Braucht Deutschland eine Verfassung?

Ich bin definitiv dafür. Wieso auch nicht. Wurde langsam mal Zeit.

Wieso auch nicht.
Eine neue Verfassung ist eigentlich unnötig, da das Grundgesetz eigenltich eine Verfassung ist, nur heißt es nicht so. Von daher wäre für eine Verfassung nur nötig, dass man das Grundgesetz umbenennt.

Ich denke, der erste Schritt wäre mal, JEDEN Bürger zu fragen, ob er denn überhaupt mit dem GG einverstanden ist. Das Ganze könnte man ja direkt damit koppeln: Wenn mehr als 2/3 der Stimmen zu Frieden sind, wird aus dem GG “Die Deutsche Verfassung”. Wenn es entschiedene Gegenstimmen gibt, ist es sowieso an der Zeit, sich Gedanken zu machen.

Wahrscheinlich meint BloedelTV damit, dass mit einer neuen Verfassung vielleicht noch mehr Überwachung zur „Terrorabwehr“ eingeführt würde. Das würde dann vielleicht durch andere Artikel, die in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt würden, überdeckt.

Gut, das Thema „Terrorabwehr“ und Grundgesetz ist ein eigenes Thema für sich. Hier greifen wieder einmal (links-) populistische Tiraden und Hetzen, welche von bestimmten Politikern und Medien gestreut werden, um Angst zu schüren.
Bevor man sich wegen eingriffe in Grundrechte zugunsten terroristischer Abwehr echauffiert, sollte man sich erstmal die Arbeit der Terrorabwehr in Deutschland zu gemüte führen und dann abschätzen, ob dies nicht doch nötig ist. Man sollte sich hierbei auch vor Augen halten, dass damit nicht nur die Abwehr von physischen Angriffen, sondern auch die Vorbereitung und Planung dieser, durch die Generalbundesanwaltschaft bestraft werden kann.
Kurzum sind für eine angemessene und allumfassende Sicherheit auch eingriffe nötig, ohne die wir schon duzende Katastrophen in deutschen Metropolen hinter uns hätten!

Die Gesetzte sollten also lieber einzeln beschlossen werden. Dann bekommen auch mehr Menschen mit, was da wirklich so Alles beschlossen wird.

Ich bezweifle es stark, dass dadurch mehr Menschen mitkommen würden was laüft. Welcher „normale“ Mensch hat denn schon ein GG zu hause, um darin zu lesen und im erstfall zu vergleichen? Und selbst wenn einige Bürger das GG griffbereit hätten, dann würden doch nur die wenigsten durch alle Artikel durchblicken!
Die Informationen bei einer Änderung würden doch, egal on einzeln beschlossen oder im Gesamtpaket, nur durch Medien geschehen. Und wer weiss es nich besser als die Nutzer dieses Forum, wie beeinflussbar und subjektiv die ganzen TV-Sender und deren Nachichtenredakteure arbeiten! Es wäre so oder so eine einzige Hetzparade zwischen allen öffentlich-rechtlichen Sendern, den Springer-Verlag und deren Abkömmlingen sowie den Privaten. Und weil ja leider die breite Masse lieber Fernsehen schaut, als eine Zeitung zu lesen, muss man auch diesen Maßstab besonders berücksichtigen.

Ich denke, der erste Schritt wäre mal, JEDEN Bürger zu fragen, ob er denn überhaupt mit dem GG einverstanden ist. Das Ganze könnte man ja direkt damit koppeln: Wenn mehr als 2/3 der Stimmen zu Frieden sind, wird aus dem GG „Die Deutsche Verfassung“. Wenn es entschiedene Gegenstimmen gibt, ist es sowieso an der Zeit, sich Gedanken zu machen.

Teilweise sind schon oben von mir Meinungen niedergeschrieben worden. Dieses Verfahren wäre ineffizient, da so gut wie alle Bürger (ausser Juristen) das GG in weiten Teilen überhaupt nicht verstehen. Wie kann man über etwas entscheiden, von dem man über 80 % net kapiert und über 90% gar nicht gelsen hat. Dementsprechend ist eine Verfassung auch nur sehr eingeschränkt bis überhaupt nicht disponibel.

Eigentlich musste jeder, der einen Schulabschluss hat das Grundgesetz schon mal durcharbeiten, und hat deswegen zumindest mal ein Grundgesetz besessen. Wenn er es später wegschmeißt, ist er selbst schuld.

Die Grundrechte selbst sind auch nicht wirklich kompliziert formuliert. Die kann jeder begreifen.

