Über die Trunkenbold-Fahrt der (damaligen) Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann, ist sehr viel berichtet worden. Die TV-Sender waren insbesondere nach ihrem Rücktritt am 24. Februar voll von Spekulationen und Schlussfolgerungen - zumindest was Käßmann selbst anging. Denn eine (eigentlich naheliegende) Frage warf kaum ein Sender auf: Wer war Käßmanns Beifahrer an jenem besagten Abend? Warum wurden seine Personalien nicht aufgenommen, obwohl dies doch eigentlich eine standardmäßige Vorgehensweise der Polizei in einem solchen Fall wäre? Der Verdacht: Es handelte sich um eine sehr bekannte Persönlichkeit - und sogar ein Name ist schon genannt worden.
Der Anwalt und Journalist Joachim Steinhöfel hat in seinem Internet-Blog behauptet, niemand geringerer als Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder sei der Beifahrer gewesen. Steinhöfel teilt mit, er habe zwei voneinander unabhängige Quellen, von denen er dies wisse. Nennen wollte er die Quellen aber nicht. Schröders Anwalt wurde rasch tätig und verlangte die sofortige Löschung dieser Behauptung sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Steinhöfel weigerte sich zunächst, erst eine Einstweilige Verfügung zwang ihn in die Knie.
Die Behauptung, dass Schröder wirklich der Beifahrer war, will ich hier ausdrücklich nicht aufstellen. Ganz allgemein muss aber die Frage gestellt werden, warum der unbekannte Beifahrer bis heute kein Gesicht hat. Immerhin hat er ja offenbar nichts dagegen getan, sich von einer mit 1,54 Promille abgefüllten Bischöfin chauffieren zu lassen. Die Boulevardmedien mit all ihren Schnüffeltricks hätten doch längst einen Namen oder ein Foto veröffentlicht, wenn es sich denn tatsächlich nur um eine Person ohne jegliche Prominenz gehandelt hätte (denn nur die könnte sich ja nicht wehren). Und so bleibt im Zusammenhang mit diesem Mr.X ein sehr fader Nachgeschmack - auch mit Blick auf das Verhalten der meisten Journalisten. Käßmann selbst schweigt übrigens bis heute darüber, wer ihr Beifahrer gewesen ist.
Wen interessiert denn eigentlich der Beifahrer? Ich bin ja froh, dass nicht auch noch weitere Personen damit in die Öffentlichkeit gezogen wurden. Wenn es das Boulverad nur deswegen nict macht, weil sie Druck kriegen, ist das traurig - traurig, weil sie es sonst machen würden. Käßmann schweigt zu ihrem Beifahrer - zu Recht, und dies ist gut so. Wer braucht eine Story a la “Unser alter Bundeskanzler - was trieb er wirklich auf dem Beifahrersitz?”. Das bleibt uns erspart. Danke.
Wenn es denn so gewesen wäre, wäre mir jetzt auch klar, warum der Fall damals in solch turboartiger Geschwindigkeit den Weg in die Medien gefunden hat. Schon in seiner Regierungszeit war der feine Herr Großmeister darin, vertrauliche Dinge über die Bande (im Sinne von über die Bande spielen) Medien in die Öffentlichkeit zu lancieren, wenn es ihm irgendwie nütztlich war.
Seltsam!
Warum stellten die Polizisten nicht die Daten des Mitfahrers sicher? Das stinkt doch!
Normalerweise ist der Mitfahrer bei einer Fahrt mit Alkohol genau so dran wie die Fahrerin. Wer geht endlich gegen die Polizisten vor? Mir war gleich klar, dass es sich um einen Prominenten handeln musste der anschliessend sicher noch einen “Kaffee” bei Frau Kaessmann trinken wollte.
Jetzt wird mir klar, wie Frau MK das passieren konnte. Da hat der Gerd gesagt: “Rot hat immer Vorfahrt”
Seltsam!
Warum stellten die Polizisten nicht die Daten des Mitfahrers sicher? Das stinkt doch!
Normalerweise ist der Mitfahrer bei einer Fahrt mit Alkohol genau so dran wie die Fahrerin. Wer geht endlich gegen die Polizisten vor?
Die Polizei geht nur dann gegen den Beifahrer vor, wenn dieser schuldfähig war! Im übrigen kann man auch Polizisten anzeigen, die Kollegen gehen dann gegen ihn vor.
Bei ihrer Alkoholfahrt am hatte Käßmann einen Beifahrer. Dessen Personalien seien aber nicht aufgenommen worden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Ein Beifahrer spiele nur dann als Zeuge eine Rolle, wenn der Fahrer völlig kontrollunfähig sei.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass du ohne Quellen so ein Gerücht weiterverbreitest. Sry, aber sonst bin ich (fast immer) einer Meinung mit dir, aber das jetzt könnte sich als Schnellschuss wie auch mit dem Eintrag über die ARD-Reportage zu Regividerm entpuppen. Ohne echte Quellen ist das doch jetzt nix anderes als populistisches Geschwurbel nach Bild-art.
Nicht jeder, gegen den eine einstweilige Verfügung erwirkt werden soll, muß Recht haben. Schröders Büro wird wohl im Zweifelsfall einwandfrei nachweisen könne, wo er zu dem Zeitpunkt war und selbst wenn er auf der gleichen Veranstaltung war, wie er dann nach Hause gekommen ist. Daher vermutlich der Antrag auf einstweilige Verfügung.
