Folge 226: Der neue Medienstaatsvertrag - Lützerath und Borna - nervige Märchen-Parodien

Die Mediatheke Folge 226. Hier kann darüber diskutiert werden!

Zunächst gibt es in dieser Mediatheke ein paar Neuigkeiten über den neuen Medienstaatsvertrag und die RBB-Affäre, die langsam zur Anwaltsaffäre wird. Es geht aber auch um Lützerath, Lambrecht und vermeintliche Massenkrawalle in einer sächsischen Kleinstadt. Schließlich noch ein abschließender Appell: Lasst doch endlich mal unsere Märchen in Ruhe!

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Wow, die Mediatheke ist ja richtig früh heute!
Sehr schön! :+1:
Das bitte jetzt jeden Samstag!

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Das kann ich leider nicht versprechen :laughing:

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Wie kommen eigentlich die extrem unterschiedlichen Zeiten zustande? Ist der Schnitt immer erst gerade kurz vorher fertig? Oder ist der Schnitt einen Tag vorher fertig und man will es mit ein bisschen Abstand noch mal schauen ob sich Fehler eingeschlichen haben und es hängt davon ab, wann der erste Mitarbeiter am Samstag wach wird?

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Genau das vermute ich, kenne es so von anderen Sendern :wink:

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Ich glaube, ja! :sweat_smile:

Aka Holger. :innocent: :wink:

Übrigens:
Diether Dehm war nicht der Komponist, sondern nur der Texter.
Kleiner aber feiner Unterschied.

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So ist das mit der Selbständigkeit: Selbst und ständig.

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Dies ändert am Beitrag aber nichts, da ja der Text und gerade nicht die Komposition geändert wurde.

Aktuelle Ergänzung:

„Ein Sprecher des MDR, der die Silbereisen-Show produzierte, sagte der „Fuldaer Zeitung“, eine Strafanzeige sei dem Sender nicht bekannt. „Daher werden wir uns dazu nicht äußern.““

Ganzer Artikel:

Und wenn dem MDR die Strafanzeige bekannt gewesen wäre, würden Sie sich nicht äußern, weil es ein laufendes Verfahren ist. :rofl:

Diesmal war es inhaltlich eine recht erträgliche Sendung (kein Overload von Kotzbrockenberichterstattung wie letztes Mal :grin:).

Was wäre denn für den @Fernsehkritiker die „Crème de la Crème“ der Comedians? Es würden mir nur in Rente gegangene oder solche einfallen, die ihren Zenit bereits deutlich vor ihrem Rentenalter überschritten haben. Die jungen „Comedians“ dagegen laufen oft mit einem ideologischen Auftrag, dem erhobenen Zeigefinger, rum.

Apropos Witze von einer KI schreiben lassen. Ich habe letztens ChatGPT gebeten, einen Witz zu schreiben. Das ist dabei herausgekommen :melting_face::

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Ich bin von dieser Technik fasziniert, fühle mich mit meinen 32 wie ein Boomer. Kannte vorher nur die KI-erzeugten Photos.

Dazu habe ich mehrere Fragen.

  1. Herr Dehm hat (angeblich) „Strafanzeige“ erstattet. Also keine Abmahnung über einen Anwalt geschickt, sondern bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat Anzeige erstattet. Welche „Straftat“ soll denn vorliegen? Textmord? Singen gegen die Menschlichkeit? Wenn überhaupt ist Dehm privatrechtlich geschädigt, aber nicht strafrechtlich.
  2. Ich frage mich, wie weit das Recht des Autors auf „Texttreue“ geht. Was ist, wenn einem Sänger der Text nicht einfällt? Oder wenn ein Sänger unabsichtlich falsch singt? Wenn aus Zeitgründen eine Strophe wegfällt? Ist nicht mit der GEMA eine Verwertung geklärt, die so etwas abdeckt?
    Ich bin zwar juristischer Laie, aber mir scheinen Dehms Einwände nicht durch gesetzliche Ansprüche gedeckt.
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Max Giermann, Olli Dittrich, Kurt Krömer - so die Ecke: Leute, die was können und Geist haben.

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Kai Gniffke: " Wir brauchen verlässliche Institutionen denen die Menschen vertrauen" Genau mein Humor…

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Ich frage mich auch, was für eine strafrechtliche Relevanz das ändern eines Wortes sein soll.

Seinen Groll kann ich zwar nachvollziehen, aber er scheint in den Modus „Ich verklage dir ganze Welt“ gewesen zu sein als er seinen Tweet abgesetzt hatte.

Leider hat er die Gelegenheit verpasst, statt einem langen Rant-Text einfach ein passendes Meme zu benutzen :grin:

Paragraph 106 des Urheberrechtsgesetzes sagt:

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

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Wie stehst du eigentlich zu Olaf Schubert, wenn ich mal so fragen darf?

Heisst das, dass jedwede Songparodie als potentielle Staftat angesehen werden muss? Finde die Aktion etwas extrem, auch wenn ich die Kritik an Silbereisen natürlich nachvollziehen kann.

Also, ich weiß nicht so recht. Ich bin wie gesagt juristischer Laie und in Deutschland ist ja alles möglich, aber Gefängnis für das Abändern eines Liedes?
„Sehen Sie mal, in Zelle 15 sitzt der Schlächter von Oer-Erkenschwick, der hat siebzehn Menschen ermordet. In Zelle 18 sitzt Kalle Grabowski, schwerer Bankraub. Und in Zelle zwanzig sitzt Hans Jedermann, der hat im Lied der Schlümpfe den Flötenschlumpf ausgelassen. Auf ewig wegsperren, diese Bestie!!“
Erscheint das nur mir irgendwie blödsinnig?

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