Der wahre Horror

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Fans der erfolgreichen Zombie-Serie “The Walking Dead” schauten am vergangenen Freitag bei der Deutschland-Premiere der dritten Staffel in die Röhre. Der Pay-TV-Sender FOX strahlte die erste Folge aus - jedoch um 33 Sekunden gekürzt. Auf Druck der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) waren kurz vor der Ausstrahlung noch Schnitte vorgenommen worden. Welche Schnitte dies genau waren, ist auf der Seite Schnittberichte.com gut dokumentiert. Ärgerlich ist dies nicht nur für die Fans, sondern auch für den Sender FOX, denn der war stolz darauf, nur fünf Tage nach der US-Fernsehpremiere schon die deutsche Fassung zeigen zu können. Doch was ist ein solcher Coup wert, wenn die Zuschauer sich frustriert abwenden und Folge 1 lieber auf anderen Wegen ungeschnitten anschauen?

“The Walking Dead” ist eine Horrorserie für Erwachsene. FOX hat die Jugendschutzbestimmungen eingehalten, eigentlich war alles korrekt. Zuschauer, die mit expliziten Splatterszenen Probleme haben, würden sich diese Serie ohnehin nicht anschauen. Die Frage ist also: Wen will die FSF eigentlich schützen, wenn sie bei einer solchen Serie Schnittauflagen macht?

Um Antworten auf solche Fragen zu bekommen, habe ich mich einfach an die FSF gewandt - und auch Antwort bekommen. Lesen Sie selbst:

1.) Was waren die Beweggründe für die Schnitte?

Die Ausschussmehrheit vermutete eine schwere Jugendgefährdung im Sinne des JMStV und der FSF-Prüfordnung (s.u.), die die Sendeunzulässigkeit nach sich zieht. Obwohl im realitätsfernen Genrekontext zweifelsohne relativierende Momente dieser Wirkungsannahme entgegenstehen, war der Ausschuss mehrheitlich der Ansicht, dass sich einzelne Gewaltbilder wegen ihrer spekulativen, sehr drastischen und detaillierten Darstellungsweise gegenüber dem narrativen Kontext verselbstständigen.
Die Episode stellt Gewalthandlungen gegen Zombies dar, die sich visuell deutlich von Menschen unterscheiden, so dass die Fiktionalität der Gewalthandlungen weitgehend präsent bleibt und distanzierend wirkt. Die Darstellung der Tötungen ist allerdings sehr drastisch und detailliert. Erschwerend im Sinne der Jugendschutzproblematik tritt hinzu, dass die Protagonisten zusehends verrohen und offen Lust an der Ausübung von Gewalt, dem massenhaften blutigen Dahinmetzeln von Zombies, zeigen und artikulieren.
Diskutiert wurde, ob die Episode die Gewaltlust der Protagonisten lediglich zeigt, oder ob sie dem Zuschauer Gewaltlust vermittelt bzw. ihn gezielt in den Blutrausch hineinzieht. Obwohl ersteres vermutlich intendiert ist (die Narration steht gegenüber der Gewaltinszenierung immer noch im Vordergrund, es gibt viele gewaltfreie und Gesprächspassagen), erscheint letzteres nicht völlig ausgeschlossen. Unterschiedlichen Wirkungen werden insbesondere im Unterschied zwischen Genreliebhabern und Fans im Gegensatz zu serienfremden Zuschauern vermutet. Szenen, die lediglich die Gewaltlust der Protagonisten zeigen (z.B. das lustvolle Abschießen einer Vielzahl von Zombies von einem Wachturm aus) wurden letztlich belassen, weil hier der Zuschauer zurückschreckt oder doch zumindest nicht sinnlich durch extreme Gewaltdarstellungen überwältigt wird. Andere Szenen, die das lustvolle Töten mit extrem drastischen Darstellungen verbinden, wurden dagegen mit Schnittauflagen belegt. Befürchtet wird eine „Verrohung“, also eine Desensibilisierung gegenüber Gewalt.

2.) Nach welchen Kriterien entscheidet die FSF, ob ein Film bzw. eine Serie geschnitten werden muss?

