Wir sind deins

Nach dem schauen von der Mediathek 166 kommt mir eine Frage in den Sinn: Massengeschmack.tv wurde ja wegen der “Ausstrahlung” (Youtube) eines 1minütigen Auschnittes eines Beitrages eines ARD Beitrages des der öffentlich rechtlichen Rundfunks verklagt. Gleichzeitig gibt es viele Kanäle die ganze Sendungen der ARD kopieren und gegen die nicht vorgegangen wird.

Nimmt man den Satz “Wir sind deins” der ARD wörtlich hat jeder Gebührenzahler eine Teilinhaberschaft an den Programmen. Man ist ja kein Jurist und vertraut einfach mal dieser Aussage (sowie Werner Hahn der das ganze auf Seite 19 des 100 Seitenpamphlets der historischen Kommission der ARD zusammenfasst)(Quelle: https://historische-kommission.ard.de/wp-content/uploads/2020/11/Wem-gehört-der-Rundfunk-Kopie.pdf): “ Der Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland. Der Mitteldeutsche Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in den Ländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das ZDF gehört uns allen gemeinsam, weil es von 16 Ländern getragen wird. ”. Vertrauen wir einfach mal den Experten.

Weitergedacht: Als Bürger und somit Teileigentümer darf man dann zwar keine Sendung kopieren, darf allerdings Urheberrechtsverstösse als (Teil)Rechteinhaber bei Youtube melden. Gibt man ein beliebiges Schlagwort wie z.B. “Dokumentation” ein findet man recht schnell Kanäle die ganze Sendungen kopieren die zu 100% gebührenfinanziert sind - und auf Kanälen zu finden sind die nicht als Teil des öffentlich-rechtlichen Netzwerkes gekennzeichnet sind.

Eine konzertierte Beantragungen von Löschungen wegen Urheberrechtsverstosses (und die daraufhin folgende systematische Aufarbeitung der Ergebnisse) wäre interessant, um Rechtssicherheit bei Prozessen gegen unbequeme Journalisten wie Holger Kreymeier zu bekommen.

Die Einbeziehung einer größeren Gruppe an Rechteinhabern (also Beschwerdeführern) kann hier Sinn machen - auch die Nennung der Kontaktdaten des Dachverbandes (ARD/ZDF etc.). Man hilft ja gerne - und als grosse Gruppe findet sich mehr :slight_smile:

Sollten die offensichtlichen Urheberrechtsverstösse nicht sauber bearbeitet werden ist klar das hier mit zweierlei Mass gemessen wird.

Vielleicht findet sich hier ja ein Jurist der das einmal weiterdenken mag.

Das Detailprozedere findet sich hier :

Der Spruch lautet: Wir sind eins. Wir sind eins. ARD, Informationsbroschüre - Service - Unternehmen - WDR.

Und nein, der Rundfunk gehört nicht den Bürgern, genauso wenig wie der Staat. Der Herr Hahn redet einfach Blödsinn, ein gefährlicher Schwurbler.

Stimmt beides

Ja, der Marketingspruch wurde vor kurzem von “Wir sind eins” auf “Wir sind deins” angepasst (ersteres ist bekannter, daher ist die Aussage von karlkaefer verständlich).

Machen wir es einmal für einen Juristen schmackhaft (achtung, brainfuck(:

Generell ist die Krux das nur Rechteinhaber bei Youtube Urheberrechtsverstöße melden können. Dankenswerterweise gibt es die “historische Kommission der ARD” - die in diesem 100 Seiten Dokument die Eigentumsfrage zu beantworten versucht. Ich weiss nun nicht wieviel Geld in so eine Organisation reinfliesst - basierend auf dem Internetauftritt https://historische-kommission.ard.de ist sicher genug Geld da die besten Experten anzuheuern.

