Verstöße des Grundgesetz im Fernsehn

Hey Leute !
Ich habe mich im Rahmen meines Werte und Normen Abikurses bereit erklärt ein ~45min Vortrag über Menschenrechtsverletzungen in Medien , speziell Fernsehen, zu halten. Jetzt werde ich mich die nächsten Wochen durch die ganzen Fernsehkritikfolgen ein weiteres mal durchwühlen um eben solche zu finden. Während ich mich aber da durch wühle , würde ich mich natürlich auch freuen wenn ich , wenn ihr wollt , Unterstützung von euch erhalte . Also wenn einer von euch vielleicht mal von etwas gehört hat oder was weiß was mir weiterhelfen könnte (vielleicht Prozesse die gegen Fernsehsender o.ä geführt wurden [wie aktuell Peggy Eren] ) wär ich sehr erfreut . Vielleicht fällt euch ja sonstige Vorfälle ein die ich mit einbeziehen kann. Sonst wars das auch schon , freu mich schon auf Beteiligungen .

Gruß

Ich fühle mich von dir diskriminiert.

Vielleicht informierst du dich zu Beginn darüber, was Grundrechte eigentlich darstellen? Art. 1 III GG wäre ein guter Anfang.

Mein unveräußerliches Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird jedesmal verletzt, wenn aufgrund eines Reflexes meine Fontanelle gegen harte Oberflächen zu schlagen gezwungen ist, weil unvermittelt Daniela Katzenberger auf der Braunschen Röhre erscheint.

Vielleicht informierst du dich zu Beginn darüber, was Grundrechte eigentlich darstellen? Art. 1 III GG wäre ein guter Anfang.

Danke , aber das habe ich selbstverständlich schon. Hab auch ein Exemplar hier liegen zum nachschlagen und belegen.

Kann es sein, dass du gerade Grundrechte und Grundgesetz in einen Topf wirfst?

Nicht alle Artikel des Grundgesetzes sind auch Grundrechte.

@keeprollin
Worauf ich mit Art. 1 III GG hinauswollte, war eigentlich, dass Grundrechte lediglich den Staat unmittelbar verpflichten und nicht etwa Subjekte des Privatrechts (zu denen auch Privatsender gehören - diese sind Träger von Grundrechten, nicht aber durch diese Verpflichtete), wodurch es schwierig sein dürfte, Verstöße gegen Grundrechte im Privatfernsehen auszumachen, es sei denn, dort werden Verstöße gegen Grundrechte durch den Staat dokumentiert.

Aber wie ich viele Lehrer kenne, ist denen das auch nicht bewusst (oder die Unkenntnis ihrer Schüler egal), also nur zu.

Prozesse gegen Privatsender wegen Grundrechtsverstößen wirst du aufgrund dieses Zusammenhangs aber vergeblich suchen.

Nicht alle Artikel des Grundgesetzes sind auch Grundrechte.

Stimmt, und Menschenrechte sind nochmal was anderes, dazu musst du die UN-Charta und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte lesen.

Mir ist der Unterschied bewusst , doch steht es mir durch die Aufgabenstellung frei mich auf das komplette Grundgesetz und die Menschenrechte bzw. Naturrechte zu beziehen.
Cato , hm kann schon gut sein. Der Lehrer gibt aber vor wie er es im grunde haben möchte und wenn er am Ende glücklich ist , solls mir recht sein. Ich kann mich ja durch die Recherche eines besseren belehren.
Ich dachte mir nur , dass die Eren nicht die erste ist die RTL oder andere Sender verklagt.

Ich fühle mich von dir diskriminiert.

Passend zum Namen erst einmal ein völlig unangebrachtes und nutzloses Kommentar einwerfen, oder?

Vielleicht fällt euch ja sonstige Vorfälle ein die ich mit einbeziehen kann. Sonst wars das auch schon , freu mich schon auf Beteiligungen .

Empfehlen kann ich auch:
http://www.fern-gesehen.com/index.php?id=4

Besonders die Folgen:

  • #35 - Das Model und der Freak
  • #27 - Tatort Internet
  • #25 - Die Super Nanny

Habt ihr in eurer Stadt eine Unibibliothek? Wenn ja, wuerde ich da mal schauen, was es an Gesetzeskommentaren des GG gibt.
Gerade Art. 5 sollte interessant werden. Solltest du genug dazu finden. Gerade im Blick auf die Entwicklung des dualen Fernsehsystems. Dazu solltest du dann auch die Gerichtsurteile lesen, die in den Kommentaren angesprochen werden.

Nur ich kann mich selbst an keinen Fall erinnern, an denen es nun Verstoesse gegen Art. 1 gab.

Haeufiger wird gegen das allg. Persoenlichkeitsrecht verstossen.
Google mal nach “Lisa Loch” oder “Oliver Pocher, Persoenlichkeitsrecht, Gottschalk”.

Vielleicht hilft dir das. In wieweit deine Praesentation wissenschaftlich sein soll, weiss ich nicht. Wenn nicht, dann vergiss meinen ersten Abschnitt ueber die Kommentare.

Hoffe konnte dir helfen.

Man kann die Argumentation ja auch auf dem Artikel 3 (3) GG aufbauen und einen Vergleich ziehen… es ist ja recht einfach zu vergleichen wie man mit Leuten aus einkommensärmeren Schichten umgeht und wie man mit Leuten umgeht, welche sich gut dem vom Fernsehen gewünschten Bild angepasst haben (Prominente bzw. (Möchtegern-))Model.

“Das Model und der Freak” ist ein passendes Beispiel für diese Krasse gegenüberstellung von 2 verschiedenen Personengruppen. Auch wenn es vermutlich keine wirklich nachweisbaren (durch gerichtliche Urteile belegte) verstöße gegen die Grundrechte gibt kann man dennoch auf diese harte Verzerrung der Lebenswirklichkeit durch die Medien in dieser Ausarbeitung hinweisen.

mfg Khayman :smt025

Ah genau sowas habe ich mir erhofft , vielen Dank ! Wenns ihr sonst noch Ideen habt , immer her damit.

viewtopic.php?f=8&t=9282&start=195#p217815
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ … 28107.html
"So sei bei der RTL-Sendung Die Super Nanny ein Verstoß gegen die Menschenwürde festgestellt worden, berichtete die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)"
http://www.kjm-online.de/de/pub/aktuell … 072011.cfm

Vielleicht findest du ja direkt beim KJM interessante Fälle.