Das Landgericht Köln hat gesprochen: Die Beschneidung von Kindern aus religiösen Gründen ist eine rechtswidrige gefährliche Körperverletzung. http://www.faz.net/aktuell/politik/inla … 99975.html
Die Beschneidung ist damit verboten.
Ich finde das urteil richtig: Die Religionsausübung der Eltern kann es nicht rechtfertigen, dass einem Kind, das nicht darüber entscheiden kann, ein wichtiges Körperteil entfernt wird (Schutz der sensiblen Eichel). Zudem gibt medizinische Risiken - wie bei jeder Operation. Ist die Operation also nicht medizinisch notwendig, sollte sie auch nicht erlaubt sein, wenn der “Leidtragende” nicht selbst reif genug ist, um das entscheiden zu können.
Damit gibt es jetzt zwar für die Ärzte Rechtssicherheit, aber dann werden die Kinder eben außer Landes gebracht und dort verstümmelt. Wer das aus religiösen Gründen tut, lässt sich davon nicht aufhalten.
Erschreckend sind da einige Kommentare unter dem verlinkten Artikel, welche behaupten solch ein Verbot würde die Religionsfreiheit beschränken. Geht’s noch? Wessen Religionsfreiheit denn? Die Religionsfreiheit der Eltern, wenn es um die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes geht? Manche haben so dermaßen einen an der Latte. Zum Glück gibt es hier mal wieder ein Urteil, welches die Religionsfreiheit in ihre Schranken weißt.
Das mit dem Ausland stellt sich doch generell bei einem Verbot aber macht das Verbot ja nun nicht gleich unsinnig. Im Gegenteil, es ist ein gutes Signal und es ist zu hoffen, dass dem andere Länder folgen werden. Schön dass in Deutschland die Beschneidung endlich verboten ist.
Dann wird sich sicherlich irgendein Hinterzimmer finden, wo sowas auch weiterhin durchgeführt werden wird. Als ob sich Religiöse von Verboten aufhalten lassen würden. Frag mich eh, wie lange es dauert, bis die Verbände diverser Religionen gegen das Urteil Sturm laufen und es dann zurückgenommen wird. In dem Land hier glaub ich eh an gar nichts mehr, wenns um die heilige Religion geht!
Die Umgehung des Verbotes wird mit Sicherheit nicht in irgendwelchen Hinterhöfen, sondern bei ausgebildeten Urologen und Chirurgen finden, die auch heute schon sehr schnell die Diagnose “Phimose” bei Kindern finden. (Sollte dem nicht so sein, und diese zukünftig auf Hinterhöfen stattfinden, wäre dringend zu überlegen, ob den Kindern nicht besser gedient wäre, wenn man sie wieder legalisiert, damit solche Eingriffe zumindest vernünftig gemacht werden!)
Ich halte das Urteil für richtig, da es hier auch um eine grundsätzliche Entscheidung geht, jedoch sollte eine professionelle männliche Beschneidung auch nicht überdramatisiert werden. Probleme und Vorteile einer erfolgreichen Beschneidung halten sich in Waage, nur mögliche Komplikationen und ein Selbstentscheidungsrecht über den eigenen Körper sind das große Problem.
die Verbände werden es nicht auf sich sitzen lassen, dass ihre Rechte hier beschn…äh eingeschränkt werden. Der große Nachteil den ich sehe ist auch, dass die benschneider jetzt in die Illegalität getrieben werden. Das darf ein Gericht nicht davon abhalten, sich für die Achtung der körperlichen Unversehrtheit einzusetzen. Ich gebe aber zu, dass das in der Praxis wohl ein großes Problem werden kann.
nur mögliche Komplikationen und ein Selbstentscheidungsrecht über den eigenen Körper sind der große Problem.
ich finde auch, dass es keine allzu schreckliche Körperverletzung ist, aber so ganz harmlos ist es nicht. Die Selbstentscheidung finde ich hier auch sehr wichtig - es geht immerhin darum, dass ein „brisantes“ Körperteil für immer entfernt wird. Und eine Operation ohne medizinischen Grund ist unter gesundheitlichen Aspekten Unfug - einer, der auch noch unter (Voll?)Narkose durchgeführt wird. Es ist also ein durchaus bedeutender Eingriff
Es geht ja nicht nur um einen unnötigen Eingriff, sondern darum, dass ANDERE diese Entscheidung für einen treffen und dies durch ihre persönliche Religionsfreiheit gedeckt haben wollen.
Wenn sich jemand, sobald er Erwachsen ist, selbst für einen solchen Eingriff entscheidet ist das ja gar kein Problem.
„beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“…
Dass eine Beschneidung ein beispielloser, dramatischer Eingriff in die Rechte eines Kleinkindes sind, welches in diesem Fall kein Recht zur Selbstbestimmung und späteren Rückgängigmachung hat interessiert da natürlich nicht…
Der Zentralrat ist überraschenderweise total Empört und jammert rum :mrgreen:
Beschneidungen sind ein nicht Geringes Risiko, wenn man da als beschneider einen Fehler macht hat das Weitreichende Konsequenzen. Selbst Urologen machen das eigentlich nicht wenn es Vermeidbar ist
Darüber habe ich gestern abend noch mit einem sehr linken Bekannten gesprochen, der mich gleich als Nazi beschimpfte, weil ich das Urteil gut fand. Ich will hoffen, dass nicht viele genauso denken und das Urteil wegen Protesten oder was weiß ich nachher wieder gekippt wird.
Was wirklich Religionsfreiheit ist, hat der Zentralrat der Juden anscheinend nicht verstanden. Schließlich wird den Kindern ja die Religion von den Eltern aufgezwungen. Wenn sie volljährig sind, sollen sie selber entscheiden.
Mag sein, dass es jetzt dennoch in Hinterhöfen geschieht, aber das ist kein Grund es zu legalisieren. Der Großteil wird sich schon daran halten und es nicht tun.
Na hui … wenn schon der Zentralrat der Juden jammert, was machen dann die lieben Moslems? Verteilen sie dann in der Fußgängerzone Bücher unter der Überschrift: “Schnippel - an deinem Kind, dass du erschaffen hast!”? :ugly
Das Urteil ist aus vielen Gründen unsinnig und verstößt sogar gegen das Grundgesetz. Art. 4 Absatz 1, 2 sichert jeden Einzelnen, das Recht auf “freie Religionsausübung” zu. Jetzt mag man vielleicht sagen, dass die Kinder nicht frei Entscheiden können aber genau so wie bei der Christlichen Zwangs-taufe entscheiden hier die Eltern für ihr Kind.
Abgesehen von dem religösen Aspekt, gibt es genau so viele Gründe für eine Beschneidung, wie dagegen. Kein deutsches Gericht hat das Recht den Eltern diese Endscheidung zu nehmen. Und wenn man sein Kind aus religiösen Gründen nicht beschneiden lassen darf, dann macht man es halt aus hygienischen, traditionellen oder ästhetischen Gründen.
Eisenfaust… denk mal weiter.
Eine Zwangstaufe… dir wird bisschen Wasser über den Kopf geschüttet, und sobald du 14 bist darfst du gerne austreten und das ganze Rückgängig machen. Dir bleibt keinerlei physischer Schaden!
Eine Beschneidung, ohne medizinischen Grund, verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Du kannst nämlich nicht einfach sagen, sobald du dann mal alt genug bist, ich will kein Jude/Moslem/sonstwas sein… ich hätte jetzt gerne meine Vorhaut wieder!
Kein deutsches Gericht hat das Recht den Eltern diese Endscheidung zu nehmen.
Falsch … keine Eltern haben das Recht, aufgrund ihrer PERSÖNLICHEN Einstellung, so in das Leben ihres Kindes einzugreifen! Wie gesagt… die Religionsfreiheit der Eltern hat NICHTS mit den Rechten des Kindes zu tun.
Die Taufe kann man ignorieren - seinen kaputten Pullermann nicht. Der Vergleich hinkt ziemlich! Und den Grund für dieses Verbot sollte man nicht unter den Tisch fallen lassen. Im Jahr 2010 wurde nämlich bei einem Moslem-Kind die Beschneidung durchgeführt, und danach gab es schwere Komplikationen. Körperliche Unversehrtheit hat vor religiösem Schwachsinn zu stehen. Sonst könnte man ja auch Genitalverstümmelung bei Mädchen rechtfertigen!
Mit Religion hat das nichts zu tun. Ich bin weder Moslem noch Jude und bin beschnitten. Und medizinische Komplikationen gibt es immer wieder. Selbst an einer Blinddarm Operation oder Nasenscheidewand-Korrektur kann man versterben. Und eine Beschneidung ist mit nichten zu vergleichen mit einer Beschneidung an der Frau. Es ist halt nicht zu begründen, warum man keine Beschneidung vornehmen sollte. Wer schon mal eine Vorhautverengung hatte, weiß wovon ich rede. Die Vorhaut ist ein Überbleibsel der Höhlenmenschen um ihre Eichel vor Wettereinflüsse zu schützen. Heute mehr hinderlich als alles andere.
Die Taufe finde ich deshalb ein relevantes Beispiel weil auch hier die Eltern und nicht der Staat über das Kind entscheiden.
Der Staat darf nur eingreifen, wenn eine Unbedingte Gefahr für dass Kind besteht und das ist bei der Beschneidung nicht der Fall.
Desweiteren glaubt ihr doch wohl nicht im ernst, das eine Tausende Jahre alte Tradition und wichtige Religöse Konvektion dadurch nicht mehr ausgeführt wird. Dann macht man es halt auf die Traditionelle weiße was viel gefährlicher ist als mit Profis in einem Sterilen OP.