Abonnent bei uns…
Puh …

Der Typ hat einen recht großen Hype in den sozialen Medien erzeugt und ist deshalb natürlich auch ein Medienthema. Ich fand die Sendung recht aufschlussreich, sowohl das Interview als auch die Trip-Gedächtnisfolge auf der Straße. Wenn man sich die Reaktionen der Passanten in diesem Clip anschaut stellt man fest, dass das Thema auch noch lange nicht „durch“ ist, da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens.
Was denkt ihr persönlich darüber, ohne Twitter und Co?
Hallo Zusammen,
Holger, Dir hatte ich es schon privat gesagt, aber jetzt habe ich endlich mal einen Grund, das Forum aktiv zu nutzen, hoffentlich gelingt mir das auch…
Ich habe mich mal mit ChatGPT unterhalten und möchte Euch einige Auszüge präsentieren. Meine erste Frage zielte darauf ab, ob es überhaupt möglich ist, als Privatperson einfach so eine Vielzahl von Anzeigen zu erstatten oder ob es entsprechende Beschränkungen gibt. Hier der Chatverlauf beginnend ab der ersten sinnvollen Antwort:
ChatGPT: In Deutschland ist das Erstatten von Anzeigen, auch als Privatperson, grundsätzlich ein Bürgerrecht, und es gibt kein explizites Gesetz, das das Erstellen zahlreicher Anzeigen per se unter Strafe stellt. Allerdings könnte der exzessive Gebrauch dieses Rechts, wie im Fall des Anzeigenhauptmeisters, durchaus problematisch werden, insbesondere wenn es sich um Missbrauch des Rechtssystems handelt.
Das deutsche Strafrecht sieht vor, dass ein Verhalten dann als rechtsmissbräuchlich oder gar strafbar eingestuft werden kann, wenn es beispielsweise als „Belästigung“ oder „Stalking“ gemäß §238 StGB interpretiert wird. Dies könnte der Fall sein, wenn jemand systematisch und vorsätzlich nach Gelegenheiten sucht, andere Personen anzuzeigen, obwohl keine direkte Betroffenheit vorliegt.
Darüber hinaus könnte die Flut von Anzeigen unter bestimmten Umständen als „abusive litigation“ angesehen werden, also als missbräuchliche Nutzung des Rechtssystems, um andere zu schikanieren oder zu belasten. Zwar wird dies eher in familiären oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen thematisiert, doch auch im Kontext von Verkehrsverstößen könnte dies relevant werden, wenn es beispielsweise zu einer Überlastung der Behörden führt oder die Anzeigen willkürlich und in übertriebener Zahl gestellt werden.
In solchen Fällen könnte ein Gericht Maßnahmen ergreifen, wie das Einschränken der Anzahl zulässiger Anzeigen oder sogar Sanktionen gegen den Anzeigenerstatter verhängen, wenn es nachgewiesen werden kann, dass das Verhalten dem Zweck dient, das System zu missbrauchen (Legal Voice) (Home | Baker McKenzie Resource Hub).
Sollte also die Anzeigenpraxis des Anzeigenhauptmeisters als Belästigung oder gezielte Schikane ausgelegt werden, könnten rechtliche Konsequenzen folgen. Bisher jedoch gibt es keinen expliziten Präzedenzfall, der die Praktiken des Anzeigenhauptmeisters direkt betrifft.
Ich: Nehmen wir mal an, ich wäre als Autofahrer betroffen und er fotografiert mein Fahrzeug inklusive Nummernschild und TÜV-Plakette. Könnte man hier datenschutzrechtlich gegen ihn vorgehen, weil er ja immerhin personenbezogene Daten möglicherweise in die Cloud hochlädt?