Grundlagen der Prüfung sind die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), die in der Prüfordnung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (PrO-FSF) konkretisiert und in den Richtlinien zur Anwendung der PrO-FSF erläutert werden. Alle Dokumente finden sich im Download-Bereich der FSF-Website:
http://fsf.de/service/downloads/

Nach der FSF-Prüfordnung (§30 Abs. 1 PrO-FSF in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV) sind Programme unzulässig, die „extreme Gewalt in ihren physischen, psychischen und sozialen Erscheinungsformen verherrlichen oder verharmlosen. Von Bedeutung ist hierbei insbesondere, ob
(a) Gewalt als probates Handlungskonzept im Kontext des Programms unzureichend relativiert dargestellt wird;
(b) die Darstellungen von Gewalt so aneinandergereiht sind, dass die Problematik von Gewalt als Mittel der Konfliktlösung nicht hinreichend zum Ausdruck kommt;
© die Gewalthandlungen insofern verkürzt dargestellt sind, als z.B. deren Folgen und Wirkungen für die Opfer verschwiegen werden;
(d) die einzelnen Darstellungen von Gewalt derart breit und in grausamen Details ausgespielt sind, dass sie weit über das dramaturgisch Notwendige hinausgehen;
(e) die Gewalt gegen Personen, die nach ihrem Aussehen, ihrem kulturellen und sozialen Selbstverständnis, ihren Gewohnheiten oder ihrem Denken als andersartig empfunden werden, verharmlosend oder als gerechtfertigt dargestellt wird“ (§30 Abs. 1 PrO-FSF).

Im vorliegenden Fall sah der Ausschuss insbesondere die Kriterien des § 30 Abs. 1 Nr. d gegeben.

3.) Was wäre FOX passiert, wenn der Sender die Folge trotzdem ungeschnitten ausgestrahlt hätte?

Von den möglichen Sanktionen im Rahmen des FSF-Vereinsrechts abgesehen (je nach Schwere des Verstoßes Vereinsstrafen bis zu 100.000 €, Ausschlussverfahren; siehe § 7 FSF-Satzung) hätte der Sender mit einer Prüfung durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) rechnen müssen. Stellt die KJM einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV fest, verhängt sie Sanktionen, die je nach Schwere des Verstoßes von einer Beanstandung und Sendezeitbeschränkung bis zum Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren reichen können.

4.) Sieht die FSF die Gefahr, dass solche Entscheidungen die Internet-Piraterie fördern, da sich Fans der Serie die ungeschnittene Fassung über andere Wege besorgen?

Es geht nicht darum, sämtliche Vertriebswege für ein Produkt zu verschließen. Klar ist auch, dass im Zeitalter des Internet die Möglichkeit besteht, ein bestimmtes Produkt auch auf legalem Weg zu (sehen zu) bekommen, wenn man dies möchte. Insofern setzt die Bereitschaft Internet-Piraterie zu begehen vermutlich mehr voraus als nur Frustration angesichts einer FSF-Prüfentscheidung.
Für das öffentliche Medium Fernsehen gibt es gesetzliche Grenzen des Zulässigen, die auch kulturelle Grenzen markieren: Bestimmte Formen von Gewalt sollen (im TV) nicht zur Normalität werden. Diese Grenze sah der Ausschuss in einzelnen Szenen überschritten. Dass hier nicht zwischen Pay-TV und Free-TV unterschieden werden kann, beruht nicht auf einem Votum der FSF, sondern ist gesetzliche Realität.

5.) Was sagen Sie zum Argument, dass eine Zombie-Serie ja gerade von den blutigeren Momenten lebt?

Dass eine Zombie-Serie von den blutigeren Momenten lebt, liegt auf der Hand, hebelt aber die Jugendschutzdiskussion nicht aus. Die Genrekompetenz von jugendlichen Serienzuschauern und –Fans, die es ihnen in der Regel erlaubt, auch die blutigeren Momente als genreimmanent distanziert zu betrachten, fand in der Diskussion durchaus Berücksichtigung. In der fraglichen Episode werden aber in einzelnen Bildern Darstellungskonventionen aus dem 18er Bereich so deutlich überschritten (z.B. das detailliert gezeigte Aufspalten eines Schädels und vergleichbar extreme Gewaltdarstellungen von besonderer Grausamkeit), dass diese als offensichtlich schwer jugendgefährdend eingestuft und mit Schnittauflagen belegt wurden, um sicherzustellen, dass Jugendliche nicht damit konfrontiert werden.

