Akte 2011 Fahrscheinautomatenwahnsinn

Du argumentierst weiter so, als sei die Bahn einfach irgendein beliebiges privates Unternehmen.

  • Dass der Automat einen Schein nicht annimmt (manche Automaten haben auch gar keine Geldscheinannahmemöglichkeit), bedeutet nicht, dass der Automat defekt ist.

Natürlich ist es kein Defekt, aber was denn dann? Persönliches Pech? Wir reden hier nicht davon, dass ich vor einem Süßwaren-Automaten in die Röhre gucken muss, weil der Typ vor mir die letzten Bonbons gekauft hat, die ich so gerne haben wollte. Es geht darum, dass hier ein Unternehmen (noch dazu mit einer Monopol-Stellung) aktiv in meine persönlichen Freiheitsrechte eingreift, indem es mich daran hindert, mich dorthin fortbewegen zu können, wo ich es möchte, obwohl ich genug Geld dabei habe, um das Geschäfft abwickeln zu können.

@Caeshijque, Baru: es geht hier nicht um Pro oder Anti Bahn, sondern um die “journalistischen” Methoden eines angeblich investigativ-journalistischem Magazins. Ich behaupte mal bei Kontraste oder Panorama (ohne das jetzt huldigen zu wollen), wäre so ein Beitrag nie und nimmer passiert.

@Baru: ich gebe Dir ja recht, dass man wegen der monopolistisch bedingten Situation der Bahn einige Sachen mal kritisch hinterfragen könnte. Aber genau das hat Akte ja hier nicht gemacht.

…hauptsächlich waren folgende Sachen Blödsinn:

  • der Typ von PRO BAHN sagt was von Graufahrten statt Schwarzfahrten. Ist ja lustig, was soll das sein? Dann die Sache mit der Beförderungspflicht - habe ich bereits oben erläutert - ist Quatsch - gibt es zwar, meint aber was anderes. Natürlich muss niemand ohne Ticket befördert werden.

Das ist so Dlödsinn, wie du es ausdrückst:
Aus der Beförderungspflicht ergibt sich die Pflicht, bei entsprechenden AGB (Fahrscheinkauf zur Fahrt nötig) den Fahrscheinkauf zu ermöglichen, da sonst die Verpflichtung nicht erfüllt wäre.
Also sind entweder die AGB ungültig oder die Beförderungspflicht nicht erfüllt.
Die Beförderungspflicht meint genau das: Die Bahn muss es ermöglichen, dass jeder mitfahren kann.

Infos dazu: http://www.fahrgast-rechte.de/Ubersicht … licht.html
http://norm.bverwg.de/jur.php?pbefg,22

  • der Verbraucheranwalt meint, dass keine Geldmittel diskriminiert werden dürfen und alle Bargeldzahlungen in jedem Fall angenommen werden müssen. Das ist schlicht falsch. Zum einen gibt es das Münzgesetz, das zB regelt, dass nicht alle Münzzahlungen im Handel angenommen werden müssen. Zum anderen, wie bereits oben erwähnt darf man in seinen AGB einschränkende Regeln bzgl der Bargeldannahme treffen. Das ist rechtens.

Nicht, wenn es gegen die Beförderungspflicht verstößt.

  • Dass der Automat einen Schein nicht annimmt (manche Automaten haben auch gar keine Geldscheinannahmemöglichkeit), bedeutet nicht, dass der Automat defekt ist.

Das hat Akte auch nie behauptet. Akte hat nur nicht über das Gegenteil aufgeklärt - was eigentlich (wie von mir beschrieben) notwendig gewesen wäre um das eigentliche Problem herauszustellen. Das Einzige was auf das, was du hier schreibst hinweist ist die Tatsache, dass der Schaffner das als „Automatendefekt“ aufgenommen hat.

Lustigerweise bringt das alles nichts: Der Automat dokumentiert nicht, wenn ein Geldschein nicht erkannt wurde. Ein leicht zerknickter 5-Euro Schein wird meist erst beim 20. Versuch genommen, ist er wie fast immer leicht beschädigt oder „wellig“ so wird er gar nicht angenommen.
Also ist es sogar EGAL, dass die Bahn bestimmte Geldscheine nicht annimmt: Es ist auch dann der Automat „defekt“, wenn er einen Geldschein nicht erkennt, der noch von einer normalen Person als solcher erkannt werden würde.
Es ist schlichtweg ein Nachteil von Automaten. Da die Bahn diese jedoch freiwillig aufstellt, kann sie nicht alle Nachteile auf den Kunden abwälzen. Und wenn ein Kunde kein Ticket am Automaten kaufen kann, dass er am Schalter hätte bekommen können, so hat er auch kein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen…