Und was die “linkspopulistische Panikmache” angeht, es ist doch im Gegenteil rechtspopulistische Panikmache, dass eine nennenswerte Terrorgefahr in Deutschland bestehe, oder dass die Einschränkungen bei den Bürgerrechten diese irgendwie verhindern würden.

Ja, die Grundrechte, aber was ist zum Beispiel mit aussschließender(Art. 73) und konkurrierender(Art. 74) Gesetzgebung sprich Föderalismus, Verwaltungsangelegenheiten(ab Art. 83) oder der Rechtssprechung(ab Art. 93) und ihren genauen Auswirkungen auf den Alltag?
Das GG besteht aus mehr als nur den Grundrechten, da gibt es vieles, was der „normale“ Bürger nicht verstehen würde(zumindest nich bevor er sich nicht wircklich ernsthaft mit den Inhalten beschäftigt hat).

Naja wobei das Grundgesetz nicht mit den Gesetzbüchern zu vergleichen ist, im GG kann man viele Artikel wirklich auch als Normalsterblicher noch ganz gut verstehen.

Hier gehe ich keinesfalls mit, die Grundrecht sind nur kürzer geschrieben und nicht so lang formuliert wie bspw. einfache Gesetze im BGB/StGB. Ich bezweifle die Verständlichkeit bei „Otto-Normal-Bürger“ daher stark! Nur weil man die dort abgedruckten Buchstaben als Wörter identifizieren, anschließend mit dessen Aneinanderreihung ganze Sätze bilden und sie am Ende sogar lesen kann, heißt es nicht, dass sie auch Verstanden werden. Siehe dazu Art. 1 III und Art. 20 GG.

Wie von mir weiter oben schon ausgeführt und von Helsing noch mal unterstrichen, sind es gerade die hintern Artikel die am unmenschlichsten erscheinen.Mein absoluter Favorit ist Art. 72 IV GG, wer mir den erklären kann, vor dem ziehe ich meinen nicht vorhandenen Hut!

Für mich ist die links.Partei mit all ihren Zirkusdompteuren viel presenter, als es die NPD/DVU jemals im Fernsehen war. Von denen wird ja keiner (nicht das da Bedürfnisse wären) in Fernsehsendungen eingeladen, von der links.Partei hingegen schon…

Es geht nicht um rechtsextreme Hetzte sondern um rechtspopulistische Panikmache. :wink:
Die CDU steht (inzwischen nur noch dem Namen nach) für eine rechtskonservative, christliche Politik. Inzwischen wollen ja alle in die Mitte… :roll:

Dieses Verfahren wäre ineffizient, da so gut wie alle Bürger (ausser Juristen) das GG in weiten Teilen überhaupt nicht verstehen. Wie kann man über etwas entscheiden, von dem man über 80 % net kapiert und über 90% gar nicht gelsen hat.
Das ist einer der besten Gründe, genau eine solche Abstimmung zu machen. Meine Verfassung sollte so geschrieben sein, dass ich sie lesen kann, ohne vorher zehn Semester Jura zu studieren. Wenn das aktuelle Grundgesetz so kompliziert geschrieben ist, dass es der Anwender nicht versteht, ist es auch nichts Wert.

Ich denke, die schlechte Verständlichkeit ist ein guter Ansatz für eine komplette Revision. Gesetz sollte in einfache und verständliche Worte gefasst sein!

Wie von mir weiter oben schon ausgeführt und von Helsing noch mal unterstrichen, sind es gerade die hintern Artikel die am unmenschlichsten erscheinen.Mein absoluter Favorit ist Art. 72 IV GG, wer mir den erklären kann, vor dem ziehe ich meinen nicht vorhandenen Hut!

Dann poste den Absatz doch bitte mal. Ich kenn mich mit dem Krempel nicht so aus, aber wenn Art. 72 IV GG bedeutet dass du Artikel 72 im Grundgesetz meinst, und dort den 4. Absatz, dann muss ich sagen dass es den bei mir (Ausgabe von 2001) leider nicht gibt, ich also nix dazu sagen kann.

Artikel 72

(4) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.

Das isser. (http://www.bundestag.de/Parlament/funkt … tz/gg.html)
Nun ja, es geht offensichtlich um die Zuständigkeitsbereiche von Bund und Ländern, wobei die Einzelheiten wirklich etwas schwer zu verstehen sind. :lol: Zumindest kann man ihn nicht mal so eben überfliegen und auf Anhieb verstehen.