6.) Was sagen Sie dazu, dass die erste Folge der dritten Staffel in 100 anderen Ländern unbeanstandet und ungekürzt ausgestrahlt werden konnte?

Der Rechtsrahmen ist in Deutschland ein anderer als in anderen Ländern. Die Jugendschutzspruchpraxis stützt sich auf Wirkungstheorien und Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, sie ist aber auch geprägt durch kulturelle und länderspezifische Sensibilitäten. Im internationalen Vergleich hat Deutschland im Hinblick auf Gewaltdarstellungen eine relativ strenge Spruchpraxis und damit auch ein hohes Schutzniveau.

Was ich letztendlich nicht verstehe, und da hat mir die FSF letztendlich auch nicht weiter geholfen: Warum wird bei einer Serie ab 18 Jahren (und das ist auch vollkommen richtig, dass sie nur für Erwachsene freigegeben ist) immer nach Jugendschutzkriterien verfahren? Natürlich: Jugendliche könnten, wenn sie es wollten, auch in den Genuss der Folge kommen. Aber wenn man so argumentiert, dann bedeutet dies ja letztendlich das Ende der Unterhaltung für Erwachsene. Muss jeder für Erwachsene freigegebene Film also so geschnitten sein, dass im Fall der Fälle auch ein Jugendlicher ihn konsumieren könnte? Ich halte das für absurd.

Ebenso halte ich das Argument, die Protagonisten befänden sich beim Töten der Zombies in einem Blutrausch, für albern. In “The Walking Dead” geht es um eine Gruppe von Überlebenden in einer Welt voller Zombies. Den noch übrig gebliebenen Menschen wurden viele Angehörige und Freunde genommen, dazu kommt die nicht wirklich positive Perspektive für das weitere Leben. Dass dann Zombies auch mit einer durch Hass und Frust hervorgerufenen Lust eliminiert werden, ist doch dramaturgisch vollkommen nachvollziehbar.

Was mich nervt, ist diese Bevormundung erwachsener Menschen. Die FSF stellt sich im Grunde über aufgeklärte Zuschauer und schreibt ihnen vor, was sie nicht gucken dürfen. Natürlich ist es leicht, sich auf die gesetzlichen Vorschriften zu berufen. Aber ich halte die in der FSF-Prüfungsordnung aufgeführten Punkte für so allgemein, dass das Gremium hier, da es sich um eine eindeutig als Horror definierte Serie handelt, auch großzügiger hätte agieren können.

Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen.
Ich hatte zwar nicht gemerkt, das etwas geschnitten wurde, jedoch
war ich nach dem lesen des Schnittberichtes schon ziemlich angep****.

Die kommentare auf FB sind gut.Hauptsache die unter 18 Jährigen anfixen^^Fernsehkritik bleib bei dem was zu dir passt,den rest übernimmt Schnittberichte.com.

Ich finde es aber abgesehen von dem Thema sehr nett, dass man sich Holger gegenüber so ausführlich und ehrlich geäußert hat. Ist ja auch nicht gerade selbstverständlich!

Die wichtigste Frage wurde aber leider nicht gestellt:

Wieso soll FOX die Serie kürzen, obwohl die technische Jugendschutzvorgaben erfüllt werden?
Denn Fakt ist: ein Kind kann im PayTV nicht so einfach Sendungen gucken, die nicht für das Kind bestimmt sind. Jede FSK16 Sendung (ganztägig) und jede FSK18 Sendung (20-23 Uhr) werden mit einem Jugendschutzpin ausgestrahlt! Das heißt: man kann die Sendung nur dann sehen, wenn man auch die JuSch-Pin des jeweiligen Receivers kennt! Und welche Eltern geben dem kleinen Fillikus schon diese Nummer…

Das beantwortet die FSF ja: “Dass hier nicht zwischen Pay-TV und Free-TV unterschieden werden kann, beruht nicht auf einem Votum der FSF, sondern ist gesetzliche Realität.”

Aber ist natürlich irre…

@ Anchi

Als ob sich Jugendliche von sowas abhalten lassen würden. Gibt ja genug Möglichkeiten (große Brüder, ältere Freunde mit Ahnung … liberale Eltern) und ähnliche Schoten. Sowas berücksichtigt der Jugendschutz. Ist das selbe wie mit der FSK und der USK.

