Der mediale, gesellschaftliche und politische Umgang mit Sebastian Edathy

Möglich ist die Geschichte auf jeden Fall…

Sexualrecht ist ab 14 ne echt knifflige Angelegenheit.

Wenn die Schülerin von dem Lehrer nicht unterrichtet wurde, dann war es kein typisches Autoritätsverhältnis, dass eine Beziehung unmöglich machen würde.

Ab 14 müssten die Eltern glaube ich Klage erheben und auch dann würde erst einmal geprüft werden wie es um die sexuelle Mündigkeit der 14 jährigen Person steht.
Wenn dann am Ende steht: Jop. Diese Schülerin wusste was sie tat und sie hat es freiwillig gemacht. Dann kann eigentlich kaum etwas dagegen unternommen werden.

Was ja auch durchaus vernünftig ist. Allerdings sollte man bei einem Lehrer schon insgesamt sagen, dass es zumindest sehr ungeschickt und überaus unangebracht ist sich mit einer 14 jährigen einzulassen.
Ganz abgesehen davon, dass sowieso jeder normal denkende Erwachsene die Finger von einer 14 jährigen lassen sollte.
Aber rechtlich betrachtet, ist die Geschichte zumindest im Bereich des möglichen. Nicht im Bereich des sehr wahrscheinlichen, aber möglich ist es auf jeden Fall. Zumindest soweit ich die Gesetze was Sex und Alter unter 18 angeht überblicke…

Ab 14 müssten die Eltern glaube ich Klage erheben und auch dann würde erst einmal geprüft werden wie es um die sexuelle Mündigkeit der 14 jährigen Person steht.

Nein - das ist so nicht richtig.

Alles unter 15 Jahre = Kind = strafbar
egal ob Abhängigkeitsverhätnis etc.

15 Jahre = Antragsdelikt - Eltern müssen Klagen und die sexuelle Mündigkeit kommt ins Spiel
16 Jahre = alles ok

Ausnahmen:

  • Abhängigkeitsverhältnisse
  • Prostitution
  • Vergewaltigung

ne, Kinder sind unter 14:

http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Damit ist so weit ich weiß einschließlich 14 Jahren gemeint, das heißt cirius hat Recht

Ab vierzehn bist du bedingt strafmündig und erlangst sexuelle Autonomie.
Außerdem steht deutlich [B]unter[/B] vierzehn.

Nichtsdestotrotz gibt es eben eine Grenze des guten Geschmacks.
Aber hier spricht größtenteils meine persönliche Moral.

Auszug aus Wikipedia:

Vollendung des 14. Lebensjahres

kein Kind mehr im Sinne sexualstrafrechtlicher Schutzvorschriften (besonderer Schutz vor sexuellem Missbrauch § 176 Abs. 1, § 176a, § 184b StGB)

Hier habe ich einen Artikel, der vermutlich die Geschichte behandelt:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/debatte-um-urteil-lehrer-nach-sex-mit-jaehriger-schuelerin-freigesprochen-1.1256283

Ist von 2012.

Um mal auf den Lehrer und das Thema Arbeit zurückzukommen:
Wenn man seine Strafe für ein Verbrechen verbüßt hat, ist man eigentlich wieder rehabilitiert. Das bedeutet auch, dass man in nahezu jedem Job wieder arbeiten dürfte. Das hat zwar einen sehr faden Beigeschmack, aber so etwas sollte man bedenken.

Ironischerweise ist das der Zwiespalt, in dem sich Arbeitnehmer und -geber im sozialen Bereich befinden. Wenn du Hilfepläne von Klienten durchgehst, findest du häufig vereinbarte Ziele, die in ihrer Summe auf die (Re-)Sozialisierung, also das Ermöglichen eines (größtenteils) eigenständigen Lebens innerhalb der gesellschaftlichen Strukturen, hinarbeiten. Bzw. vor allem in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung und älteren Menschen eben die Beibehaltung des Status Quo. Fakt ist, dass die Aufnahme bekannter Tätigkeiten (also z.B. dem alten Beruf) eine wichtige Komponente bei der Resozialisierung eines Menschen sein kann, ich sage ganz bewusst kann, da sie im negativen Fall in der Rolle als Trigger zu Handlungen und Gedanken führen kann, die die Tat erst herbeigeführt haben.