Wenn hier nun behauptet wird das die Bürger von Deutschland Eigentümer von der ARD sind : Dann können Bürger auch Massnahmen treffen Ihr Eigentum zu schützen. Ab hier ist nun ein Jurist gefragt, der eine Ableitung definiert das Bürger Urheberrechtsverstösse melden dürfen :slight_smile:

Bürger melden also die Verstöße, und überlassen die Rechteklärung dem “Dachverband” ARD (der sich ja letztenendes sowieso darum kümmern müsste - und nicht nur dann reagiert wenn es darum geht Kritiker wie Holger Kreymeier mundtot zu machen).

Die ARD hat nun zwei Optionen: Entweder die (dankenswerterweise durch besorgte Bürger/Mitinhaber gemeldeten) Urheberrechtsverstöße ordentlich zu bearbeiten. Sollte dies nicht passieren wird bereits klar und ist durch belegbar das mit zweierlei Mass gemessen wird.

Das dem so ist haben Holger und einige andere kritische Jourmalisten ja bereits ausgeführt - hier gäbe es aber die Möglichkeit diese Behauptung mit etwas Datenmaterial zu unterfüttern.

Ich gebe zu das für den Laien die Argumentation etwas komplex ist - und man sich mit gesundem Menschenverstand direkt der Argumentation von Holger anschliessen kann (man sieht ja selber das ganze Sendungen auf Youtube kopiert werden ).

Bei Gericht ist aber wichtig diese Aussage mit Fakten zu belegen. Sollte die ARD also (nachgewiesenermassen) größeren Verstößen nicht ordentlich nachkommen kann hat man einen Präzedenzfall geschaffen, auf den man sich berufen kann.

jetzt wird es richtig kompliziert: Holgers Anwälte sind gut beraten sich primär auf die “freie Benutzung” argumentativ einzuschiessen (Freie Benutzung – Wikipedia). Das ist das einfachste und naheliegenste (hilft ihm aber nur als Individualperson)

Es gibt einige Fälle die ähnlich gelagert waren : „Bild TV“ übernimmt Inhalte von ARD und ZDF ohne Zustimmung – Debatte um CC-Lizenzen im öffentlichen Rundfunk - iRights.info - Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt – iRights.info . Das Stichwort für den Juristen ist hier: “Öffentlich finanziert, aber nicht frei zugänglich”. Weisst man nun nach das viele ARD-Inhalte 1.) Frei zugänglich sind und 2.) zudem das Urheberrecht nicht verteidigt wird müssen mehr (idealerweise alle) Inhalte unter der cc-Lizenz (quasi als allgemeingut) behandelt werden.

ARD und ZDF geben Inhalte bereits “freiwillig” unter der Cc-Lizenz für ausgewählte Materialien wie Terra X und der Tagesschau frei.

Jetzt geht es darum diese Ausnahmen zur Regel zu machen - also quasi alle öffentlich rechtlichen Inhalte (die von Gebührenzahlern finanziert werden) zum Allgemeingut zu deklarieren. Die (belegte) freie Zugänglichkeit und die(belegte)! nicht ordnungsgemäße Verteidigung der Urherbrrrechte sind dort Kernargumente.

Für alle anderen:

Unser Engagement kann helfen das man sich bei der ARD genau überlegt ob es Sinn macht Kritiker zu versuchen mit hahnebüchenen Argumenten mundtot zu machen. Die Personalkosten für Juristen und Sachbearbeitern sich dem entgegen zu stellen sind nicht gering.

Wer im Glasshaus sitzt…

Du brauchst keinen Juristen. Es ist ganz einfach:
Selbst wenn die ARD eine Art volkseigener Betrieb wäre (was sie nicht ist), ist Eigentumsrecht etwas völlig anderes als Urheberrecht. Dein Vorschlag ergibt von vorne bis hinten keinen Sinn.

1 „Gefällt mir“

Ich bin zwar kein Jurist. Aber man stelle sich eine Zeitung vor. Wenn ich das Urheberrecht richtig verstehe ist derjenige der einen Zeitungsartikel schreibt der Urheber. Dieser Urheber ist aber gleichzeitig Angestellter der Zeitung (z.B. des Axel-Springer-Verlages). Wie setzt der angestellte Schreiberling jetzt sein Urheberrecht gegenüber dem Axel-Springer-Verlag durch?