Zum Beispiel „nicht angenommener Geldschein“ eine einfache logische Schlussfolgerung:

Der Fahrgast muss sich an die Beförderungsbedingungen halten und hat ein Anrecht auf den entsprechenden Tarif.,
Der Fahrgast kann keinen Fahrschein kaufen da die Bahn ihm keinen verkauft. Damit gibt es zwei Möglichkeiten: Die Bahn hätte den Fahrscheinkauf ermöglichen können. Dann hätte die Bahn ihre Pflicht erfüllt. Und die Bahn kann den Fahrscheinkauf nicht ermöglichen. Damit „kann“ der Kunde nicht von seinem Recht Gebrauch machen bzw. kann die Beförderungsbedingungen nicht erfüllen. Da jedoch die Bahn und nicht der Kunde diesen Umstand provoziert, hat die Bahn in dem Fall ihre Beförderungspflicht nicht erfüllt und wäre verpflichtet, entsprechend zu entschädigen.

Rahmenbedingung ist zudem in der Rechtssprechung die „Zumutbarkeit“. Es ist definitiv zumutbar, dass ein Automat Geldscheine im üblichen Rahmen annimmt und auch das Systeme redundant vorhanden sind. Beides ist bei der Bahn nicht der Fall: Üblich sind Geldscheine von 5-50 Euro beim Fahrkartenverkauf, das weiß jeder, der mal am Schalter gearbeitet und Fahrkarten verkauft hat.
Was üblich ist, ist meist vor Gericht als zumutbar anerkannt. Logische Schlussfolgerung: Die Forderung der Bahn hätte nicht zwangsläufig bestand.

So muss die Bahn nicht fahren, wenn die Schiene vom Erdbeben zerrissen ist. Damit wäre nicht zu rechnen, es ist kein üblicher Zustand und fällt zudem unter höhere Gewalt. Wenn hingegen die Mitarbeiter streiken, befreit das die Bahn nicht von ihrer Pflicht, denn ein Streik ist absehbar wie ein planmäßig ausfallender Zug und kommt zudem nicht „von außen“ und ist abwendbar.

Wenn also ein Fahrkartenautomat von Vandalismus zerstört ist, trifft die Bahn auch keine Schuld. Wenn der Automat hingegen falsch konzipiert ist, schon.

Eine interessante Parallele ist die Verpflichtung, dem hilfsbedürftigen Hilfe zu leisten.
Ich komme an einen Unfallort und muss zumindest den Rettungsdienst rufen. Selbst wenn der Notruf Geld kosten würde, müsste ich ihn tätigen. Und ich darf danach auch nicht vom Unfallopfer 40€ für den Notruf verlangen, wenn ich 50ct in die Telefonzelle hätte werfen müssen, das Unfallopfer aber nur Geldscheine hatte.

Aber genau das macht die Bahn: Trotz der Pflicht der Beförderung - oder im Umkehrschluss dem Recht, befördert zu werden - und zwar zum Normalpreis - werden bei absolutem Zahlungswillen entsprechende Forderungen erhoben. Das ist schlichtweg nicht rechtens und zudem moralisch fragwürdig. Meist kommt die Bahn vor Gericht damit durch, dass der Wille die Fahrkarte zu erwerben nicht nachweisbar ist. Zum Glück wird die Bahn jedoch wohl nur bei X-fachen „Wiederholungstätern“ klagen. Und wer X-Mal WIRKLICH Schwarz fährt… Naja, wer einmal lügt dem glaubt man nicht.

Natürlich hat die Bahn ein Anrecht auf das Geld für den Fahrschein, das habe ich bisher auch immer überwiesen, wenn mal ein Automat nicht funktionierte oder das Geld nicht angenommen hat (das mit dem Geld ist mir einmal passiert, der defekte Automat gut 3x und das obwohl ich meist mit einer Zeitkarte fahre).

Das wäre ja noch schöner - die Bahn schafft die Automaten an den Gleisen urplötzlich ab und die Kunden sollen 40€ Extra zahlen - ein tolles Geschäftsmodell!

Zu den „Journalistischen Qualitäten“ die dort präsentiert werden muss man nichts sagen - solange die Sache dennoch den Kern trifft ist das aber doch egal!
Wenn zwar e^-i ?=0 gilt, dann ist 0=0 zwar einfacher und weniger aussagekräftig, jedoch immer noch nicht falsch.

