Braucht Deutschland eine Verfassung?

Nein. Tut es nicht.

Gut dann versuche mich zu überzeugen, dass eben alles falsch ist.

Ave,…

ich bin zwar neu in den Thread eingestiegen und ich hoffe mal, das ich keine Wiederholung starte, aber …

  1. Deutschland braucht eine Verfassung. Punkt-aus-Ende.

  2. Deutschland hat eine Verfassung, nämlich ein Grundgesetz mit Verfassungsrang.

Soweit gesehen ist die Diskussion obsolet.

Die Gefahr, die ich jetzt sehe ist, das die Bestrebung, eine neue Verfassung zu schaffen, dem Bundestag und dem Bundesrat nun die Möglichkeit gibt, bestimmte Fehler nun endgültig festzuzementieren, anstatt sie zu lösen.

Ich hab’ 'ne gute Zeit auf der Ausländerbehörde in Berlin gearbeitet und es wurde immer der Ruf laut, die Verfassung mit Hinblick auf den Asylartikel nachzubessern. Bullshit!

Der Artikel ist ausreichend, es ist nur die Folgegesetzgebung die schleppt. Aber wir ändern lieber die Verfassung, als das wir unseren Job in den Gerichten mal richtig ausüben.

Ich könnte Knochen kotzen, wenn ich imme wieder erlebe, das Politiker zum BuVerfG rennen, um Dinge regeln zu lassen, die man mit ein bißchen Menschenverstand auch anders regeln könnte.

Und jetzt auch noch dafür 'ne Grundlage schaffen?

Vielleicht noch reinpinseln, das die Bundeswehr sich überall tummeln darf, wo die hohen Herren es wollen, obwohl das Volk es ggf. anders sieht? Nääääää …

Was jetzt die Diskussion über Art. 72 IV GG angeht:

Wo habt’n ihr bitte damit 'n Problem?

Im Artikel 72 steht nur drin, - mal für Nichtjuristen erklärt - das die Länder die Gesetzhoheit haben, es sei denn, das es Umstände sind, die sich auf gesamtstaatlicher Ebene tummeln, und daher von Mutti Staat einheitlich festgemeisselt werden müssen.

Der letzte Absatz sagt nur aus, das … wenn die gesamtstaatliche Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist, die Länder wieder eigene Brötchen backen können.

Entscheidend ist dabei nur, WAS wird vom Bund für die Landesebene “freigegeben”?

Der Absatz bedeutet nicht, das die Länder das Bundesrecht aushebeln können.

In diesem Sinn …

  1. Deutschland braucht eine Verfassung. Punkt-aus-Ende.
  2. Deutschland hat eine Verfassung, nämlich ein Grundgesetz mit Verfassungsrang.

Da hast du völlig recht. Bevor mich hier jemand für doof hält: Überschrift und Umfrage sind ein wenig provokant geschrieben, das war nichts als die reine Absicht :wink:

Da hast du völlig recht. Bevor mich hier jemand für doof hält: Überschrift und Umfrage sind ein wenig provokant geschrieben, das war nichts als die reine Absicht :wink:

Und genau so hab ich Dich auch verstanden :smiley:

@ Isegrimm

Haben Sie etwa Jura studiert? :?:

@ Isegrimm

Haben Sie etwa Jura studiert? :?:

Wäre das ein Makel?

Nein, aber eine Frage! :wink:

Nein, aber eine Frage! :wink:

Also ich würd’s mal so bezeichnen. :wink:

Nachdem wir jetzt die Reputationen geklärt haben … back2topic. :smiley:

Deutschland braucht eine Verfassung, allerdings nicht so, wie der Münte es gerne hätte. Diese Verfassung sollte auf breiter Basis ausgearbeitet werden, in einem Verfahren, bei dem jeder Bürger mitreden kann. Sie sollte sich an das Grundgesetz anlehnen (das enthält nämlich viele tolle Sachen, die in der neuen Verfassung nicht unter den Tisch fallen dürfen) und sollte, nein MUSS, dann durch Volksabstimmung genehmigt werden. - Das jedoch erst, wenn die meisten Deutschen begriffen haben, dass die derzeitigen Rufe nach einer neuen Verfassung nur dazu dienen, das Volk weiter zu entrechten und zu entmündigen. Worum es ihnen geht, haben sie bereits gezeigt, als sie die EU-Verfassung (jetzt auch „Vertrag von Lissabon“) über die Köpfe des Volkes hinweg angenommen haben. Todesstrafe durch die Hintertür, erlaubte Folter und Aufrüstungsgebot, um nur einige der legitimierten Schweinereien zu nennen.

