Folge 121 - Kurz kommentiert

@nix: welches Video genau meinst Du?

@Peter_Silie: das Zitieren des ursprünglichen Films ist vermutlich so durch das Zitatrecht noch erlaubt.

Hätte RTL übrigens das FKTV-Logo drin gelassen, hätte man vielleicht noch wegen Markenrechtsverletzung vorgehen können, so aber bleibt nur die URV. Da braucht es wie gesagt allerdings eine erforderliche eigene Schöpfungshöhe, die durch einen einfachen Blendeneffekt wohl nicht unbedingt erreicht wird. Der RTL-Ausschnitt ist zudem auch nochmal zusammengeschnitten und auf ein paar Sekunden gekürzt.

Ein anderer Weg wäre vielleicht noch der über den Leistungsschutz von Laufbildern… da wird es dann aber recht konfus, was da wie eventuell geschützt ist. Naja, da Holger bereits angekündigt hat “das Ding voll durchzuziehen”, werden wir’s wohl noch erfahren.

Na, hoffentlich wird das für Fernseh-Holgi nicht wieder so ein „Papyrus-Sieg“ :stuck_out_tongue:

[klugscheiß][B]Du meinst “Pyrrhussieg”![/B] :mrgreen:[/klugscheiß]

Was die Nutzung Holgers Clips angeht, hat [I]scheiß[/I]RTL und Andere die Arbeit des schneidens und recherchierens von Holger genutzt um Geld zu sparen und der Schadensersatz errechnet sich aus dieser von Holger gemachten Arbeit, welche sie ja eingespart haben!

Die Unterlassungserklärung hat RTL bereits abgegeben - es ist ein ganz normaler Weg, nun auch über eine Entschädigung zu verhandeln (zunächst außergerichtlich), denn in der Tat hat man sich ja einen schlanken Fuß gemacht und einfach meine Recherche und grafische Gestaltung (obendrein unter Ausradierung der Quellenangabe) übernommen. Das ist eindeutig rechtswidrig.

[QUOTE=legolas1812;323037][klugscheiß][B]Du meinst “Pyrrhussieg”![/B] :mrgreen:[/klugscheiß][/QUOTE]

Ähm, Insiderwitz

@Holger: wäre dennoch interessant zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das rechtswidrig sein sollte. Urheberrechtlicher Schutz kanns ja nicht sein.

[QUOTE=Kiyotake;323020]@nix: welches Video genau meinst Du?[/QUOTE]

Kann das grade nicht anschauen, aber ich glaube das war in dem Urheberrechtsteil
http://m.youtube.com/#/watch?v=Z32LwwWuVWs

Ist noch gar nich so lange her gewesen.

Edit: ja war da ab ca 4:00/erstes Thema und nennt sich “Laufbildschutz” (5:35)

[QUOTE=Kiyotake;323039]
@Holger: wäre dennoch interessant zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das rechtswidrig sein sollte. Urheberrechtlicher Schutz kanns ja nicht sein.[/QUOTE]

Wieso kann es das nicht sein? Selbstverständlich! Hier ist ein eigenschöpferisches Werk von mir einfach geklaut worden - ohne Quellenangabe, ohne kommentierende Begleitung. Dem Zuschauer wird der Eindruck vermittelt, das Werk habe RTL selbst so erschaffen - was nicht stimmt.

[QUOTE=Fernsehkritiker;323038]in der Tat hat man sich ja einen schlanken Fuß gemacht und einfach meine Recherche und grafische Gestaltung (obendrein unter Ausradierung der Quellenangabe) übernommen.[/QUOTE]

Da fragt man sich, ob das Retouschieren der Quellenangabe nicht mindestens genauso viel Aufwand ist, wie das selber schneiden eines solchen Videos.

@Fernsehkritiker: Mit Verlaub, aber die Filme stammen ja nicht von Dir, sondern von irgendeiner Agentur. Du hast sie “lediglich” mit einem visuellen Effekt zusammengefügt. Da fehlt mE. für einen urheberrechtlichen Schutz als Filmwerk eindeutig die notwendige Schöpfungshöhe. Dass die Herstellung des Videos Zeit gekostet hat, spielt bei der Bewertung indes keine Rolle.

Ein Rechercheergebnis ist als Idee bzw. Fakt ebenso wenig schützbar.

Bliebe das vage Leistungsschutzrecht als “Laufbild” (darunter fallen zB. Interviews oder Livebilder) …ob das hier greifen würde? Keine Ahnhung; da wohl auch hier ein Mindestmaß an individueller Schöpfung nötig wäre, nur eben nicht so hoch wie bei “Filmwerken”.

Übrigens hat kürzlich ein Gericht entschieden, dass selbst Pornos nicht als Filmwerk geschützt sind, weil es an der notwendigen Kreativität fehle …sicher ein Fehlurteil, aber vor Gericht weiß man eben letztlich nie was passiert. Vermutlich wird RTL die 50 Euro auch einfach zahlen, bevor sie wieder bis zum OLG gehen. Es sei denn, denen geht’s ebenso ums Prinzip.

@hurlbrink: natürlich ist das seitens RTL absolut peinlich, da die den Effekt ja für ein paar Euro auch hätten selbst machen können. Zeigt nur, wie faul und dreist mittlerweile Dinge aus dem Netz übernommen werden.

[QUOTE=Kiyotake;323052]@Fernsehkritiker: Mit Verlaub, aber die Filme stammen ja nicht von Dir, sondern von irgendeiner Agentur. Du hast sie “lediglich” mit einem visuellen Effekt zusammengefügt. Da fehlt mE. für einen urheberrechtlichen Schutz als Filmwerk eindeutig die notwendige Schöpfungshöhe. Dass die Herstellung des Videos Zeit gekostet hat, spielt bei der Bewertung indes keine Rolle.
[/QUOTE]

Ich habe, nachdem RTL die Beiträge gezeigt hat, diverse E-Mails erhalten, in denen Zuschauer mich darauf hinwiesen, dass der Sender bei mir geklaut hat. Diese Mails wurden der Urheberrechtsbeschwerde beigelegt, denn sie belegen, dass der Widererkennungswert meines Werkes groß genug war, um die Passage sofort als meine zu identifizieren. Insofern liegst du mit deiner Einschätzung hier (vermutlich) falsch.

Dass wir hier nicht von einem Vermögen sprechen ist vollkommen klar. Es geht natürlich in erster Linie ums Prinzip.

@Kiyotake:
Ist es nicht auch nochmal ein Unterschied, ob etwas “nur” verbreitet wird, wie bei den Urteilen zu den Laufbildern, oder auch kommerziell genutzt wird? Als Laie würde ich da noch einen Unterschied erwarten.

Ich verstehe das Problem nicht. Die Autoren von FKTV bedienen sich doch ach ungefragt aus dem RTL Programm und leben davon. Warum nicht mal umgekehrt?

Es geht um die Quellenangabe?

Weil RTL ein werbefinanziertes Programm ist, welches über öffentliche Satelliten ihren Content ausstrahlt, der jederzeit aufgenommen werden darf.
Holger hingegen vertreibt sein Zeugs auf seiner Plattform.

Oder anders gesagt: Du gehst zu Holger, RTL kommt ungefragt zu dir.

[QUOTE=Scheol;323441]Weil RTL ein werbefinanziertes Programm ist, welches über öffentliche Satelliten ihren Content ausstrahlt, der jederzeit aufgenommen werden darf. [/QUOTE]

Aufgenommen für Privatgebrauch, klar. Aber wenn man das Material (in leicht abgeänderter Form) wieder für mehrere 10.000 Leute online stellt, fällt das definitiv nicht mehr darunter.

Ich finde die Sendung sehr unterhaltsam und informativ, bin aber trotzdem nicht der Meinung, dass jemand, der hauptberuflich mit Voice-Over versehene Raubkopien ins Internet stellt, wirklich in der Position ist, auch noch “Unterlassungsklagen” anzustrengen…

Fernsehkritik.tv stellt aber keine Raubkopien ins Internet. Die ganze Arbeit von FKTV ist durch das Grundgesetz Artikel 5 Gedeckt.

Das ist auch soweit bekannt so seit Freemantle unbedingt Kalkhofe verklagen musste:

Eine Klage der Produktionsfirma Fremantle gegen Premiere wurde 2000 vom Bundesgerichtshof (BGH) abgelehnt. Das Unternehmen hatte Klage eingereicht, da in Kalkofes Mattscheibe ohne Genehmigung Originalmaterial aus der Sendung Der Preis ist heiß gezeigt wurde, wobei die Satire – so die Sichtweise von Fremantle – geltendes Urheberrecht und Wettbewerbsrecht verletzte. In einer Pressemitteilung vom 13. April 2000 verlautbarte der BGH, dass Kalkofes Mattscheibe als urheberrechtlich neues und selbständiges Werk anzusehen ist und die durch die Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG) geschützte Aufgabenstellung als nicht wettbewerbswidrig zu werten ist. Dieser Beschluss ist auch als „Kalkofe-Urteil“ bekannt.

Es geht schlicht und einfach darum, Das du wenn du eine Kritik über das gesehen machst, zum Beispiel durch eine Off Kommentar, und dazu noch die Quelle nennst, dann fällt das ganze unter den Schutz von Art5GG.

Das ist wegen des Zitatrechtes erlaubt: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitatrecht#Zitate_und_Urheberrecht

[B]Kartoffelernte[/B]

Der “Insider von Aldi” ist Andreas Straub. Dieser hat sich in zahlreichen Fernsehauftritten, Interviews und in seinem Buch kritisch über seinen ehemaligen Arbeitgeber ausgelassen, z.B. Süddeutsche, Die Zeit, Hart aber fair, usw…

Warum steht ausgerechnet er im Verdacht eines Interessenkonflikts, wenn er die Position der Händler erklärt?

Ich hab irgendwie Hunger auf Kartoffeln :ugly

[QUOTE=hurlbrink;323549]Das ist wegen des Zitatrechtes erlaubt: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitatrecht#Zitate_und_Urheberrecht[/QUOTE]

Zitatrecht bei einer Sendung, die zu über 90 % aus Fremdmaterial besteht? Halte ich für grenzwertig. Wenn die Sender irgendwann mal genau nachfragen, was eigentlich die künstlerische Eigenleistung daran ist (insb. bei Kurz Kommentiert), wird das eng werden, jeden Beitrag der letzten Jahre zu begründen.