Und nochmal gaanz einfach für jeden verständlich:
Es besteht Annahmezwang für gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel!
Ein Einzelhändler hat Vertragsfreiheit und kann daher auch sagen, dass der Kaufvertrag nicht zustande kommt, wenn zB ein 500€-Schein angeboten wird.
Bei der Bahn ist das jedoch nicht so, da sich aus den Beförderungsbedingungen die zur Zahlung verpflichten und dem Gesetz das die Bahn zur Beförderung verpflichtet die Verpflichtung ergibt, JEDEN angefragten Kaufvertrag entsprechend dem Tarif anzunehmen.
Folglich ist die Bahn THEORETISCH auch verplfichtet, einen 500€ Schein anzunehmen um eine 3€ Fahrkarte herauszugeben. Das keine Pflicht zum Wechseln besteht ist selbstredend, die Bahn wäre dann zwar in der Schuld und müsste einem das Geld “irgendwie” zukommen lassen… Aber lassen wir das.

Gut wäre es auch, wenn die Automaten wie bei den Zigarettenautomaten Führerscheine oder Ausweise scannen könnte und damit Tickets herausgeben, falls kein passender Geldbetrag vorhanden ist. So könnte man den 10 Euro Schein zwar einzahlen, müsste sich aber nicht gleich für die Fahrkarten die man kauft entscheiden sondern könnte erstmal nur die nehmen, die man aktuell haben möchte und den Rest als Guthaben behalten oder am Schalter auszahlen lassen. Wie gesagt, Möglichkeiten die Wechselgeldknappheit zu umgehen gäbe es reichlich - immer basierend auf einem Gutschein oder Schuldschein - aber das will die Bahn nicht. Von Graufahrern lebt es sich ja ganz gut.

Stellt euch mal vor, die Parkuhren würden fixe Preise haben und man müsste da genau 73ct reinschmeissen xD

Ach Leute wir drehen uns im Kreis. Zum letzten mal sag ich es: es geht hier überhaupt nicht darum, was die Bahn alles machen müsste, sollte oder was alles Doof bei der Bahn ist. Es geht hier allein um die journalistischen Methoden, die diesem Beitrag zugrunde liegen. Und dass man journalistische Sorgfaltspflicht außer acht lassen darf, wenn es nur den Richtigen trifft - genau das ist ja das Schlimme an solchen Magazinen wie Akte oder Posch - dann nämlich entsehen solche Geschichten wie die von der Hundezüchterin, nur weil man meint, man wäre ja auf der richtigen Seite und hätte daher das Recht zum Beschönigen und Faktenverbiegen.

Alles was ihr hier diskutiert, hätte Akte näher beleuchten können - dann hätten sie aber auch besser mal einen Politiker interviewt, weil die nämlich die Beförderungsbedingungen mitbestimmen. Stattdessen hat man ein paar Halbwahrheiten und - wie im Falle des Verbraucheranwaltes - schlicht falsche Aussagen in den Raum gestellt, um die gewünschte Story mit entspr. angeblichem Expertenwissen zu untermalen.

Nein es geht darum, dass Akte so 70/30 Richtig/Falsch von sich gibt, das journalistisch IMMER schlecht ist (der Wahrheitsgehalt rein zufällig) und das einige (du?) nicht verstehen, dass sie sich irren und dann davon ablenken um auf den schlechten Akte Beitrag hinzuweisen.

Du kannst noch so oft auf den Kackehaufen zeigen und sagen “schau mal das stinkt”, wir wissen das alle und sehen trotzdem das du popelst… lol

http://www.politik.de/forum/wirtschaft/155852-darf.html

Fernsehkritik ist nur noch mit einem gewissen Maß an Analyse (sachlich) oder Humor (satire) interessant, sonst wird man ja noch depressiv^^

Und Akte macht hier ja gerade NICHT aus einer Mücke einen Elefanten. Es geht um “Einzelfälle” (vll jeder Dritte Bahnkunde). Aber einige Millionen werden solche Probleme schon haben…

Also nochmal zum Mitschreiben: Die journalistische Inkompetenz der Akte-Redaktion kann nicht das einzige Thema sein, da das weder neu noch sonstwas ist und keiner Diskussion bedarf. Und hier war es nun einmal nicht besonders schlecht. Was will man denn noch machen außer einen Verbraucherschützer zu befragen, Probahn zu befragen und Geschädigte zu interviewen?
Holger hat doch bei Frau Eren nichts anderes gemacht:
Er war davon überzeugt, dass RTL etwas falsch macht, da die Sache an ihn heran getragen wurde und hat sich mit den entsprechenden Fachleuten (Zuchtverinigung) auseinandergesetzt. War das deswegen journalistisch schlecht?