Okay, scheint tatsächlich neu zu sein :wink: also ich würde Laienhaft sagen dass der Bund das Recht hat bestimmte Kompetenzen an die Länder abzutreten.

Meine Verfassung sollte so geschrieben sein, dass ich sie lesen kann, ohne vorher zehn Semester Jura zu studieren. […]
Ich denke, die schlechte Verständlichkeit ist ein guter Ansatz für eine komplette Revision. Gesetz sollte in einfache und verständliche Worte gefasst sein!

Um Gottes Willen, bloß nicht!!!

Wenn jeder die Gesetze versteht und problemslos anwenden kann, dann sind Juristen (insbesondere Anwälte) arbeitslos. :smt018
Ich meine nur inhaltliche Änderungen und nicht grammatikalische und orthographische Anpassung! :smt018

Dank an SG, ich zeig dir mal spontan alles was an Art. 72 IV GG dranhängt:

Art. 72 IV:
Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.

Schauen wir mal beim angesprochenen Absatz 2:

Art. 72 II:
Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

So, dann noch die Kompetenzen der konkurrierenden Gesetzgebung:

Art. 74:
(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:

  1. das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung, das gerichtliche Verfahren (ohne das Recht des Untersuchungshaftvollzugs), die Rechtsanwaltschaft, das Notariat und die Rechtsberatung;
    […]
  2. das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer;
    […]
  3. die öffentliche Fürsorge (ohne das Heimrecht);
    […]
  4. das Recht der Wirtschaft (Bergbau, Industrie, Energiewirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Handel, Bank- und Börsenwesen, privatrechtliches Versicherungswesen) ohne das Recht des Ladenschlusses, der Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der Ausstellungen und der Märkte;
    

[…]
13. die Regelung der Ausbildungsbeihilfen und die Förderung der wissenschaftlichen Forschung;
[…]
15. die Überführung von Grund und Boden, von Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft;
[…]
19a. die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze;
20. das Recht der Lebensmittel einschließlich der ihrer Gewinnung dienenden Tiere, das Recht der Genussmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel sowie den Schutz beim Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut, den Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie den Tierschutz;
[…]
22. den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen;
[…]
25. die Staatshaftung;
26. die medizinisch unterstützte Erzeugung menschlichen Lebens, die Untersuchung und die künstliche Veränderung von Erbinformationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen, Geweben und Zellen;
[…]

(2) Gesetze nach Absatz 1 Nr. 25 und 27 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Siehe bei Abs. 2 dann noch Art. 76 II GG

Ganz schön pervers! Der einzige Makel in diesem Ding!

Ah habe das Video zu diesem Thema wiedergefunden.
http://video.google.com/videoplay?docid … 4054272044

Ah habe das Video zu diesem Thema wiedergefunden.
http://video.google.com/videoplay?docid … 4054272044

Und wen willst du damit jetzt schocken?
Wenn man in Geschichte damals halbwegs aufgepasst hat weiß man sowas auch ohne dieses äußerst schlecht gemacht Video :roll: (zumindest hatten wir das damals sehr intensiv durchgenommen).

Ich stimme zu, dass das Video äußerst schlecht gemacht ist.

Ich hab mir nur die ersten paar Minuten angetan, aber da wird zumindest nichts wirklich neues erzählt.
Sicher wäre es schöner gewesen, wenn wir als Volk über eine Verfassung hätten abstimmen können. Nur weil das nun aber ausblieb, leben wir noch lange nicht in der Unterdrückung. Das GG ist schon gut so, wie es ist. Und wer eine neue Verfassung gewollt hat, bei der auf die Wiedervereinigung folgenden Bundestagswahl, der hätte halt nicht CDU wählen dürfen.
Und aus der Tatsache, dass in unseren Ausweisen “deutsch” steht, eine große Verschwörung herauslesen zu wollen, ist einfach Quatsch. Eine angebliche Unterdrückung an so etwas festzumachen ist Wortklauberei.

Die Qualität des Videos ist nicht relevant. Was zählt ist die Aussage. Soweit ich weiß wird das heute gart nicht mehr besprochen. Meine Mutter hat das noch als Thema gehabt, mal gucken was mein Lk bringt. Außerdem denke ich nicht das, das Vid jemanden schockt. Dennoch sind es Fakten, die man nachprüfen kann.

Ach ja, die KRR (und hier). Eigentlich kann man über den Blödsinn nur noch lachen.

Ein Körnchen Wahrheit liegt aber darin.