Fernsehen hat keine Eier

1.) Nur kurz: AUch wenn ich KT von und zu G bisher eigentlich mochte muss ich sagen, dass sein Rücktritt überfällig war. Für mich (als Jurastudent) ist sein Verhalten bei der Doktorarbeit nicht hinzunehmen und eine vorsätzliche Täuschung liegt meiner Meinung nach auch vor. Auch wenn die Unschuldsvermutung gilt sprechen die Indizien doch eigentlich für sich. Wer selbst die Einleitung abschreibt tut dieses nicht aus Versehen.
2.) Ich finde es eher peinlich für unseren ehemaligen (Selbst)-Verteidigungsminister, dass er keine Liveübertragung der Rücktrittsansprache ermöglicht hat. Den öffentlich-rechtlichen Sendern kann ich hier im Gegensatz zum Fernsehkritiker keinen Vorwurf machen. In diesem Fall haben diese sich einwandfrei verhalten. Bitte lieber Fernsehkritiker, auch wenn es unbefriedigend war, dass keine Liveübertragung stattfand, diesmal liegt die Schuld nicht bei den öffentlich-rechtlichen Sendern sondern ist bei einer anderen Person zu suchen

Man kann den Öffentlich Rechtlichen zumindestens Inkompetenz Vorwerfen, wieso kamen die nicht auf die Handy Idee?.. Warum tat das ein Sender wie N-TV? Haben die ARD/ZDF Leute ihr Handwerk nicht gelernt?..

Der Einsatz von Mobiltelefonen ist im Rundfunkstaatsvertrag nicht geregelt. Darüber muss zunächst eine Beschlussvorlage beim ARD-Programmdirektor erstellt werden, zu der dann schriftlich von allen Anstalten Stellung genommen wird, bevor eine Schaltkonferenz der Intendanten eine vorläufige Entscheidung fällt. Anschließend wird der Rundfunkrat diese Entscheidung prüfen. Bei unterschiedlichen Beschlüssen von Intendantenkonferenz und Rundfunkrat, wird eine zu gründende Schlichtungskommission, die nach Parteien-, Geschlechter-, Regional- und Konfessionsproporz zu besetzen sein wird, ein Kommunique verfassen, das dann von allen ARD-Anstalten gegengezeichnet werden muss.

Und schon steht der Handyübertragung nichts mehr im Wege. So im Jahr 2017 etwa. Falls es schnell geht.

[quote]ich bin zwar erst 16 und daher an der Politik nicht so stark interessiert bin, aber ich finde ,dass er sein Amt bis zuletzt sehr gut gemacht hat.

Ein Wort, Realsatire[/quote]

Haha geil! Genau das Wort habe ich gesucht! :smiley:

Ich finde es mal wieder erschreckend, wie manipulativ der Fernsehkritiker auf andere Leute wirkt :shock:
Dabei geht es mir im moment gar nicht um die Hetze gegen Guttenberg, sondern darum, dass der Fernsehkritiker ausdrücklich fordert, gegen den ersten Paragraphen unseres Grundgesetzes zu verstoßen. Das dürfen auch geneigte Wähler der linken Richtung nicht (genauso wenig wie schottern). Auch wenn es ein Politiker ist, und auch wenn es sehr seltsam ist, hat er ein Recht darauf die Medien wegzuschicken, da hat das ganze nichts mehr mit Medeinfreiheit zu tun, denn die Würde des Menschen ist unantastbar. Stellt euch vor, ich würde ich die ganze Zeit gegen euren Willen filmen…
Ich bitte hier dich hier, Fernsehkritiker, diese Seite hier nicht zum Politblog für eigene Zwecke verkommen zu lassen, und das nächste mal wieder objektiv zu sein. Denn wäre Guttenberg jetzt ein Politiker deiner Wahl, den du gut findest, hättest du sehr wahrscheinlich genau andersrum reagiert.

Es geht doch gar nicht um die Würde des Menschen.