“Die Jugendschutzspruchpraxis stützt sich auf Wirkungstheorien und Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, sie ist aber auch geprägt durch kulturelle und länderspezifische Sensibilitäten.”

Pfff. Wirkungstheorien die keine wissenschaftliche Basis haben und Erkentnisse der Entwicklungspsychologie die nach dem Subsidiaritätsprinzip und den Realitäten keine Rolle spielen oder ebenfalls jeder Basis entbehren. Bleiben nur kulturelle und länderspezifische Sensibilitäten, die nirgends festgehalten und damit ein Fantasieprodukt sind. Man stelle sich vor, der Jugendmedienschutz würde abgeschafft, die armen Zensoren müssten sich glatt einen richtigen Job suchen.

Das Problem ist hierzulande der Fakt der “Würfelbecherentscheidungen”, da das Gremium der FSK und ähnlicher Behörden stets mit unterschiedlichen Personen zusammengesetzt wird. Es gibt hier keine spezifischen Richtlinien für eine Entscheidung, wie es sie beispielsweise in England gibt. Dort muss zwar jeder veröffentlichte Film zwangsweise staatlich geprüft werden, jedoch ist die Zensur auf Grund der streng festgelegten Regeln geringer als bei uns. Dort hat eben der Prüfer keinen eigenen Ermessensspielraum sondern einen Katalog.

@Enzi:
Dann liegt aber das Problem im Elternhaus! Wieso sol lsich die FSF da einmischen? Das ist doch irrsinn und reine Bevormundung! Ich denke auch, dass viele PayTV Nutzer schon sehr verantwortungsvoll damit umgehen. Der technische Jugendschutz ist u.a. ja auch ein Verkaufsargument von SKY! Und ich als Elternteil wüsste auch keinen Grund wieso mein Kind sich diese Serie angucken sollte.

Am schimmsten finde ich ja:

„Dass hier nicht zwischen Pay-TV und Free-TV unterschieden werden kann, beruht nicht auf einem Votum der FSF, sondern ist gesetzliche Realität.“

Da frage ich mich: wozu gibt es denn dann diese technischen Vorkehrungen, wenn diese bei der FSF keine Rolle zu spielen scheinen? Und was ist bitteschön die „gesetzliche Realität“?

Das ist icht nur irre, sondern einfach Zensur. Ich gehe mit dem Wort wahrlich nicht so inflationär um, aber in diesem Fall ist es angebracht. Würde die Serie im Free TV laufen - okay! Aber sie läuft im PayTV! Übrigens: True Blood, eine Serie mit ähnlichen Splatterszenen, läuft auch uncut im PayTV! Will man dann jetzt auch die Serie schneiden und zensieren und so womöglich wichtige Teile der Handlung dem Zuschauer vorenthalten???

…hm …schade, dass 2012 immernoch kleinkarriert rumgeschnitten wird, aber ‘snuff-tv-formate’ wie ‘menschen, tiere, doktoren’ und der restliche spartendreck mir nach wie vor die mittagspause versauen
… :smt023

Es geht nicht darum, sämtliche Vertriebswege für ein Produkt zu verschließen. Klar ist auch, dass im Zeitalter des Internet die Möglichkeit besteht, ein bestimmtes Produkt auch auf legalem Weg zu (sehen zu) bekommen, wenn man dies möchte. Insofern setzt die Bereitschaft Internet-Piraterie zu begehen vermutlich mehr voraus als nur Frustration angesichts einer FSF-Prüfentscheidung.

Aber genau wegen solchen idiotischen zerschnipselleien ziehen sich die Leute die Serien dann eben aus dem Netz! Ganz davon abgesehen, daß dann auch die beschissene Werbung weg fällt.
Aber ist schon interessant zu lesen, warum und wie sie zu ihren Schlüssen gekommen sind.

An die FSF: :smt019

@Anchantia

interessant ist hier, dass weniger die Gewalt an sich kritisiert wird, sondern der Zusammenhang, in dem sie angewendet wird. Warum ist beispielsweise der ultrabrutale John Rambo nicht auf Liste B gelandet, obwohl da Menschen grausamst liquidiert werden? Und warum hat der Metzelfilm 300 sogar eine FSK 16 bekommen?

