Die Projekte von Timo C. Storost

[quote]Hier noch einmal ein kurzes Statement/Update zum BayVGH-Verfahren vom 21.01.2020

Es wurden im Beschwerdeverfahren im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mehrere Rechtsfragen erörtert. Dreh- und Angelpunkt im Eilverfahren war es „nur“ die sofortige Vollziehbarkeit des Untersagungsbescheids der BLM von August 2019, die die BLM auf Art. 15 BayMG gestützt hatte. Die Frage war daher: "Durfte die BLM entgegen den gesetzlichen Vorschriften (u.a. Klärung der Rundfunkeigenschaft durch die ZAK und mögliche Maßnahmen) das Organ ZAK umgehen und von ihrer sog. „Eilkompetenz“ gem. Art. 15 BayMG Gebrauch machen.

Grundsätzlich hatte der Senat sehr starke Bedenken gegen die Rechtsausführungen der BLM und hätte der Beschwerde stattgegeben, WENN es nicht eine Besonderheit gegeben hätte, nämlich die Vorgeschichte, denn zwischen dem alten Fernsehprogramm „blizz“ und den Live-Sendungen der arena lag im Endeffekt ein zu kurzer Zeitpunkt, so dass der Senat die Auffassung vertrat, dass aufgrund der Vorgeschichte die BLM dazu ermächtigt gewesen war, auf das Organ ZAK zu verzichten und die Untersagung direkt gem. Art. 15 BayMG auszusprechen und dabei die sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen.

Die für das Hauptsacheverfahren zu klärenden Fragen betreffen dann nicht mehr die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit, sondern Rechtsfragen, die vergleichbar sind mit dem Verwaltungsprozess, dass vergangenes Jahr die BLM in einem Urteil verloren hat, gegen dieses sie in Berufung gegangen ist und der Senat (es handelt sich hierbei um den gleichen Senat, wie in unserem Falle), hat bereits etwas ausführlich bekundet, dass es im Wesentlichen dem VG Regensburger-Urteil (Az.: RO 3 K 18.15) folgen wird. Das waren enorm wichtige Informationen, die unser Hauptsacheverfahren betreffen, da der Fall 1:1 vergleichbar ist.

Heute ging es „nur“ um die Frage, ob die sofortige Vollziehbarkeit aufgehoben wird und sodann die aufschiebende Wirkung angeordnet wird. Durch den „Makel“ der Vergangenheit und des kurzen zeitlichen Abstands wurde in Aussicht gestellt, dass der - sich uneinige - Senat beabsichtige, die Beschwerde zurückzuweisen. Sodann wurden Vergleichsgespräche geführt, die im wesentlichen folgenden Inhalt haben, dass die BLM bis einschließlich 31.01.2020 die weiteren Live-Gesprächs im bisherigen Umfang dulde. Die Beschwerde wurde durch den Vergleich zurückgenommen.

Sodann wurde - ohne die BLM - beraten, wie damit umzugehen sei, ab dem 1. Februar 2020 bis zum Hauptsacheverfahren, dass voraussichtlich im Frühjahr diesen Jahres vor dem VG Augsburg stattfinden wird - weitere Live-Streams veranstalten zu können. Und das sieht vor, dass es ab dem 1. Februar 2020 zu einem veränderten Live-Modell kommen wird, dass bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der ersten Instanz in Kraft treten wird. Dieses veränderte Live-Modell wird jedoch keine äußerlichen Auswirkungen oder inhaltlichen Einschränkungen zur Folge haben, heißt, auch nach dem 31. Januar 2020 wird es wie gewohnt die „Nachtlese“, „arena late night“ und „Quizzo“ geben - in einem für die BLM vertretbaren Zustand.

Das veränderte Live-Modell wird sodann nicht gegen den - noch bis zum Hauptsacheverfahren gültigen - Untersagungsbescheid verstoßen oder ähnlichem. Die in der Spezial-Sendung gewählte Aussage, dass auch weiterhin Live-Sendungen erfolgen/gesendet werden, ist somit eine zutreffende Aussage.

Damit wurde zwar das Beschwerdeverfahren nicht „gewonnen“, jedoch kann mit dem veränderten Live-Modell auch weiterhin bis zur Klärung in der Hauptsache Live-Streams veranstaltet werden. Betreffend dem veränderten Live-Modell wird die arena hierzu in enge Abstimmung mit der BLM in den nächsten Tagen treten, sobald das neue Live-Modell im Detail steht.

Für den Zuschauer selbst gibt es - wie gesagt - keine inhaltlichen Veränderungen der Live-Sendungen.

Im Ergebnis ist es eine (weitere) Vorgehensweise / ein Vergleich, mit der bis zum Hauptsacheverfahren mehr als gelebt werden kann.[/quote]
https://www.youtube.com/channel/UCPSiC3V-1UMEjyne-3wEkXw/community (Für denn Fall, dass es wieder gelöscht wird).

Im ersten Teil geht es doch darum, dass er selbst zugibt, dass er ein seltsamer Mensch ist, weshalb die BLM die Sache auch im Eilverfahren beenden wollte.