Dieser Mann muss sich an dem Maßstab messen lassen, den er sich selbst ausgesucht hat. Und wer sich monatelang von den Medien hochjubeln lässt, wer Hochglanzfotos von sich und Frauchen in Afghanistan schießen lässt, wer Hochglanzfotos von sich in New York vor dem Times Square machen lässt, wer wie kein anderer zuvor die BILDer sprechen lässt, der muss es sich auch gefallen lassen, wenn andere Medien (man stelle sich vor! Es gibt nicht nur Hofberichterstattung…) ihn kritisch befragen wollen. Aber da sollen die sich auf einmal zum Teufel scheren? Wenn er eine wirklich wichtige PK gibt, dann will er auf einmal niemanden dabei haben?

DAS ist scheinheilig, um die haltlose Kritik von Frau Doktor Merkel aufzugreifen.

@Piccolo

Was quatscht du denn da? Das Abfilmen gegen den eigenen Willen geht doch nicht gegen den ersten Paragraphen des Grundgesetzes, es geht gegen das Recht am eigenen Bild. Und das ist im Übrigen bei Personen von öffentlichem Interesse eingeschränkt.
Wenn du drohst, mich gegen meinen Willen zu filmen, dann kann ich dich verklagen. Bei zu Guttenberg ist das anders.
Ich zitiere:

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
     1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

Und das ist Guttenberg würde ich sagen. Eine Person von öffentlichem Interesse. Also bitte informier dich beim nächsten Mal.

Außerdem kann dieser Minister sich nicht mit den Medien ins Bett schmeissen, wies ihm passt, und dann am Ende rummosern, wenn die ein Statement von ihm wollen.

Paragraphen unseres Grundgesetzes

Finde ich die „Paragraphen“ im Appendix? Meine Ausgabe des GG besteht nur aus Artikeln. :roll:

Wenn der Minister seinen Rücktritt, wie es sich gehört, vor einer Schar Pressevertreter bekanntgibt, dann wird er dabei selbstverständlich auch gefilmt. In einer Mediendemokratie kann Herr Guttenberg nicht nach Gutsherrenart darüber entscheiden, dass ihn Kerner nach Afghanistan begleiten und die Bunte-Homestory seine güldenen Kloarmaturen ablichten darf, weil es ihm gerade opportun erscheint, und gleichzeitig die Presse brüskieren, indem er nur ausgewählten Hofberichterstattern gegenübertritt (wie bei der ersten Stellungnahme zu den „abstrusen“ Vorwürfen), sobald ihm der Gegenwind ins Gesicht pfeift, oder (wie beim Rücktritt) die Liveübertragung zu sabotieren.
Der Versuch, Fernsehkameras von einer PK zu verbannen, gehörte zu den zahlreichen Gründen, warum 1980 Karlheinz Heddergott (damals Trainer des 1.FC Köln) zum Gespött der Bundesliga wurde.

Wenn er keinen Bock auf Livebilder hatte, hätte er sich am besten wie seinerzeit Oskar Lafontaine bei Nacht und Nebel aus dem Staub gemacht und wäre wortlos von der Bildfläche verschwunden. Aber selbst dafür fehlt ihm der nötige Arsch in der Buxe. Er musste ja unbedingt seinen verquasten Selbstgerechtigkeitssermon absetzen.

Öhm, was ist mit dem Beitrag von mchawk (oder so) von gestern, wieso ist der gelöscht?

Nunja, das Recht am eigenen Bild ist nur eine konkretisierung vom ersten Artikel des Grundgesetzes in diesem Bereich. Auch ohne das KunstUrhG könnte ich dich problemlos verklagen, wenn du mich ohne meine Einverständnis filmst.

Da hast du recht, da war ich nicht ganz informiert, mich wundert es dann aber, wieso dennoch so oft erfolgreich gegen irgendwelche Journalistem und Paparizzi aus diesem Grund geklagt worden ist.

Können tut er es schon, du willst nur, dass er es nicht kann. Das das ganze den Ruf natürlich versaut steht außer Frage.

Wenn er keinen Bock auf Livebilder hatte, hätte er sich am besten wie seinerzeit Oskar Lafontaine bei Nacht und Nebel aus dem Staub gemacht und wäre wortlos von der Bildfläche verschwunden. Aber selbst dafür fehlt ihm der nötige Arsch in der Buxe. Er musste ja unbedingt seinen verquasten Selbstgerechtigkeitssermon absetzen.