Es liegt hier am Zusammenhang! In Rambo wird Gewalt zwar ausgiebig zelebriert, aber eben auch reichlich abstoßend dargestellt. Und bei 300 wurde es dem Film zu gute gehalten, dass er in einem historischen Rahmen spielt.

Ich finde das schlimm.
Die Bevormundung von Erwachsenen in dieser Form wird ja bei Spielen schon lange angewandt.
Keine Jugendfreigabe, kostenpflichtiger Versand mit persönlicher Annahme inkl. Perso-Vorzeige beim Zusteller…
und dennoch:
aus Jugendschutzgründen geschnitten.

motz
DA krieg ich Hass und nicht wenn irgendwelchen Pixeln/CGI-Figuren die Köpfe zerplatzen.
Ich bin nicht Jugendlich. Ich will son Splatterkram auch gar nicht unbedingt sehen. Aber ich will es sehen KÖNNEN wenn’s denn Teil des konsumierten Produktes ist.
‚Ne halbe Minute aus nem Film raussäbeln…
Ich geh‘ ja auch nicht ins Museum und überkrakel die nackten Brüste der Damen auf den Gemälden…

Und das ich dauernd den scheiß Zettel mit dem Mist Jugendschutzpin suchen muss wenn ich zufällig mal auf nen Thriller oder ne Doku zappe und halbe Tobsuchtsanfälle erleide, weil ich immer nur weiß wo er ist wenn ich ihn NICHT brauche, macht mich - angesichts der Tatsache, dass der ja offensichtlich völlig nonsens ist, weil ja eh alles auf 16 eingerichtet wird - wüüüüütend… oder traurig. Oder doch müde? Ja… Müde.

beruhig
Trotzdem schönen Abend noch :slight_smile:

Als ob 33 Sekunden die Serie gleich unbrutaler machen. In dem Fall hätten ja gleich 15 Minuten rausgemusst. Oo
Ich verstehe generell 90% des ganzen Zensurapparates nicht.

Wurde nicht auch mit dieser Begründung die DVD/Blu-Ray der ersten Staffel - im Gegensatz zur bereits ausgestrahlten Fassung! - leicht zensiert?

Spoiler enthält Spoiler:
[spoiler]Aus dem Schnittberichte-Beitrag:
"Maggie rammt einem Zombie das Messer von unten in den Kiefer. Sie freut sich. "
Das würde ich so nicht behaupten. Klar freut sie sich darüber, dass sie soeben einen aufgemotzten Polizei-Zombie erledigt hat. Aber diese Szene alleine ist für das Verständnis der Handlungen ihrer Gruppe wichtig. In der englischen Originalfassung sagt sie, während sie sich darüber freut: “See that?!”, auf deutsch: "Habt ihr das gesehen?!"
Vorher haben alle Gruppenmitglieder nur stumpf auf die Zombies eingeschlagen. Da sie “Rüstungen” besaßen, gelang ihnen natürlich kein einziger Treffer.[/spoiler]
Mein Fazit daraus: FSF beschäftigt sich nur mit dem Bild, nicht aber mit der Handlung. Das haben sie ja durch ihren Paragraphen-Rundumschlag eindrucksvoll bewiesen…

