Folge 226: Der neue Medienstaatsvertrag - Lützerath und Borna - nervige Märchen-Parodien

Soll die Songparodie öffentlich aufgeführt werden, benötigst du in der Tat das Einverständnis des ursprünglichen Textautors bzw. Rechteinhabers.

Das ist natürlich nur das letzte Mittel und ist meines Wissens nach in Deutschland noch nie verhängt worden. Das würde nur für penetrante Wiederholungstäter gelten.
In der Praxis belässt man es in der Regel beim Erstvergehen mit einer Unterlassungserklärung und Erstattung der Anwaltskosten.

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In der Norm steht ja „in anderen außer den gesetzlich zugelassenen Fällen“.

Ich unterstelle mal, dass sich Dehm juristisch beraten ließ, bevor er eine Anzeige erstattete.

Nicht auszuschließen ist jedoch, dass er dieser Silbereisen-Aktion zu seinen Gunsten nutzen will und er mit der (ggf. nicht erfolgten?) Anzeige etwas mehr Beachtung erhalten wollte.

„Ich habe Silbereisen angezeigt“ hat natürlich medial eine andere Wirkung, als „Ich bin mit seiner Textänderung unzufrieden“.

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Stimmt, inhaltlich ändert das am Beitrag nichts - und Diether Dehm ist verständlicherweise über die „Verhunzung“ seines Textes verstimmt.
Aber Holger sprach von „Komponist“, was eben falsch ist.

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Nein. Dann könnten keine Parodien existieren. Dann würde es z.B. Kalkofes Mattscheibe nicht geben.

Nach der Strompreis- und Gaspreisbremse wünsche ich mir eine Rundfunkbeitragsbremse. Mindestens befristet bis 2050!

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Sixtus lebt komplett auf seinen höchst persönlichen Planeten, so wie Maria Popov und andere, Twitter bzw. Social Media hat ermöglicht sich quasi von über 80 Millionen Menschen kommunikativ abzukoppeln und gleichzeitig doch mit ihnen zu ein, alles gleichzeitig. „Gegner“ werden gebannt und ausgeschlossen, „Freunde“ dürfen „Platz nehmen“.

Doch. Wenn Kalkofe Parodien auf urheberrechtsgeschütztes Material veröffentlicht, benötigt er dazu die Zustimmung des Rechteinhabers.

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Das stimmt nicht, es gilt § 51a des Urheberrechtsgesetz. Weder Kalkofe noch z.B. Dennis und Jesko von extra3 brauchen eine Genehmigung des Urhebers für ihre Parodien.

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Sorry, aber das Lied ist vermut ich mal nach „Standardvertrag“ bezahlt worden, kein Gericht wird sich den Fall überhaupt wegen dieser Kleinigkeit anschauen, sofern da explizit nichts von Texttreue drinsteht. Würde mich zumindest stark wundern.

Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
§ 51a UrhG - Einzelnorm

Das deutsche Urheberrechtsgesetz verbietet in der Tat Veränderungen am Werk ohne Absprache mit dem Urheber:

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Wie gesagt bin ich juristischer Laie.
Ich habe aber beruflich mit Kollegen zu tun, die in genau diesem Feld (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Parodie, Lizensierung usw) arbeiten.
Von denen weiß ich: Es gilt nie nur ein Paragraf. Man kann nie sagen „Es gilt Paragraf XY des Gesetzes Z.“ Jeder Fall ist anders. Meine Kollegen pflegen zu sagen: „Man weiß nie, wie der Richter das sieht.“ Und das ist das Problem. Fragt doch mal Holger. Der hat vor einem Gericht gewonnen, das nächste Gericht urteilt in genau demselben Fall anders. Und Urteile sind haben in Deutschland keine Gesetzeskraft, sondern sind nur subjektive Anwendungen von Gesetzen von einem Richter in einem bestimmten Fall. Um nochmal meine Kollegen zu zitieren: „Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.“

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Ja, es ist richtig, dass es für Satire und Parodie eine Ausnahme gibt. Bei Kalkofe dürfte das auch unstrittig sein, bei Silbereisen eher nicht…

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Das wäre doch mal was. Silbereisen auf Bewährung. Dann hört dieser Schwachsinn vieleicht mal auf.

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Ganz ehrlich, so schlecht ist der Witz nicht mal, dafür dass er von einer KI kam und die Vorgabe ja recht einschränkend war. (Ich würde mir jedenfalls auch keinen besseren Witz mit Papst und Staubsaugerroboter ausdenken können.)
Aber den Witz am Ende zu erklären und zu betonen, dass Staubsaugerroboter das nicht können, ist das eigentlich Witzige daran.

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Mal was ganz anderes:
Weiß nicht, ob das an meiner Ausstattung hier liegt, aber subjektiv klingt Holger von MT zu MT schlechter.
In der aktuellen Mediatheke klingt seine Stimme schnarrend und mit Hall.

Das kann ich nicht bestätigen. Alles in Ordnung bei mir. (Windows 11) sowohl Download als auch Stream funktionieren perfekt.

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Nein, also nein. Was für eine Scheisse.

Also die Begründung der Twitter-Files, teilweise von renommieren Journalisten ausgewertet, findet nicht in der Mediatheken statt, weil der Welt-Autor kein Bock hat, mit Holger zu sprechen? Naja, so kann man sich die Welt auch gerade biegen.

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Ja, das wurde in vergangenen Folgen auch von anderen Leuten erwaehnt. Kann ich auch so bestaetigen.

Hier mal ein Beispiel wo die Audioqualitaet noch gut war aus Mediatheke 216:

Hier ein Beispiel aus der aktuellen Folge (Mediatheke 226) wo die Audioqualitaet deutlich schlechter ist:

Hoert sich seit ein paar Folgen irgendwie dumpf und hallig an.

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Klingt auf meinem Ipad exakt gleich…. :thinking:

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