ChatGPT: Ja, du könntest tatsächlich datenschutzrechtliche Schritte gegen ihn einleiten, wenn er dein Fahrzeug inklusive Nummernschild und TÜV-Plakette fotografiert und diese Daten möglicherweise in eine Cloud hochlädt. Diese Informationen sind personenbezogene Daten, da sie direkt oder indirekt auf eine identifizierbare Person, in diesem Fall den Halter des Fahrzeugs, hinweisen können.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Insbesondere bedarf es entweder einer rechtlichen Grundlage, einer Einwilligung der betroffenen Person oder eines berechtigten Interesses. Das Fotografieren und Hochladen dieser Daten könnte als unrechtmäßige Datenverarbeitung betrachtet werden, insbesondere wenn keine rechtliche Grundlage besteht und der Fotografierende diese Daten ohne deine Zustimmung verarbeitet oder veröffentlicht.
Sollte der Anzeigenhauptmeister solche Bilder systematisch und ohne Rücksicht auf den Datenschutz hochladen, könnte das gegen die DSGVO verstoßen. Du könntest dich in einem solchen Fall bei der zuständigen Datenschutzbehörde beschweren oder rechtliche Schritte einleiten, um die Löschung der Daten und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern (Legal Voice).
Ich: Er behauptet, als Privatperson unterwegs zu sein, betreibt jedoch nach eigenen Angaben ein Gewerbe für Internet-Marketing. Somit wäre anzuzweifeln, ob es sich wirklich um die Aktion einer Privatperson handelt, zumal er durch die mediale Aufmerksamkeit systematisch Geld verdient.
ChatGPT: Wenn er tatsächlich ein Gewerbe betreibt, insbesondere im Bereich des Internet-Marketings, und gleichzeitig systematisch Anzeigen erstattet und damit mediale Aufmerksamkeit generiert, könnte seine Tätigkeit als geschäftlich und nicht mehr rein privat eingestuft werden. In diesem Fall würde das, was er als „Privatperson“ tut, möglicherweise in den Bereich seiner beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten fallen.
Dies hätte mehrere rechtliche Implikationen:
-
Datenschutzrecht: Als Gewerbetreibender gelten für ihn strengere datenschutzrechtliche Vorschriften. Die Verarbeitung personenbezogener Daten müsste dann auch nach gewerblichen Maßstäben gerechtfertigt sein, was in vielen Fällen schwieriger zu begründen ist als bei rein privaten Aktivitäten.
-
Gewinnabsicht: Wenn er durch diese Tätigkeiten direkt oder indirekt Einnahmen erzielt, zum Beispiel durch Klicks auf seine Inhalte, Interviews oder andere medienbasierte Aktivitäten, könnte argumentiert werden, dass seine Aktionen kommerziell motiviert sind. Dies könnte bedeuten, dass er sich in einem rechtlichen Graubereich bewegt, wenn er seine Aktivitäten weiterhin als privat darstellt.
-
Rechtsmissbrauch: Sollte er tatsächlich gewerblich tätig sein und gleichzeitig das Anzeigensystem in der beschriebenen Weise nutzen, könnte dies als missbräuchliche Nutzung von Rechten eingestuft werden. Dies wäre besonders dann der Fall, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Anzeigen nicht im öffentlichen Interesse, sondern primär zur Eigenvermarktung oder zum Profit eingesetzt werden.
Ein möglicher Weg, um dies rechtlich anzugehen, wäre die Prüfung durch Datenschutzbehörden oder eine zivilrechtliche Klage, in der seine gewerblichen Interessen und deren Einfluss auf seine Anzeigenpraxis hinterfragt werden. Es wäre auch denkbar, dass seine Aktivitäten von den Behörden unter die Lupe genommen werden, um festzustellen, ob sie den rechtlichen Anforderungen für gewerbliche Tätigkeiten entsprechen.
Solche „Querolanten“ und speziellen Kauze gab es schon immer und man sollte diese auch Leben und walten lassen, wenn sie niemandem (strafrechtlich relevant) schaden. Ich finde es aber ein komisches Phänomen in unserer Zeit, dass man „berühmt“ wird und dann mit solchen Auftritten im sogenannten Online-Marketing Geld verdienen kann und zum Selfie-Star wird. Erstaunlich finde, dass der Hype nicht abkühlt, sondern eher ansteigt.
Hm, kann man ihn wirklich noch als Querulant bezeichnen? Dahinter steckt ja ein System, ob krankhaft oder nicht. Aber die Dollars sieht er ja schon, daraus macht er ja keinen Hehl und ob er sich selbst 100 % ans Gesetz hält, ist auch fraglich, vor Allem bei der Bilderstellung, immerhin könnte man ihmn gewerbsmäßiges Interesse unterstellen. Ich denke, wenn der so weitermacht, kommt da noch was Dickes auf ihn zu, man erinnere sich an RedTube und den geschäftsmäßigen Anwalt, der vom LG Köln unrechtmäßig die IP-Adressen abfragen konnte. Ich weiß jetzt nicht wie der heißt, aber sitzt der eigentlich noch?
Die Bußgelder erhalten die Kommunen. Er macht lediglich mittelbar Geld dadurch, sofern er abseits der Anzeigen für Disco-Auftritte gebucht wird.
Vom Akt der Anzeige und der daraus folgenden Sanktion hat nur der kommunale Kämmerer was…
Seit wann werden Vorschläge von aussen (ohne Premium-Wunsch oder Bezahlung) umgesetzt? Habe ich da was verpasst?
Dann wäre es zu Ende mit ihm. Ich meine nicht nur seine Medienpräsenz. Um Berlin herum gibt es viele Seen und die dortigen Baumärkte haben Zement und Eimer im Programm…
Oder Holger hätte einen Klapps bekommen und hätte sich theatralisch fallen lassen. Sowas könnte man ja mit Kleinschmidt inszenieren. Aber - siehe Punkt 1 dieses Posts.
Für alle Modelleisenbahn-Freunde: Den Anzeigenhauptmeister gibt es jetzt auch für die Größe H0 als Figur mit Fahrrad und Polizeiauto. Leider derzeit ausverkauft! ![]()
War er denn wenigstens auch bei Pantoffelkino zu Gast?
Ein Exemplar steht garantiert schon in der Speicherstadt.
Er wird demnächst sicher mal bei einer Pasch-TV-Onlinefolge dazugeholt oder wird Teil der Moderation, neben Holger und Kleinschmidt, der neuen Reihe „MG Verkehrsgericht“ wo man alte Folgen des Formates vom ZDF bespricht.
Da bin ich mir sicher! ![]()
Dass Niclas Matthei in die Mediatheke gehört, ist auf jeden Fall gerechtfertigt. Er ist nun mal ein Medienphänomen.
Hat mit „eine Bühne geben“ nichts zu tun, auch wenn der AHM eher in die gleiche Trash-Kategorie wie Karin Ritter, Arno Dübel (mögen beide in Frieden ruhen) oder Hans Entertainment gehört.
Dass Holger mit ihm rausgegangen ist, war OK - übliches MG indoor-Gelaber mal durchbrechen, warum denn nicht.
Hat zumindest illustriert, dass der AHM-Hype noch lange nicht vorbei ist.
Die Frage ist aber schon: was soll noch kommen? Er ist halt der Typ mit Warnbekleidung, der Falschparker aufschreibt - ok. Ich kann ihn mir aber weder in der Ulterhaltungsszene (Maulfaul, kein Charisma), noch in der Politik oder sonstwo vorstellen.
Er ist halt das modernisierte Klischee des Rentners, der mit Kissen am Fenster sitzt und Falschparker anzeigt.
Wie Holger aus der Kamera verschwindet, wenn die Emotionen sich immer weiter hoch schaukeln
.
Polizei: „…und sie sind der Anzeigenhauptmeister…“ *…mhm…"…
Holger, da hast du dir wirklich ein unruhestiftendes Milchgesicht der Extraklasse rausgesucht.
Kurze Frage, weil es mich schon länger beschäftigt @lzIuNAT :
Was bedeuten deine „Likes“?
Heißt das „Gefällt mir“ oder ist das bei dir eine Art „Lesebestätigung“?
Ich frage deshalb, weil es mir bei nahezu jedem Posting auffällt.
Oder „Danke, dass du dich in der Community beteiligst“
Wieso ruft eigentlich der AHM die Polizei und beruft sich darauf, der andere wolle das so? Dann soll der andere doch die Polizei rufen. Ich dachte, wer die Polizei ruft, zahlt auch bei missbräuchlicher Hinzuziehung der Polizei.