Schlecht waren mit Sicherheit andere Beiträge - und damit meine ich grottenschlecht - so wie in dieser Sendung wieder das sachlich falsche mit den Flaschen ohne Etikett. Wenn Logikfehler begangen werden ist das immer peinlich…
Ich suche nach einer Antwort, nennen wir sie C, die 5 wäre. Wenn ich jetzt A+B sowie A+B=C recherchiere, wobei A=2 und B=3, dann kommt da 5 raus. Behaupte ich dennoch, die Antwort sei 7, dann habe ich was verkehrt gemacht.
Aber das war doch bei dem “Automatendesaster” nicht so!

Aja und die Aussagen in diesem Forum sind natürlich glaubwürdiger als die auf der Homepage der Bundesbank, die zudem alle Paragraphenhinweise mit auflistet. Den Link hatte ich oben gepostet. Das Problem ist, dass einige (verständlicherweise) nur den Riesen …haufen Bahn sehen, wobei es hier im Forum um den …haufen Akte 2011 geht. Nur weil Du Dich gern über die Bahn aufregst heißt das eben nicht, dass deshalb Akte verfälschenden Journalismus betreiben darf. Wir können hier jetzt weiter darüber diskutieren inwieweit hier Akte fahrlässig oder gewollt verfälschende Aussagen in den Raum stellt, ohne einmal nachzuhaken, was zB “Graufahren” sein soll oder mal nachzuhaken, was eigentlich “Beförderungspflicht” genau bedeutet - oder wir können darüber diskutieren, wie schlimm wir alle die Bahn finden (da klinke ich mich dann aber aus, weil das für mich hier nicht das Thema ist)

Und Sorry, nur weil das eben leider der “Standard” bei so einem SAT1-News-Magazin sein mag, muss es ja nicht heißen, dass man es auch hinnehmen muss. Ich habe das Forum FKTV so verstanden, dass hier auf schlechtes Fernsehen, respektive schelchter Ferhnsehjournalismus hingewiesen wird.

was zB „Graufahren“ sein soll

Ich traue den Leuten schon zu, das zu verstehen…
ProBahn nennt das Graufahren, da es zwar Fahren ohne Farhrausweis, jedoch ohne eigenes Verschulden ist.
Ebenso sagt der Interviewte, dass die Forderung zwar vor Gericht bestand haben könnte (wie von mir schon gesagt: Nachweisproblem der Kaufabsicht), aber natürlich rein menschlich völlig unverständlich ist.
Primär geht doch aus der Floskel „Graufahren“ hervor: Angelehnt an Schwarzfahren aber eben kein richtiges Schwarzfahren. Das sagt einem ohne jeglichen Hintergrund der gesunde Sachverstand.

oder mal nachzuhaken, was eigentlich „Beförderungspflicht“ genau bedeutet

Was gibt es da nachzuhaken? Aus der Beförderungspflicht und den Beförderungsbedingungen leitet sich die Verpflichtung her, Fahrkarten zu verkaufen. Tut die Bahn das nicht und fährt man nicht, ist diese nicht erfüllt.

Ansonsten:
Traurig, dass du Akte-Journalismus kritisierst, obwohl du selbst genau das Selbe machst!
viewtopic.php?f=24&t=9386&start=15#p219445

Wie schon gesagt: Das von dir zitierte gilt. Und das bedeutet: Die Bahn MUSS die Banknoten annehmen!
Die Ausnahme darunter - nämlich die Vertragsfreiheit - gilt aber eben NICHT, da die Bahn eine Beförderungspflicht hat. Beförderungsbedingungen der Bahn, die „Passend Zahlen“ Klauseln enthalten kollidieren mit diesem Rechtsgrundsatz in Zusammenhang mit der Beförderungspflicht und sind daher wie jede andere Vertragsklausel die mit geltenden Gesetzen kollidiert ungültig.
In erster Linie bedeutet nämlich die Beförderungspflicht, dass die Bahn JEDEN Kaufvertrag entsprechend ihrer Tarife (lt. Beförderungsbedingungen) annehmen muss…

Das kann ich jetzt 20x schreiben, du wirst mit deiner falschen Auffassung vermutlich unbelehrbar bleiben und in guter alter Akte-Manier davon überzeugt sein.