Das Grundgesetz mag gut und schön sein, jedoch gibt es für jedes Grundrecht genügend Einschränkungen, die sie de facto nutzlos machen. Deutschland braucht eine Verfassung, aber eine richtige, faire und gute, die nicht einfach durch Zwei-Drittel-Mehrheit den Wünschen der herrschenden Kaste angepasst werden kann und auch keine Schlupflöcher enthält. Darum ist die Zeit dafür noch nicht reif, denn das haben die meisten - Bürger und Politiker - noch nicht begriffen.

Ach ja, die KRR (und hier). Eigentlich kann man über den Blödsinn nur noch lachen.

Sorry für den Doppelpost, aber gerade bin ich über das hier gestolpert und wollte es nicht unkommentiert lassen.

Die KRR-FAQ ist Blödsinn - allerdings hat die Gegenseite auch nur bedingt recht. Frank Schmidt, der Autor der KRR-FAQ ist eine frei erfundene Person. Der Webmaster des Forums löscht unliebsame Fragen und Meinungen zum Thema … den Account natürlich gleich mit. Er betreibt damit Zensur. (Ein Schelm wer böses dabei denkt.)

Die KRR’s sind auch nicht viel besser. Es gibt unzählige, sie alle haben den alleinigen „Herrschaftsanspruch auf Deutschland“ und begründen das mit jeder Menge Blafasel - den auch die KRR-FAQ nicht widerlegt, sondern nur zerredet. Tatsächlich argumentieren beide Seiten am Kern der Sache vorbei:

Mit Wirkung zum 29.09.1990 wurde Art. 23 GG (Geltungsbereich des GG) aufgehoben. Ohne Geltungsbereich fand das GG jedoch keine Anwendung, weshalb die für vier Tage darauf angesetzte Wiedervereinigung nicht stattfinden konnte und sowohl DDR als auch BRD von der Bühne der Weltgeschichte - rein juristisch - verschwanden. Damit tritt automatisch die Weimarer Verfassung wieder aus ihrem Schattendasein hervor, denn sie wurde niemals (weder von Hitler noch durch die Alliierten) außer Kraft gesetzt - aber das wirklich schlimmste ist der ganze Rattenschwanz an Problemen, die dieser Umstand mit sich bringt.

Die KRR’s haben alle einen an der Waffel, auch wenn sie tendenziell richtig liegen mit ihren Aussagen. Leider reden sie am heißen Brei vorbei und haben entgegen ihren eigenen Aussagen keinen legitimen Anspruch auf irgendwas. Das sind Kapservereine, mehr nicht.

Der größte Vorwurf richtet sich aber an die KRR-FAQ, die die Tatsache verschleiert, die ich oben erläutert habe. Auch sie verbiegt die Wahrheit und lügt eine abenteuerliche Geschichte zusammen, nur um darüber hinweg zu täuschen, dass die derzeitige Regierung illegal an der Macht ist, dass Deutschland noch immer keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten des zweiten Weltkrieges hat und das sämtliche Gesetze in diesem Land seit dem 29.09.1990 auf Anarchie begründet sind.

Das moralische Dilemma dabei: Wenn man das offen ausspricht, wird man automatisch in die rechte Ecke gestellt. Selbst wenn man nur die Absicht hatte, Aufklärung zu betreiben und diesen unerträglichen Zustand abzustellen. (Darum vertrete ich auch die Meinung, Deutschland braucht eine Verfassung … nur ist die Zeit noch nicht reif dafür.)

Und bevor ich es vergesse: der 17. bzw. 18.07.1990 wird in diesem Zusammenhang auch öfters genannt. Dafür gibt es aber keinen schriftlichen Beleg. Meine These ist hingegen im Einigungsvertrag und dem dazugehörigen BGBl. nachzulesen.

Edit TV-Unke: Doppelpost vereint.

Ein schönes Interview zum Thema mit der großartigen Hildegard Hamm-Brücher:

Das Grundgesetz mag gut und schön sein, jedoch gibt es für jedes Grundrecht genügend Einschränkungen, die sie de facto nutzlos machen.

So ein Quark! Stell dir mal vor jedes Grundrecht wäre unbegrenzt gültig. Für jeden normal denkenden Menschen ergeben sich hierbei Konflikte! Sowas ist unmöglich, es bedarf Einschränkungen, schon allein um Konflikte innerhalb der Grundrechte zu verhindern.

Wo ist denn der Jurist, Herr Isegrimm? Sie müssten uns doch derartige Zusammenhänge aus Ihrer Grundrechte Vorlesung im 2. Semester erläutern können :-o

Du wirst mir doch sicher zustimmen, dass die Grundrechte zur Zeit fleißig durch die Hintertür ausgehöhlt werden. Das ist nur möglich, weil die Grundrechte eben immer eine Hintertür offen lassen. Den größten Konflikt haben Grundrechte allerdings wirklich mit sich selbst. So musste bereits das BVerfG feststellen, dass die Wehrpflicht nur für Männer nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen Mann und Frau kollidiert. Beide Artikel seien gleichberechtigt, also kann man schon da die erste Ausnahme machen.