Auch wenn ich das Eingreifen der FSF in keiner Weise gerechtfertigt finde oder auch nur nachvollziehen kann, finde ich dennoch gut, dass sie Dir so ausführlich geantwortet haben. Das zeigt immerhin, dass sie sich mit Kritik auseinander setzen — auch wenn ich nicht ernsthaft glaube, dass die jetzige massive Kritik der TWD-Fans für zukünftige ähnlich gelagerte Fälle eine andere Entscheidung bewirken würde…
Was besonders die deutschen Gesetzgeber noch immer nicht ansatzweise verstanden haben, dass sich in Zeiten der Globalisierung und besonders des Internets die veralteten Spielregeln grade im Bereich der Medien (Jugendschutz, Urheberrecht, Vermaktung/Vertrieb…) massiv verändert haben und viele der Regeln der (ja achso besseren) Vergangenheit heutzutage oft keine sinnvolle Anwendung mehr finden können.
Wirklich ärgerlich wird es dann, wenn Erwachsene unter dem Deckmantel des Jugendschutzes bevormundet werden, wie z.B. in diesem Fall. Auch eines meiner liebsten Videospiele (ebenfalls was mit Zombies… :wink: ) darf in Deuschland nicht verkauft werden. Nicht mal unterm Ladentisch und an Volljährige. Das muss man sich mal vorstellen: Da schreibt mir der Staat als über 40jährigen(!), seelisch und moralisch weitgehend :wink: gefestigten Menschen vor, was für Videospiele ich spielen darf und welche nicht!? :smt013 Was war für mich die Konsequenz daraus? Ich habe das Spiel (legal!) im EU-Ausland bestellt. Über Ebay und ohne überprüfbaren Altersnachweis. Was also hat das Verbot hier in Deutschland also gebracht? Außer, dass ich als erwachsener Mensch, der legal im Besitz dieses Spiels ist, nicht an zusätlichen DLC komme, da er im deutschen Online-Store ebenfalls nicht angeboten werden darf…?!
Und so ist es auch wieder in dem Fall von The Walking Dead. Der Fan mit höherer moralischer Hemmschwelle ärgert sich einstweilen und besorgt sich später im Zweifelsfall die ungeschnittenen DVD-/Blu-Ray-Box aus dem Ausland, der mit niedrigerer lädt sie sich ungeschnitten (sogar in deutscher Syncro!) aus dem Netz…

Deutschland hatte doch schon immer 2 verschiedene Arten von “Ab 18”.
Einmal “Nicht für Jugendliche geeignet” und einmal “Die Jugend gefährdend”.
In die erste Kategorie fallen nicht eingestufte oder geprüfte und für Ab 18 befundete Sachen und die 2. Kategorie sind die Sachen, die auf dem Index stehen (und Pornos)

Ich vermute der Gedanke dahinter ist, dass es bei Sachen in Kategorie 1 nicht ganz so schlimm ist, wenn doch mal ein Kind/Jugendlicher dran kommt und er vielleicht nur eine kleine Weile verstört ist und/oder Alpträume hat, während die Sachen in Kategorie 2 echte Störungen in der Entwicklung auslösen können. (Also nicht wenn man mal eins sieht, sondern immer wieder)

Aufgrund der dieses Gedankens wurde dann wohl dem Fernsehen verboten indizierte oder gleichstehende Werke zu senden. Denn der § 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV auf den sich die FSF beruft ist ziemlich inhaltsgleich mit dem § 18 Abs 1 JuschG, der die Aufnahme in den Index regelt. (Das heisst die FSF ist der Meinung, dass die ungeschnitte Version indiziert werden kann)

Allerdings sollte die Poltik echt mal daran arbeiten, dass die Kriterien für einen funktionerenden Jugendschutz für Sender definiert und solche in den JMStV aufnimmt und für diese dann Verbote der Ausstrahlung, die auf diesem Jugendgefährdungsgedanken beruhen, aufhebt.

Was ich allerdings nicht verstehe, ist dass immer so getan wird, als ob indizierte Medien nicht mehr erhältlich sind. Jeder erwachsene Mensch kann sich indizierte Medien besorgen, er muss halt nur sich ein bischen mehr anstrengen.
Wenn in Deutschland Spiele/Filme nicht mal für Erwachsene erhältich sind, dann geschieht das nicht über den Jugendschutz sondern über das Strafgesetzbuch!

[…] wenn die Zuschauer sich frustriert abwenden und Folge 1 lieber auf anderen Wegen ungeschnitten anschauen?

Genau so machen das die Leute dann.

Mission erfolgreich.

Ich bin jetzt 42 jahre alt, und muss mir immer noch von solchen pedantischen Kleingeistern, vorschreiben lassen, was ich sehen darf und was nicht.
Diese Bevormundung finde ich zum kotzen. :smt019
Ich bin ja mal gespannt, ob die zweite folge ungeschnitten davonkommt. Harmloser als die erste, ist sie jedenfalls nicht.
Es werden wieder reihenweise Zombies gemetzelt etc…Zumindest eine szene, dürfte den Sittenwächtern sauer aufstossen.
[spoiler]Rick, rammt einen Häftling eine Machete in den Kopf.[/spoiler]