Wenn man also leise abhaut, ist man mutiger als wenn man eine Pressekonferenz macht (wenn auch ohne Kameras). Erklär mir das mal…
Ich halte die Pressekonferenz für „mutiger“, wenn man dafür überhaupt Mut braucht.

Wenn man also leise abhaut, ist man mutiger als wenn man eine Pressekonferenz macht (wenn auch ohne Kameras). Erklär mir das mal…

Gerne. Du hast meinen Beitrag nämlich falsch verstanden. Den ersten halben Satz hast Du geflissentlich ignoriert.

Die beste Alternative ist eine Live-PK, die Rückfragen der Journalisten zulässt.
Die zweitbeste Variante, falls man Möglichkeit No.1 nicht mag, ist es, den Rücktritt mit dem Kanzler unter vier Augen zu besprechen und sich ohne PK zu verabschieden. Ggf. Interviews zu einem späteren Zeitpunkt.
Die schäbigste Version hat der Freiherr gewählt, indem er zwar seinen Selbstdarstellungsreflexen nachgeben wollte, jedoch nicht per Liveübertragung dem Souverän, dem deutschen Volk, gegenübertreten mochte.

Nunja, das Recht am eigenen Bild ist nur eine konkretisierung vom ersten Artikel des Grundgesetzes in diesem Bereich. Auch ohne das KunstUrhG könnte ich dich problemlos verklagen, wenn du mich ohne meine Einverständnis filmst.

Auch das könntest du nicht in jeder Situation so problemlos wie du er hier gerne darstellen willst. Ansonsten versuch mal eine Zeitung zu verklagen, weil sie dich auf einem Volksfest fotografiert hat.
Außerdem spielt der 1. Artikel des GG nur solange eine Rolle, wie es um unwürdige Darstellungen geht. Alles andere hat damit rein gar nichts zu tun. Ansonsten hätte ich gerne mal Quellenverweise für deine völlig seltsamen Behauptungen. Und wie richtig erkannt ist Herr Guttenberg sowieso ein Sonderfall. Vergleiche mit dir sind also solange absolut unzutreffend, solange du eben nicht selbst ein Sonderfall bist.

Öhm, was ist mit dem Beitrag von mchawk (oder so) von gestern, wieso ist der gelöscht?

Aufmerksames Lesen des gesamten Threades hilft.

@ Holzpappe:

Außerdem spielt der 1. Artikel des GG nur solange eine Rolle, wie es um unwürdige Darstellungen geht. Alles andere hat damit rein gar nichts zu tun. Ansonsten hätte ich gerne mal Quellenverweise für deine völlig seltsamen Behauptungen.

Auch wenn ich nicht angesprochen werde, kann ich vielleicht etwas weiterhelfen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Tatsächlich leitet sich das Recht auf das eigene Bild vom allg. Persönlichkeitsrecht und von Art. 1 und 2 GG ab:
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine … keitsrecht

Zitat Piccola:

Nunja, das Recht am eigenen Bild ist nur eine konkretisierung vom ersten Artikel des Grundgesetzes in diesem Bereich. Auch ohne das KunstUrhG könnte ich dich problemlos verklagen, wenn du mich ohne meine Einverständnis filmst.

Wie Mr. Morizon zurecht festgestellt hat, sind die entsprechenden Rechte von personen der Zeitgeschichte nicht aufgehoben, sondern nur eingeschränkt. Wenn Guttenberg in seinem Garten Gemüse gießt oder in eine öffentliche Bobliothek geht, um ein Buch zu leihen, tut er das als Privatperson. Wenn er als Minister seinen Rücktritt erklärt, gehört das hingegen nicht zu seiner Privatsphäre.
Er hätte in der Tat ja auch nicht vor Journalisten treten müssen, um eine Erklärung abzugeben. Er hätte auch seinen Pressesprecher vorschicken oder eine schriftliche Erklärung abgeben können. Wenn er sich aber entschließt, sich öffentlich zu äußern und vor journalisten zu treten, dann darf er es auch inkaufnehmen, daß er dabei gefilmt wird. Darin sehe ich nun wirklich keine Verletzung seiner MEnschenwürde.