Evt. sollte man mal hinzufügen, dass nach dem Akte-Bericht der Automat sehr wohl 20Euro Scheine annimmt. Aber das macht er auch nur, wenn das Ticket, das der Kunde kaufen will, einen gewissen Wert hat, sodass der Automat nicht wesentlich mehr Wechselgeld herausgeben muss, als das Ticket kostet.
Die haben in dem Beitrag sogar gezeigt, dass man um mit einem 20er bezahlen zu können, mindestens ein Ticket im Wert von knappt 10€ nehmen müsste. Man kann sogar mit einem 50er bezahlen, wenn das Ticket mindestens knapp die Hälfte kostet.

Wo das Problem an der Stelle sein soll, das ist mir auch schleierhaft. Ich bin selbst schon “schwarzgefahren”, weil der Automat mein Kleingeld immer wieder auswarf und meine S-Bahn kam. Bin eingestiegen und hab dem Fahrer das gesagt (mal freundlich an die Scheibe klopfen), der sagte “is okay” und gut war es. Keine Ahnung was im Falle einer Kontrolle passiert wäre, aber ich habe den Fahrer informiert, dass ich keinen Fahrschein habe und den Grund genannt. Wäre ich in eine Kontrolle geraten, dann glaube ich nicht, dass was passiert wäre.

Wenn man Probleme direkt anspricht, dann ist das einfacher, ehrlicher und hat weniger Probleme. Kann man sogar Personal antreffen, bei dem man regulrär Tickets kaufen kann: noch besser. Aber Kontrolleure sind auch nur Menschen und wenn man ehrlich und direkt offen und von sich aus alles mitteilt und nicht wartet, bis man auffliegt, dann drücken die eigentlich fast immer ein Auge zu.

Und wenn nicht, dann muss man eben zahlen. Faktisch ist man eingestiegen ohne Fahrschein. Tatbestand erfüllt sobald Bus/Bahn losfahren, der nächste bitte.

aber Akte muss mal wieder die Welt retten…

Nachtrag zu den Automaten:
Würde man ein 5Euro Ticket mit einem 50er kaufen können, dann wäre die Bahn rein logistisch geliefert, da nicht jeder Wald und Wiesen Bahnhof mit soviel Wechselgeld versorgt werden könnte. Optimal wäre eine digitale Methode, bei der im Notfall so eine Art Pfandbon ausgegeben würde. Dann eben über 46,90Euro. Den schickt man dann zur Bahn oder löst ihn am Schalter ein. Dann könnte jeder auch dann ein Ticket kaufen, wenn der Automat nicht ausreichend Wechselgeld hat. Ob sowas praktikabel wäre, ob es angenommen würde und was so eine Umstellung für Kosten verursachen würde, das steht auf einem anderen Blatt.
Man könnte dann auch direkt mit einem solchen Pfandbon bezahlen, also ein neues Ticket ziehen, wenn man genug Restgeld auf dem Bon von einem alten Ticket hat. Alles möglich. Aber sowas kostet eben wieder Geld. Evt. wäre eine Kooperation mit der Paysafecard der Commerzbank auch hilfreich, denn eine geeignete Infrastruktur existiert ja bereits für diese Zahlungsform.

Ob die Bahn auch dann Tickets verkaufen muss, wenn die Verkaufsstelle, egal ob Automat oder Verkäufer, nicht über geeignetes Wechselgeld verfügen, dass ist mMn auch fraglich. Wohl aber ein Sonderfall.

Keine Ahnung was im Falle einer Kontrolle passiert wäre, aber ich habe den Fahrer informiert, dass ich keinen Fahrschein habe und den Grund genannt. Wäre ich in eine Kontrolle geraten, dann glaube ich nicht, dass was passiert wäre.

Falsch, wenn du dem mit Personalausweis deine Kontaktdate vorliegst und dann später bezahlst, dann vermutlich ja. Aber so überschreitet der Busfahrer bei weitem seine Kompetenz. Eine Kassiererin kann ja auch nicht sagen: Darauf kann ich nicht rausgeben, hier nimmst einfach… passt schon. Im Falle einer Kontrolle wärst du, zumindest in der Stadt wo ich so unterwegs bin, mit Sicherheit fällig.

Aber Kontrolleure sind auch nur Menschen und wenn man ehrlich und direkt offen und von sich aus alles mitteilt und nicht wartet, bis man auffliegt, dann drücken die eigentlich fast immer ein Auge zu.

