränkt werden, aber gehört zur Menschenwürde nicht auch das Recht auf Leben, wenn jemand nicht sterben will?
Nur ein kleiner Disclaimer:
Es ging mir um die nicht vorhandene Plausibilität in Bezug auf das Selbstverständnis von Menschen, die „Mein Körper gehört mir!“ äußern.
Es ging mir NICHT um die Rechtslage oder Juristerei. (Das ist in der Tat noch mal ein anderes Thema!)
Gil Ofarim soll einer der Kandidaten des kommenden Dschungelcamps sein. Den Talk am Lagerfeuer zu seinen Eskapaden lässt er sich vermutlich gut bezahlen: