Folge 110 - Kurz kommentiert

Ich muss Alarice Recht geben und hab das auch schon mal irgendwo im Forum diskussiert.

Eine Steuer ist gesetztlich wie folgt definiert: „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft“

Der Knackpunkt ist das Fettgedruckte. Bei einer richtigen Steuer und somit auch der Kirchensteuer weißt du am Ende nicht, welche Leistung du dafür erhälst. Das kann ein Kindergarten sein, eine Messe, ein Chor oder Essenausgabe an Bedürftige. Die Bandbreite an Leistungen ist also größer. Bei der Rundfunkgebühr ist die Leistung, die du selber erhälst, Rundfunk in Form von Fernsehen und Radio, und das wars. Es gibt somit nur 1 Leistung, sprich eine besondere Leistung. Damit ist die Rundfunkgebühr keine Steuer.

Ich hab das damals schon geschrieben wiederhole mich aber gerne:

Bei der Rundfunkgebühr ist die Leistung, die du selber erhälst, Rundfunk in Form von Fernsehen und Radio

jetzt bitte beachen das kommt nicht von mir sondern von Dr. C. Degenhart (Verfassungsrichter und Professor an der Uni Leipzig):
„Allerdings ist mit dem Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form nicht einmal mehr die durch den Fernseher/Computer/Handy vermittelte Teilnahmemöglichkeit erforderlich. Worin dann der besondere Vorteil liegen soll, der mit dem Beitrag abgegolten wird ist schon sehr fraglich.“ (aus der ZUM, 2011, 193 ff.)

Ich bleibe bei meiner alten Aussage:

Letztlich wird dies durch ein Gericht entschieden werden müssen, zum derzeitigen Stand kann man schlicht noch nicht von einem Fakt sprechen.

Woraufhin ich damals geantwortet hatte, dass es keine Rolle spielt. Mittlerweile würde ich es aber wie folgt begründen:

Ausgegangen davon, dass nach meinem o.g. Zitat Steuern definiert werden, gibt es beim Rundfunkbeitrag folgende Möglichkeiten.

  1. Es wird 1 Leistung geliefert nämlich der Rundfunk, dann ist der Beitrag mM. nach keine Steuer (Begründung s. mein Kommentar etwas weiter oben).
  2. E wird genau genommen nicht 1 sondern gar keine Leistung geliefert, da man davon ausgeht, dass es berücksichtigt werden muss, dass manche Menschen die Leistung gar nicht in Anspruch nehmen. Das könnte wiederum bedeuten, dass die Voraussetzung „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen“ erfüllt ist. Denn wo es keine besondere Leistung gibt, kann das Geld auch nicht eine Gegenleistung dafür darstellen. Der Beitrag wäre also möglicherweise eine Steuer, soweit die restlichen Voraussetzungen stimmen.

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das damit gewollt hat. (Und dessen Wille ist bei der Auslegung von Gesetzen zu beachten!) Eigentlich soll der Satz ja aussagen, dass bei Steuern das Geld für viele Leistungen verwendet wird. Wenn das Geld aber für gar keine Leistung verwendet wird, ist das vielleicht ne dreiste Abzocke, aber meiner Meinung nach keine Steuer :wink:

Ich stimme dir aber wieder zu:

Letztlich wird dies durch ein Gericht entschieden werden müssen, zum derzeitigen Stand kann man schlicht noch nicht von einem Fakt sprechen.

Zur Europafeindlichkeit fällt mir die neu gegründete Partei Afd ein. Die gleichmal von den online Tagesschau-Nachrichten als rechtspopulistisch dargestellt wird.

Entweder verstehe ich nicht was “rechts” bedeutet oder der Fokus der Berichterstattung wird falsch gelegt.

Ach so weit sind wir also schon. Gegen den Euro sein ist heute schon rechtspopulistisch?

Denen brennt ja wohl der Helm.

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das damit gewollt hat. (Und dessen Wille ist bei der Auslegung von Gesetzen zu beachten!)

Echt? Ich habe bisher noch nicht miterlebt, dass jemand für das Ausnutzen eines Schlupflochs im Gesetz verurteilt wurde, weil der Gesetzgeber das doch nicht wollte. Wenn der Gesetzgeber beim Ausarbeiten eines Gesetzes Mist gebaut hat, muss er nachbessern.

