Folge 179: "Goblin" und seine Geschichte

Dieses „Biest“ is ja mal völlig gestört , sollte das so stimmen.Einfach fassungslos.Hab keine passenden Schmipfworte für so wiederliche Haufen von DNA.

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Allein das Cover ist fürn B-Film sehr liebevoll gemacht

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Bild.de wurde wohl untersagt den Film zu zeigen, die Ankündigung ist mittlerweile auch verschwunden.

Bei Amazon ist die DVD jetzt auch nicht mehr bestellbar

Hier gibt es ein spannendes und langes Podcast-Interview mit Eric Hordes und Kolleg*innen.

Torsten Dewi hat noch mal eine lesenswerte Zusammenfassung und Bewertung der Ereignisse geschrieben. In den Kommentaren geht es hoch her. Holger mischt auch mit.

Torsten macht leider nicht transparent, dass er mit Eva Habermann gut bekannt ist. Er tut immer noch so, als sei er der neutrale Berichterstatter, der nur von draußen drauf guckt. Das ist nicht der Fall.

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Aber ich finde es schon interessant, wie sehr die Bild Zeitung eingeknickt ist. Sonst ist es denen doch total egal und berichten trotzdem, siehe beispielsweise Kachelmann. Nicht einmal einen Artikel warum man denn den Film nun nicht zeigen darf gab es. Eric Hordes muss sich warm anziehen, wenn er da als Sieger rausgehen will.

Hat da jemand nicht bis zum Schluss gelesen?

Ich kenne Eva Habermann seit 25 Jahren, das ist bekannt. Ich kann sie gut leiden und deshalb wäre es unaufrichtig, wenn ich mir „100 Prozent Unparteilichkeit“ attestieren würde. Aber ich bin auch seit 30 Jahren Journalist und weiß, wie schnell ich meinen Ruf verspiele, wenn ich mich zum Megaphon einer fischigen Sache machen lasse.

Für mich liest sich das sehr transparent und sogar mit dem Eingeständnis möglicherweise nicht ganz unparteiisch zu sein.

Das hab ich in der Tat nicht gelesen - oder es wurde erst im Nachhinein ergänzt, keine Ahnung.

Folgendes sind meine Gedanken die ich mir dazu gemacht habe. Da ich aber keinen Einblick in die Verträge und sonstigen Absprachen habe (und das auch nicht will) besteht das aus ziemlich vielen Fragen.

  1. Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Daher hat Hordes auf jeden Fall das Recht am Drehbuch und auch an seiner Regiearbeit usw… Und die Schauspieler an ihrer individuellen Schauspielerischen Leistung.

Daher ist die Frage: Gab es zwischen Hordes und seiner eigenen Produktionsfirma einen entsprechenden Lizenzvertrag? Sieht dieser Lizenzvertrag ausschließliche Nutzungsreche für den Film vor? Des weiteren: Wie sieht es mit der Vergütung für eine Nutzung des Films aus?

Das sind die drei Punkte an denen man sich abarbeiten müsste.
Wenn der Lizenzvertrag eventuell nie geschlossen wurde oder sonst irgendwie nichtig ist, dann darf Habermann das gar nicht benutzen, auch wenn sie die „Rechte“ aus der Insolvenzmasse herausgekauft hat, weil die Rechte dann nie Teil der Insolvenzmasse waren. Im Prinzip hat sie einen Wertlosen Zettel gekauft (Ich glaube das wäre dem Insolvenzverwalter aufgefallen, aber der ist sicherlich nicht Fehlerlos. Dennoch ist diese Variante unwahrscheinlich)

Wenn Der Vertrag kein ausschließliches Nutzungsrecht vorsieht (und auch sonst keine Fallstricke eingebaut sind), dann darf es zwei Versionen des Films auf dem Markt geben. (Je nachdem was Hordes und sein Geschäftspartner mal vereinbart haben könnte das sogar möglich sein)

Wenn es einen Lizenzvertrag gibt, dann müsste darin auch ein irgendwie geartetes Endgeld geregelt sein und dann kann Hordes immerhin noch etwas Geld von Habermann bekommen.