Auch falsch! Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber 80% der Kontrolleure mit denen ich in meinem Leben zu tun hatte sind absolute Idioten gewesen. Die scheißen auf weinende Kinder, die ihr Busfahrticket für den Schulbus aus versehn zuhause gelassen haben nur um ein paar Euro Provision einzusacken. Und dieses dreckige, miese Grinsen vieler, wenn sie jemandem beim Schwarzfahren erwischt haben. Die stehen für mich fast schon auf einer Stufe wie GEZ Fahnder.
Aber naja OK, hab auch schon von Personen aus anderen Städten gehört, dass die Kontrolleure dort ganz i.O. sein sollen. Bei uns hier sind sie die Pest. Da werden glaub wirklich ausschließlich gescheiterte Persönlichkeiten eingestellt, die endlich mal ihre Chance sehen es anderen reinzudrücken und dabei auch noch Geld zu verdienen.

Ich kenne auch nen Fall da hat ein Busfahrer dem Fahrgast ein Ticket mit ner zu niedrigen Zonenzahl rausgelassen. In Kontrolle geraten, und musste voll zahlen. War dem Kontrolleur herzlich egal, was der Busfahrer gemacht hat, und der hat sich auch irgendwie über „Falsch verstanden“ rausgeredet.

Falsch, wenn du dem mit Personalausweis deine Kontaktdate vorliegst und dann später bezahlst, dann vermutlich ja. Aber so überschreitet der Busfahrer bei weitem seine Kompetenz. Eine Kassiererin kann ja auch nicht sagen: Darauf kann ich nicht rausgeben, hier nimmst einfach… passt schon. Im Falle einer Kontrolle wärst du, zumindest in der Stadt wo ich so unterwegs bin, mit Sicherheit fällig.

Ich als Kunde bin nicht verpflichtet, die Kompetenzen der jeweiligen Angestellten zu kennen. Das müsste dann die Bahngesellschaft mit ihrem Fahrer klären. Eben so wäre es auch kein Diebstahl meinerseits, wenn eine Verkäuferin mir etwas umsonst überlässt. Natürlich besteht aber immer die Gefahr, dass sich der Fahrer einfach herausredet.

Und es gibt auch Kontrolleure, die Gnade vor Recht ergehen lassen. Bin einmal zwei Stationen mit einem ICE mit einem normalen Nahverkehrsticket gefahren. Der Kontrolleur hat mich gefragt, wo ich raus will und mich nicht einmal belehrt, dass ich eigentlich gar nicht hätte mit dem ICE fahren dürfen. (Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass man außerhalb von großen Verspätungen nicht ohne ICE-Fahrschein einen ICE benutzen darf, hab das erst später erfahren.)

Strohlam: also wo auch immer du herkommst, es muss dort grausam sein. Kannst ja mal den dortigen Herrscher fragen ob er mal kurz die Höllentore öffnet, damit du da rauskommst. :stuck_out_tongue:

Ich habe mehr als nur einmal erlebt, dass die Kontrolleure ein Auge zudrücken. In jedem Fall ist es aber sinnvoll, sich an das verfügbare Personal zu wenden. Dann hat man evt. bessere Chancen.

Wenn es hier jetzt nur noch um individuelle Erfahrungen mit der Bahn und anderen ÖPNV-Unternehmen geht, mache ich den Thread dicht.
Thema ist der Akte-Beitrag.

Also ich hatte die Thematik in der Hamburger S-Bahn schonmal. Ich kam aus Lübeck mit einer Mitfahrgelegenheit,w elche mich am S-Bahnhof Irgendwo in der Pampa Absetzte, war auch ok. Nur habe ich ihm leider 5 Euro Trinkgeld zu seinen 10er gergeben, und dies waren meine letzten kleinen scheine, und der Automat Fraß nur 10er und 5er… Tolle Wurst! Also am Bahnsteig die leute gefragt, ob se Wechseln können, war natürlich keiner Willig. :slight_smile:
Stattdessen wurde mir gesagt, dass es 200 meter die Straße runter eine Kneipe gab, wo ich was Bestellen könte mit nem Zwanni, und dann das Wechselgeld ja zum Fahrkartenautomatfüttern nutzen Könne… Gesagt, getan.

ABER: Ich Frage mich, muss sowas sein? Warum nimmt nicht der HVV einfach mal 5er, 10er, 20er und 50er an? Haben die so Schlechte Scheinprüfer, dass die denken, wir müssen nur Niedrige Banknoten nehmen wegen möglichen Schaden bei Falschgeldbanden oder wieso? :smt013