Folge 121 - Kurz kommentiert

Zu jedem Zitat gehört eine Quelle. Dem ist FKTV immer nachgekommen, die Gegenseite jedoch nicht.

Jeder unterlassene Versuch RTL in den Arsch zu treten ist ein Verbrechen an der Menschlichkeit.

[QUOTE=MTV;323691]Zitatrecht bei einer Sendung, die zu über 90 % aus Fremdmaterial besteht? Halte ich für grenzwertig. Wenn die Sender irgendwann mal genau nachfragen, was eigentlich die künstlerische Eigenleistung daran ist (insb. bei Kurz Kommentiert), wird das eng werden, jeden Beitrag der letzten Jahre zu begründen.[/QUOTE]

Ich muss es nochmal sagen: Das ist im Grundgesetz Verankert. Die Sendung könnte auch zu 100% aus Fremdmaterial bestehen, solange es hier eine Kommentierung gibt. Vielleicht hilft es wenn man sich mal die Sendung ansieht die zum Kalkhofe Urteil geführt hat. Bei Kalkhofes Mattscheibe sieht es im Prinzip doch genau so aus. Erst kommt der original Beitrag, und erst dann folgt der Kommentar, auch wenn dieser in diesem Fall gespielt wird (allerdings tritt Kalki auch häufiger als er selbst auf).

Im übrigen muss man dazu doch noch folgendes sagen: Die Aktion mit dem T-shirt hat gezeigt, das die Sender nichts auslassen würden, um dem Fernsehkritiker zu schaden. In diesem Fall haben sie allerdings noch nie etwas gemacht. Besonders Helena Fürst würde gerne mal einschreiten, hat jedoch keine Chance.

Hier sind die Hobbyjuristen wieder mächtig am Werk. Herrlich…

Da fehlt mE. für einen urheberrechtlichen Schutz als Filmwerk eindeutig die notwendige Schöpfungshöhe.

Die Schöpfungshöhe ist dank der „kleinen Münze“-Rechtssprechung mittlerweile recht niedrig. Da würde es auch reichen, wenn ich das Werk von anderen nehme und daraus ne Collage mache, was ja hier im Beitrag teilweise der Fall ist. Holger nutzt halt hier nen simplen Effekt und packt beide Bilder zusammen. Die Schöpfungshöhe müsste selbst hier schon erreicht sein.

Es gibt da den Fall, in dem nen Künstler nen Klo ins Museum gestellt hat und es dadurch Kunst wurde. Wenn ich nun das selbe „Kunstwerk“ mache und nur irgendwo nen Punkt draufklebe, wäre auch die Schöpfungshöhe erreicht (was aber noch lange nicht heißt, dass man damit alles machen darf, aber hier ging es ja nur um die Streiterei bzgl. der Schöpfungshöhe).

Ich muss es nochmal sagen: Das ist im Grundgesetz Verankert. Die Sendung könnte auch zu 100% aus Fremdmaterial bestehen, solange es hier eine Kommentierung gibt.

Die Grundrechte sind in aller erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Kommt dann auf die Drittwirkung der Grundrechte an. Aber in diesem theoretischen Fall gibt es klare Gesetze dazu, weshalb man auf die Grundrechte gar nicht zurückgreifen muss. Wäre auch nen ganz anderes Thema, da es eher ein privatrechtliches Problem wäre, kein öffentlich-rechtliches.

Was du mit „Kommentierung“ meinst ist wahrscheinlich der §51I Nr. 2 UrhG. Was hier aber wichtig ist, ist dann der „Umfang“, der in §51 angeführt ist. Eigentlich gerade bei Videos oder Podcasts das wichtigste Tatbestandsmerkmal. Ich kann z.B. jetzt nicht ne ganze 50 Minuten Sendung mir nehmen und, obwohl ich zwar die Schöpfungshöhe mit einem Kommentar dazu erreiche, sie dann veröffentlichten mit meinem Kommentar. Das würde daran scheitern.
[Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass sich ein Gericht mit dem Thema befasst bzw. ein Anwalt so einen Fall auf seinem Tisch hat]
Soll heißen, man kann sicher 100% Fremdmaterial nutzen, nur darf der Umfang dann nicht zu groß sein, was natürlich immer ne Einzelfallentscheidung ist.

Bzgl. des Art. 5 GG aus dem Kalkofe-Urteil geht es um einen anderen Punkt, wie ich das richtig herauslese, nämlich um die Frage, ob es ggf. auch Wettbewerbsrecht verletzt. Ich gehe mal davon aus, dass der Anwalt der Gegenseite damit noch versucht hatte anzugreifen (so liest es sich jedenfalls für mich heraus).

Das ist jetzt noch alles, was ich aus meinem Schwerpunkt im Studium gelernt hab.

Die Aktion mit dem T-shirt hat gezeigt, das die Sender nichts auslassen würden, um dem Fernsehkritiker zu schaden.

Ich würde behaupten, wenn z.B. Stefan Raab sowas gemacht hätte, gäbe es auch ne Unterlassungserklärung. Wovon aber natürlich nichts nach außen dringen würde. Oder selbst ich das mit genügend Followern gemacht hätte. Holger war halt, jedenfalls bei einem T-Shirt (meiner Meinung nach) im Unrecht.

Naja soweit ich deinen Beitrag gelesen habe stimmt das so ungefähr mit dem überein was ich meinte, auch wenn mir die Fachsprache, und die fachliche Differenzierung fehlt.

