Das Urteil ist aus vielen Gründen unsinnig und verstößt sogar gegen das Grundgesetz. Art. 4 Absatz 1, 2 sichert jeden Einzelnen, das Recht auf „freie Religionsausübung“ zu
Laut GG hat der Staat aber auch eine Schutzpflicht gegenüber dem Kind. Hier betrifft es Art. 2 II Satz 1 GG
Jetzt mag man vielleicht sagen, dass die Kinder nicht frei Entscheiden können aber genau so wie bei der Christlichen Zwangs-taufe entscheiden hier die Eltern für ihr Kind.
ist keine Körperverletzung. es geht nicht darum, ob Eltern das recht haben, ihre Kinder religiös zu erziehen (denn dieses Recht haben sie ganz eindeutig) Es geht darum, ob dieses Recht soweit geht, dass eine Körperverletzung gerechtfertigt ist. Und das tut es nach Ansicht der Richter nicht.
Körperliche Unversehrtheit hat vor religiösem Schwachsinn zu stehen. Sonst könnte man ja auch Genitalverstümmelung bei Mädchen rechtfertigen!
So ungerne ich dir recht gebe… aber in dem Fall muss es sein.
Und von einer Einschränkung der Religionsfreiheit kann nun auch keine Rede sein. Ganz im Gegenteil es ist eine Ausweitung derselben, da dadurch auch Juden und Moslems sich frei entscheiden können, was sie im Namen ihrer Religion an sich vollbringen wollen oder nicht.
Wobei ich zumindest diesem „Verstümmelungsgequatsche“ nicht zustimmen würde. Eine Beschneidung ist eine Standard-OP und läuft normalerweise ohne Schwierigkeiten ab. (Natürlich: Keine OP ist ohne Risiko. Und das ist der Grund warum jede nicht notwendige OP an Kindern untersagt sein sollte.)
Nachteil: Dieses Gesetz wird umgangen, so sicher wie das Amen in der Kirche. Und damit ist dann prinzipiell auch niemandem geholfen, denn das Risiko von Beschneidungen unter unhygenischen Bedingungen wächst ungemein und auch wenn man die Eltern später rechtlich kriegt. Dem Kind ist nicht geholfen wenn es erstmal mit entzündetem Penis im Krankenhaus liegt und die Eltern sich derweil vor Gericht verantworten müssen.
Insofern: Sinnvolles Urteil für die persönliche Freiheit. Leider wird es vermutlich eher zu mehr Problemen führen als wir vorher hatten.
Es ist halt nicht zu begründen, warum man keine Beschneidung vornehmen sollte.
Nein, falsch! Es ist nicht zu begründen wieso eine Beschneidung an einem Kind vorgenommen werden sollte. Die religiöse Überzeugung der Eltern zählt einfach nicht, da es sich um einen Eingriff handelt, welcher, wie mehrfach erwähnt, nicht die körperliche Unversehrtheit beachtet, wenn es denn keinen driftigen(!) Grund gibt.
Es gibt natürlich eine Reihe von Fällen, z.B. Vorhautverengung wie du sagst, bei denen ein solcher Eingriff Sinn macht.
Solange es keinen medizinischen Grund gibt, haben die Eltern dies zu beachten. Jeder Eingriff hat ein potentielles Risiko, also sollten Eingriffe immer nur vorgenommen werden, wenn die Vorteile den Nachteilen überwiegen.
Und jetzt erklärt mir bitte jemand, was der Vorteil für das Kind ist, wenn ihm an seinem Körper rumgeschnitten wird, obwohl es keinen Grund außer der Religion der Eltern gibt?
Nochmal: Wieso sollte man die religiösen Rechte der Eltern über die Rechte des Kindes stellen?
Die WHO empfiehlt sogar eine Beschneidung zur Prävention schwererer Erkrankungen. Und was soll ich sagen, in dem Krankenhaus in dem ich arbeite, haben wir sehr viel mehr Phimosen als Zirkumzisionen… ich frag mich ob das die Richter auch wussten. Letztendlich muss man als Eltern die Vorteile den Risiken (die mittlerweile sehr überschaubar sind) gegenüberstellen und dann frei entscheiden . Etwas wo sich deutsche Richter raushalten sollten.
Ein weiterer Aspekt ist die Ächtung beschnittener, die durch dieses Urteil sicher angestoßen wird. Und das hatten wir schon mal…
Du vermengst langsam den medizinischen Aspekt mit dem religiösen. Medizinisch notwendige Beschneidungen sind nach wie vor erlaubt. Es geht hier nur um absolut nutzlose Beschneidungen aus Gründen, die keine Körperverletzung rechtfertigen.