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Und das Prozedere dauert dann drei Stunden wie er gesagt hat?
Wäre mal interessant eine fundierte Antwort von jemandem vom Gericht zu der ganzen Sache zu bekommen.

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Ich habe mir mal wieder seine Sendungen angeschaut. Am Dienstagnachmittag gabs ja zunächst seinen Recap von der Verhandlung, das kommentierte ich bereits. Die 50. Nachtlese war etwas besser als sonst, aber unterm Strich wurden da Witze seinerseits gemacht, die überhaupt nicht ankamen. Der „Gag“ vom missratenen Ton am Anfang war nicht lustig, es wurde ewig Scripple gespielt und dort war Timo alles andere als talentiert. Das ist ungefähr so als würde man mich für DAZN-Experten erraten lassen. Der große „Gag“ beim Kochen habe ich nicht verstanden? Was ist daran so lustig, gefrorenen Spinat mit Fischstäbchen zu kochen? Das ist ungefähr drei Minuten lustig, die übrige Zeit fragt man sich, ob er das ernst meint. Timo versteht immer noch nicht, was er da eigentlich abliefert, weil jeglicher Überbau fehlt. War das jetzt ein Rezept aus der Reihe „Wie koche ich mäßig gesund, einfach, günstig und mit wenig Kalorien“ oder sind das die bestmöglichsten Kochfähigkeiten von Timo?

Den Teil mit der Videostreaming-Software fand ich hingegen interessant. Ich verstehe nachwievor nicht, warum er seine Erfahrungen nicht in FAQs bei YouTube in kleinen Clips anbietet.

Schlussendlich sehe ich für Timo schwarz. Der Inhalt ist halt unterm Strich unterirdisch, die gesamte Show war schlecht. Ich würde dafür niemals Geld bezahlen oder mir das längere Zeit anschauen, wenn ich nicht seine Karriere verfolgen würde.

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Nanu, will T.S. jetzt seine unrühmliche Vergangenheit verschleiern? :smile:

yt_rechtsbeschwerde

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Hoffe du hast dagegen Einspruch eingelegt. Mit so nem Blödsinn kommt der niemals durch. :smiley:

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Wird mir nicht angeboten - scheint also nicht zu gehen…

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Da steckt doch kriminelle Energie dahinter. Was hat Storost Youtube bloß mitgeteilt, dass direkt das Video deutschlandweit blockiert wird und dann kann man nicht mal Einspruch einlegen.
Die Videos sind ihm ja schon immer ein Dorn im Auge gewesen.

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Hm, anderswo funktioniert es tatsächlich noch:

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Vermutlich wird das Video auch auf dieser Erwachsenen-Plattform gesichert, die gegen Timo nichts macht.

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hier ist die BLM Pressemitteilung zum Arena Urteil. Der Prozess bei dem sich Timo vorher 100% siegessicher war und im Anschluss erst mal im Stream seinen Sieg gefeiert hat.

https://www.blm.de/infothek/pressemitteilungen/2020-01-22-livestreaming-dienst-live-arena-rechtswidrig-gerichtliches-eilverfahren-abgeschlossen-13141

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siehe Chat

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Angesichts der Tatsache, dass diese gesetzliche Regelung nun eh bald geändert wird, halte ich das Verhalten der BLM tatsächlich auch für etwas kleinkariert. Aber nun ja, Gesetz ist Gesetz - kann man so oder so sehen.
Naja, im Grunde darf Timo halt nur keine Regelmäßigkeit mehr in seinem Angebot haben („jeden Mittwoch um 20:15 Uhr“ etc), sondern streamt einfach irgendwann und wild drauf los. Inhalte hat sein Angebot ja eh nicht und von den mindestens 500 Zuschauern live ist er auch weit entfernt :smiley:

Ich finde die BLM gar nicht kleinkariert, sondern sogar viel zu nett. Timo setzt sich seit Monaten über ein Bescheid hinweg und wird jetzt mit einer Duldung inklusive Verzicht des Zwangsgelds belohnt. Unverständlich, dass bei dieser Vorgeschichte solche Absprachen getroffen werden

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Wann und was genau ändert sich denn dann rein rechtlich?

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Der neue Staatsvertrag (der künftig Medienstaatsvertrag heißen soll) soll bis September 2020 wohl in Kraft treten. Ab dann gilt u.a., dass man mindestens 20.000 Live-Zuschauer braucht (und nicht mehr nur 500), um als Rundfunk zu gelten.

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So langsam verstehe ich YouTube wirklich nicht mehr :roll_eyes: :thinking:

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Die Interview-Ankündigung war - wie die Arena - einmal wieder größer als das endgültige Produkt.

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Im Prinzip ist es bisher nur ein mehr oder weniger wörtliches Zitat des Youtube Community Textes.
Vielleicht sagt ja Storost heute Abend was jetzt die eigentliche Veränderung sein wird.

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Heißt also: Video kann man weltweit ansehen und auch Monetarisiert werden, nur nicht in Deutschland?

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