Das ist was anderes. Der FK unterstützt diese Behauptung ja nicht, sondern fragt, wieso diese Formsache in diesem Fall unterlassen wurde. Und eine Erklärung dafür wäre, dass es sich eben um einen Prominenten gehandelt hat - welchen genau tut ja eigentlich nichts zur Sache.
Das sehe ich ähnlich wie Crowbar. Es wurde ja ausdrücklich gesagt, dass keine Vermutungen ohne Beweise unterstützt werden bzw. dass er nicht den felsenfesten Standpunkt vertreten wolle, dass Schröder da drin saß. Er kritisiert nur, dass nichts bekannt wurde und das ist in der Tat unüblich.
Er kritisiert also, dass einmal die Presse es richtig gemacht hat und eben nicht über die Personalien des Beifahrers berichtet hat? Also dass die BILD-Schlammschlacht diesmal fehlt? Ist jetzt niemandens Ernst, oder? Aber selber die Sau erstmal durchs Dorf treiben um sich dann danach von zu distanzieren - ich habe bisher nichts vom Beifahrer gehört, und der Mehrwert für mich geht gegen 0 - vom Negativen her.
Man hätte dies genauso ohne einen Hinweis auf diesen einen Blog bringen können. Weniger Eye-Catchy, weniger Tam-Tam. Vom Verkaufsstandpunkt her sicher zu vertreten.
Zu dem Kontrollverlust: wenn die Fahrerin den Eindruck zu der Zeit gemacht hat, und sich noch beieinander hatte, können die Polizisten das vielleicht sogar so gemacht haben. Käßmann räumt ja auch alles ein - den Zeuge braucht man ja nicht. Ich wüsste auch direkt nicht, was man ihn Strafrechlich/Ordnungsrechtlich vorwerfen könnte. Er ist also einfach mal egal - er ist auch nicht gefahren.
Also - wieso ist es so schlimm, dass die Medien sich korrekt verhalten haben?
Bei ihrer Alkoholfahrt am hatte Käßmann einen Beifahrer. Dessen Personalien seien aber nicht aufgenommen worden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Ein Beifahrer spiele nur dann als Zeuge eine Rolle, wenn der Fahrer völlig kontrollunfähig sei.
Mit 1,54 Promille nicht kontrollunfähig? Aha! Bei jedem x-beliebigen Bürger wären in jedem Fall die Personalien aufgenommen worden - warum hier nicht?
Ich nehme mal an, dass man mit kontrollunfähig - genauso wie ich oben bereits erwähnte - “SCHULDUNFÄHIG” meint. Dessen bin ich mir sogar sicher. Und mit 1,54 ist man schuldfähig.
Ob man die Personalien des Beifahrers aufnimmt liegt im ermessen des Polizisten. Wenn man davon ausgeht, dass der Beifahrer ebenfalls getrunken hat ist dies auch völlig unnötig.
Im übrigen wäre sowas auch kein Einzelfall. Hier wird nur auf Boulevardniveau spekuliert und geschimpft. Sowas kommt häufiger vor, weil Ermessensentscheidungen nun mal subjektiv sein können.
Ich wüsste auch direkt nicht, was man ihn Strafrechlich/Ordnungsrechtlich vorwerfen könnte. Er ist also einfach mal egal - er ist auch nicht gefahren.
Wenn der Beifahrer nüchtern ist und weiss, dass der Fahrer betrunken fährt, macht sich der Beifahrer bei einem Unfall mit Schaden auch schuldig (straf- und zivilrechtlich).
Also - wieso ist es so schlimm, dass die Medien sich korrekt verhalten haben?
Wenn hier jemand vor Konsequenzen geschützt werden soll, nur weil er eine öffentliche Person ist, dann ist es Aufgabe von Journalisten dies aufzuklären - das wäre dann die korrekte Verhaltensweise!
das was ich auf die schnelle im netz rausgekriegt hab spricht ja nicht sehr für ihn
[…]
-abmahnanwalt
Es gibt keine “Abmahnanwälte”. Die Abmahnung ist ein legitimes Mittel, um Ansprüche durchzusetzen und Streitigkeiten zu vermeiden. Sie stehen jedem Anwalt zur Verfügung und können sogar FÜR den ANwalt sprechen. Derartiges aber als Indizien für eine mindere Qualität des Anwalts zu nehmen ist unfug und unverschämt.
Es gibt keine “Abmahnanwälte”. Die Abmahnung ist ein legitimes Mittel, um Ansprüche durchzusetzen und Streitigkeiten zu vermeiden. Sie stehen jedem Anwalt zur Verfügung und können sogar FÜR den ANwalt sprechen. Derartiges aber als Indizien für eine mindere Qualität des Anwalts zu nehmen ist unfug und unverschämt.
Generell wurde mit dem abwertenden Begriff der “Abmahnanwalt” der Günther Gravenreuth gemeint.
Er wurde nur durch seine umstrittenen zum Teil lächerlichen Abmahnungen bekannt, mit denen er Erfolg hatte.
Als Anwalt selbst war er eine Pfeife verlor vor Gericht die meisten Fälle und war sonst auch in dubiose Machenschaften wie z.B. mehrfacher Urkundenfälschung verwickelt.
Irgendwie hat “Abmahnanwalt” dann in den Sprachgebrauch geschafft und bezieht auf alle Anwälte, die hauptsächlich mit dubiosen oder lächerlichen Massenabmahnungen ihr Geld verdienen und es sonst zu nichts vorzuweisen haben.
Es ist halt ein Analogon zu “Kurpfuscher” im med. Bereich.