Und medizinische Komplikationen gibt es immer wieder. Selbst an einer Blinddarm Operation oder Nasenscheidewand-Korrektur kann man versterben.
Eben. Jede Operation ist mit Risiken verbunden, so auch die Beschneidung. Deshalb dient eine Beschneidung ohne medizinischen Grund nicht dem Kindeswohl. Und da es nicht dem Kindeswohl dient, können die Eltern keine rechtlich wirksame Einwilligung in die Körperverletzung geben. Ohne Einwilligung ist die Körperverletzung rechtswidrig.
Es ist halt nicht zu begründen, warum man keine Beschneidung vornehmen sollte.
die Vorhaut schützt die Eichel. Der Sex ist intensiver. Die Vorhaut erfüllt also bestimmte Funktionen. Außerdem ist der Eingriff mit Risikien verbunden. Abgesehen davon wird in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes enorm eingegriffen. Was, wenn es seine Vorhaut zurück möchte, weil es nicht einverstanden ist, dass ein Körperteil ohne seine Zustimmung abgeschnitten wurde?
Der Staat darf nur eingreifen, wenn eine Unbedingte Gefahr für dass Kind besteht und das ist bei der Beschneidung nicht der Fall.
Es besteht eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit. Umgekehrt ist es so, dass die Eltern nur dann in den Körper des Kindes eingreifen (lassen) dürfen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
@Enzio Also sind Präventive Beschneidungen erlaubt aber wenn man ein Jude ist oder Moslem verboten ? Das ist nicht nur schwachsinnig sondern verstößt auch gegen die Gleichbehandlung.
@Draht Eine Beschneidung kann dem Kindeswohl dienen als präventive Maßnahme gegen eine Vielzahl von Erkrankungen wie zum Beispiel die Phimose. In Deutschland gibt es wohl mehr Phimose als Beschneidungen in den USA ist es umgekernt… aber die sind auch viel fortschrittlicher in der Medizin als das alte Europa oder gar Deutschland
Ich finde das Urteil auch überflüssig, sobald es um die Beschneidung bei Männern geht. Bei Frauen ist das eine gaaanz andere Geschichte.
Beschnittene Männer können ihren Puller noch ohne Einschränkungen und Schmerzen benutzen und hygienischer ist es auch!
Aber beschnittene Frauen sind verstümmelt und haben den Rest ihres Lebens schmerzen beim sitzen, Wasserlassen und vom Sex gar nicht zu sprechen. Ergo finde ich die Sache gut, solange es um die Beschneidung der Frau geht.
Ich stimme Eisenfaust voll und ganz zu!
Befürworter der Beschneidung weisen gerne auf eine Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO hin, die die Beschneidung von Männern als zusätzliche Maßnahme zur Vorbeugung gegen HIV/AIDS in Ländern mit hohen “heterosexuellen” HIV-Infektionsraten und geringen Beschneidungsraten bei Männern empfiehlt.
Was dabei meines Erachtens nicht ausreichend betont wird ist, dass die WHO sich nur auf die freiwillige Beschneidung erwachsener Männer bezieht:
[quote]Countries should ensure that male circumcision is provided with full adherence to medical ethics and human rights principles, including informed consent, confidentiality, and absence of coercion.
Mit anderen Worten: Die WHO fordert, dass die Beschneidung von Männern nur nach ausreichender Information, freiwilliger Zustimmung und ohne Zwang durchgeführt wird. Diese Kriterien können bei Säuglingen und Kindern nicht erfüllt sein. [/quote]
Also das nächste mal bitte schon mit richtigen Argumenten kommen und nicht die Hälfte der Information weglassen!
Wenn mein kleiner Junge Probleme mit der Vorhaut hat, lass ich ihn wenn nötig beschneiden. Dann ist es gerechtfertigt und lässt sich auch vertreten. Ich schneide ihm nicht etwas ab, nur weil es mir eine obskure Vorschrift so befielt! Ansonsten hat es strohaLm gut ausgeführt!
Enzio, du weißt schon das eine notwendige Beschneidung aus medizinischen Gründen, sehr viel gefährlicher ist, als eine vorsorgliche ? Ich denke hier schwingt noch viel Rassismus, Vorurteile und Religionsfeindlichkeit mit
finde ich gut. Religionen sind meiner Meinung nach sowieso Quatsch und unmündige Kinder damit unnötigen gesundheitlichen Qualen auszusetzen finde ich genauso schlimm.