Oder kann man nicht eher vereinfacht sagen, dass der Axel-Springer-Verlag auch eine Art Urheber des Textes ist, weil er als Arbeitgeber das Recht hat über die Artikel seiner angestellten Schreiberlinge zu verfügen? Daher wäre dann auch das Volk Eigentümer der ARD und quasi Urheber der Texte der bei der ARD angestellten Schreiberlinge (weil die angestellten Schreiberlinge ihr Recht am eigenen Text nicht ausüben können).

Urheber ist immer der, der ein Werk geschaffen hat. Dieser kann Anderen Rechte daran einräumen. Ich kenne da so, dass dies über den Arbeitsvertrag geregelt wird, dass nämlich für alle Werke, die man in der Arbeitszeit erschafft, der Arbeitgeber die alleinigen Verwertungsrechte hat.

Dann wäre es fast Korinthenkackerei zu behaupten, der Schreiberling wäre Urheber. Er ist es zwar juristisch, hat aber doch keine Verwertungsrechte.

Es ist halt die Abbildung innerhalb des deutschen Urheberrechts. In einigen Bereichen ist das sogar anders. Im akademischen Bereich ist es nicht unüblich, dass zum Beispiel auch der Arbeitnehmer Verwertungsrechte an seinen wissenschaftlichen Publikationen hat.

Aber Medienrecht ist bei mir auch schon ganz lange her. Der (Voll?)Jurist @GuentherStoll dürfte das weitaus besser erklären können als ich.

1 „Gefällt mir“

Bossmang hat an sich Recht, kompliziert wird die Sache dadurch, dass es neben dem Urheberrecht auch noch ein Nutzungs- und Verwertungsrecht gibt, was allerdings im Allgemeinen oft alles als Urheberrecht bezeichnet wird.
Das Urheberrecht hat/haben nur der oder die Urheber eines Werkes und es ist nicht übertragbar (außer durch Tod/Erbschaft). Nutzungs- und Verwertungsrechte sind aber übertragbar, d. h. wenn z. B. der NDR eine bei sich im Programm gelaufene Reportage von irgendjemandem auf YouTube hochgeladen findet und sperren möchte, wird das zwar (von YouTube) als Urheberrechtsanspruch bezeichnet, eigentlich macht der NDR aber seine Nutzungs-/Verwertungsrechte geltend, die ihm von dem oder den Autoren/Produzenten der Reportage vertraglich überlassen wurden.

1 „Gefällt mir“

Danke für die Klarstellung der Unterschiede zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht. Die Klage gegen Holger wurde ja wegen Verstößen gegen das Urheberrecht gemacht - aber evt. wurde das nur bewusst vereinfacht dargestellt.

Wahrscheinlich klärt sich im Prozess dann auch folgemdes:

  • Wer ist der Urheber?
  • Falls es nicht der BR ist: welche Verwertungsrechte hat der BR?

und dann evt. nachgelagert:

  • falls der BR für das Medium Internet kein volles Verwertungsrecht gibt: Darf der BR hier überhaupt Klage einreichen (und dafür ihm anvertraute Gelder einsetzen)?
  • falls er das darf: Wiederspricht es dem Programmauftrag Klage einzureichen (siehe weiter unten)?

Ich habe mittlerweile etwas weiter gelesen: Freie Lizenzen bei ARD und ZDF - Warum die Nutzung von öffentlich-rechtlichen Videos schwierig bleibt und Endlich Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk? – iRights.info – iRights.info sind dort sehr interessant (dort sind weitere Artikel verlinkt - auch wenn man nach den Namen der im Atikel gemannten Personen sucht findet sich einiges.

Kurz Zusammemgefasst: Es scheint so als ob es einem größeren Konsenz bei ARD und ZDF gibt das öffentlich-rechtlich produzierte Inhalte frei verfügbar sein sollten - ob man diese dann kommerziell oder nur nicht-kommerziell verwerten darf wird aber offensichtlich bei ARD und ZDF anders gesehen. Das ZDF hat eine offenere Lizenz gewählt bei Ihrem Pilotangeboten.