Das zum Film

Die Geschichte mit dem Unternehmen ist eine ganz andere Baustelle.

  1. Der Geschäftspartner hat Sachen aus dem Unternehmen mitgenommen. Durfte der das?
  2. Wenn ein Insolvenzantrag vorliegt, dann wird vom Insolvenzgericht geprüft, ob eine Insolvenz vorliegt und nur in dem Fall wird tatsächlich zu Maßnahmen gegriffen. In dem Fall muss man sagen, dass das Unternehmen Tatsächlich Insolvent war und das deshalb die Übertragung der Nutzungsrechte (wenn es sie denn gab) auch korrekt abgelaufen ist.
  3. Möglicherweise wurde die Insolvenz aber von dem Geschäftspartner Forciert. In dem Fall wären die Rechte trotzdem weg, aber man könnte den GP eventuell belangen.

Block 4:

Zusammenfassung

Zu diesem 4 Block weiß ich nicht ob ich die Geschehnisse so ganz aus dem Vortrag beisammen bekomme

Aus dem was ich mitbekommen habe, haben sich beide in einem Vertrag zu diesem Filmprojekt zusammengeschlossen und wollten DANN mit dem Crowdfunding Geld eine GmbH gründen, die den Film letztendlich Produziert. Mit diesem Vertrag ist nicht die GmbH sondern eine GbR gegründet worden. Die Frage die sich mir Stellt ist: Sind die Nutzungsrechte an diese GbR übergegangen oder später durch den Gesellschaftsvertrag an die GmbH und ist die GbR mit dem Gesellschaftsvertrag der GmbH aufgelößt worden. (Keine Angst, das wird keine Reichsbürgerdiskussion, es muss nicht explizit drinstehen, dass die Gbr aufgelöt wird, aber es müssten durch den Gesellschaftsvertrag alle Rechte und Pflichten die in dem GbR Vertrag geregelt waren auf die GmbH übertragen worden sein.

Wenn das nicht geschehen ist, dann könnte es sein, dass die GbR noch besteht und die GbR Inhaber der Nutzungsrechte ist.

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An die Schlaumeier die letzte Woche deswegen Phantomfilm bei Google schlecht bewertet haben… Die Firma von Habermann ist Fantomfilm

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Tjo, sehr Schade eigentlich. So haben es die Beteiligten dann geschafft, diesen Film kaputtzumachen. Man bekommt ihn ja leider jetzt nirgends.

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Sehr schade - hätte gern die Version mit der „Schnoddersynchro“ gesehen… :frowning:

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Was ist jetzt der Endstand? Trolls World von Habermann erscheint irgendwann und die Hordes-Version darf nicht veröffentlicht werden?

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Es wird derzeit mächtig prozessiert - Eric hat umfangreich Gegenklage eingereicht…

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Eine so scheiß traurige Geschichte. :unamused: Hordes ist ein riesen Talent und hätte mit der Energie, die für all dieses juristische Herumgezoffe drauf gegangen ist, wahrscheinlich schon einen ganz neuen Film erschaffen können. Frau Habermann rangiert für mich damit unter den ekelhaftesten deutschen Medienpersönlichkeiten inzwischen sogar noch vor Helena Fürst und Vera Int-Veen.

Ich drücke Eric Dean Hordes weiter fest die Daumen für seinen „Goblin“!

Irgendwas hat sich getan. Diesen Monat erscheint die Blu-ray mit beiden (!) Schnittfassungen.

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Nein, die Fassung von Eric Hordes ist da NICHT mit drauf. Er distanziert sich von dieser Edition, es gibt nach wie vor keine Einigung vor Gericht.

Stimmt, da steht was von „Internationale Filmfassung“. Wahrscheinlich fehlen da die Sex-Szenen oder sowas in der Art. Damit gibt es mittlerweile drei Fassungen.