Die große Programmreform auf Massengeschmack ab September 2018

Ist aber auch schwierig hier zu diskutieren:

Also man darf nicht daraus persönlichen Benefit ziehen, aber wehe man ist kein Lebenszeit-Abonnent. Dann darf man auch nicht diskutieren. :smiley:

Jetzt kommst du hier mit Strohmännern und verdrehst mir die Worte im Mund. Legt euch doch wenigstens in eurer Inkonsequenz mal fest und sagt, auf welcher Aussage von damals eure “Argumentation” beruht. Sie fällt nämlich immer wieder in sich zusammen und du verstrickst dich in immer mehr Widersprüche.

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Ich sehe bei mir zumindest so gar nichts, was zusammenfällt. Aber schön, wird stimmen, wenn du das sagst.

Und alles beruht auch weiterhin auf solche Aussagen:
Das bedeutet: Wer ein solches Lebenszeit-Abo erwirbt, ist für immer Komplett-Abonnent von Massengeschmack-TV ohne jemals wieder etwas dafür bezahlen zu müssen. Es bedeutet, immer Zugang zu allen Bereichen von Massengeschmack-TV zu haben – natürlich auch, wenn weitere Bereiche und Magazine dazu kommen (und daran arbeiten wir derzeit kräftig).

Und:

Und noch etwas haben wir derzeit im Angebot: das Lebenszeit-Abo für399 Euro! Bezahlen Sie einmal und seien Sie r immer Teil dergesamten Massengeschmack-Welt.

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Spielst du jetzt beleidigte Leberwurst, weil du darauf nichts sinnvolles entgegnen kannst? Edit (hast ja doch nochmal nachgelegt)

Nochmal: Induktiv ist es völlig egal, ob ich die Unsinnigkeit der Argumentation „LZA = All Access“ auf das Lebemann oder das Premium-Abo mit Schatzkammer anwende. Die grundsätzliche Logik hinter der Argumentation ist identisch. Der Grund, weshalb das beim Lebemann-Abo aber nicht gelten soll, ist, dass damit die Absurdität der eigenen Argumentation offensichtlich wird. Deswegen definiert ihr euch das halt so zurecht.

Mit deinem erneuten Beharren auf der oben genannten Formulierung bist du jetzt aber schon im Argumentationszwang, warum das nicht fürs Lebemann-Abo auch gelten soll. Auch das ist ja bestandteil von MG. Oder wird sich das auch wieder so zurecht gelegt, wie es einem passt?

Aber wir können das auch einfach umgehen, indem wir sagen, die Schatzkammer wird jährlich an Premium-Abonenten auf alten Betamax-Kassetten mit der Post verschickt. Oder ziehst du dann wieder andere Linien bei „digital“ und „Sendungsinhalten“?

Ich habe da eine Verständnisfrage: Geht auch Laserdisk?

Mir ist aufgefallen, dass sehr wohl Extras Teil jedes Abos sind. Ich habe nämlich darüber nachgedacht, warum die Formate „Das Studio“ und „FKTV Plus“ (bzw. das Vorgängerformat „Sendeschluss“) erfunden wurden. Die wurden nämlich als Extra für die Leute, die abonnieren erfunden, damit diese einen Vorteil gegenüber den Leuten haben, die nur die Gratis-Folgen von FKTV ansehen. Der Gedanke war also „Wenn man abonniert, bekommt man Extras dazu.“
Nun habe ich lebenslang abonniert, also habe ich lebenslang Anrecht auch auf Extras.

Damit ist der Fall doch klar. „Gesamte Massengeschmack-Welt“ schließt extras mit ein. Es stand nirgendwo „Teil der auf reguläre Inhalte reduzierten Massengeschmack-Welt“ oder „Teil der gesamten Massengeschmack-Welt mit Ausnahme der Extras.“ oder so etwas.

Das würde sogar die Plastikkarten und Grußkarten und so ein Gedöns mit einschließen. Ich könnte das von Holger einfordern. Da ich aber ein kulanter Mensch bin mache ich ein Zugeständnis diesbezüglich, dass ich Plastikkarten und Grußkarten nicht einfordere. Mir geht es lediglich um die sonstigen Sachen (beispielsweise Rumpelkammer-Zugriff, vollständige Studiofolgen inkl. XXL-Folge und einmal pro Jahr Chefredakteur spielen).

Mit dem obigen Zitat ist es auch völlig egal, wie man jetzt „Bereiche“ definiert. In dem Zitat ist von der „gesamten Massengeschmack-Welt die Rede“.

Ich habe nie behauptet, dass Holger mir die Wohnung putzen muss. Ich erwarte lediglich, dass ich weiterhin „Teil der gesamten Massengeschmack-Welt“ bin und nicht bloß „Teil der auf reguläre Inhalte reduzierten Massengeschmack-Welt“.

Doch. Vorher war man Teil der „gesamten Massengeschmack-Welt“, jetzt nur noch „Teil der auf reguläre Inhalte reduzierten Massengeschmack-Welt“, dabei habe ich für die „gesamte Massengeschmack-Welt“ bezahlt.