Und so zieht es sich wie ein roter Faden durch das Grundgesetz. Mal gilt ein Grundrecht nicht zum Schutze der Jugend (das Gesetz zur Internet-Zensur wird sich darauf berufen), mal ist die Allgemeinheit gefährdet (Terroristen überall!) und eigentlich alles, was sonst noch den kreativen Politikerköpfen als Grund für Grundrechtseinschränkungen einfällt. Klar muss es gewisse Grenzen geben, aber so wie sie im GG definiert sind, ist das ein Freibrief für die Regierung, das GG gleich vollends im Klo zu versenken. Sie sind ja gerade dabei. Folglich muss eine neue Verfassung die Grundrechte effektiver schützen!

Mal ein (erschreckendes) Beispiel:

Artikel 20 GG

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das bedeutet:
Sobald die Regierung auf die Idee kommt, die Schlinge um den Hals der Grundrechte noch ein wenig enger zu ziehen, dürfen wir „Widerstand“ leisten. Aber halt! Zuerst müssen wir den Klageweg gehen um auszutesten, ob „andere Abhilfe“ möglich ist, oder nicht. Da anzunehmen ist, dass die Regierung an diesem Tag eh schon geeignetes Personal in die roten Roben in Karlsruhe gesteckt hat, wird das BVerfG ganz einfach die Grundrechtseinschränkungen wortgewandt legalisieren, selbst wenn da nichts legalisiert werden kann. DANN muss man dem BVerfG nachweisen, dass es falsch geurteilt hat - was wohl reichlich sinnlos ist.

Angenommen, „andere Abhilfe“ ist tatsächlich nicht möglich, schließt das Recht auf Widerstand auch Gewalt ein. D.h. der Pöbel darf wütend mit ein paar Verantwortlichen die Laternen vor dem Reichstag beschweren. Die Revolution bricht aus. Dabei gibt es dann zwei Möglichkeiten:

  1. Die Revolution gelingt, dann spielt es keine Rolle mehr, ob sie legal war.
  2. Die Revolution misslingt, dann wird sie nachträglich als Terrorakt und damit für illegal erklärt, und ihre Teilnehmer wandern in den Knast.

Die logische Schlussfolgerung: Art. 20 (4) GG - Das Grundrecht aller Grundrechte selbst, ist sinnlos. In der neuen Verfassung müssten also auch ausdrücklich unabänderliche Mechanismen vorgesehen sein, die die Staatsgewalt auch tatsächlich in die Hände des Souveräns (gemeint ist das Volk) legen.

Du wirst mir doch sicher zustimmen, dass die Grundrechte zur Zeit fleißig durch die Hintertür ausgehöhlt werden. Das ist nur möglich, weil die Grundrechte eben immer eine Hintertür offen lassen. Den größten Konflikt haben Grundrechte allerdings wirklich mit sich selbst. So musste bereits das BVerfG feststellen, dass die Wehrpflicht nur für Männer nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen Mann und Frau kollidiert. Beide Artikel seien gleichberechtigt, also kann man schon da die erste Ausnahme machen.

Ich weiss worauf du hinaus willst. Du redest von der vermeintlichen Kollision des Art. 4 GG und Art. 12a GG. Das ist jedoch ein schlechtes Beispiel, weil Art. 12a GG kein Grundrecht ist. Man merkt das ja auch, wenn man ihn ließt! An sich stellt der Absatz 2 des Artikel hauptsächlich eine Schranken-Schranke zu Art. 4 GG dar.

Und so zieht es sich wie ein roter Faden durch das Grundgesetz. Mal gilt ein Grundrecht nicht zum Schutze der Jugend (das Gesetz zur Internet-Zensur wird sich darauf berufen), mal ist die Allgemeinheit gefährdet (Terroristen überall!) und eigentlich alles, was sonst noch den kreativen Politikerköpfen als Grund für Grundrechtseinschränkungen einfällt. Klar muss es gewisse Grenzen geben, aber so wie sie im GG definiert sind, ist das ein Freibrief für die Regierung, das GG gleich vollends im Klo zu versenken. Sie sind ja gerade dabei. Folglich muss eine neue Verfassung die Grundrechte effektiver schützen!

Schon mal andere Verfassungen angeschaut? Das deutsche Grundgesetz ist eines der besten der Welt. Ein deutscher wäre z. B. erschreckt, hätte er die Freiheitsrechte der USA oder GB :roll:

Die logische Schlussfolgerung: Art. 20 (4) GG - Das Grundrecht aller Grundrechte selbst, ist sinnlos. In der neuen Verfassung müssten also auch ausdrücklich unabänderliche Mechanismen vorgesehen sein, die die Staatsgewalt auch tatsächlich in die Hände des Souveräns (gemeint ist das Volk) legen.

Das stimmt schon, aber welches Land der Welt, hat schon seien eigenen „Revolutionsabsatz“? :smiley: