Nach dem schauen von der Mediathek 166 kommt mir eine Frage in den Sinn: Massengeschmack.tv wurde ja wegen der “Ausstrahlung” (Youtube) eines 1minütigen Auschnittes eines Beitrages eines ARD Beitrages des der öffentlich rechtlichen Rundfunks verklagt. Gleichzeitig gibt es viele Kanäle die ganze Sendungen der ARD kopieren und gegen die nicht vorgegangen wird.
Nimmt man den Satz “Wir sind deins” der ARD wörtlich hat jeder Gebührenzahler eine Teilinhaberschaft an den Programmen. Man ist ja kein Jurist und vertraut einfach mal dieser Aussage (sowie Werner Hahn der das ganze auf Seite 19 des 100 Seitenpamphlets der historischen Kommission der ARD zusammenfasst)(Quelle: https://historische-kommission.ard.de/wp-content/uploads/2020/11/Wem-gehört-der-Rundfunk-Kopie.pdf): “ Der Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland. Der Mitteldeutsche Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in den Ländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das ZDF gehört uns allen gemeinsam, weil es von 16 Ländern getragen wird. ”. Vertrauen wir einfach mal den Experten.
Weitergedacht: Als Bürger und somit Teileigentümer darf man dann zwar keine Sendung kopieren, darf allerdings Urheberrechtsverstösse als (Teil)Rechteinhaber bei Youtube melden. Gibt man ein beliebiges Schlagwort wie z.B. “Dokumentation” ein findet man recht schnell Kanäle die ganze Sendungen kopieren die zu 100% gebührenfinanziert sind - und auf Kanälen zu finden sind die nicht als Teil des öffentlich-rechtlichen Netzwerkes gekennzeichnet sind.
Eine konzertierte Beantragungen von Löschungen wegen Urheberrechtsverstosses (und die daraufhin folgende systematische Aufarbeitung der Ergebnisse) wäre interessant, um Rechtssicherheit bei Prozessen gegen unbequeme Journalisten wie Holger Kreymeier zu bekommen.
Die Einbeziehung einer größeren Gruppe an Rechteinhabern (also Beschwerdeführern) kann hier Sinn machen - auch die Nennung der Kontaktdaten des Dachverbandes (ARD/ZDF etc.). Man hilft ja gerne - und als grosse Gruppe findet sich mehr
Sollten die offensichtlichen Urheberrechtsverstösse nicht sauber bearbeitet werden ist klar das hier mit zweierlei Mass gemessen wird.
Vielleicht findet sich hier ja ein Jurist der das einmal weiterdenken mag.