Sie wollten also nicht explizit ausgeschlossen. Dafür standen in der Mail die Worte „gesamte Massengeschmack-Welt“ und die im Zitat erwähnten Sachen werden dadurch inkludiert.

Wir Lebenszeit-Abonnenten könnten uns zusammenschließen und eine Sammelklage gegen die Alsterfilm GmbH durchführen. Natürlich sollte da ein Mindeststreitwert erreicht werden. Juristen können mich gerne korrigieren, falls ich falsch liege: Der Mindeststreitwert liegt meiner Mutmaßung nach bei 500 €. Ich denke, dass es einige gibt, die 500 € bezahlt haben. Und denen könnten sich die Leute, die 100 € gezahlt haben ja anschließen. Und vielleicht können die Werte auch summiert werden. Alleine bei der ersten Aktion kommen ja schon 10000 € zusammen (100 Abonnenten zu je 100 €). Also käme ja ein Streitwert von 10000 € zusammen, wenn man summeiren kann. Wie gesagt, ein Jurist möge mich bitte korrigieren, falls ich da gerade Unsinn schreibe.
Falls so eine Sammelklage vor Gericht kommt, denke ich, könnte sie ähnlich erfolgreich sein wie die Klage seitens RTL wegen der T-Shirts oder seitens der Super Nanny, wo in beiden Fällen sich die Alsterfilm GmbH ursprünglich im Recht wähnte.

So wurde nie argumentiert. Im Gegenteil, es kam im Angebot die „gesamte MG-Welt vor“. Also ist die „gesamte MG-Welt“ auch inkludiert. Wir verlangen nicht mehr als die „gesamte MG-Welt“.

Niemand behauptet, dass Holger uns was schenken soll. Wir haben alle mindestens 100 € dafür bezahlt, dass er uns die „gesamte MG-Welt“ zur Verfügung stellt. Es ist kein Geschenk.

Es geht hier nicht um „kleine Kinder“, die einen „Willen“ einfordern, sondern um geschäftsfähige erwachsene Menschen, in meinem Falls sogar mit Master-Abschluss in Informatik und IQ von 120 (gemäß Mensa-Test November 2015), die nur das einfordern, wofür sie bezahlt haben, nämlich Zugriff auf die „gesamte Massengeschmack-Welt“ und nicht bloß einen „Teil der Massengeschmack-Welt“. Sobald die berechtigte Forderung erfüllt wird, gibts auch keine ach so „nervige“ Diskussion mehr.

Wenn die Sammelklage Erfolg haben wird, wird er das wohl oder übel tun müssen.

Das stimmt auch. Trifft auf die natürliche Person Holger zu. Aber leider nicht auf die juristische Person Alsterfilm GmbH. Ich habe nichts gegen Holger, sondern nur was gegen die Alsterfilm GmbH.

  1. Nein. Die XXL-Studiofolge bekommen wir nicht.

  2. Der Deal war Zugriff auf die „gesamte MG-Welt“, nicht bloß „Zugang zu allen Sendungen“.

Als ich damals die Mail bekam dachte ich, Holger weiß schon was er da tut.

Mal angenommen, jemand bietet mit seinen Porsche (Neuzustand, TÜV bestanden, auch sonst keine versteckten Fallen etc) für 100 € an. Dann würde ich mir auch denken, ok, der weiß schon, was er da tut. Ich gehe davon aus, er wird sich dessen bewusst sein, dass er da ein Auto, das üblicherweise für mehrere Zehntausend verkauft wird, mir da für einen Spottpreis verkauft. Ich mutmaße, dass er vielleicht ein mehrfacher Multimilliardär ist, dem es auf die paar Zehntausend Euro mehr oder weniger nicht ankommt, er will einfach nur seinen Porsche loswerden entweder weil er lieber Lamborghini fährt, weil er schon 100e andere Porsches hat oder weil er keinen Führerschein hat und Autos doof findet.
Da komme ich mir schon veralbert vor, wenn ich ihm die 100 € gebe und er mir dann sagen muss: „Ach du scheiße. Völlig überrascht habe ich festgestellt, dass so ein Porsche üblicherweise für weit mehr als 100 € verkauft wird. Daher kann ich dir den Porsche nicht geben. Aber hey, dafür bekommst du hier meinen alten verrosteten Käfer.“ und wenn ich mich dann beschwere heißt es „Moment mal, du hast 100 € bezahlt und erwartest völlig utopisch dafür, ein Luxus-Auto wie einen Porsche zu bekommen?!?!“

„Gesamte MG-Welt“ heißt „Gesamte MG-Welt“, auch wenn sich diese vergrößert.

Mir steht die „gesamte MG-Welt“ zu, soll aber in Zukunft nur einen Teil der MG-Welt bekommen.

Was hat das mit „überzogenem Anspruchsdenken“ und „Füße küssen“ zu tun, wenn ich für die „gesamte MG-Welt“ bezahlt habe und nun - Überraschung - „die gesamte MG-Welt“ erwarte?