Wenn ich also einem Arbeitnehmer aufgrund seiner Vorgeschichte eine Absage erteile, handele ich damit zunächst gegen Berufsethien, aber gleichzeitig auch wieder nicht, da ich auch gegenüber meinen Klienten (in dem Fall also die Kinder, bzw. Schüler) und den anderen Arbeitnehmern eine Verantwortung habe. Die Frage ist also, ob du tatsächlich so tief graben kannst, wie es notwendig ist um 100%tig (und etwas kommt bei der Arbeit mit Menschen (und Kindern im Speziellen) nicht in Frage …) ausschließen zu können, dass eine Person rückfällig wird. Ich glaube, das ist illusionistisch und mir ist bisher auch kein Arbeitgeber (bzw. sozialer Träger) bekannt, der es gewagt hat sich auf so einen heißen (im Grunde schon brennenden) Stuhl zu setzen.

Gehen wir doch einmal vom Ernstfall aus. Da stellt ein Arbeitgeber einen Straftäter ein, der seine Haft abgesessen und sogar eine Therapie begonnen und abgeschlossen hat, also eigentlich rehabilitiert ist, doch dieser vergreift sich plötzlich wieder an einem Kind. Im Grunde ist dann alles im Arsch; Das Leben des Kindes, das Leben des Straftäters, dein Ruf in der sozialen Arbeitswelt und auch das Ansehen deiner anderen Arbeitnehmer, die ja hätten erkennen müssen, was “das für einer ist”. Faktisch wird es zu einer solchen Situation aber auch schon deswegen nur sehr selten kommen, weil das vernichtende mediale Echo, sollten die Eltern oder kommunale Medien bzw. Einrichtungen (z.B. die Jugendämter) von deinen Plänen einen ehemaligen Kinderschänder einzustellen erfahren, dich vor die Wahl stellt die Einstellung abzulehnen oder Leiter einer Kita zu sein, die schneller ohne Kinder und wahrscheinlich anderer Arbeitnehmer ist, als du “resozialisierende Maßnahme” auch nur aussprechen kannst.

Ich rede jetzt, wohlbemerkt, nur von den wirklich extremen Fällen. Ein Lehrer, der eine Beziehung mit einer Schülerin eingeht, verhält sich natürlich auch falsch, aber auf eine andere Art und Weise. Wobei ich deutlich zwischen einer Beziehung, die bloß geistig ist und einer, die eine sexuelle Komponente beinhaltet, unterscheide. Ansonsten erwarte ich von Berufstätigen im sozialen Bereich einfach, dass sie begreifen können, dass das, was sie von den Jugendlichen erfahren natürlich keine echte Liebe ist. Unsere Teenies würden auch Justin Bieber und Miley Cirus daten, wenn sie könnten.

Dann noch zum Thema Edathy. Sicherlich, er ist kein Kinderschänder. Aber jemand, der Nacktbilder fremder Kinder besitzt, sollte auch kein öffentliches Amt (und damit eine Vorbildsfunktion) bekleiden. Vielleicht irgendwann irgendwo mal wieder, aber in der aktuellen Situation nicht. Ansonsten, es mag sicherlich in dubio pro reo gelten, aber ich lasse auch niemanden, der im Verdacht steht einem Schutzbefohlenen etwas angetan zu haben weiter mit diesem arbeiten, bis sich der Verdacht bestätigt oder widerlegt hat.

Keine Frage, das wird keiner machen. Es ist also sowieso schon ein gesellschaftliches Verbot vorhanden. Aber vom Gesetz her, ist das ganze eher fragwürdig. Der Schutz der Kinder hat ein großes gesellschaftliches Interesse, das ernst genommen werden muss. Spinnt man die Sache aber weiter: Was ist mit dem Topmanager, der zig Tausende Leute entlässt und damit viele Existenzen zerstört? Was mit dem Bauunternehmer, der absichtlich spart und mehrere Hausbauer in den Ruin treibt? Was mit dem IT-Fachmann, der sich irgendwo einhackt und Unternehmen damit zerstört? Das kann man für fast jeden Beruf so weiter spinnen. Warum dürfen die alle weiter im Beruf arbeiten, nur der Pädophile nicht? Wenn das Gesetz glaubt, dass der bestrafte Täter wieder rückfällig wird, sollten die Strafen oder Maßnahmen vielleicht geändert werden?!

Naja, ich denke nicht, dass Politiker eine Vorbildfunktion haben (sollen). Er soll meine Interessen vertreten. Nicht mehr und nicht weniger. Mir ist relativ egal, ob er sich Nacktbildern von Kindern anschaut, mit mehreren Frauen herum macht, Vegetarier ist oder was auch sonst seine Vorlieben sind (Es sei denn eines der Themen ist mir wichtig, politisch vertreten zu werden). Mir wäre ein Kindernacktbilder anschauender Edathy, der z.B. gegen VDS ist und den NSU-Ausschuss vorangebracht hätte, deutlich lieber, als ein Nicht-Kindernacktbilder anschauender Edathy mit den gegenteiligen politischen Ansichten.

[QUOTE=hans_wurst;347318]Warum dürfen die alle weiter im Beruf arbeiten, nur der Pädophile nicht?[/QUOTE]

Ich wollte erst einhaken, dass das andere alles wirtschaftliche und keine menschliche Schäden sind.
Dann ist mir aufgefallen, dass das ja überhaupt nicht stimmt.
So werde zumindest ich für eine Antwort noch etwas Zeit brauchen.

[QUOTE=hans_wurst;347318]Mir wäre ein Kindernacktbilder anschauender Edathy, der z.B. gegen VDS ist und den NSU-Ausschuss vorangebracht hätte, deutlich lieber, als ein Nicht-Kindernacktbilder anschauender Edathy mit den gegenteiligen politischen Ansichten.[/QUOTE]

Das sehe ich ähnlich. Das eine ist nämlich sein Job in der Öffentlichkeit, das andere seine Privatsache.
Private Dinge gehen nur ihn etwas an und allenfalls Gerichte. Die Öffentlichkeit hat sich, so unglaublich das scheinen mag, aus dieser Sache rauszuhalten. Was hier die Aufgabe der Öffentlichkeit wäre, wäre eine allgemeine Diskussion, die schon Edathy als Beispiel nehmen kann, sich jedoch im Ganzen um den Kinderschutz dreht.
Seine Funktion als Politiker ist hier einfach kein Gegenstand.

[QUOTE=hans_wurst;347318]Mir wäre ein Kindernacktbilder anschauender Edathy, der z.B. gegen VDS ist und den NSU-Ausschuss vorangebracht hätte, deutlich lieber, als ein Nicht-Kindernacktbilder anschauender Edathy mit den gegenteiligen politischen Ansichten.[/QUOTE]
Dann kannst du ja froh sein, dass er weg ist, denn er war FÜR die VDS:

Ich weiß, deswegen hatte ich es explizit erwähnt :slight_smile:

Ich habe neulich (weiß nicht mehr wo) einen sehr interessanten Beitrag zu dem Thema wahrgenommen:

Wenn wir uns einig sind, daß [U]Pädophilie angeboren[/U] ist und man sie weder aussuchen noch ändern noch einfach so abschalten kann, dann stelle man sich mal die rechtliche Situation [U]aus eigener Sicht [/U]vor!

Ich z.B. bin ein[U] Hetero-Mann[/U]. Also stelle ich mir vor, es wäre mir [U]verboten:[/U]
– Mit Frauen Sex zu haben
– Frauen auch nur eng zu umarmen, sie zu streicheln oder gar zu küssen
– Frauen zu beobachten z.B. am Strand im Badeanzug
– öffentlich zu äußern, daß ich auf Frauen stehe
– nicht mal Bilder und Videos von nackten Frauen oder Sex mit Frauen darf ich privat besitzen oder im Netz anschauen

Da würde ich ja durchdrehen!! :x

Dieser Beitrag endete mit dem Spruch “Ich habe äußerste Hochachtung vor allen hier lebenden Pädophilen, die sich noch nie an einem Kind vergriffen haben”, und ich bin geneigt, dem zuzustimmen…

Genau das ist aber die Situation für Pädophile fast überall auf der Welt. Es ist daher nur all zu verständlich, dass sie zumindest versuchen werden, an Bildmaterial zu gelangen. Da kann es Strafen noch und nöcher geben, das Dilemma kann nicht gelöst werden.