In der ARD gibt es eine Arbeitsgruppe (Artikel 2) die sich mit dem Thema befasst und auch Papier produziert. Die Zusammenfassung eines Berichtes fand ich interessant:

Denn wie dort völlig richtig festgestellt wird, lässt es sich unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag ableiten, dass Creative Commons stärker eingesetzt werden sollte. Es müsste also begründet werden, wenn Inhalte nicht offen lizenziert werden. Mit anderen Worten: Wo rechtlich eine Creative-Commons-Lizenzierung möglich ist, sollte sie zur Regel werden; die Ausnahme müsste begründungspflichtig werden.

Neben Rechssicherheit für Youtuber tangiert das Thema eine Menge andere Gruppen (Wikipedia, Lehrkräfte die die Sendung mit der Maus im Unterricht zeigen wollen etc).

Der User @dasibert hat das ja dankenswerterweise schon übernommen. :+1:

1 „Gefällt mir“

Ich denke, dass ein Richter sich mit deinen Gedanken nicht weiter beschäftigen wird. Es stellt sich nur die Frage, ob der Beitrag freigegeben wurde. Das ist nicht der Fall. Also gibt es ein Urheberrecht und die Frage ist ob Holger dieses unter Berücksichtigung seines Zitatrechts und der Schaffung eines eigenen Werkes durch ihn verletzt hat. Das ganze Geschwafel von „Wir sind deins“ usw. tut sich doch kein Richter an. Das ist dummes Propaganda-Geschwafel der ARD.

Was man bei dem ganzen „Die ARD gehört uns allen, weil wir alle dafür bezahlt haben“ und so nicht vergessen darf, ist dass es nicht nur abstrakt um die ARD geht, sondern auch um Urheber, die für ihre Arbeit angemessen verlohnt werden wollen.

Dazu hier mal ein Beispiel aus dem Bereich öffentlich-rechtliches Hörspiel, das damals glaube ich auch irgendjemand hier gepostet hatte:

https://www.medienkorrespondenz.de/dokumentation/artikel/in-sachen-hoerspiel-offener-brief-der-autorinnen-und-autoren-an-die-oeffentlich-rechtlichen-sendeanst.html

(Edit: Hier nochmal mehr zu den Hintergründen als aus dem Brief selbst hervorgeht:

Brüske Antwort: Wie die ARD auf Kritik von Hörspielautoren reagiert - Medien - SZ.de)

Durch den stärkeren Fokus auf die Audiothek und immer weniger Radioaustrahlungen gehen den freien Autoren Wiederholungshonorare verloren, was sich finanziell bemerkbar macht.
Würde man jetzt die Rechte an den von der ARD produzierten Hörspielen freigeben, sodass jeder sie nutzen kann, müsste man ein neues Vergütungskonzept haben, weil es dann natürlich selbst Wiederholungshonorare nicht mehr gäbe, die Freigabe würde natürlich auch für die ARD-Sender gelten.

Das ist jetzt nur ein Beispiel, weil hier mal etwas über das Vergütungssystem bekannt wurde, in anderen Bereichen dürften aber ähnliche Regelungen gelten. Das lässt sich natürlich alles lösen, aber bei schwerfälligen Strukturen wie bei den öffentlich-rechtlichen darf man da keine schnellen Änderungen erwarten.

Das gleiche gilt natürlich auch für die (an sich berechtigte) Forderung, das gesamte Archiv der Sender in der Mediathek bereitzustellen. Da fängt es natürlich schon damit an, dass es damals gar keine Mediatheken gab, dementsprechend keine Vereinbarungen dafür in den Verträgen getroffen wurden und das neu ausgehandelt werden muss mit den Urhebern. Auch da gibt es Beispiele aus dem Hörspielbereich, wobei da inzwischen mehr und mehr alte Sachen in der Audiothek landen, man ist also dran. Aber so einfach, wie man sich das als Laie vorstellt, geht das halt nicht und aus Sicht der Urheber ist das ja auch berechtigt.

1 „Gefällt mir“