Die Projekte von Timo C. Storost

Es steht/stand jeden Storost-Geschädigten frei Strafanzeige mit Strafantrag wegen diesem und jenen gegen Herrn Storost zu stellen.

Warum “sendet” TM3 überhaupt noch? Ich erwarte ja noch ein wenig die große Abschiedsshow…

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Das Highlight des Jahres. Am besten wieder live aus einem Casino.

Ich glaube zwar immer, dass es bei allem zwei Seiten der Medaille gibt (alte neutrale Interviewer-Haltung), allerdings ist das hier schon ein echt krasser Fall.

Die Staatsanwältin Cornelia Seidl und/oder den Storost-Anwalt Moritz Bode interviewen.

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Kannst du mir das Video zukommen lassen? Dann würde ich es trotzdem an die Staatsanwaltschaft Augsburg schicken. Die mag das Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung eingestellt haben, aber wenn sie das nach § 154 Abs 1. StPO getan hat, ist das nur vorläufig. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren binnen drei Monaten wieder aufnehmen.

Es ist nicht unüblich das man in besonderen Fällen die Möglichkeit hat aus 3 einzelstrafen eine Gesamtstrafe zu bilden die dann nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden kann! Allerdings ist dieses nur in Ausnahmefällen möglich und dafür müssen Gründe vorliegen zb die Gesundheit, sollte TMC wirklich Herzkrank sein und ein bournout haben könnte man als Gericht davon ausgehen das er evtl nicht haftfähig ist! Was ich immer noch nicht verstanden habe muss er diesen Wertersatz leisten? Wenn ja wie soll das gehen? Weil er ist ja Nachweislich pleite und die sozialstunden wird er auch nie machen weil er sagen wird ich bin doch so krank!

Deswegen kann man ihm ja nicht die Strafe erlassen. Entweder geht er in Privatinsolvenz oder zahlt den Mist bis an sein Lebensende ab.

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Ich meine mal gehört zu haben das man eine Strafe aus Strafsachen Geldstrafen etc nicht mit in eine Insolvenz nehmen kann!

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Ok, das scheint wohl so zu sein, wusste ich gar nicht. Hmm, ich bin natürlich tief betroffen…

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Kann bzw. wird Herr Storost seine Bewährungsauflagen nicht erfüllen, wird er wohl in Haft gehen müssen. Ob er Haftfähig ist, wegen seiner mutmaßlichen Herzkrankheit, wird ein Amtsarzt entscheiden.

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Leute, holt die Mistgabeln raus, die Hexe muss brennen!

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Welches Video? Der “Das Neue TV”-Trailer? Ist überhaupt alles was darin gezeigt wurde, auch dort (bzw. blizz) gelaufen?

Ja, die liefen alle auch dort. Alles, was im TV Guide stand, lief im Normalfall auch (außer es gab technische Probleme).

Was nicht ausgestrahlt wurde, waren neue Sendungen, die er mit Max Schradin und dergleichen angekündigt hatte.

Heute das gleiche Programm:

Und täglich grüßt das Murmeltier…

Solange er sich weigert, seine (Ex-)Mitarbeiter zu bezahlen, während er sich fleißig das Geld in die Tasche steckt: Ja, auf jeden Fall.

Die Golden Girls liefen dort echt?

Wenn Betroffene sich durch Storost haben einschüchtern lassen statt was zu machen damit die vielleicht an ihr Geld kommen, ist es deren Problem. Nur durch zuschauen und nichts machen, bekommen sie nichts, auch nicht jetzt. Am Ende ist es schon zu spät (z.B. Verjährung).

Golden Girls liefen zum Sendestart Samstagabend. Verjährung könnte hingegen in der Tat ein Problem sein, wie bei vielen anderen Serien aus diesem Zeitraum. Relevant ist aber nicht der Zeitpunkt, wann die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, sondern der Zeitpunkt der Kenntnisnahme.

Unabhängig davon geht es mir nicht um die Golden Girls. Der Trailer und dessen Verwendung in der Jubiläumsshow stellt allgemein zwar auch schon eine Urheberrechtsverletzung, aber der Trailer an sich dürfte ohne weiteres Material sicher nicht genug sein für eine relevante Strafe.

Mir geht es allgemein um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft speziell diese Sache wieder weiterverfolgen würde, wenn sie von einem größeren Ausmaß Kenntnis erlangt. Und da spielen Fragen der Verjährung erstmal keine Rolle, auch wenn sie sich ggf. nur um die aktuelleren Fälle kümmern kann.

Ich muss deine Bemühungen leider korrigieren, denn gem. Paragraph 154 Abs. 3 StPO besteht bereits jetzt ein Verfahrenshinderniss. Selbst wenn die StA es wieder aufnehmen wollen würde, so könnte sie dies nicht, da die Urheberrechtssachen im gleichen Ermittlungsverfahren abgehandelt wurden und dann nach Paragraph 154 Abs 1 StPO eingestellt wurden. Mit dem Urteil vergangene Woche dürfte es nicht nochmals aufgenommen werden. Und laut mir bekannter Anklageschrift wurden u.a auch die bereits bei blizz bzw Das Neue TV erwähnten Serien dahingehend ermittelt bzw dann eingestellt.

Die Mühe wirst du dir sparen können.