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Berichte aber, was dabei raukommt - egal wie oder was.
Nur damit ich wie T.V. Kaiser jetzt „Wir werden es erleben!“ sagen kann.

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Das heißt richtigerweise:"ich habe euch dahingehend informiert. "

Die Lebemann-Gegenleistung zur Abogebühr ist aber umfangreicher als die versprochene Leistung im LZA. Und deshalb fordert such niemand die Gleichstellung. Induktion, Widerstand oder Kapazität hin oder her.

Schatzkammer klingt massiv nach „Bereich“, eventuell sogar gar nach „Format“. Es wird wie ein Format mit neuen Inhalten gefüttert und vertickt. Verschicktes Merchandise ist kein Bereich. Bläh dich nicht so aus, wenn du nicht zumindest genau an der Linie entlang deine Gegenargumentation führst.

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Die versprochene Leistung im LZA ist „gesamte Massengeschmack-Welt“. Also auch die Lebemann-Gegenleistung.

@fhurlbrink ja, aber das will ernsthaft niemand. Bitte nicht legitime Anliegen mit Chefredakteur-Quatsch vermischen, ja?

Ich hätte das genutzt, um ein Mal im Jahr aus der Mediatheke eine Sondersendung zu einem Drachenlord-spezifischen Thema zu machen.

:joy:

So ein schwachfug wird nicht zum Prozess zugelassen.

Falsch im Ansatz, falsch in der Anwendung

Womit auch deine Motivation klar ist, Geschäftsschädigung, immerhin hast du ja „was gegen Alsterfilm“

Also verlangst du konsequenterweise das Upgrade auf das Lebemann-Abo, das 600 Euro p.a. wert ist, also bei deinem initalen Invest von 100-500 Euro (schätze ich mal, keine Angst, kann das nicht kontrollieren oder so) vor vier Jahren. Das würde bedeuten, dass du bereitwillig einen Ertragsausfall für ein Portal, dass du angeblich „unterstützen“ wolltest, von knapp 2400 Euro auf vier Jahren hinnehmen würdest.

Kann man ja erstmal so stehen lassen.

Wann die Diskussion hier endet, dass entscheidest nicht du, sondern ich. Und sie ist eigentlich nur offen, weil ich von enervierenden Endlosdiskussionen bei weitem nicht so schnell genervt bin wie andere. Um das mal kurz klarzustellen.

Geil, noch mehr absurde Vergleiche.

Weil du seit Jahren nach einem initialen Invest kein bisschen (im finanziellen Sinne) zu MG beisteuerst und dich hier aufführst, als würdest du jährlich ein fünfstelliges Investment tätigen.

Aber deine Ausführungen sind schon sehr vielsagend und lassen tief, tief blicken, welche Intention und Absichten einige hier verfolgen.

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Um es noch einmal klar zu sagen: es gab auch damals als die LZ-Abps vertickt wurden einen Shop. Es war ganz klar, dass es nicht um die Dinge im Shop geht, sondern nur die Digitalen Inhalte. Die neuen Plus, Premium und Lebemann-Abos sind im Prinzip (von den Digitalen Inhalten abgesehen) Shop-Flatrates, nichts sonst.

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Das sehe ich anders. Wenn Holger jetzt plötzlich Socken im Abo vertickt, würde ich das nicht als “Bereiche” und “Formate” ansehen. Ich habe auch akzeptiert das man als LZA die USB-STICK- Folge vom Studio niemals sehen wird.

Komm du doch erstmal deiner Argumentationspflicht nach und argumentiere, warum deine Logik nicht auf das Lebemann-Abo zutrifft. Hier siehst du ja, dass das einige wie selbstverständlich zu sehen.

Nur weil du den Weitblick hast zu erkennen, dass das für deinen persönlichen benefit absolut kontraproduktiv ist - und das, obwohl du vermutlich(?) keinen Masterabschluss in Informatik und IQ von 120 hast (hust scnr), diese Forderung die Hirnrissigkeit der gesamten Argumentation offen legen würde, heißt das ja noch lange nicht, dass die Logik damit plötzlich nicht mehr gilt.

Und da bleibe ich bei meinem Vorwurf, dass du dir da gerade alles so zurechtbastelst, wie es in den Kram passt.

Dafür muss man kein Jurist sein: Für eine Sammelklage musst du in die USA auswandern. In Deutschland gibt es sowas nicht, da darf jeder für sich rumklagen.

In welcher Form macht das deine Aussage jetzt richtig oder falsch? Bei meinem letzten IQ-Test lag ich bei 130, sind meine Ansagen hier im Forum jetzt richtiger als deine?

@Extraklaus: Ich ziehe meinen Einwand von vorhin aber sowas von zurück. Jetzt kommen sie rudelweise.

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Möööp! Falsch interpretiert und als Nicht-MG-Kenner geoutet.
Hint: Von FKTV (das Du ansprachst!) wird es nur noch ein Folge geben.

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