Aber in diesem theoretischen Fall gibt es klare Gesetze dazu, weshalb man auf die Grundrechte gar nicht zurückgreifen muss. Wäre auch nen ganz anderes Thema, da es eher ein privatrechtliches Problem wäre, kein öffentlich-rechtliches.

Es wird ja in dem Urteil auf Artikel 5 Verwiesen, da Kalkhofe diese Fernsehbilder zum ausüben seiner Arbeit im Rundfunk gebraucht hat. Er kann ja nicht einfach nur drüber erzählen, obwohl es auch ne Radio Mattscheibe gab. Ich frag mich wie die sich angehört hat

Ich würde behaupten, wenn z.B. Stefan Raab sowas gemacht hätte, gäbe es auch ne Unterlassungserklärung. Wovon aber natürlich nichts nach außen dringen würde. Oder selbst ich das mit genügend Followern gemacht hätte. Holger war halt, jedenfalls bei einem T-Shirt (meiner Meinung nach) im Unrecht.

Das steht hier ja nicht zur Debatte, aber das RTL auf so eine Kleinigkeit(letztendlich hat sich ja der Gewinn der über diese t-shirts gemacht wurde als verschwindend gering im Vergleich zum Streitwert raus gestellt). Daraus schließe ich, das RTL jeden noch so kleinen möglichen Fehler von FKTV gegen FKTV verwenden würde. Da sie es bis jetzt nicht gemacht haben, auch nicht bei den ganz üblen Geschichten( sogar bei der Supernanny hat RTL ja nichts mit dem Prozess zu tun), denke ich werden die einfach keinen Angriffspunkt sehen

[QUOTE=gdrbaby;322768][I]Kiewels besonderer Tipp / Teuer oder billig - aber was?[/I]
wtf[/QUOTE]
Nix wtf. Ich tank’ auch nicht den billigsten Sprit, das wäre E10 und dieser Scheiß kommt mir nicht ins Auto.

Ich tanke nur e10 und bemerke keinen unterschied.

Ernsthaft? Ich kenne kaum jemandem, dem nicht aufgefallen ist, dass man mit E10 einen höheren Verbrauch hat. Muss eben jeder selber wissen, ob der niedrigere Preis den höheren Verbrauch ausgleicht bzw. ob es dem einzelnen im Zweifelsfall wurscht ist, weil: Hauptsache auf der Rechnung steht billigster Preis für Benzin egal welcher Qualität an Tankstelle x

Ist halt die Frage, wie mans versteht/verstehen will:
[ul]
[li] Ich tanke nicht das billigste E10 ->Naja, die meisten ticken schon so, dass wenn Tankstelle a 1,50 € nimmt und Tankstelle b 1,52 €, sie bei Tankstelle a tanken gehen, sofern sie dafür nicht quer durch die Stadt müssen (ich auch).[/li][li] Ich tanke nicht das billigste Benzin -> Benzin ist ja nicht gleich Benzin, wir haben als günstigstes Benzin E10, aber eben auch noch Super (95 Oktan), Superplus (98 Oktan) und um noch zwei Marken aufzuzählen: Shell VPower (100 Oktan) und Aral ultimate (102 Oktan), da ist die Frage, was ich meinem Auto „gönne“, denn dass der Verbrauch bei steigender Oktanzahl sinkt, ist hoffentlich nicht nur bei meinem Auto so. Da passt dann im Zweifelsfall [QUOTE=Caeshijque;323937]Nix wtf. Ich tank’ auch nicht den billigsten Sprit, das wäre E10 und dieser Scheiß kommt mir nicht ins Auto.[/QUOTE] Vielleicht tankt Caeshijque das billigste Super (oder Superplus oder, oder), aber das billigste, was Caesijques Auto im Zweifelsfall verträgt, offenkundig nicht ;)[/li][/ul]

Der Vergleich ist trotzdem Murks, da hätte es viele, viele bessere Beispiele gegeben :wink:

      • Aktualisiert - - -

[QUOTE=Marinero;322862]
Vergleichstest: also, MIR ist spontan aufgefallen, wie bescheuert die Tester ihre Sterne vergeben haben. Die Aussagen waren so schwamming und irreführend, dass Markennamen auch nicht weiter geholfen hätten…[/QUOTE]

Vor allem was ist denn „dem mittleren gebe ich 3 Sterne, weil Preis/Leistung gut sind, dem teuren gebe ich auch drei Sterne, weil Preis/Leistung auch gut sind“. Aha.

Ich habs nicht richtig kapiert, vllt wurde es ja gesagt, aber wie funktioniert da die Bewertung? Die testen und am Ende gibt es EINE Bewertung? Das fände ich schon schwach, selbst bei Pro7-Tests schaffen sie es, in verschiedenen Kategorien zu bewerten und daraus eine Gesamtwertung zu machen. Ob die dadurch jetzt qualitativ besser sind, keine Ahnung :wink:

[QUOTE=Sharillon;323876]Ich würde behaupten, wenn z.B. Stefan Raab sowas gemacht hätte, gäbe es auch ne Unterlassungserklärung. Wovon aber natürlich nichts nach außen dringen würde.[/QUOTE]

So etwas ähnliches gab es mal, googelt mal nach “Porno-Ralle”.

Obama-Code

Fand beide recht öde! Viel zu viel Zahlen und zu lange absurde Erklärungen. Vielleicht bin ich einfach nicht nerdig genug :slight_smile:

Bei der Kartoffelernte war Holger wieder in seinem Element, das war ein super Beitrag!