"Du schwule Kanalratte, du!"

Nun,ob KabelBW von den Methoden wusste,weiß ich nicht. Die Firma,für ich kurz tätig war nannte sich Kikxxl,der Hauptsitz ist in Osnabrück,Zweigstelle ist Bremen. Die haben auch für andere große Kunden gearbeitet.Mobilfunk war ein großes Thema. Die beweihräuchern sich so dermaßen.schaut mal auf die Homepage,es ist zum Schreien!!

Laut Selbstauskunft sind sie seriös.Ich denke,sie sind so seriös,wie man es in einer weitgehend unseriösen Branche sein kann…zumindest war für mich keinerlei Seriösität spürbar.Als ich kündigte, wurde mir erzählt wieviel Geld sie schon in mich investiert hätten…klar 2 Stunden Power-Schulung…

Ich rate jedem,der angerufen wird,NICHT darauf einzugehen,die Sache hat immer einen Haken. Auflegen,ganz einfach auflegen.

Übrigens,diese Floskel,das einige Telefonate mitgeschnitten werden können „zu Schulungszwecken“ ist Unsinn,jedes Telefonat wird mitgeschnitten! Wenn sie einen fragen,ob man damit einverstanden wäre,dass nun das offizielle „Ja“ aufgenommen wird,läuft das Band schon 3 Minuten.

3 Minuten,länger darf es bis zum Abschluss nicht dauern!

LOL.
Das System dahinter ist schon ziemlich dreist, keine Frage.
Trotzdem möchte ich hier auf Folgendes aufmerksam machen:
Die Callcenter Mitarbeiter haben nicht zwingend etwas unseriösen Praktiken zu tun, sondern machen einfach ihren Job.
Ich habe als Student selbst in einem CC gearbeitet und man bekommt sehr klare Vorgaben wie man mit Kunde X in Fall Y vorzugehen hat. Über das eigentliche Geschäftssystem werden die CCLer meist nicht informiert.
Teilweise hat das Callcenter nicht mal etwas mit der Firma die im Hintergrund agiert zu tun, da es billiger ist solche Sache outzusourcen. Gerade Berlin hat viele solcher Callcenter, die eigentlich nur Dienstleister für andere Firmen sind.

Der Job bringt natürlich nicht gerade viel Spaß, denn man muss es einfach mal so sagen:
An solchen Sachen nehmen halt großteils Idioten teil, die sich nicht mal vernünftig artikulieren können.
Wenn man 10 solcher Vögel hintereinander in der Leitung hat, kann es einfach mal passieren dass bei Nummer 11 der Geduldsfaden reißt. Der so genannte „Abteilungsleiter“ ist natürlich ein Penner. Ich vermute aber, der war ein ganz kleiner Mokel, der halt von seinem Chef auf den Sack bekommt, wenn der Laden nicht läuft.

Die Typen, die wirklich hinter diesem Geschäft stecken, sind meist irgendwelche Diplom BWLer aus gutem Hause, die in ihrem Leben noch nie Angestellter waren, 1 x die Woche in der Firma aufkreuzen und ansonsten im Starnberger See rumplantschen.

Möchte damit nichts schön reden, aber muss ja mal gesagt werden. :wink:

Hallo Holger,

hast Du keine Angst vor irgendwelchen Konsequenzen?!
Der letzte Anrufer klingt schon ziemlich gefährlich…

@ Kenji

Da Holger sich mit seinem Getue in mehrerer Hinsicht strafbar macht, würde ich mir ganz andere Sorgen machen!
Ich sage mal so viel: Verletzung des Persönlichkeitsrechtes, ■■■■■■ etc…

Andererseits ist davon auszugehen, dass die Callcenter-Mitarbeiter 1. mit einem Mitschnitt rechnen mussten (bei denen wird ja auch mitgeschnitten) und 2. die höchstwahrscheinlich in der Realität auch andere Namen besitzen, was dann wiederum Holgers Falschangabe relativiert.

Übrigens:
Würde man mit der Drohung zur Polizei gehen, dann wäre es sehr wahrscheinlich, dass das Gericht den Mitschnitt als Beweismittel zulässt. Gerade bei solch massiven Drohungen ist von öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung auszugehen!

Ich habe gerade nicht mehr den Start der ganzen Sache im Kopf…

Wo wurden denn die Callcenter betrogen? In den letzten Telefongesprächen nicht, der Witz war ja, dass die eben keinerlei wirklichen Forderungen haben, sondern nur so tun.

@ Baru
Angabe falscher Kundendaten, Angabe einer falschen Bankverbindung, teilweise recht vage Zustimmung von Holger zum Vertrag, eventuelles Anlasten der Verträge an einen anderen Kontoinhaber…
Da gibt es einiges an Strafrecht, das in Betracht kommt, wenn man einer Firma gegenüber auch nur ANNÄHERND eine Einzugsermächtigung für ein fremdes Konto erteilt.

Wäre das Holgers echte Bankverbindung und sein reeller Name gewesen, würde es keinen Grund geben, sich hier Sorgen zu machen. Unter diesen Umständen sollte man aber darauf hinweisen, dass man (und ich hoffe Holger lässt sich auf sowas nicht endgültig ein) keine Verträge unter falschem Namen schließen darf, da das ■■■■■■ wäre.

Da können die Machenschaften noch so hinterhältig sein - vor dem Gesetzgeber gibt es keine Rechtfertigung dafür, Gesetze zu brechen ohne sich selbst strafbar zu machen.

Einerseits war ich doch schon erstaunt, wie manche Telefonate abliefen. Die illegale Aufnahme von Telefonaten ist generell nicht zu Befürworten. Aber ich kann nicht leugnen, dass ich es nicht genossen habe, bei solch komischen Anrufen einmal ohne eigenes Risiko zuhören zu können.

Was mich ebenso wundert ist, dass man da nicht rechtlich gegen vorgeht.
Was zwar schon bekannt ist, ist, dass man bei solch Gewinnspielangeboten o.ä. seine Daten praktisch “an den Teufel” verkauft. Man gibt sie ab und die AGB berechtigen zur Weitergabe bzw. zum Weiterverkauf. Schlimm genug. Aber das umschließt ja eigentlich auch wirklich nur die Weitergabe.
Ich wüsste nicht, dass es eine gültige Klausel gibt, die es einem Unternehmen erlaubt, mit den Daten für diese Person einen Vertrag abzuschließen, welcher für diesen bindend ist. Denn Kai-Uwe Meyer ist ja unter anderem so in gewisse Gewinnspiele hineingeraten. Oder hast du dich wirklich für jedes einzelne Gewinnspiel eingetragen, bist also einen telefonischen Vertrag eigenständig eingegangen? Kann sein, dass ich das verpasst habe. Habe den Video geteilt angesehen, also zwischendurch Pausen eingelegt (unter anderem geschlafen). Also verbessert mich, wenn ich falsch liege.

Da können die Machenschaften noch so hinterhältig sein - vor dem Gesetzgeber gibt es keine Rechtfertigung dafür, Gesetze zu brechen ohne sich selbst strafbar zu machen.

Zeig mir bitte den § wo steht das ich jemanden meinen echten Namen sagen muss ?
Ausser Personen mit Polizeivollmacht muss ich mich niemanden ausweisen.

Anlasten der Verträge an einen anderen Kontoinhaber…

Wikipedia: Lastschrift
Gründe für die Rückgabe einer Lastschrift sind zum Beispiel: […] Kontonummer und Name des Zahlungspflichtigen gehören nicht zusammen

Es wird also wohl kaum zu einer Abbuchung kommen, sollte die Kontonummer überhaupt bei der Hamburger Sparkasse existieren.

Verträge sind entweder gültig, anfechtbar oder nichtig.
Gültig ist selbsterklärend. Anfechtbar ist erstmal gültig, kann aber ungültiggemacht werden. Und was nichtig ist, hatte nie eine rechtsmäßige Gültigkeit.

Das sind sie schon einmal in dem Falle, wenn mein vorhin beschriebener Fall zutrifft: Dass durch die Weitergabe der Daten auch zusätzlich automatisch ein Vertrag für Kai-Uwe Meyer abgeschlossen wurde. Dies ist nämlich nur mit einer Vollmacht möglich.
Es wäre also maximal möglich, dass beim ersten Eintragen in ein Gewinnspiel o.ä. die Vollmacht über die AGB theoretisch gegeben wird, einen weiteren Vertrag abzuschließen. Wobei ich mir hier bei der genauen Rechtslage mit den AGB gerade nicht sicher bin. Dennoch wäre spätestens der darauf folgende Vertragspartner nicht mehr dazu in der Lage, da dieser die vollmacht nie erhalten hat.
Dazu: § 177, § 178, § 179 BGB
Was die Vollmacht angeht: § 167, § 168 BGB
Dazu müsste man sich die Ausgangs-AGB auch mal durchlesen und genau nachlesen, wie der Sachverhalt da überhaupt aussieht. Eine Weitergabe von Daten ist keine Vollmacht für Vertragsabschlüsse. Dazu genau kann man aber denke ich in § 308 und § 309 BGB nachschlagen.
Das gegen Ende, wo “Kai-Uwe” meinte sein Akku sei alle und sinngemäß “dann machen siemal und ein schönes Leben noch” oder so sagte, ist ebenso keine Willenserklärung. Mangel an Ernstlichkeit. § 118 BGB.

Ein falscher Name macht einen Vertrag aber leider nicht einfach so nichtig. Wenn Holger eine ordnungsgemäße Willenserklärung abgegeben hat, also auch völlig bei Verstand war und durch niemanden gezwungen oder bedroht wurde, ist der Vertrag dadurch weder nichtig noch anfechtbar.
Insofern Holger nachgewiesen werden kann, dass er derjenige war, der den Verträgen zugestimmt hat, hat er den Vertrag auch abgeschlossen mitsamt allen dazugehörigen Verpflichtungen.

<edit>
Mal so ganz nebenbei:
Meine Tante heißt mit Nachnamen “Meyer” und mein Bruder mit Vornamen “Kai-Uwe”. Ich befürchte, ich werde den Namen und das Video nie wieder vergessen :mrgreen:
</edit>

Zeig mir bitte den § wo steht das ich jemanden meinen echten Namen sagen muss ?
Ausser Personen mit Polizeivollmacht muss ich mich niemanden ausweisen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Wir befinden uns hier im allgemeinen Rechtsverkehr, da das Telefonat eine mündliche Vertragsvereinbarung darstellt (in der Theorie)

Klar soweit?
In dem Fall ist die Teilnahme am Gewinnspiel der „vermögenswerte Vorteil“ und die Angabe eines falschen Namen die „falsche Tatsache“. Dazu kommt, dass unter Umständen dem Unternehmen durch Personalaufwand und andere Unkosten ein finanzieller Schaden entsteht. Insbesondere durch:

  • Rücklastschriften durch die falsche Bankverbindung (auch eine falsche Tatsache - im Übrigen)
  • Gewinnspieleintragung
  • Rechnungs- und Mahnwesen

Ob hier die Absicht, einen Vorteil zu erschleichen gegeben ist - da insbesondere ein unter falschem Namen erworbener Gewinn nicht eingelöst werden kann - ist fraglich. Genaugenommen wäre aber „Karl Uwe Meyer“ der „Dritte“, dem man einen Vorteil verschafft. Und ob nicht doch später von dieser Identität Gebrauch gemacht werden sollte, würde dann die Staatsanwaltschaft klären.

Natürlich: Im Zweifel für den Angeklagten - und wer diesen Mitschnitt (der wohl als Entlastung bei einem Strafprozess zugelassen werden könnte) genau beobachtet merkt, dass hier weder ein Vertrag geschlossen werden sollte, noch das Holger sich (oder einem Dritten) einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen möchte. Auch gilt: Wo kein Kläger da kein Richter.

Aber muss man es denn wirklich darauf ankommen lassen? Im schlimmsten Fall ist das bei scharfer Auslegung ein klarer möglicherweise Betrug und das kann mit einer saftigen Strafe enden!
Ich würde mich also bei zurückverfolgbaren Straftaten an Holgers Stelle etwas zurückhalten.

Wer anonym so ein Video auf Youtube hochladen sollte, läuft weniger in Gefahr, belangt zu werden, als jemand, der sofort zu erkennen ist.

Übrigens:
Die selbe Rechtslage gilt bei der Registrierung im Internet! Streng genommen ist eine falsche Angabe bei Registrierung auf einer „Datensammlerseite“ ein möglicherweise Betrug UND das Erschleichen von Leistungen.
Nur welcher Jurist würde wegen so einer Bagatelle den Rechtsweg beschreiten? Die Antwort: Zu viele.

Also etwas vorsichtiger bitte mit „es kann nichts passieren- Aussagen“

Es wird also wohl kaum zu einer Abbuchung kommen, sollte die Kontonummer überhaupt bei der Hamburger Sparkasse existieren.

Doch:
Schon seit einiger Zeit werden die Kontonummern nicht mehr mit den Kontoinhabern abgeglichen.
Allerdings:
Ein Rückgaberecht für die Lastschrift hat der Betroffene - wenn die Kontonummer existiert.
Übrigens könnte in so einem Fall der Betroffene auch Schadensersatzansprüche gegen Holger geltend machen.

Beispiel:
Läuft ein Konto außer Deckung, da ein ungenehmigter Einzug vorgenommen wurde, ist der Verursacher dieser Abbuchung dazu verpflichtet, den Kontoinhaber für entstandenen Schaden - wie zum Beispiel die Rückgabe einer anderen Lastschrift - zu entschädigen.
Das ist mir auch schon einmal passiert:
Auf einmal bucht ein Mobilfunkunternehmen ohne vorangegangene Rechnungsstellung zu viel ab.
Da ich zu diesem Zeitpunkt keinen Grund für die Beantragung eines Dispokredites sah und der Betrag unglaublich hoch (und dazu noch falsch) war, reichte der Restbetrag auf dem Konto nicht mehr aus, um die Lastschrift eines Versicherers genehmigungsfähig zu machen. Das Ergebnis: Rücklastschrift! Übrigens trotz Rückgabe der falschen Lastschrift am selben Tag. Die Konsequenz: Ich musste gegenüber dem Mobilfunkunternehmen eine Forderung für den entstandenen Schaden (Forderung der Versicherung wg. Rücklastschrift) geltend machen.

In diesem Fall könnte also Holger dafür - und auch für den Aufwand, die Lastschrift zurückbuchen zu lassen - belangt werden.

Und das sind nur wenige Auszüge aus den Rechtsverstößen!

Nur das zeigt zum Beispiel, dass nicht einmal die betreffende „Betrügerfirma“ klagen müsste. Es reicht, wenn ein reeller Kontoinhaber aufgrund „missbräuchlicher Nutzung“ seiner Daten Anzeige erstattet.

Schon seit einiger Zeit werden die Kontonummern nicht mehr mit den Kontoinhabern abgeglichen.
Okay, wusste ich nicht. Aber könnte Holger die Schadensersatzansprüche nicht genau aus diesem Grund an die Bank weiterleiten?

Richtig geil ^^

“ich bin bei allen gewinnspielen angemeldet aber gewinne nie was” XD

bei 37:40 macht sich dein akku bemerkbar - siemens homephone, richtig?

Prima :wink:

Das mit dem Gewinnspiel und dem Reisegutschein hatte ich in der Familie auch schon mal. Damals ging es um einen Anruf bei DsdS, auch da klingelt 2 Wochen später das Telefon und der Reisegutschein wurde angeboten.
Einige Wochen später war er dann in der Post.

Inhalt klar: Flug, Essen (außer Frühstück) muss man selbst zahlen. Der Flug wird vorgeschrieben und ist natürlich teurer als ein regulär gebuchter Flug über das Reisebüro.
Vom Transfer vom Flughafen zum Hotel stand da auch nix. Das Hotel hatte laut Internetbewertungsportal einen absolut miserablen Ruf und lag quasi am Arsch der Welt. Nimmt man noch eine dritte Person mit, zahlt man dafür etwa das dreifache als würde man regulär im Reisebüro buchen.

Nun zum Kleingedruckten: Nimmt man diesen Gutschein in Anspruch, werden einem freundlicherweise Ausflugstermine noch und nöcher reserviert. Diese Ausflüge sind schweineteuer, führen meist zu irgendwelchen Verkaufsveranstaltungen und überteuren Restaurants usw, gehören aber zu einem Vertag den man mit Annahme des Gutscheins einlöst. Möchte man dort nicht mitreisen muss man eine dreifache Stornogebühr zahlen.

Im Kleingedruckten stand übrigens auch, dass es keine Garantie für das Reiseziel und Hotel gibt. Ich weiß nicht was das bedeutet, aber klingt nach Lotterie :slight_smile:

Es offenbart sich gegen Ende nur, was ich bereits postete … Herr Schneider, Schäfer, Müller hei0t in Wirklichkeit Szybulski, Papdaopoulou oder Erdal. Der angebliche Vorgesetzte ist in Wahrheit ein halbwegs eloquenter Drückerkönig, der zufällig im Massencallcenter neben der unbeholfenen Uschi hockt.

Ich habe seinerzeit, als ich den Bullshit-Beschwichtiger im Auftrag des Bertelsmann-Konzerns mimte, einem renommierten Berliner Theaterintendanten (Name dem Poster bekannt) vorgegaukelt, ich sei ein hohes Autoritär-Ross, nur weil ich an diesem Tag neben einer minderbegabten Mitarbeiterin saß…

Hier entlarvt sich lediglich der Bescheiß-Amateur … Wer ein resistentes Opfer dermaßen beschimpft, hat den Abzockberuf verfehlt.

Vielen dank Fernsehkritiker für diese Aufzeichnungen! Es ist schockierend, aber auch interessant, die Methoden solcher Callcenter mal gehört zu haben.
Du machst in diesem Sinne echt großartige, aufklärerische Arbeit :smt023

Herr Schneider, Schäfer, Müller hei0t in Wirklichkeit Szybulski, Papdaopoulou oder Erdal.

Wenn dann aber „PapadopoulOS“, parakalo!

bei 37:40 macht sich dein akku bemerkbar - siemens homephone, richtig?

Vielleicht isses aber auch ein T-Sinnlos … äh T-Sinus, die wurden nämlich in den guten Zeiten der Telekom auch von Siemens produziert!

Sorry, wollte nur mal ein bischen klugscheissen so zur Entspannung nach über 40 Seiten Hunde-Mafia-Diskussion :wink:

Ich hab mir den ganzen Topic nicht durchgelesen, aber falls du sie loswerden willst und es wurde noch nicht genannt, du kannst dich auf der Robinsonliste kostenlos eintragen, danach darfst du …uhh ich meine Herr Meyer nicht mehr belästigt werden.