Aha, jetzt kreist natürlich wieder die Keule! :ugly
Ich bin lediglich dafür, dass verdammt nochmal keiner das Recht haben sollte, einem anderen Menschen aus religiösen Gründen auch nur das Allergeringste abzuschneiden, abzuhacken, aufzuzwingen oder ihn für seine krude Ideologie sonstwie zu schädigen! Wer sich als Erwachsener selbstständig für sowas entscheidet …bitte, aber an Kindern hat sich keiner zu vergreifen!
David (was für eine Ironie) wenn du mal Diktator von Deutschland bist, darfst du gerne alle Religionen abschaffen. Und von Qualen kann nicht die rede sein. Eher erspart es einen unnötige Qualen. Und getroffene Hunde bellen
Die freie Ausübung der Religion endet da, wo sie die Rechte anderer verletzt. So ist es selbstverständlich auch verboten, in Deutschland vollkommen nach der Scharia zu leben und jemanden zu steinigen, weil das seine Rechte auf irrationale Weise verletzt (ganz abgesehen, dass er sich die Exekutive anmaßt). Genausowenig darf man für Schutzbefohlene irreversible körperliche Entscheidungen, außer sie sind notwendig, treffen, und daher halte ich es vorsichtig für gut, immer mit der Möglichkeit im Kopf, dass vielleicht n paar Leute dann wo anders hinfahren und es da dilletantischer geschieht…
Das Urteil ist aus vielen Gründen unsinnig und verstößt sogar gegen das Grundgesetz. Art. 4 Absatz 1, 2 sichert jeden Einzelnen, das Recht auf „freie Religionsausübung“ zu.
Ist es eigentlich zu viel verlangt Gesetze ganz zu lesen und nicht nur selektiv irgendwelche Artikel zu nennen? Natürlich zählen Deutsche Gesetze auf für Moslems und Juden, wie soll es also anders sein. Die Religionsfreiheit hat also natürlich auch seine Schranken.
Ich begrüße das Urteil, denn es zeigt deutlich diese Grenzen auf. Es sollte auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass Religionen sich zu unseren Gesetzen bekennen und hab deshalb keinerlei Verständnis für die Empörung, die jetzt so mancher Jude oder Moslem von sich gibt.
Das sind eben Entscheidungen, die jeder für sich entscheiden muss und nicht von einer Religion entschieden werden darf.
Rechtfertigungen, dass es sonst in Hinterhöfen passieren könnte ist doch auch lächerlich. Einmal wäre es um so mehr eine Straftat und Straftaten dürfen nicht legalisiert werden, nur weil sich manche dazu entscheiden. Zum anderen werden diese Beschneidungen eh nicht selten nicht im Krankenhaus sondern auf Feste durchgeführt. Das kommt dem Hinterhof eh schon sehr gleich.
Die Taufe gehört selbstverständlich auch abgeschafft. Zwar gibt es hier keine Verstümmelung, nichts desto trotz wird ein Mensch in einen Verein aufgenommen, ohne seine Zustimmung dafür zu geben. Und bereits dieser Punkt ist nun mal nicht mehr nur fragwürdig, sondern einfach falsch.
Es ist auch absurd etwas falsches mit etwas anderem, genauso falschem zu verteidigen, vor allem wenn das andere immerhin nichts regenerierbares vom Körper abschnippelt. Religionsfreiheit ist auch kein Argument, denn ich kann meine Religion nun mal nicht ausüben wie ich lustig bin. Ich kann mir keine Sklaven halten, keine Verurteilungen vornehmen und Strafen ausführen, schlicht nicht Dritte schädigen. Daher ist das Urteil zu befürworten, denn Eltern mögen ja ihrem Kind Vorschriften machen können aber sie dürfen sie nicht verletzen. Wäre dem so, könnten ja auch ein paar Urkonservative rauskommen und wieder den Gürtel schwingen.
Und ebenso falsch ist auch die medizinische Argumentation. Es gibt keine weitverbreitete Erkrankung bei der einem der Pullermann abfällt, wenn eine Vorhaut dranhängt. Es gibt Erkrankungen, die allerdings auch was mit fehlender/unzulänglichen Hygiene zutun hat und dagegen hilft auch keine Beschneidung. Wenn eine Erkrankung auftritt, gibt es immer noch den guten alten Arzt, deswegen muss man nicht vorschriftsmäßig einen guten Prozentsatz völlig gesunder Menschen verstümmeln. Das ist auch das richtige Wort, die Vorhaut ist schließlich kein Haar oder Stück Fingernagel, die hat ihren Zweck.