Och damit sind schon welche Vor Gericht gegangen, gibt da son nettes Urteil vom Landgericht Hamm(?)
Und wie ging das Urteil aus? Schätze mal da wird nicht viel rumgekommen sein, die Justiz kann ja nicht die irrationalen Gesetze entfernen, die in diesem Land bezüglich Medien bestehen.
Ah okay, das lässt darauf schließen, dass man wohl doch im Grunde genommen ein Recht darauf hat, die Waren, die man gekauft hat, zu bekommen. War das ein neueres Urteil oder schon ein älteres?
Oder sie sind nicht aufgeklärt über ihre Rechte und wollen sich auch nicht der Umstände aussetzen, die es mit sich bringen würden.
Das bei einer Großbestellung das klar sein sollte, dass Handel getrieben wird stimmt natürlich aber auch das sollte zugelassen werden. Unter anderem weil der Handel ja gar nicht mal verboten ist, er muss eben das Alter verifizieren aber das kann ja erst passieren, wenn er die Ware besitzt. Grundsätzlich sollte aber das ganze BPjM Gedöns in die Tonne geworfen werden.