Videospiele ab 19?

Och damit sind schon welche Vor Gericht gegangen, gibt da son nettes Urteil vom Landgericht Hamm(?)

Und wie ging das Urteil aus? Schätze mal da wird nicht viel rumgekommen sein, die Justiz kann ja nicht die irrationalen Gesetze entfernen, die in diesem Land bezüglich Medien bestehen.

der kläger hat jedenfalls gewonnen und bekam die vom Zoll beschlagnahmten artikel ausgehändigt

Ah okay, das lässt darauf schließen, dass man wohl doch im Grunde genommen ein Recht darauf hat, die Waren, die man gekauft hat, zu bekommen. War das ein neueres Urteil oder schon ein älteres?

Ich glaub von 2000 oder 2001 ist das. DIe meisten sind ja dann nur zu feige gegen den Zoll anzugehen wenn die doch was beschlagnahmen.

Natürlich wirds dann schwierig wenn man 30x Beschlagnahmten Titel X bestellt hat, dann isses natürlich klar das wer damit handel treiben würd

Oder sie sind nicht aufgeklärt über ihre Rechte und wollen sich auch nicht der Umstände aussetzen, die es mit sich bringen würden.
Das bei einer Großbestellung das klar sein sollte, dass Handel getrieben wird stimmt natürlich aber auch das sollte zugelassen werden. Unter anderem weil der Handel ja gar nicht mal verboten ist, er muss eben das Alter verifizieren aber das kann ja erst passieren, wenn er die Ware besitzt. Grundsätzlich sollte aber das ganze BPjM Gedöns in die Tonne geworfen werden.