@Enio:
Ja danke, ich sehe ich hab mich da etwas missverständlich ausgedrückt. Es ist wirklich so gemeint, dass das Recht am eigenen Bild nicht uneingeschränkt gilt (deshalb das Volksfestbeispiel, der Absatz sollte dort nicht sein, dann wird es klarer) und es sich außerdem eben nicht alleine aus Artikel 1 ableitet, nicht umsonst wird Artikel 2 bei Wikipedia zuerst genannt.

Erklärt mir jemand die Notwendigkeit einer Live-Übertragung?

Hier im Thread wurden eigentlich genug Gründe vorgetragen, vorausgesetzt natürlich, dass man ihn gelesen hat.

Erkläre du uns doch eher, warum man es NICHT live übertragen sollte…? :smt017

Der für mich beste Kommentar stammt aus der Mainzer Fastnacht von „Gutti Gutenberg“ (nicht unbedingt wortgetreu):

Guttenberg hat mich die letzten zwei Wochen richtig geärgert. Jeden zweiten Tag konnte ich meine Rede umschreiben.

Und dann findet auch noch ein anderer recht klare Worte: http://www.youtube.com/watch?v=6M6hvc5vZOQ

Es ist aber wirklich schade - oder sollte ich besser sagen eine Schande - dass so etwas nur Humoristen und Kabarettisten machen. Vielleicht sollten ja mal Reporter und Kabarettisten die Arbeit tauschen. Kabarett würde dann zwar keiner mehr schauen, aber die Nachrichten wären bunter. :wink:

Ich verstehe immer noch nicht was “Herr von und zu Obenoffen” getan hat das er gehen muss. Weil er gelogen hat? Seit wann muss man in der Politik gehen wenn man gelogen hat?

Nur am Rande: Er war mir schon immer unsympathisch.

Erkläre du uns doch eher, warum man es NICHT live übertragen sollte…? :smt017

Versteh mich nicht falsch, aber ich hab mich nicht hingestellt und darüber geschimpft. :slight_smile: Ich bin dann der Meinung, wer etwas fordert, der sollte das auch begründen.
Mir stellt sich nunmal die Frage der Notwendigkeit.
Und „mich regt es auf, dass das Fernsehen dabei kuscht“ ist für mich keine ausreichende Begründung.
Auch ein: „Wer vorher so in den Medien badet muss dann damit klar kommen“ hat auch nicht viel von einer Begründung die mir als Otto-Normal-Nicht-Fernseh-Zuschauer sagt: „Ahja. Deswegen ist es wichtig, dass die Rede live übertragen wird.“ Der ganze Hype und Anti-Hype um diesen Kerl geht mir herzlich am Allerwertesten vorbei, und vielleicht seh ich deswegen da keinen Grund ein Fass aufzumachen.

Ich seh das eher so, dass es eigentlich wurst ist, ob es live übertragen wird oder nicht. An der Tatsache dass er zurückgetreten ist, und quasi seine Schuld eingestanden hat ändert das nichts. Die Nachricht verbreitet sich so oder so wie ein Lauffeuer.
Also, wer erklärt mir jetzt einen wirklichen Grund, den großen Unterschied von der Live- zu der Nicht-Live-Übertragung? Ich sehe nämlich, außer vielleicht persönlichen Ärger darüber, dass die Sender seiner Bitte nachgekommen sind, keinen.

Versteh mich nicht falsch, aber ich hab mich nicht hingestellt und darüber geschimpft. :slight_smile: Ich bin dann der Meinung, wer etwas fordert, der sollte das auch begründen.

Nach dieser Logik müsstest Du zuerst Gutti fragen, warum er „nicht live“ gefordert hat. :wink:

Mir stellt sich nunmal die Frage der Notwendigkeit.

Richtig: War „nicht live“ notwendig?

Deine Kritik wäre erst dann angebracht, wenn Gutti das „nicht live“ nicht gefordert hätte.