Dass du das noch nicht miterlebt hast, liegt daran, dass es ein Unterschied zwischen einem Schlupfloch und einer möglichen anderen “Auslegung” eines Gesetzes gibt:

Bei einem Schlupfloch ist das Problem in dem Gesetz gar nicht geregelt.
Nehmen wir z.B. an, dass es ein Gesetz gäbe, was lautet: “Alle Menschen besitzen die Freiheit ihre Religion wählen zu können”. Dann kann ich damit nicht die Frage klären, ob ich als Mensch die Freiheit habe, eine eigene Religion zu gründen. Da geht der Satz einfach nicht drauf ein.

Bei einer “Auslegung” ist das Problem mit dem jeweiligen Gesetz anwendbar, jedoch ist ein Wort im Gesetz so schwammig, dass mehrere Defintionen möglich sind. Zum Beispiel, wenn ich mich frage, ob der Satzteil “ihre Religion wählen” bedeutet, dass ich mindestens 1 Religionsangehörigkeit haben muss.
Und wenn man dabei mit allen anderen Auslegungsmethoden nicht mehr weiterkommt, gibt es als letztes die “Teleologische Auslegung”. Das bedeutet, dass das Gesetz “nach dem Sinn und Zweck der Gesetzesbestimmung” ausgelegt wird, was nichts anderes ist als der Wille des Gesetzgebers.

Ist das nicht eh eine Scheindebatte? Sollte je ein Gericht entscheiden, dass der Rundfunkbeitrag gesetzeswidrig ist, weil er eine Steuer darstellt und die Länder eine solche nicht erheben dürfen - dann werden Bundestag und Bundesrat eben entsprechende Gesetze schaffen, die das erlauben und fertig. Am Endergebnis dass der Bürger jeden Monat einen Betrag zahlen muss wird sich jedenfalls nichts ändern, oder glaubt das jemand ernsthaft? Das ist eine politische Frage und die kann nur politisch gelöst werden, nicht juristisch.

Vielleicht… Ich selber finde die Verallgemeinerung, dass einfach jeder zahlen muss, ob man einen hat Fernseher oder nicht, eigentlich viel skandalöser.

Jetzt hab ich mit meinen Ansichten anscheinend den Thread “zu Tode” geschrieben. Hier sollte vielleicht wieder über das eigentliche Thema “Kurz kommentiert” diskutiert werden.

0 Euro

Das finde ich jetzt nicht seltsam, dass die ihren Standardvertrag nehmen. Kann man doch logisch schlussfolgern, dass der Teil der Vergütung entfällt, wenn “Null” drinsteht. Hätte man natürlich auch durchstreichen können. Aber wieso sollte man den Aufwand machen, bei Massenverträgen jeden einzeln auszuarbeiten.

Hartz4 Mode Fake
Also auch wenn man sich das denken kann, ich find sowas zum Kotzen. Die Sender / Redakteure finden niemanden, der so krank ist wie in ihrer Vorstellung? Warum wohl… :smt013 Und dann immer schön mit nem Fake die schlimmsten Urteile via Fernsehen in die Gesellschaft streuen

Stalking
Einfach bescheuert :roll:

Männer Wehen
Also den holländischen Beitrag (youtube) fand ich nicht schlecht. Ist doch mal interessant. In der Talkshow hier wirkte das halt alles irgendwie billig und prollig.

FK-Shirt
:smt023

Zur GEZ-Propaganda

hmm verfassungswiedrig schon allein das Wort birgt viel zum grübeln.
Denn wir Deutschen haben keine Verfassung! Nur ein Grundgesetz! So gesehen sind wir immer noch in Händen der alliierten Streitmächte. Weil es eben keine Verfassung für Deutschland giebt!Gäbe es eine wären wir nicht mehr an Amerika gebunden! Wir dürften dann auch nicht von der NSA abgehört werden!

mfg Typhuss

Typhuss: Theoretisch hast du recht. Aber du benutzt zu viele Ausrufezeichen

Unabhängig von der inflationären Verwendung von Ausrufezeichen hat Typhuss auch nicht Recht. Das Grundgesetz besitzt für Deutschland den Status einer Verfassung. Siehe dazu bspw. BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. 128

Die Verletzung der in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegten Verfassungsidentität ist aus der Sicht des Demokratieprinzips zugleich ein Übergriff in die verfassungsgebende Gewalt des Volkes. […] Keinem Verfassungsorgan ist die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern.

Und wenn euch das nicht passt, könnt ihr ja eine Initiative zur Ausarbeitung einer „echten“ Verfassung starten.
Art. 1146 GG:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Der nächste, der in diesem Thread mit solchem Bullshit kommt, braucht sich nicht wundern, wenn er sich ganz plötzlich vor der Tür wiederfindet. :evil: