[quote]Hier noch einmal ein kurzes Statement/Update zum BayVGH-Verfahren vom 21.01.2020
Es wurden im Beschwerdeverfahren im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mehrere Rechtsfragen erörtert. Dreh- und Angelpunkt im Eilverfahren war es „nur“ die sofortige Vollziehbarkeit des Untersagungsbescheids der BLM von August 2019, die die BLM auf Art. 15 BayMG gestützt hatte. Die Frage war daher: "Durfte die BLM entgegen den gesetzlichen Vorschriften (u.a. Klärung der Rundfunkeigenschaft durch die ZAK und mögliche Maßnahmen) das Organ ZAK umgehen und von ihrer sog. „Eilkompetenz“ gem. Art. 15 BayMG Gebrauch machen.
Grundsätzlich hatte der Senat sehr starke Bedenken gegen die Rechtsausführungen der BLM und hätte der Beschwerde stattgegeben, WENN es nicht eine Besonderheit gegeben hätte, nämlich die Vorgeschichte, denn zwischen dem alten Fernsehprogramm „blizz“ und den Live-Sendungen der arena lag im Endeffekt ein zu kurzer Zeitpunkt, so dass der Senat die Auffassung vertrat, dass aufgrund der Vorgeschichte die BLM dazu ermächtigt gewesen war, auf das Organ ZAK zu verzichten und die Untersagung direkt gem. Art. 15 BayMG auszusprechen und dabei die sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen.
Die für das Hauptsacheverfahren zu klärenden Fragen betreffen dann nicht mehr die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit, sondern Rechtsfragen, die vergleichbar sind mit dem Verwaltungsprozess, dass vergangenes Jahr die BLM in einem Urteil verloren hat, gegen dieses sie in Berufung gegangen ist und der Senat (es handelt sich hierbei um den gleichen Senat, wie in unserem Falle), hat bereits etwas ausführlich bekundet, dass es im Wesentlichen dem VG Regensburger-Urteil (Az.: RO 3 K 18.15) folgen wird. Das waren enorm wichtige Informationen, die unser Hauptsacheverfahren betreffen, da der Fall 1:1 vergleichbar ist.
Heute ging es „nur“ um die Frage, ob die sofortige Vollziehbarkeit aufgehoben wird und sodann die aufschiebende Wirkung angeordnet wird. Durch den „Makel“ der Vergangenheit und des kurzen zeitlichen Abstands wurde in Aussicht gestellt, dass der - sich uneinige - Senat beabsichtige, die Beschwerde zurückzuweisen. Sodann wurden Vergleichsgespräche geführt, die im wesentlichen folgenden Inhalt haben, dass die BLM bis einschließlich 31.01.2020 die weiteren Live-Gesprächs im bisherigen Umfang dulde. Die Beschwerde wurde durch den Vergleich zurückgenommen.
Sodann wurde - ohne die BLM - beraten, wie damit umzugehen sei, ab dem 1. Februar 2020 bis zum Hauptsacheverfahren, dass voraussichtlich im Frühjahr diesen Jahres vor dem VG Augsburg stattfinden wird - weitere Live-Streams veranstalten zu können. Und das sieht vor, dass es ab dem 1. Februar 2020 zu einem veränderten Live-Modell kommen wird, dass bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der ersten Instanz in Kraft treten wird. Dieses veränderte Live-Modell wird jedoch keine äußerlichen Auswirkungen oder inhaltlichen Einschränkungen zur Folge haben, heißt, auch nach dem 31. Januar 2020 wird es wie gewohnt die „Nachtlese“, „arena late night“ und „Quizzo“ geben - in einem für die BLM vertretbaren Zustand.
Das veränderte Live-Modell wird sodann nicht gegen den - noch bis zum Hauptsacheverfahren gültigen - Untersagungsbescheid verstoßen oder ähnlichem. Die in der Spezial-Sendung gewählte Aussage, dass auch weiterhin Live-Sendungen erfolgen/gesendet werden, ist somit eine zutreffende Aussage.
Damit wurde zwar das Beschwerdeverfahren nicht „gewonnen“, jedoch kann mit dem veränderten Live-Modell auch weiterhin bis zur Klärung in der Hauptsache Live-Streams veranstaltet werden. Betreffend dem veränderten Live-Modell wird die arena hierzu in enge Abstimmung mit der BLM in den nächsten Tagen treten, sobald das neue Live-Modell im Detail steht.
Für den Zuschauer selbst gibt es - wie gesagt - keine inhaltlichen Veränderungen der Live-Sendungen.
Im Ergebnis ist es eine (weitere) Vorgehensweise / ein Vergleich, mit der bis zum Hauptsacheverfahren mehr als gelebt werden kann.[/quote]
https://www.youtube.com/channel/UCPSiC3V-1UMEjyne-3wEkXw/community (Für denn Fall, dass es wieder gelöscht wird).
Im ersten Teil geht es doch darum, dass er selbst zugibt, dass er ein seltsamer Mensch ist, weshalb die BLM die Sache auch im Eilverfahren beenden wollte.





