Wir können ja zusammen legen und alle diese Wahrsager-Fuzzis von
abmahnen lassen.
Wir können ja zusammen legen und alle diese Wahrsager-Fuzzis von
abmahnen lassen.
Ist aber der Barkeeper nicht immer hinter den Tresen und der Gast vorne an den Tresen?
Wurden schon Anfragen an die EBU gerichtet oder von der Mediatheke? Weil Regelverstoß ist Regelverstoß. Wenn das einer ist, warum wurde das nicht sanktioniert? Die EBU soll hierzu Stellung beziehen.
Hätte nicht Deutschland letztes Jahr dann auch disqualifiziert werden müssen, weil sie mit der Regenbogenflagge hereingelaufen sind?
Auch wenn es der beste Song war, die Niederlande wurden schließlich auch aus anderen Gründen disqualifiziert.
Gott sei Dank (Bin heute 50 geworden, ich hoffe das Eigenlob riecht man bis nach Hamburg) habe ich nach drei Semestern aufgehört Jura zu studieren.
Was hat ein Jurist und eine Samenzelle gemeinsam.
Die Chancen stehen 1:1000000 das mal ein Mensch daraus wird.
Herr Rateuke meint das Polizeiverwaltungsgesetz von Rheinland-Pfalz, dass am 26.03.1954 erlassen wurde. Damit verlor die Wahrsageverordnung aus den 40er Jahren ihre Gültigkeit. Das kann man im Bundesverwaltungsgericht-Urteil vom 04.11.1965 nachlesen.
Wozu das aber alles überhaupt im Impressum stehen soll, weiß ich auch nicht.
Heutzutage wäre es dann das landeseigene Polizeigesetz. Dies ist jeweils ländersache und regelt die Aufgaben und Befugnisse der Polizei in Ragen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Und nichts zur Wahrsagerei.
Ziemlicher Unsinn alles. Na ja: Unsinn, der mit dem Ende von AstroTV weniger Reichweitehat.
@Fernsehkritiker wäre ein Online-Interview mit jemandem von Sekten-Info ein möglicher Schlusspunkt unter das Kapitel AstroTV?
In Hamburg wird es sicher Vergleichbares geben:
Die russischen Sender haben ihrerseits im Februar 2022 den Austritt aus der EBU verkündet, da wohl allerdings kein formales Schreiben eingegangen ist, wurden sie im Mai 2022 von der EBU selbst suspendiert.
An sich ist das natürlich ein Sonderfall gewesen, weil wahrscheilich niemand in der EBU mit einem Angriffskrieg eines Mitglieds auf ein anderes gerechnet hat, ich persönlich würde es allerdings schon für sinnvoll halten, mal Eckpunkte zu formulieren, unter welchen Bedingungen ein Sender EBU-Mitglied sein und/oder am ESC teilnehmen kann. Wahrscheinlich ist das bisher nicht gemacht worden, weil es auf jeden Fall zu einem Ausschluss von Aserbaidschan führen würde und man sich bei derzeit nur noch 37 ESC-Teilnehmern nicht unbedingt noch einen Ausfall leisten will (Weißrussland wurde im Sommer 2021 für drei Jahre suspendiert, derzeit gibt es aber keine Signale in Richtung Wiederzulasssung).
Von solchen Formalien abgesehen halte ich es aber für vollkommen naiv, zu glauben, Russland hätte unter den gegebenen Umständen am ESC 2022 teilnehmen können, ohne, dass zwei Dritte des Teilnehmerfeldes die Veranstaltung boykottiert hätte.
Ich kann nicht erkennen wo hier der Verstoß sein soll.
Um genau zu sein, muss man sogar sagen, dass der Entfall der Gemeinnützigkeit immer rückwirkend festgestellt wird. Auch ich bin bei einem gemeinnützigen Verein für die Abgabe der Steuererklärungen zuständig. Vereine, die bereits als gemeinnützig anerkannt wurden, müssen alle 3 Jahre einen Tätigkeitsbericht über die vergangen 3 Kalenderjahre beim Finanzamt einreichen. Anhand dieser Berichte und der Steuererklärung wird ermittelt, ob der Verein in diesem Zeitraum „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt“ hat, wie das im Juristendeutsch heißt.
Das passt auch genau zu den genannten Daten vom Volksverpetzer. Seine Gemeinnützigkeitserklärung war offenbar im Jahr 2024 fällig und er war - auch für mich unbegreiflich, ich stimme Holger da vollkommen zu - als gemeinnützig anerkannt. Die Erklärung musste damit für die Jahre 2021 - 2023 abgegeben werden. Das Finanzamt hat aufgrund dieser Einreichung die Gemeinnützigkeit für den Berichtszeitraum nicht festgestellt. Aufgrund seiner Tätigkeiten war der Verein somit bereits seit 2021 nicht mehr gemeinnützig tätig, dies wurde nur jetzt erst geprüft.