Ich sehe das alles etwas entspannt, sofern für die Aufnahmen kein Kind groß zu Schaden gekommen ist. Pädophilie ist nun mal nicht gleich Missbrauch. Wie viele von uns haben Tittenbilder auf der Platte, ohne je eine Frau vergewaltigt zu haben oder Pläne in diese Richtung zu schmieden. Natürlich liegt die Missbrauchsgefahr durch Pädophile etwas höher, weil es gewissermaßen ihre einzige Möglichkeit ist, überhaupt jemals Sex zu haben (oder aber sie fliegen nach Thailand auf „Kulturreise“). Aber verurteilen sollte man die Täter immer erst hinterher.
Als Schwuler habe ich zumindest hier in Deutschland die Möglichkeit, mich sicher auf die Straße zu wagen. Aber in genug Ländern auf der Welt ist Homosexualität nach wie vor ein keineswegs geringeres Verbrechen als Kindesmissbrauch. Die Gesellschaft lyncht dort jedes dieser „abartigen Monster“, die sie so sehr fürchten. Ich verfolge das Geschehen weltweit recht interessiert und kann mir daher gut vorstellen, dass es für Pädophile nicht anders ist: Besitzt man ein Foto eines fremden Kindes, ist man sofort der gefährliche Vergewaltiger von nebenan, der hinter Schloss und Riegel gehört und am besten noch den Schwanz ab.

Also genießt euer klischeebefreites (doch nicht minder komplizierteres) Hetendasein! :slight_smile:

[QUOTE=Polstar;347350]
Ich z.B. bin ein[U] Hetero-Mann[/U]. Also stelle ich mir vor, es wäre mir [U]verboten:[/U]
– Mit Frauen Sex zu haben
– Frauen auch nur eng zu umarmen, sie zu streicheln oder gar zu küssen
– Frauen zu beobachten z.B. am Strand im Badeanzug
– öffentlich zu äußern, daß ich auf Frauen stehe
– nicht mal Bilder und Videos von nackten Frauen oder Sex mit Frauen darf ich privat besitzen oder im Netz anschauen
[/QUOTE]

M.a.W.: ein unverheirateter Mann in Saudi-Arabien :ugly

Der Herr Edathy hat nun offenbar Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem ein kleines Vögelchen gezwitschert hat, dass er tatsächlich kinder- und jugendpornografisches Material konsumiert und auf seinem Rechner gespeichert habe, also nicht nur diese halblegalen Bilder aus Kanada.

Wenn die Staatsanwaltschaft selbiges wie die Ermittler feststellt und Anklage erhebt, dann gibt es ein alternatives Motiv, warum Edathy fluchtartig ins Ausland geflüchtet sein könnte.
Ihm dürfte von anfang an klar gewesen sein, dass die Ermittler die Verbindungsdaten zu strafbaren kinderpornografischen Inhalten entdecken.
Noch kann man aber mit Sicherheit nicht sagen, ob er sich strafbar gemacht hat. Es gibt Schlupflöcher.
Beim jugendpornografischen Material muss der Erwerb nach 2008 bewiesen werden.
Wenn er das Zeug vor 2008 besorgt hat, kann es sich um legale Ware handeln.
Und bei den Verbindungsdaten zu der Kinderpornografie ist entscheidend, erstens, was zum Zeitpunkt des Aufrufens der Webseite zu sehen und hören gewesen war, und zweitens, ob Edathy derjenige war, der gesurft hat.

Der Punkt ist das Edathy vorwirft aus Medien und Aufmerksamkeitssgeilheit Informationen rausgegeben zu haben, die erst zu ihm und seinen Anwalt hätten gehen sollen.
Ich kann schon verstehen das es nicht so nett ist wenn man selbst erst aus den Nachrichten davon erfährt.

Da scheint die mittlerweile aus anderen Fällen bekannte Salami-Taktik angewendet zu werden.
Bei der viel diskutierten Pressekonferenz der Ermittler hätte die Information, dass weiteres Material gefunden wurde, aber erst untersucht werden muss, bevor man nähere Angaben macht, fallen [I]können[/I].