Im Beitrag merkt man leider, dass Holger sich mit diesem Thema nicht auskennt und auch nicht dazu recherchiert hat. Natürlich kann man gegen den Bescheid Einspruch erheben und auch juristisch vorgehen. Dafür, dass am Verfahren an sich irgendwas unkorrekt ist, gibt es kein Indiz. Die Gemeinnützigkeit wurde nicht „rückwirkend entzogen“, sondern für den letzten Veranlagungszeitraum nicht erneut festgestellt.
Und man darf nicht vergessen: alles, was die machen, bewegt sich innerhalb der deutschen Gesetze. Sie machen nichts illegales. Sie schöpfen das Recht nur voll aus
da vergisst du aber den wesentlichen Punkt. Sie üben massiv Druck aus, und nur weil etwas innerhalb der Gesetze ist, ist es noch lange nicht richtig, oder gerecht.
Es ist nunmal so, das jemand mit mehr Kapital auch mehr Rechte hat. Nicht auf dem Papier, nicht im Gesetz, aber in der Realität läuft es darauf hinaus.
Ich hab nie behauptet, dass das gerecht ist.
Mein Vater hat mir diesbezüglich zwei Lebensweisheiten mit auf den Weg gegeben: Recht ist nicht immer gerecht und Gesetze sind abstrakt, sie gelten für jeden und gegen jeden.
Es steht jedem Anwalt in Deutschland frei, genauso zu agieren.
,Er hat abgespritzt und nun fließt es bei ihr’
Aber Holger-an was denkst du?
Falls der Florian auf Jungs steht, wär er dein Typ oder?![]()
Toll dein Beitrag zum ESC, den ich in Zukunft nicht mehr schauen werde, weil mir erstens die Musik nicht mehr gefällt und zweitens das Bekenntnis die Veranstaltung wäre unpolitisch, nur noch eine reineFarce ist.
Willkürlich wird entschieden, welche politischen Statements erlaubt sind, und welche nicht.
Und was Frau Thunberg betrifft: Sie ist halt die verwöhnte Tochter von reichen Elternund beschäftigt sich deshalb nie lange mit einem Spielzeug. Ist das Thema Klima langweilig geworden, mischt man sich halt ungefragt in andere politische Diskussionen ein, obwohl man wenig bis keine Ahnung hat🙄
(Hab ich auch nicht, aber ich halt mich auch raus😉)
Stimmt, du hast es nicht ungerecht genannt.
Gesetze sind abstrakt, sie gelten für jeden und gegen jeden
Ich finde schon wichtig das kritisch zu betrachten, denn viele Prozesse finden gar nicht erst statt, weil der potentielle Kläger von vorneherein weiß, dass er z.B. als Kleinunternehmer oder Einzelperson keine Chance gegen einen großen Konzern oder Medienunternehmen hätte, alleine schon aufgrund der Prozesskosten, die man vorstrecken müsste. Und Taktiken, z.B. einen Prozess in die Länge zu ziehen, um die finanziell schwächere Seite zu zermürben sind ja bekannt, genauso, als Beklagter dann wiederum anzufangen, den Kläger mit Klagen zu überziehen, usw
Desweiteren sind auch die Kapazitäten der Justiz begrenzt. Für Schauprozesse geht viel Geld und Energie drauf, z.B. viele der 1800 im Cum-Ex Skandal Beschuldigten werden wahrscheinlich nie mehr belangt werden. Dafür werden dann prominenten Personen oft drakonische Strafen auferlegt.
Wenn also ein Anwalt das Recht voll ausschöpft und alle „dirty tricks“ anwendet, und dieser wird dann in einer ÖRR-Doku glorifizeirt, dann sollte man das doch wirklich hinterfragen.
Wäre ein Herzchen für diese Aussage abmahnbar? Ich frage für einen Freund…
@Fernsehkritiker Kommt Rico Heinzig eigentlich demnächst?
Wenn das Verfahren beendet ist. Vorher will er sich nicht äußern.
Die Engländer haben ihre Strafe für Dresden bekommen, sie verlieren gegen Deutschland in jedem Elfmeterschießen (Obwohl England eine geile Fußballnation ist)
Makaber: Dresden, '45 von Bomber Harris platt gemacht (25.000 †, 75.000 Wohnungen zerstört) ↔ Fußballspiele ![]()
Aha. Samma geht’s noch?